Änderung der Sonderurlaubsverordnung?

Begonnen von Harald M., 04.04.2026 14:20

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Harald M.

Hallo, ich frage mich ob die Sonderurlaubsverordnung wie in der Petition (Petition 194747) beschrieben, geändert werden sollte. Da die aktuelle Regelung nur für das Jahr 26 gilt, und Einschränkungen in der üblichen Krankschreibung diskutiert werden, erscheint mir die Befassung mit dem Thema gerade richtig. Ich vermute, dass auch viele die Kinderkrankheiten irgendwie zweckentfremdet über eigene Krankheitstage abbügeln. Das ginge wohl dann nicht wirklich mehr. 8 Tage zur Betreuung für das gesamte Jahr sind aber wirklich zu wenig. Wie seht ihr das?

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2026/_02/_04/Petition_194747.html

Freak

Krankengeld bei Erkrankung des Kindes ist nach § 45 SGB V für 10 Tage vorgesehen. In 2026 wurde dies (erneut) auf 15 Tage angehoben.

Die SUrlV orientiert sich an dieser gesetzlichen Regelung für die Beamten seit jeher mit Tage -2.

Entsprechend müsste vor allem das SGB V geändert werden.

(8 Tage p. a. bei Kleinkindern ist ein schlechter Witz.)

Zealord

Zitat von: Freak in 06.04.2026 01:46[...]
(8 Tage p. a. bei Kleinkindern ist ein schlechter Witz.)

Der viel größere Witz ist eigentlich, dass man in den höheren Besoldungsgruppen so viel verdient, dass die Kinder zwangsweise aus der GKV-Familienversicherung des Ehegatten herausfallen, woran die Kind-Krank-Tage aber im außer-beamtischen Bereich hängen. Dies führt in meinem Fall z. B. dazu, dass meine halbtags arbeitende Frau, nach TVöD ganze 5 Sonderurlaubstage für alle drei Kinder zusammen hat (müsste pro rata temporis wahrscheinlich sogar gekürzt werden, aber das lassen wir Mal außen vor), während ich als A15 Beamter die 24 bis maximal 30 Tage habe, je nach dem ob hier übergangsweise etwas sondergeregelt wird in der SUrlV. Führt im Endeffekt natürlich dazu, dass ich deutlich öfter die Kind-Krank-Tage nehme als sie, wobei unserem gemeinsamen Dienstherrn/Arbeitgeber bei der Variante natürlich deutlich mehr Stunden und (zumindest nach der Wertung seiner eigenen Besoldungstabelle) höherwertige Arbeit verloren gehen.

Will sagen, das ganze System ist sowieso nicht durchdacht. Da sind die tröpfchenweisen Änderungen der SUrlV nur ein Beweis von vielen.

wieauchimmer

Zitat von: Zealord in 08.04.2026 12:46Der viel größere Witz ist eigentlich, dass man in den höheren Besoldungsgruppen so viel verdient, dass die Kinder zwangsweise aus der GKV-Familienversicherung des Ehegatten herausfallen, woran die Kind-Krank-Tage aber im außer-beamtischen Bereich hängen. Dies führt in meinem Fall z. B. dazu, dass meine halbtags arbeitende Frau, nach TVöD ganze 5 Sonderurlaubstage für alle drei Kinder zusammen hat (müsste pro rata temporis wahrscheinlich sogar gekürzt werden, aber das lassen wir Mal außen vor), während ich als A15 Beamter die 24 bis maximal 30 Tage habe, je nach dem ob hier übergangsweise etwas sondergeregelt wird in der SUrlV. Führt im Endeffekt natürlich dazu, dass ich deutlich öfter die Kind-Krank-Tage nehme als sie, wobei unserem gemeinsamen Dienstherrn/Arbeitgeber bei der Variante natürlich deutlich mehr Stunden und (zumindest nach der Wertung seiner eigenen Besoldungstabelle) höherwertige Arbeit verloren gehen.

Will sagen, das ganze System ist sowieso nicht durchdacht. Da sind die tröpfchenweisen Änderungen der SUrlV nur ein Beweis von vielen.

