Steuerliche Behandlung TG §6 TGV in Verbindung mit Werbungskosten

Begonnen von User6372376528, Gestern um 07:43

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User6372376528

Hallo zusammen,

da es leider weder in der Finanzverwaltung noch bei einschlägigen Anbietern von Softwarelösungen für die Steuererklärung, Menschen gibt die eine hilfreiche Antwort zu dieser Fragestellung geben können, versuche ich es mal hier.

Szenario:
Beamter TG-Empfänger nach TGV §6 ,,TG bei täglicher Rückkehr zum Wohnort"

Dadurch erfolgt eine Versteuerung des TG's und es ist somit im Bruttobetrag enthalten. Wie ist es nun möglich bzw. wie stellt man es in der Steuererklärung dar, wenn man Werbungskosten geltend machen will, da die gefahrenen Kilometer den TG-Anspruch übersteigen ?

Anlage N / Entfernungspauschale bietet hier ausschließlich die Option, Fahrtkostenzuschüsse/ Arbeitgeberleistungen nach Nr. 17/18 der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben, die jedoch bei TG nach §6 TGV leer und im Brutto enthalten sind.

Für etwaige Tipps wäre ich dankbar, da ich vermutlich nicht der Einzige mit dem Problem bin.

Beste Grüße

Mig82

Sofern das Trennungsgeld nach § 6 TGV bereits voll versteuert wurde, können die täglichen Kosten ganz normal als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Anders sind die Fälle zu behandeln, in denen nur der Verpflegungszuschuss steuerpflichtig ist und der Rest oder das gesamte Trennungsgeld (ja nach Abrechnungs-Tool) steuerfrei gewährt wird. Eine doppelte Angabe als Werbungskosten ist nach meinem Kenntnisstand nicht zulässig.

Autodoc

Ich hab immer die kompletten Kilometer geltend gemacht, um die Werbungskosten zu berechnen. Weiter unten kann man angeben von Arbeitgeber erstattete Reisekosten oder Kosten schimpft sich das.

Das war dann immer kein Problem. Kann aber auch sein, dass das bei Auswärtstätigkeit einzutragen ist. Ich hatte damals zwei Dienstorte.