Disziplinarmaßnahme Verweis

Begonnen von Peter8787, Heute um 18:56

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Peter8787

Hallo Zusammen,

Ich bin Beamter auf Probe und soll Ende nächsten Jahres Beamter auf Lebenszeit werden.

Jetzt ist mir dummerweise ein Fehler unterlaufen und bekomme vom Dienstherrn einen Verweis.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie sich das mit dem Übergang von Probe auf Lebenszeit verhält. Wird die Probezeit verlängert oder kann man mich wegen dem Verweis dann später bei der Beurteilung zur Lebenszeit entlassen?

Mein Vorgesetzter ist sehr zufrieden mit meiner Arbeit und hat das auch bei der Befragung so angegeben.

Ich danke euch.

philosophos

Ohne zu wissen, worauf sich der Verweis konkret bezieht, wird es schwierig, die Auswirkungen verlässlich einzuschätzen. Ein Verweis ist eine eher milde Disziplinarmaßnahme, er setzt aber dennoch ein festgestelltes Dienstvergehen voraus, also eine schuldhafte Pflichtverletzung (vorsätzlich oder fahrlässig).

Deine Formulierung ,,dummer Fehler" klingt eher nach einem einmaligen Versehen. Das kann im Einzelfall zwar auch disziplinarisch relevant sein, allerdings kommt es stark auf die Umstände, die Schwere und das Gesamtbild an. Dass mit einem Disziplinarverfahren reagiert wurde, spricht ja schon eher dafür, dass es kein so kleiner Fehler war, da solche Angelegenheiten ja prinzipiell auch informell behandelt werden könnten.

Für die Probezeit entscheidend ist letztlich die Prognose deiner Eignung. Wenn dein Vorgesetzter mit deiner Leistung zufrieden ist und es sich um einen einmaligen Vorfall handelt, führt ein Verweis nicht automatisch zu einer Entlassung oder zwingend zu einer Verlängerung der Probezeit.

Kritisch wird es eher bei wiederholten Verstößen oder wenn Zweifel an der charakterlichen Eignung entstehen.