Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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AltStrG

Zitat von: GeBeamter in 07.07.2026 22:22Interessant finde ich an den Urteil vor allem, dass das VG Berlin dort scheinbar den Berechnungsweg des letzten BVerfG-Urteils vollständig nachvollzogen hat, um die eigentlich geschuldete Alimentation zu ermitteln. Wir reden hier davon, dass ein A6/A7 zwischen 2008 und 2017 115.000€ in 10 Jahren unteralimentiert war. Hinzu kommt seit 2017 ein Betrag zwischen 3000 und 6000€ pro Jahr (vermutlich 3000 in Jahren mit Inflationsprämie-Prämie,sonst 6000). Somit erhöht sich die das Defizit zu der geschuldeten Alimentation noch einmal um (7 Jahre x 6000€ = 42.000€ zzgl. 2 Jahre x 3000€ = 6.000€) 48.000€. In Summe lag die A7/A6 Besoldung damit über 19 Jahre um 163.000€ zu niedrig, bzw 8.600€ pro Jahr. Alles Netto wohlgemerkt.


Bitte die bereits bezahlten Familienzuschläge beachten, ich hatte das hier in der Besprechung des Urteils hier im Forum erwähnt, der in Rede stehende Beamte hatte fünf Kinder, je nach Jahr Unterhaltspflichtig oder nicht. Die Summen sind also andere.

GeBeamter

Zitat von: AltStrG in 08.07.2026 03:21Bitte die bereits bezahlten Familienzuschläge beachten, ich hatte das hier in der Besprechung des Urteils hier im Forum erwähnt, der in Rede stehende Beamte hatte fünf Kinder, je nach Jahr Unterhaltspflichtig oder nicht. Die Summen sind also andere.

Das ist aber doch in den Zahlen des Artikels berücksichtigt.
Die GdP fasst hier nicht den Besoldungsanspruch, sondern nur die Unteralimentation zusammen, also das, was nach Abzug der bereits gezahlten Besoldung und Zuschläge zur Mindestbesoldung fehlt. Es ist richtig, dass für die Jahre 2017 bis heute nur eine Schwankungsbreite von 3000 bis über 6200 € pro Jahr angegeben ist. Der betreffende Beamte hatte in den Zeitraum aber immer mindestens 4 Kinder im Zuschlag, zeitweise fünf. Selbst wenn ich jetzt diese Zeiten hälftig aufteile, liegen wir bei über 41.000€ Defizit, insgesamt immer noch bei 156.000€ in nicht einmal zwanzig Jahren.

Mir ging es nur um die Verdeutlichung der Dimensionen.
Viele Leute arbeiten hart, um sich evtl nach zwanzig Jahren irgendeinen Lebenstraum zu verwirklichen, bspw. einen teuren Sportwagen kaufen.
Zwanzig Jahre um fast 160.000€ unteralimentiert zu sein, sind ein teurer Sportwagen. Nur mit dem Unterschied, dass dieses Defizit kaum zu leben reicht und daher (vllt auch aus anderen Gründen), der hier in Rede stehende Beamte Schulden aufnehmen musste und diese am Ende nicht mehr begleichen konnte.
Der Alimentationsschutz ist hier nicht mehr gegeben und lässt sich aus den bekannten Gründen auch nur schwer gerichtlich und letztlich gegen einen unwilligen DH erreichen. Das ist ein handfester Skandal und im Prinzip eine Verfassungskrise, weil Beamte sich nicht mehr auf das Fürsorgeprinzip des DH verlassen können.

HumanMechanic

Die Frage ist: lässt sich das jetzt im Rahmen von Widersprüchen oder Klagen verwenden?
Rein politisch wird das ja eh ignoriert.

GeBeamter

Zitat von: HumanMechanic in 08.07.2026 07:38Die Frage ist: lässt sich das jetzt im Rahmen von Widersprüchen oder Klagen verwenden?
Rein politisch wird das ja eh ignoriert.

Ich denke nur dann, wenn du für notwendige Anschaffungen einen Kredit aufnehmen musst und zu befürchten steht, dass dessen Abtragung dich in weitere finanzielle Nöte bringt.

Sonst stellt das Urteil ja nur fest, dass ein Beamter nicht aus dem Dienst entlassen werden kann, wenn seine Verfehlungen auch darauf zurückzuführen sind, dass ihm eine angemessene Besoldung vorenthalten wurde.

