Besoldungsrunde 2026-2028 Hessen

Begonnen von InternetistNeuland, 27.03.2026 10:35

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Nomad

#91
Gewerkschaften und Interessenvertretungen müssen gegen das fiktive Partnereinkommen handeln!

Der hessische Besoldungsentwurf zeigt das Problem selbst auf:

Nettobesoldung A6 Stufe 2: 44.930 €
fiktives zweites Einkommen: +11.482 €
Vergleichseinkommen: 56.411 €
Mindestalimentation: 52.815 €

Damit liegt Hessen rechnerisch rund 3.596 € jährlich, also knapp 300 € monatlich netto, über der Mindestalimentation.

Das klingt zunächst nach Abstand. Tatsächlich zeigt es aber das Risiko:

Ohne das fiktive Partnereinkommen läge die Besoldung rund 7.885 € jährlich unter der Mindestalimentation. Durch ein Einkommen, das der Dienstherr gar nicht zahlt, wird daraus plötzlich ein rechnerischer Überschuss.

Genau das darf nicht einfach hingenommen werden.

Der Dienstherr schuldet amtsangemessene Alimentation. Nicht die statistische Unterstellung, dass zu Hause schon jemand mitverdient.

Wenn dieses Modell akzeptiert wird, entsteht nicht nur eine künstliche Verfassungskonformität. Es entsteht sogar ein rechnerischer Spielraum nach unten. Die Besoldung wird dann nicht strukturell verbessert, sondern durch ein fiktives Einkommen schön gerechnet.

Deshalb mein Appell an Gewerkschaften, Personalräte, Berufsvertretungen und alle, die jetzt noch Einfluss nehmen können:

Dieses Modell muss jetzt angegriffen werden — politisch, rechtlich und öffentlich.

Denn wenn das fiktive Partnereinkommen erst einmal Grundlage der Besoldung wird, zahlen Beamtinnen und Beamte den Preis wieder über Jahre: mit Widersprüchen, Musterverfahren und erneuter Rechtsunsicherheit.

Verfassungsgemäße Besoldung darf nicht davon abhängen, dass der Dienstherr ein Einkommen einrechnet, das er selbst nicht zahlt.

InternetistNeuland

Das Bundesverfassungsgericht sagt MÄE x (1,0 + 0,5 + 0,3 + 0,5) x 80 %.

Hessen macht daraus MÄE x (1,0 + 0,3 + 0,5) x 80 %

Zitat:

Unter Berücksichtigung einer Steigerung des Median-Äquivalenzeinkommens 2024 für Hessen um
jeweils rund vier Prozentpunkte für die Jahre 2025 und 2026 beträgt das voraussichtliche MedianÄquivalenzeinkommen 2.392 Euro (Bezugsgröße 1 für das erste erwachsene Haushaltsmitglied).

Da für die zweite erwachsene Person von der Bezugsgröße 0,5 auszugehen ist, wird für diese
Person ein Betrag in Höhe von 1.196 Euro zugrundegelegt. Unter Berücksichtigung von 80 Prozent (entsprechend Prekaritätsschwelle) werden 11.482 Euro als vorläufiger fiktiver Nettobetrag
eines zu berücksichtigenden zweiten Einkommens angerechnet (957 Euro x 12 Monate).

Solitair

Also die übertragen einfach nur das Tarifergebnis und behaupten dann damit wäre die Verfassungskonformität hergestellt? Ich werde immer wieder überrascht zu welcher Dreistigkeit der hessische Diensherr fähig ist.

Berti0809

@Unknown:

Eine vorsichtige Anfrage bzgl. des Hess. Bezügerechners. Wann können die Forumsmitglieder mit dem aktuellen Zahlenwerk zur Gesetzesvorlage rechnen?

Viele Grüße

Bodycount02

Zitat von: Solitair in 13.05.2026 21:38Also die übertragen einfach nur das Tarifergebnis und behaupten dann damit wäre die Verfassungskonformität hergestellt? Ich werde immer wieder überrascht zu welcher Dreistigkeit der hessische Diensherr fähig ist.

