Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, Gestern um 14:03

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Gruenhorn

Zitat von: GoodBye in Heute um 14:44Gehen wir mal vom Regelfall aus  ;D

In meiner Aufnahmegruppe wurden mehrere A14 direkt eingestellt (4 von vielleicht 20 Mann). Inklusive mir. Es mag in der Bundeswehrverwaltung nicht der Regelfall sein, aber es kommt oft genug vor.

Hanswurst

Als Landesbeamter NRW in Mietenstufe IV würde ich mit meinen drei Kindern knapp 200€ netto mehr in der Tasche haben als beim Bund (ab dem 1.5.26). Das zum Thema Spitzenbesolder. Auch die ganzen letzten Jahre fallen komplett unter den Tisch, seit 2021 ist das ein monatlicher Fehlbetrag von 600€ netto die ich beim Land mehr bekommen hätte im Vergleich zum Bund. Die Nachzahlungen werden das nicht mal im Ansatz kompensieren, ist auch nicht gewollt.

ExponentialFud

Zitat von: Hanswurst in Heute um 15:53Als Landesbeamter NRW in Mietenstufe IV würde ich mit meinen drei Kindern knapp 200€ netto mehr in der Tasche haben als beim Bund (ab dem 1.5.26). Das zum Thema Spitzenbesolder. Auch die ganzen letzten Jahre fallen komplett unter den Tisch, seit 2021 ist das ein monatlicher Fehlbetrag von 600€ netto die ich beim Land mehr bekommen hätte im Vergleich zum Bund. Die Nachzahlungen werden das nicht mal im Ansatz kompensieren, ist auch nicht gewollt.

Ach wie schön wäre NRW, nicht? In Niedersachsen bekomme ich nun 2000 EUR (!) monatlich weniger als beim Bund.

tunnelblick

Zitat von: Hanswurst in Heute um 15:53Als Landesbeamter NRW in Mietenstufe IV würde ich mit meinen drei Kindern knapp 200€ netto mehr in der Tasche haben als beim Bund (ab dem 1.5.26). Das zum Thema Spitzenbesolder. Auch die ganzen letzten Jahre fallen komplett unter den Tisch, seit 2021 ist das ein monatlicher Fehlbetrag von 600€ netto die ich beim Land mehr bekommen hätte im Vergleich zum Bund. Die Nachzahlungen werden das nicht mal im Ansatz kompensieren, ist auch nicht gewollt.

Der Bund ist halt nicht in allen Konstellationen Spitzenbesolder, mir fehlten ziemlich genau 1000€ netto bei 2 Kindern und Mietenstufe IV. Im Grundgehalt fehlen schon 1900€.

RRMT

Zitat von: tunnelblick in Heute um 15:48Ich stimme zu, dass hier der Ton manchmal doch etwas merkwürdig ist. Wichtig ist, dass man sich selber von der negativen Grundhaltung nicht beeinflussen lässt.
Die Entscheidung ins Beamtentum einzutreten sollte immer wohlüberlegt sein. Wenn ich Kommentare lese wie "aber die Leute, die den Referentenentwurf erstellen sind doch auch Beamte!" haben offenbar nicht verstanden, was das Beamtentum tatsächlich bedeutet.
Mit Sicherheit sind manche enttäuscht, dass der Entwurf weniger Geld enthält als man sich vielleicht erhofft hat, wobei sich die Frage stellt, wo die Basis für diese Hoffnung war. Große prozentuale Unterschiede finde allerdings auch ich ungerecht.
Auch hat jeder das Recht seine Enttäuschung hier zu posten, und auch das ist gut so.

Danke, so in etwa meine ich das auch.
Mir geht es gar nicht darum, dass hier niemand enttäuscht sein oder seinem Frust Luft machen dürfte. Natürlich darf man das. Und selbstverständlich kann man den Entwurf an vielen Stellen kritisieren, gerade wenn man bestimmte Unterschiede oder Konstruktionen als ungerecht empfindet.