Goldene Vier

Hier übrigens der Facebook Post der GdP:

GdP Bundespolizei & Zoll
18 Std.  ·
Es gibt neue Infos in Sachen Bundesalimentationsgesetz - nur leider (wieder mal) keine guten!  😡
Laut Bundesinnenministerium wird es einen überarbeiteten Entwurf des BAlimentG sehr wahrscheinlich nicht vor dem Herbst geben.
Also hängen wir alle weiter in der Luft und können wieder nur warten... 😤
#GdP #GewerkschaftderPolizei #Bundespolizei #bpol #zoll

Hier der Link dazu:
https://www.facebook.com/gdp.bundespolizei/posts/es-gibt-neue-infos-in-sachen-bundesalimentationsgesetz-nur-leider-wieder-mal-kei/1477195701118565/

GeBeamter

Zitat von: Goldene Vier in 08.07.2026 08:41Hier übrigens der Facebook Post der GdP:

GdP Bundespolizei & Zoll
18 Std.  ·
Es gibt neue Infos in Sachen Bundesalimentationsgesetz - nur leider (wieder mal) keine guten!  😡
Laut Bundesinnenministerium wird es einen überarbeiteten Entwurf des BAlimentG sehr wahrscheinlich nicht vor dem Herbst geben.
Also hängen wir alle weiter in der Luft und können wieder nur warten... 😤
#GdP #GewerkschaftderPolizei #Bundespolizei #bpol #zoll

Hier der Link dazu:
https://www.facebook.com/gdp.bundespolizei/posts/es-gibt-neue-infos-in-sachen-bundesalimentationsgesetz-nur-leider-wieder-mal-kei/1477195701118565/

Ja gut, das verwundert doch nicht. Immerhin beginnt bald die parlamentarische Sommerpause.

Knecht

Zitat von: GeBeamter in 08.07.2026 08:48Ja gut, das verwundert doch nicht. Immerhin beginnt bald die parlamentarische Sommerpause.

Und auch da sind schon wieder Schwachmachten unterwegs, die kommentieren wie gut es uns doch geht und man müsse das doch verstehen und Geduld haben und überhaupt.

PolareuD

Zitat von: Knecht in 08.07.2026 08:55Und auch da sind schon wieder Schwachmachten unterwegs, die kommentieren wie gut es uns doch geht und man müsse das doch verstehen und Geduld haben und überhaupt.

Man kann ja mit dem Beitrag dagegen halten:
https://www.berliner-besoldung.de/verfassungswidrig-besolden-und-dann-wegen-schulden-entlassen/#more-3633
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Knecht

Zitat von: PolareuD in 08.07.2026 09:11Man kann ja mit dem Beitrag dagegen halten:
https://www.berliner-besoldung.de/verfassungswidrig-besolden-und-dann-wegen-schulden-entlassen/#more-3633

Ich kommentiere grundsätzlich nicht auf Facebook... Hoffe bei solchen Fällen nur immer, dass bald die digitale Schelle erfunden wird.

AltStrG

Zitat von: GeBeamter in 08.07.2026 07:14Das ist aber doch in den Zahlen des Artikels berücksichtigt.


Jein. Ich habe das Urteil vorliegen, deine Schlussfolgerung(en) passt da nicht :)

AltStrG

Zitat von: HumanMechanic in 08.07.2026 07:38Die Frage ist: lässt sich das jetzt im Rahmen von Widersprüchen oder Klagen verwenden?
Rein politisch wird das ja eh ignoriert.

Nein. Es ist eine Folge, keine Begründung zum Erreichen der aA. Es ist eine Hilfe bei Fällen wie dem besprochenen.

PolareuD

Zitat von: AltStrG in 08.07.2026 09:22Nein. Es ist eine Folge, keine Begründung zum Erreichen der aA. Es ist eine Hilfe bei Fällen wie dem besprochenen.

Das Urteil könnte ich mir aber als politisches Druckmittel für die Interessensverbände vorstellen, vor allem im Zusammenhang mit geschickter Kommunikation mit den Medien.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Knecht

Zitat von: PolareuD in 08.07.2026 09:25Das Urteil könnte ich mir aber als politisches Druckmittel für die Interessensverbände vorstellen, vor allem im Zusammenhang mit geschickter Kommunikation mit den Medien.

Und wenn "unsere" Gewerkschaften etwas können, ist es ja bekanntermaßen geschickte Kommunikation im Sinne der Beamten. Hust.

Malkav

Zitat von: AltStrG in 08.07.2026 09:20Ich habe das Urteil vorliegen, deine Schlussfolgerung(en) passt da nicht :)

Kann man das Urteil anonymisiert veröffentlichen, damit sich alle Interessierten ein eigenes Bild machen können?

Das VG hat ja bislang nichts veröffentlich und auch in juris und beck-online findet sich nichts.