Man hätte auch wieder ein Sonderopfer der Beamten für die Operation düstere Zukunft fordern können. Insofern muss man dankbar sein :D

Leon1981

Zitat von: Berti0809 in 13.05.2026 23:26@Unknown:

Eine vorsichtige Anfrage bzgl. des Hess. Bezügerechners. Wann können die Forumsmitglieder mit dem aktuellen Zahlenwerk zur Gesetzesvorlage rechnen?

Viele Grüße

Würde mich auch interessieren. Der Kinderzuschlag müsste doch lediglich auf 350 € hochgesetzt werden oder?

micha77


Schneewitchen

Zitat von: Bodycount02 in 14.05.2026 00:17Man hätte auch wieder ein Sonderopfer der Beamten für die Operation düstere Zukunft fordern können. Insofern muss man dankbar sein :D

Geduld......, dass mit dem Sonderopfer kommt noch früh genug!🤷

sapere aude

"... d.h. fast 14 Prozent innerhalb von knapp anderthalb Jahren bei Beamten und Versorgungsempfängern in Hessen."

Diese verkürzte Darstellung "unseres" Innenministers finde ich noch viel frecher als den Gesetzentwurf.

Wenn es doch so klar und einfach ist, warum hat das dann so ewig gedauert?


G45t1337

Eins ist mir nach den 1000 Beiträgen und, die ich hier in verschiedenen Unterforen gelesen habe, sowie dem Reformvorschlag noch immer nicht klar: Wie lautet die Formel, mit der ich berechnen kann, ob ich in A14 Stufe 4 amtsangemessen besoldet werde? Immerhin muss ich ja jährlich entscheiden, ob ich Einspruch einlege oder nicht. Dazu muss ich ja eine Grundlage haben, auf der ich das entscheiden kann. Dass ich A6 Stufe 2 als unterste Grenze berechnen kann, ist mir klar, aber welche Abstände sind denn nun zwischen den Besoldungsgruppen zu wahren?

InternetistNeuland

Zitat von: G45t1337 in Gestern um 15:14Eins ist mir nach den 1000 Beiträgen und, die ich hier in verschiedenen Unterforen gelesen habe, sowie dem Reformvorschlag noch immer nicht klar: Wie lautet die Formel, mit der ich berechnen kann, ob ich in A14 Stufe 4 amtsangemessen besoldet werde? Immerhin muss ich ja jährlich entscheiden, ob ich Einspruch einlege oder nicht. Dazu muss ich ja eine Grundlage haben, auf der ich das entscheiden kann. Dass ich A6 Stufe 2 als unterste Grenze berechnen kann, ist mir klar, aber welche Abstände sind denn nun zwischen den Besoldungsgruppen zu wahren?


Dafür gibt es keine Formel. Es gibt nur einen Grenzwert für eine Unteralimentation des kleinsten Beamten. Wenn dieser Wert unterschritten ist müssen alle Gruppen drüber natürlich auch mehr bekommen. Was amtsangemessen ist lässt sich aber nicht mathematisch berechnen sondern muss gesetzlich begründet werden.

G45t1337

Die Kernfrage bleibt bestehen: Wie trifft man als Beamter in A7 - A16 die Entscheidung, ob man gegen die Besoldung Einspruch einlegt oder nicht? Nach Bauchgefühl?

InternetistNeuland

Zitat von: G45t1337 in Gestern um 17:23Die Kernfrage bleibt bestehen: Wie trifft man als Beamter in A7 - A16 die Entscheidung, ob man gegen die Besoldung Einspruch einlegt oder nicht? Nach Bauchgefühl?


Das Bundesverfassungsgericht hat in Berlin fast alle Besoldungsgruppen als unteralimentiert beurteilt. Das könnte somit ein erster Anhaltspunkt sein.