Änderung der Sonderurlaubsverordnung?

Begonnen von Harald M., 04.04.2026 14:20

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Harald M.

Hallo, ich frage mich ob die Sonderurlaubsverordnung wie in der Petition (Petition 194747) beschrieben, geändert werden sollte. Da die aktuelle Regelung nur für das Jahr 26 gilt, und Einschränkungen in der üblichen Krankschreibung diskutiert werden, erscheint mir die Befassung mit dem Thema gerade richtig. Ich vermute, dass auch viele die Kinderkrankheiten irgendwie zweckentfremdet über eigene Krankheitstage abbügeln. Das ginge wohl dann nicht wirklich mehr. 8 Tage zur Betreuung für das gesamte Jahr sind aber wirklich zu wenig. Wie seht ihr das?

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2026/_02/_04/Petition_194747.html

Freak

Krankengeld bei Erkrankung des Kindes ist nach § 45 SGB V für 10 Tage vorgesehen. In 2026 wurde dies (erneut) auf 15 Tage angehoben.

Die SUrlV orientiert sich an dieser gesetzlichen Regelung für die Beamten seit jeher mit Tage -2.

Entsprechend müsste vor allem das SGB V geändert werden.

(8 Tage p. a. bei Kleinkindern ist ein schlechter Witz.)

Zealord

Zitat von: Freak in 06.04.2026 01:46[...]
(8 Tage p. a. bei Kleinkindern ist ein schlechter Witz.)

Der viel größere Witz ist eigentlich, dass man in den höheren Besoldungsgruppen so viel verdient, dass die Kinder zwangsweise aus der GKV-Familienversicherung des Ehegatten herausfallen, woran die Kind-Krank-Tage aber im außer-beamtischen Bereich hängen. Dies führt in meinem Fall z. B. dazu, dass meine halbtags arbeitende Frau, nach TVöD ganze 5 Sonderurlaubstage für alle drei Kinder zusammen hat (müsste pro rata temporis wahrscheinlich sogar gekürzt werden, aber das lassen wir Mal außen vor), während ich als A15 Beamter die 24 bis maximal 30 Tage habe, je nach dem ob hier übergangsweise etwas sondergeregelt wird in der SUrlV. Führt im Endeffekt natürlich dazu, dass ich deutlich öfter die Kind-Krank-Tage nehme als sie, wobei unserem gemeinsamen Dienstherrn/Arbeitgeber bei der Variante natürlich deutlich mehr Stunden und (zumindest nach der Wertung seiner eigenen Besoldungstabelle) höherwertige Arbeit verloren gehen.

Will sagen, das ganze System ist sowieso nicht durchdacht. Da sind die tröpfchenweisen Änderungen der SUrlV nur ein Beweis von vielen.

wieauchimmer

Zitat von: Zealord in Gestern um 12:46Der viel größere Witz ist eigentlich, dass man in den höheren Besoldungsgruppen so viel verdient, dass die Kinder zwangsweise aus der GKV-Familienversicherung des Ehegatten herausfallen, woran die Kind-Krank-Tage aber im außer-beamtischen Bereich hängen. Dies führt in meinem Fall z. B. dazu, dass meine halbtags arbeitende Frau, nach TVöD ganze 5 Sonderurlaubstage für alle drei Kinder zusammen hat (müsste pro rata temporis wahrscheinlich sogar gekürzt werden, aber das lassen wir Mal außen vor), während ich als A15 Beamter die 24 bis maximal 30 Tage habe, je nach dem ob hier übergangsweise etwas sondergeregelt wird in der SUrlV. Führt im Endeffekt natürlich dazu, dass ich deutlich öfter die Kind-Krank-Tage nehme als sie, wobei unserem gemeinsamen Dienstherrn/Arbeitgeber bei der Variante natürlich deutlich mehr Stunden und (zumindest nach der Wertung seiner eigenen Besoldungstabelle) höherwertige Arbeit verloren gehen.

Will sagen, das ganze System ist sowieso nicht durchdacht. Da sind die tröpfchenweisen Änderungen der SUrlV nur ein Beweis von vielen.

Ich kann das nur unterstreichen, bei uns ist das ganz genauso, mit dem einzigen Unterschied, dass wir uns freiwillig für die PKV der Kinder entschieden haben. Aber selbst auf Basis einer freiwilligen Entscheidung und legitimen Option zur PKV, sollte es jene undurchdachte Regelung so nicht geben.

Vor langer Zeit, als mein 1. Kind noch sehr klein war, war ich dann "oft mit krank" und durfte mich dafür in einem 4-Augengespräch auch noch bei meinem damaligem Vorgesetzten rechtfertigen. Das war kein schönes Gespräch und hat tief blicken lassen wie einige der älteren Generation tatsächlich noch ticken.

Warum sich zu diesem Phänomen auch keine Gewerkschaft so richtig stark macht ist hier die große Frage - eine absolute Schieflage in unserem "kinder-freundlichem" Land

Gruenhorn

Die Situation die zealord schildert, war bei uns damals auch ähnlich. Ich hatte so um 2016 bis 2018 ziemlich zu kämpfen mit der SUrlV. Wenn man oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist und beide Eltern arbeiten sind im wesentlichen nur die Sonderurlaubstage des Beamten nutzbar. Die Kinder können selbst bei verbleib in GKV nicht von anderen Elternteil ohne Entgeltverzicht betreut werden. Die Sonderurlaubstage, die jeden Arbeitnehmer zustehen können ja auch noch vertraglich ausgeschlossen werden. Das hieß damals dann eben, das Kind durfte nur vier Tage pro Jahr krank sein. Weltfremd.

Gleichstellungsbeauftragte, Gewerkschaft und Personalrat darauf angesprochen führte zu nichts da die gleiB das Problem nicht erfassen konnte und Personalrat sich eher für die unteren zuständig sah und die Gewerkschaft?! Keine Ahnung...