Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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SAP-Frettchen

Wie wird es denn dann wenn ich nachweisen kann, das meine Frau, aufgrund meiner dienstl. Verpflichtung/Tätigkeit eben nicht so viel verdient wie fiktiv "angenommen" wird?

AltStrG

#4531
Zitat von: xap in Heute um 11:44BMI und BVA verhindern genau das. Frag doch mal die Kläger anstatt hier rechtstheoretische Feststellungen (oder Meinungen?) zu kommunizieren.

Wie sollen Klagen verhindert werden können? Das ist rechtstheoretisch unmöglich. ;) Vgl. Rechtsschutzgarantie nach Art. 19 Abs. 4 GG.

Ich sage es den Beamten in der aktuellen Situation immer wieder: wer etwas will, muss es auch fordern.

BVerfGBeliever

Zitat von: GoodBye in Heute um 13:05§ 80 wird wie folgt geändert: [...]
Im genannten Absatz 3 Satz 2 des § 80 NBG geht es ja zunächst mal nur um die Beihilfe:
"Für Aufwendungen von berücksichtigungsfähigen Angehörigen nach Absatz 2 Nr. 1 wird keine Beihilfe gewährt, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte (§ 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes) oder ihrer vergleichbaren ausländischen Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrags 22 000 Euro überstiegen hat."

Ob die geplante Erhöhung des genannten Betrags von 22.000 EUR auf 25.000 EUR auch bei der Berechnung der Mindestbesoldung eine Rolle spielen soll, das wissen wir (also zumindest ich) zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht..

xap

Ich habe nicht geschrieben, dass BMI und BVA die Klagen als solches verhindern. Sie verhindern aber den Fortschritt der Klagen, weil sie seitens Gericht angeforderte Unterlagen auch auf mehrfache Aufforderung nicht liefern. Und ja, es wäre Aufgabe der Gerichte die Verfahren dann entsprechend voranzutreiben. Sie tun es aber bisher nicht.

netzguru

Zitat von: 2strong in Heute um 02:06Die Ecke kenne ich zufällig recht gut. Ich kann Dir daher empfehlen, Dich Richtung Hennef, Rheinbreitbach/Unkel oder Euskirchen zu orientieren. Das ist alles nicht weit weg und liegt preislich deutlich unter 50% dessen, was Du für die Bundesstadt festgestellt hast.

Ich bin hier groß geworden.
In Euskirchen hasse ich die Zuckerfabrik und LATZ
Nach Hennef geht so.
Von Unkel nach Bonn macht auch keinen Spass.
Da bleibe ich doch lieber in Troisdorf Müllekoven.
Es gibt hier noch einige schöne Ecken.

Tante Käthe

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 13:36Im genannten Absatz 3 Satz 2 des § 80 NBG geht es ja zunächst mal nur um die Beihilfe:
"Für Aufwendungen von berücksichtigungsfähigen Angehörigen nach Absatz 2 Nr. 1 wird keine Beihilfe gewährt, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte (§ 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes) oder ihrer vergleichbaren ausländischen Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrags 22 000 Euro überstiegen hat."

Ob die geplante Erhöhung des genannten Betrags von 22.000 EUR auf 25.000 EUR auch bei der Berechnung der Mindestbesoldung eine Rolle spielen soll, das wissen wir (also zumindest ich) zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht..

Huch, da wr ich wohl etwas zu vorschnell, danke für die Aufklärung.

MOGA

Zitat von: Badener1 in Heute um 12:05Es gibt auch ein neues Urteil zur Form des Widerspruchs, gegen eine Besoldungsmitteilung:
Das VG Berlin hat in einer neuen Entscheidung klargestellt, dass ein Widerspruch per einfacher E-Mail rechtlich unwirksam ist – selbst dann, wenn das Schreiben als unterschriebenes PDF-Dokument angehängt wird.
Anerkannt werden nur noch drei Formen:
1.    Schriftform: Klassischer Brief oder Fax mit eigenhändiger Unterschrift.
2.    Qualifizierte elektronische Form: Über sichere Kanäle wie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder über Portale mit BundID/Nutzerkonto Bund.
3.    Zur Niederschrift: Persönlich vor Ort bei der Behörde.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Az. VG 7 K 430/22) hat außerhalb Berlins, auf den ersten Blick, keine rechtlich bindende Wirkung.
Es kann in anderen Bundesländern und im Bund aber als Argumentationshilfe dienen.
Die Entscheidung des VG Berlin basiert auf dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Da die Verwaltungsverfahrensgesetze der anderen Bundesländer sowie des Bundes (§ 3a VwVfG Bund) in Bezug auf die elektronische Kommunikation nahezu wortgleich geregelt sind, ist die Argumentation des Gerichts auch andernorts universal anwendbar.
Ein weiterer Beleg dafuer weshalb dieses Land am Ende ist. :-X  :-X  :-X
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Goldene Vier

Respekt für einen Änderungsantrag der SPD in Schleswig-Holstein, der zukünftig keinen Widerspruch mehr erfordern und Ansprüche verzinsen würde:

https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/07000/umdruck-20-07028.pdf

netzguru

Zitat von: Goldene Vier in Heute um 14:08Respekt für einen Änderungsantrag der SPD in Schleswig-Holstein, der zukünftig keinen Widerspruch mehr erfordern und Ansprüche verzinsen würde:

https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/07000/umdruck-20-07028.pdf

Das sollte für alle DH kommen, ein Traum

GoodBye

Na ja, ich kann ja wohl schwerlich zukünftig ein FIKTIVES Partnereinkommen von 25.000 Euro (nehme ich jetzt mal an) zugrunde legen und dann als Gesetzgeber sagen: Ätsch Bätsch, aus der Beihilfe fliegt Partner auch noch raus.

Daher rührt meine Vermutung.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

GoodBye

Zitat von: Goldene Vier in Heute um 14:08Respekt für einen Änderungsantrag der SPD in Schleswig-Holstein, der zukünftig keinen Widerspruch mehr erfordern und Ansprüche verzinsen würde:

https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/07000/umdruck-20-07028.pdf

Leicht gesagt, wenn einer zukünftigen Regierungsverantwortung die Wahrscheinlichkeit eines Lottogewinns innewohnt.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Finanzer

Zitat von: GoodBye in Heute um 14:21Leicht gesagt, wenn einer zukünftigen Regierungsverantwortung die Wahrscheinlichkeit eines Lottogewinns innewohnt.

Wohl wahr. Gleichzeitig aber das erste mal, dass das Thema der Verzinsung im politischem Raum aufgegriffen wurde, oder erinnere mihc falsch?