Betriebsfeier im öffentlichen Dienst

Begonnen von bernhard, 25.02.2026 07:55

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JahrhundertwerkTVÖD

Ich habe den Wert, für eine durchaus akzeptierte/angemessene Höhe genannt.

MeTe

Bei uns muss man nichts "dazugeben" oder "zuzahlen" denn beides impliziert für mich, dass der Arbeitgeber auch was beiträgt. Das ist bei uns nicht der Fall.

Die Weihnachtsfeier wird von den Führungskräften aus privaten Mitteln gesponsert (noch), für Betriebsausflüge (die es allerdings gibt) werden die Kosten auf die Teilnehmer umgelegt.

Der AG beteiligt sich daran nicht. Der Chef entscheidet, letztendlich auf eigenes Risiko, dass es sich um eine "dienstliche Veranstaltung" handelt um es als Arbeitszeit gelten zu lassen (dafür wird dann aber auch eben immer zwingend auch irgendwas dienstliches mit eingebaut). Bisher wird das vom AG (noch) toleriert, das kann man fairerweise erwähnen.

Einmal hat jemand mit viel persönlichen Engagment tatsächlich erwirken können, dass der AG ne kleinere Summe (<100€) dazu gibt. Danach hat dieser allerdings von jedem (!) Teilnehmenden eine persönlich unterschriebene detaillierte Aufstellung verlangt was er verkonsumiert hat (X Tassen Kaffe, Y Stücke Zucker, Z Flaschen Wasser, ...) - um alles Gegenzurechnen, zu prüfen ob den der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet wurde, sich niemand bereichert hat, usw.

Das führte danach zu so einem bürokratischen Wahsinn und wochenlangen hitzigen Diskussionen (da natürlich keiner exakt wusste wie viel Tassen Kaffe er denn nun hatte und daher die Zahlen nicht zu 100% überein stimmten), dass seit dem wieder alles ausschließlich privat bezahlt wird. Das wird nie wieder irgendjemand anfassen das Thema.

Soll heißen: Wer auch nur einen Cent an Zuschuss vom AG für irgendwelche Feiern bekommt sollte meiner Meinung nach die Füße lieber still halten. Im Zweifel... läufts sonst am Ende wie bei uns.

Autodoc

Bei uns gibt es auch eine Gemeinschafts Kasse vom Personalrat.
Dann gibt es mehrere Ausflugsziele, die einen Reiseleiter geplant hat, die einen jeweiligen Unkostenbeitrag haben. Sprich, der Arbeitnehmer zahlt alles selbst. Soll Arbeitszeit wird Gut geschrieben.

oberhaeo

ZitatEinmal hat jemand mit viel persönlichen Engagment tatsächlich erwirken können, dass der AG ne kleinere Summe (<100€) dazu gibt. Danach hat dieser allerdings von jedem (!) Teilnehmenden eine persönlich unterschriebene detaillierte Aufstellung verlangt was er verkonsumiert hat (X Tassen Kaffe, Y Stücke Zucker, Z Flaschen Wasser, ...) - um alles Gegenzurechnen, zu prüfen ob den der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet wurde, sich niemand bereichert hat, usw.

"Er" ist ein Beamter ... richtig? :)

Wir zahlen in eine Betriebsgemeinschaftskasse 3 € / Monat ein. Davon wird mittlerweile nur noch ein Betriebsfest ausgerichtet. Wer nicht teilnimmt, der hat Pech gehabt. Wer nicht in der BGK ist, muss einen Obulus bezahlen.
Der AG stellt die teilnehmenden Personen einen halben Tag frei.

Weihnachtsfeiern werden von den AN organisiert und bezahlt.

Zur Stärkung des Betriebsklimas können Sachgebiete oder Abteilungen pro Jahr 2 halbe Tage nutzen.

Früher haben wir 2 Mal am Tag zusammen Kaffe getrunken, einmal um 9 und einmal um 15 Uhr für jeweils 15 Minuten. Seltenst wurden "private" Themen durchgesprochen. Dies hat die Kollegen in der Abteilung zusammengeschweißt. Seitdem dies nicht mehr erlaubt ist, ist die Stimmung im Keller.

Eine Kollegin aus der Planung bekommt hier und da Pläne, die nicht mehr über das amtliche Koordinatensystem verfügen. Hier helfe ich gerne aus, um die Daten zu transformieren. Dies ist nicht meine Aufgabe, mache es aber trotzdem, da es so die Verbindung zu der Abteilung stärkt. Wenn ich etwas benötige, erhalte ich es im Gegenzug meist sofort.

SamFisher

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD in 25.02.2026 13:27Da bin ich mir nicht ganz sicher, ob das so richtig ist.
Grundsätzlich sind Weihnachtsfeiern, sowie Betriebsfeier nicht verboten, da sie der Stärkung des Betriebsklimas und Motivation der Belegschaft dienen.
Die Rechnungsprüfungsämter prüfen hauptsächlich ob die Ausgaben angemessen sind. Hier wird z.B  aus lohnsteuerlicher Sicht von 2 Veranstaltungen/Jahr und 110€/Person gesprochen.