Mein Punkt ist nur: Man merkt hier stellenweise schon, wie schnell berechtigte Kritik in ein Anspruchsdenken kippt. Also weg von ,,ist das sachlich und rechtlich überzeugend?" hin zu ,,warum ist es nicht noch günstiger für uns?". Und genau das wirkt nach außen eben schräg. Gerade bei Themen wie Widersprüchen, Rückwirkung und möglichen Nachzahlungen war der Reflex teilweise sehr schnell da.
Dass manche mit mehr gerechnet haben, kann ich nachvollziehen. Ich frage mich nur auch, worauf genau diese Erwartungen eigentlich gestützt waren. Vieles klang hier ja schon recht früh so, als sei ein besonders großzügiger Wurf fast gesetzt. Wenn der dann nicht kommt, ist die Enttäuschung groß. Aber das macht den Entwurf noch nicht automatisch untragbar.
Und dieser Einwand, die Leute im Ministerium oder im Referat seien doch selbst Beamte, zieht für mich auch nicht wirklich. Hier wird das ja oft so vorgetragen, als seien das quasi Standesvertreter, die nur nach Kassenlage des BMF schreiben und deshalb gegen die eigenen Leute arbeiten würden.

Man kann das Argument aber genauso gut komplett umdrehen: Viele außerhalb des Beamtenbereichs würden wahrscheinlich eher sagen, na ja, das sind doch ebenfalls Beamte, die hier ein Gesetz für Beamte schreiben, deshalb fällt es am Ende überhaupt noch so großzügig aus. Genau daran sieht man eigentlich schon, wie wenig dieses Argument trägt.

Was mir in der ganzen Debatte außerdem auffällt: Es wird fast nur darüber gesprochen, wie innerhalb des Beamtenbereichs verteilt wird, wer wie stark profitiert und wo es noch mehr geben müsste. Kaum eine Rolle spielt dagegen, dass Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst von alledem unmittelbar gar nichts haben, obwohl sie dieselben Preissteigerungen, Mieten und Alltagskosten schultern. Auch das zeigt, wie sehr sich die Diskussion hier in einer eigenen Binnenlogik bewegt.

Und beim Partnereinkommen gilt für mich etwas Ähnliches. Das stärkere Argument ist doch nicht, dass der Staat sich überhaupt von einem bestimmten Familienmodell entfernt, sondern dass er womöglich mit ziemlich künstlichen Annahmen rechnet. Das ist ein sinnvoller Kritikpunkt. Aber sobald der Unterton lautet, alles unterhalb der maximal günstigen Lösung sei schon ein Affront, wird es schwierig.

Also ja: Kritik, Enttäuschung, auch Ärger sind alles legitim. Aber ein bisschen mehr Abstand zur eigenen Betroffenheit würde der Diskussion aus meiner Sicht trotzdem guttun.

Hanswurst

Zitat von: tunnelblick in Heute um 16:02Der Bund ist halt nicht in allen Konstellationen Spitzenbesolder, mir fehlten ziemlich genau 1000€ netto bei 2 Kindern und Mietenstufe IV. Im Grundgehalt fehlen schon 1900€.

Ok du hast gewonnen, also jammer ich hier auf hohem Niveau.

Hans1W

Zitat von: BWBoy in Heute um 14:39Und der hD ist zumindest bei uns ohnehin immer in Erfahrungsstufe 2 angefangen, weil "das Masterstudium ja Zugangsvoraussetzung ist." Dass zum Beispiel bei gD das Bachelorstudium benötigt wird, wurde derweil einfach vergessen.
das gD Studium kannst du aber beim DH unter Bezahlung machen und da schon Dienstjahre für deine "Erfahrungsstufen" sammeln, der Master erfolgt üblicherweise extern. Wer also direkt im hD anfängt bzw. das Ref dafür beginnt hat noch keine Erfahrungsstufen gesammelt aber 10 Semster/ 5 Jahre investiert, ohne Vergütung, ohne Anrechnung bis auf die Stufe2 die man nun streicht.
Wer also sein Studium bezahlen lässt beim DH, dann privat ein Master im Fernstudium macht und eine offene Ausschreibung gewinnt hat deutlich einen Vorteil. Früher in Lohn und Brot, Dienstzeit fängt schon an zu kaufen, seine Stufe nimmt man ja mit.