Ich kann das nur unterstreichen, bei uns ist das ganz genauso, mit dem einzigen Unterschied, dass wir uns freiwillig für die PKV der Kinder entschieden haben. Aber selbst auf Basis einer freiwilligen Entscheidung und legitimen Option zur PKV, sollte es jene undurchdachte Regelung so nicht geben.

Vor langer Zeit, als mein 1. Kind noch sehr klein war, war ich dann "oft mit krank" und durfte mich dafür in einem 4-Augengespräch auch noch bei meinem damaligem Vorgesetzten rechtfertigen. Das war kein schönes Gespräch und hat tief blicken lassen wie einige der älteren Generation tatsächlich noch ticken.

Warum sich zu diesem Phänomen auch keine Gewerkschaft so richtig stark macht ist hier die große Frage - eine absolute Schieflage in unserem "kinder-freundlichem" Land

Gruenhorn

Die Situation die zealord schildert, war bei uns damals auch ähnlich. Ich hatte so um 2016 bis 2018 ziemlich zu kämpfen mit der SUrlV. Wenn man oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist und beide Eltern arbeiten sind im wesentlichen nur die Sonderurlaubstage des Beamten nutzbar. Die Kinder können selbst bei verbleib in GKV nicht von anderen Elternteil ohne Entgeltverzicht betreut werden. Die Sonderurlaubstage, die jeden Arbeitnehmer zustehen können ja auch noch vertraglich ausgeschlossen werden. Das hieß damals dann eben, das Kind durfte nur vier Tage pro Jahr krank sein. Weltfremd.

Gleichstellungsbeauftragte, Gewerkschaft und Personalrat darauf angesprochen führte zu nichts da die gleiB das Problem nicht erfassen konnte und Personalrat sich eher für die unteren zuständig sah und die Gewerkschaft?! Keine Ahnung...


Freak

Zitat von: Freak in 06.04.2026 01:46Krankengeld bei Erkrankung des Kindes ist nach § 45 SGB V für 10 Tage vorgesehen. In 2026 wurde dies (erneut) auf 15 Tage angehoben.

Die SUrlV orientiert sich an dieser gesetzlichen Regelung für die Beamten seit jeher mit Tage -2.

Entsprechend müsste vor allem das SGB V geändert werden.

(8 Tage p. a. bei Kleinkindern ist ein schlechter Witz.)
https://www.zeit.de/gesellschaft/2026-09/kinderkrankentage-carsten-linnemann-cdu-krankengeld

ZitatBerufstätige Eltern müssen sich darauf einstellen, dass sie für erkrankte Kinder nur noch zehn Krankentage im Jahr beantragen können. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sagte in einer Regierungsbefragung im Bundestag, die Zahl der Kinderkrankentage sei während der Coronapandemie erhöht worden. Er sei der Meinung, dass die Politik gut daran tue, solche Sonderregeln wieder zurückzunehmen. Im kommenden Jahr werde es daher wieder zehn Krankentage pro Kind und Elternteil geben, sagte Linnemann. »Das hatten wir auch in den ganzen Jahren vor Corona.«
Nach vorgesehenen Änderungen beim Elterngeld nun der nächste Vorstoß zu einer familienfeindlichen Politik der CDU.

Da möchte jemand im Bund wohl auch einstellig werden.  >:(


Verbeamteter

Ich verstehe, dass die Regelung im Einzelfall ,,ungerecht" und nicht nachvollziehbar klingt.
Ich denke aber im Gesamtsystem ist sie sehr logisch.
Mal etwas provokativ gefragt:
Wieso sollte das AOK-,,Zwangs"-Mitglied die Kinderkrankentage von Personen finanzieren, die über der JEG verdienen, also offiziell ,,Besserverdiener" sind?

Organisator

Zitat von: Verbeamteter in 24.09.2026 11:15Ich verstehe, dass die Regelung im Einzelfall ,,ungerecht" und nicht nachvollziehbar klingt.
Ich denke aber im Gesamtsystem ist sie sehr logisch.
Mal etwas provokativ gefragt:
Wieso sollte das AOK-,,Zwangs"-Mitglied die Kinderkrankentage von Personen finanzieren, die über der JEG verdienen, also offiziell ,,Besserverdiener" sind?

