Betriebsfeier im öffentlichen Dienst

Begonnen von bernhard, Gestern um 07:55

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JahrhundertwerkTVÖD

Ich habe den Wert, für eine durchaus akzeptierte/angemessene Höhe genannt.

MeTe

Bei uns muss man nichts "dazugeben" oder "zuzahlen" denn beides impliziert für mich, dass der Arbeitgeber auch was beiträgt. Das ist bei uns nicht der Fall.

Die Weihnachtsfeier wird von den Führungskräften aus privaten Mitteln gesponsert (noch), für Betriebsausflüge (die es allerdings gibt) werden die Kosten auf die Teilnehmer umgelegt.

Der AG beteiligt sich daran nicht. Der Chef entscheidet, letztendlich auf eigenes Risiko, dass es sich um eine "dienstliche Veranstaltung" handelt um es als Arbeitszeit gelten zu lassen (dafür wird dann aber auch eben immer zwingend auch irgendwas dienstliches mit eingebaut). Bisher wird das vom AG (noch) toleriert, das kann man fairerweise erwähnen.

Einmal hat jemand mit viel persönlichen Engagment tatsächlich erwirken können, dass der AG ne kleinere Summe (<100€) dazu gibt. Danach hat dieser allerdings von jedem (!) Teilnehmenden eine persönlich unterschriebene detaillierte Aufstellung verlangt was er verkonsumiert hat (X Tassen Kaffe, Y Stücke Zucker, Z Flaschen Wasser, ...) - um alles Gegenzurechnen, zu prüfen ob den der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet wurde, sich niemand bereichert hat, usw.

Das führte danach zu so einem bürokratischen Wahsinn und wochenlangen hitzigen Diskussionen (da natürlich keiner exakt wusste wie viel Tassen Kaffe er denn nun hatte und daher die Zahlen nicht zu 100% überein stimmten), dass seit dem wieder alles ausschließlich privat bezahlt wird. Das wird nie wieder irgendjemand anfassen das Thema.

Soll heißen: Wer auch nur einen Cent an Zuschuss vom AG für irgendwelche Feiern bekommt sollte meiner Meinung nach die Füße lieber still halten. Im Zweifel... läufts sonst am Ende wie bei uns.

Autodoc

Bei uns gibt es auch eine Gemeinschafts Kasse vom Personalrat.
Dann gibt es mehrere Ausflugsziele, die einen Reiseleiter geplant hat, die einen jeweiligen Unkostenbeitrag haben. Sprich, der Arbeitnehmer zahlt alles selbst. Soll Arbeitszeit wird Gut geschrieben.

oberhaeo

ZitatEinmal hat jemand mit viel persönlichen Engagment tatsächlich erwirken können, dass der AG ne kleinere Summe (<100€) dazu gibt. Danach hat dieser allerdings von jedem (!) Teilnehmenden eine persönlich unterschriebene detaillierte Aufstellung verlangt was er verkonsumiert hat (X Tassen Kaffe, Y Stücke Zucker, Z Flaschen Wasser, ...) - um alles Gegenzurechnen, zu prüfen ob den der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet wurde, sich niemand bereichert hat, usw.

"Er" ist ein Beamter ... richtig? :)

Wir zahlen in eine Betriebsgemeinschaftskasse 3 € / Monat ein. Davon wird mittlerweile nur noch ein Betriebsfest ausgerichtet. Wer nicht teilnimmt, der hat Pech gehabt. Wer nicht in der BGK ist, muss einen Obulus bezahlen.
Der AG stellt die teilnehmenden Personen einen halben Tag frei.

Weihnachtsfeiern werden von den AN organisiert und bezahlt.

Zur Stärkung des Betriebsklimas können Sachgebiete oder Abteilungen pro Jahr 2 halbe Tage nutzen.

Früher haben wir 2 Mal am Tag zusammen Kaffe getrunken, einmal um 9 und einmal um 15 Uhr für jeweils 15 Minuten. Seltenst wurden "private" Themen durchgesprochen. Dies hat die Kollegen in der Abteilung zusammengeschweißt. Seitdem dies nicht mehr erlaubt ist, ist die Stimmung im Keller.

Eine Kollegin aus der Planung bekommt hier und da Pläne, die nicht mehr über das amtliche Koordinatensystem verfügen. Hier helfe ich gerne aus, um die Daten zu transformieren. Dies ist nicht meine Aufgabe, mache es aber trotzdem, da es so die Verbindung zu der Abteilung stärkt. Wenn ich etwas benötige, erhalte ich es im Gegenzug meist sofort.

SamFisher

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD in Gestern um 13:27Da bin ich mir nicht ganz sicher, ob das so richtig ist.
Grundsätzlich sind Weihnachtsfeiern, sowie Betriebsfeier nicht verboten, da sie der Stärkung des Betriebsklimas und Motivation der Belegschaft dienen.
Die Rechnungsprüfungsämter prüfen hauptsächlich ob die Ausgaben angemessen sind. Hier wird z.B  aus lohnsteuerlicher Sicht von 2 Veranstaltungen/Jahr und 110€/Person gesprochen.

Natürlich hängt das immer ein wenig vom Prüfer ab, aber allgemein ist der Bundesrechnungshof in den letzten 10 Jahren immer strenger geworden, wenn es um "Vergünstigungen" aus Steuermittel an Mitarbeiter geht, für die es keine rechtliche Grundlage gibt. Bewirtung (auch simpler Kaffee) in Besprechungen ist i.d.R. an eine Mindestanzahl und Quote Externer geknüpft, Gesundheitskurse (Rückenfittness o.ä.) nur außerhalb der Arbeitszeiten oder ausbuchen usw.

Außerdem darf man bei der ganzen Diskussionen den Eindruck auf normale Bürger oder Presse nicht vergessen. Die wissen ja nicht, dass die Sommerparty von den MA selbst bezahlt wird. Wir haben einmal im Jahr ein Sommergrillen im Referat, für das wir uns ausbuchen und alles selbst bezahlen. Trotzdem gibt es jedes Jahr beschwerden, einfach nur, weil wir das auf dem Betriebsgelände vor unserem Gebäude durchführen. Da unserer Hausleitung die ewigen Diskussionen zu anstrengend wurden, wurden dann halt die Regel verschärft, in dem wir die Runde mittlerweile erst ab 16:00 Uhr beginnen dürfen.