Natürlich hängt das immer ein wenig vom Prüfer ab, aber allgemein ist der Bundesrechnungshof in den letzten 10 Jahren immer strenger geworden, wenn es um "Vergünstigungen" aus Steuermittel an Mitarbeiter geht, für die es keine rechtliche Grundlage gibt. Bewirtung (auch simpler Kaffee) in Besprechungen ist i.d.R. an eine Mindestanzahl und Quote Externer geknüpft, Gesundheitskurse (Rückenfittness o.ä.) nur außerhalb der Arbeitszeiten oder ausbuchen usw.

Außerdem darf man bei der ganzen Diskussionen den Eindruck auf normale Bürger oder Presse nicht vergessen. Die wissen ja nicht, dass die Sommerparty von den MA selbst bezahlt wird. Wir haben einmal im Jahr ein Sommergrillen im Referat, für das wir uns ausbuchen und alles selbst bezahlen. Trotzdem gibt es jedes Jahr beschwerden, einfach nur, weil wir das auf dem Betriebsgelände vor unserem Gebäude durchführen. Da unserer Hausleitung die ewigen Diskussionen zu anstrengend wurden, wurden dann halt die Regel verschärft, in dem wir die Runde mittlerweile erst ab 16:00 Uhr beginnen dürfen.

JahrhundertwerkTVÖD

Nicht das jetzt der falsche Eindruck entsteht.
Ich bin auch dafür, dass mit Steuergelder angemessen umgegangen wird.
Ich bin aber auch dafür dass wir uns nicht "verstecken" müssen und unsere Arbeit auch nicht unter Wert verkauft werden sollte.
Ohne funktionierenden Öffentlichen Dienst, ohne Infrastruktur, Wasser, Abwasser, Strom, Straßen, Freibäder, Parkanalagen, Industriegebiete, Schulen, Kindergärten, Radwege und vieles mehr, gäbe es auch kein Handel, keine Wirtschaft und auch keine Betriebe.
In jedem Betrieb ist es völlig normal dass  es Mitarbeiter Veranstaltungen gibt. Im öffentlichen Dienst ist es eher heimlich, obwohl es auch dort in einem "normalen" Rahmen erlaubt und möglich ist.
Gemeckert und Geschwätzt wird ständig von allen Außenstehenden. Man kann es eh keinem zu Recht machen.

Bruce Springsteen

Die Kosten einfach über ne Spitzabrechnung abrechnen lassen..

Folgt mir für mehr Finanztipps!

Karina

Bei uns findet  1x im Jahr ein Betriebsfest mit Musik und Spielen statt, Essen und Getränke werden selbst gezahlt (leider ein überteuerter Anbieter).
Es gibt auch einen Teamtag für den wir die Abwesenheitszeit oder Soll-AZ gutgeschrieben bekommen, den zahlen wir auch selber.
Dann organisieren wir im Fachbereich noch eine Weihnachtsfeier, die wir auch selber zahlen.
Da wir ein super Team sind finden, natürlich auf eigene Kosten, auch übers Jahr verteilt nochmal gemeinsame Essen, Bowlingabende o.ä. statt.

Ich finde auch, dass es bei allen klammen Kassen, nicht von öffentlichen Geldern bezahlt werden sollte. Wir sind gern zusammen und achten auch darauf, das es auch für jeden Geldbeutel passt.

Alien1973

Da geht's uns ja gut....

Wir haben eine Weihnachtsfeier, bei der ein 3-Gänge Menü und ein Getränk vom AG bezahlt werden. Rest dann selber.

Beim Sommerfest ist ein Unkostenbeitrag von 10 EUR zu bezahlen, dafür dann aber All Inclusive bei Essen und Getränken, bis auf Schnäppes usw. an der Bar.

Dazu haben wir div. Betriebsausflüge zum Skifahren, Wandern, Radltour, Kultur, Weihnachtsmarkt usw. Hierzu gibt es einmalig einen Zuschuss vom Betriebsrat von 20 EUR und Stundengutschrift. Bei einer nochmaligen Teilnahme an einem weiteren Ausflug gibt es nichts und man muss alles selber bezahlen und Stunden oder Urlaub einsetzen.

Für unser Volksfest bekommen wir 2x Getränkemarken und 1x ein Hendlmarkerl.

Interne Feiern vom Amt sind alles selber zu bezahlen (Weihnachten, Biergarten, Volksfestbesuch usw.).

Ich kann mich nicht beklagen.... ;D


Umlauf

Bei uns wird alles selber gezahlt.
Allenfalls leisten die Vorgesetzten eine freiwillige Zwangsspende. Damit wird dann ein Teil der Getränke gegenfinanziert.