Eben, soziale Leistungen zielen auf eine gewisse Bedürftigkeit ab. Wer über Einkommen über einer gewissen Grenze verfügt ist demzufolge weniger bedürftig und kann sich anderweitig helfen. Nach meinem Kenntnisstand ist ein kindkrank ohne Entgelt jederzeit möglich.

BalBund

Zitat von: Organisator in 24.09.2026 11:19Eben, soziale Leistungen zielen auf eine gewisse Bedürftigkeit ab. Wer über Einkommen über einer gewissen Grenze verfügt ist demzufolge weniger bedürftig und kann sich anderweitig helfen. Nach meinem Kenntnisstand ist ein kindkrank ohne Entgelt jederzeit möglich.

Welchem Punkt der SUrlV entnimmst Du diese Möglichkeit?

Organisator

Zitat von: BalBund in 24.09.2026 20:58Welchem Punkt der SUrlV entnimmst Du diese Möglichkeit?

Dem übergeordneten Zusammenspiel auf Bedürftigkeit ausgerichteter gesetzlicher Regelungen. Hier konkret, dass bei dem Überschreiten bestimmter Grenzen beim Verdienstes des Ehepartners Kindkrankleistungen aus der eigenen GKV entfallen.

Nautiker1970

Zitat von: BalBund in 24.09.2026 20:58Welchem Punkt der SUrlV entnimmst Du diese Möglichkeit?

Bin zwar nicht direkt gefragt worden, gebe aber mal die Antwort.

Die Möglichkeit ergibt sich aus § 22 (Sonderurlaub in anderen Fällen):
(1) Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung kann gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Für mehr als drei Monate kann Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung nur in besonders begründeten Fällen und nur durch die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte unmittelbar nachgeordnete Behörde genehmigt werden.

Ein erkranktes Kind gilt als "wichtiger Grund".

MOGA

Wir regeln uns zu Tode... Dass unsere Dienstherren fern jeglicher Realitaet operieren ist ja nichts unbekanntes.

Ich moechte hierzu mal ein Beispiel geben:

Man (Beamter plus Ehepartner und 5 Kinder) arbeitet entsandt im Ausland, sagen wir in Amerika, fuer sechs Jahre. Wird dann an einen neuen Dienstort in Deutschland beordert.
Das bedeutet, einen gesamten Lebensmittelpunkt auf einen anderen Kontinent zu verlegen. Umzugsunternehmen, verpacken und beladen, Fahrzeuge ebenso, ein halbes Leben macht sich auf den Weg nach Uebersee. Zuvor noch Behoerdengaenge, Versicherungen, Fahrzeuge abmelden und und und...
Dort angekommen, voruebergehende Unterkunft beziehen, Termine in Schulen und Kitas, irgendwann Umzugsgut entladen und ein neues zu Hause einrichten nachdem man eines gefunden hat. Behoerdengaenge, TUEV, Fahrzeuge anmelden, Wohnsitz anmelden, ihr wisst schon was da alles dran haengt. Eine Umzugsreise die 2-3 Tage dauert ist da noch nicht mit drin.
Jetzt kommt der Dienstherr und sagt 3 , DREI Tage Sonderurlaub, der Rest ist Privatvergnuegen. Also gehen halt 10 Tage Erholungsurlaub drauf fuer eine dienstlich angeordnete Massnahme... Alleine deshalb sollte man dem Dienstherr schon vor den Koffer sch...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Organisator

Zitat von: MOGA in Heute um 09:31Wir regeln uns zu Tode... Dass unsere Dienstherren fern jeglicher Realitaet operieren ist ja nichts unbekanntes.

Ich moechte hierzu mal ein Beispiel geben:

(...)



Das von dir beschriebene Beispiel ist ein krasser Sonderfall im Beamtentum und kommt auch noch sehr selten vor. Hierzu besondere Regeln zu schaffen wäre ein "zu Tode regeln" und insoweit ist es gut, dass es diese nicht gibt.