Beamtin89

Wurde schon das Thema Hinzuverdienst der Kinder diskutiert (§ 41 Abs. 2)? Ich müsste meinem Dienstherren jetzt also melden, wenn meine (minderjährigen) Kinder einen Ferienjob annehmen, damit er mir für diese Zeit den Familienzuschlag kürzen kann? Ein Bürokratiemonster sondergleichen, abgesehen von der Absurdität des Ganzen..

tunnelblick

Zitat von: RRMT in Heute um 16:06Danke, so in etwa meine ich das auch.
Mir geht es gar nicht darum, dass hier niemand enttäuscht sein oder seinem Frust Luft machen dürfte. Natürlich darf man das. Und selbstverständlich kann man den Entwurf an vielen Stellen kritisieren, gerade wenn man bestimmte Unterschiede oder Konstruktionen als ungerecht empfindet.

Mein Punkt ist nur: Man merkt hier stellenweise schon, wie schnell berechtigte Kritik in ein Anspruchsdenken kippt. Also weg von ,,ist das sachlich und rechtlich überzeugend?" hin zu ,,warum ist es nicht noch günstiger für uns?". Und genau das wirkt nach außen eben schräg. Gerade bei Themen wie Widersprüchen, Rückwirkung und möglichen Nachzahlungen war der Reflex teilweise sehr schnell da.
Dass manche mit mehr gerechnet haben, kann ich nachvollziehen. Ich frage mich nur auch, worauf genau diese Erwartungen eigentlich gestützt waren. Vieles klang hier ja schon recht früh so, als sei ein besonders großzügiger Wurf fast gesetzt. Wenn der dann nicht kommt, ist die Enttäuschung groß. Aber das macht den Entwurf noch nicht automatisch untragbar.
Und dieser Einwand, die Leute im Ministerium oder im Referat seien doch selbst Beamte, zieht für mich auch nicht wirklich. Hier wird das ja oft so vorgetragen, als seien das quasi Standesvertreter, die nur nach Kassenlage des BMF schreiben und deshalb gegen die eigenen Leute arbeiten würden.

Man kann das Argument aber genauso gut komplett umdrehen: Viele außerhalb des Beamtenbereichs würden wahrscheinlich eher sagen, na ja, das sind doch ebenfalls Beamte, die hier ein Gesetz für Beamte schreiben, deshalb fällt es am Ende überhaupt noch so großzügig aus. Genau daran sieht man eigentlich schon, wie wenig dieses Argument trägt.

Was mir in der ganzen Debatte außerdem auffällt: Es wird fast nur darüber gesprochen, wie innerhalb des Beamtenbereichs verteilt wird, wer wie stark profitiert und wo es noch mehr geben müsste. Kaum eine Rolle spielt dagegen, dass Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst von alledem unmittelbar gar nichts haben, obwohl sie dieselben Preissteigerungen, Mieten und Alltagskosten schultern. Auch das zeigt, wie sehr sich die Diskussion hier in einer eigenen Binnenlogik bewegt.

Und beim Partnereinkommen gilt für mich etwas Ähnliches. Das stärkere Argument ist doch nicht, dass der Staat sich überhaupt von einem bestimmten Familienmodell entfernt, sondern dass er womöglich mit ziemlich künstlichen Annahmen rechnet. Das ist ein sinnvoller Kritikpunkt. Aber sobald der Unterton lautet, alles unterhalb der maximal günstigen Lösung sei schon ein Affront, wird es schwierig.

Also ja: Kritik, Enttäuschung, auch Ärger sind alles legitim. Aber ein bisschen mehr Abstand zur eigenen Betroffenheit würde der Diskussion aus meiner Sicht trotzdem guttun.

Nach Jahren in der Wirtschaft, teils ohne Beteiligung von Verdi und co. kann ich für mich behaupten über jede Erhöhung erst mal froh zu sein. Manchem täte es gut nicht nur zu schauen wem es besser geht, sondern auch wem es schlechter geht. Steigt der Frust jedoch so hoch, dass man schon mit Dienstverweigerung argumentiert, dann muss man sich allerdings auch wirklich die Frage stellen, ob man nicht mehr Veränderung braucht als nur auf eine aA zu hoffen, die wieder eine Bereitschaft zum Dienst herstellen könnte.

GoodBye

Zitat von: RRMT in Heute um 16:06Danke, so in etwa meine ich das auch.
Mir geht es gar nicht darum, dass hier niemand enttäuscht sein oder seinem Frust Luft machen dürfte. Natürlich darf man das. Und selbstverständlich kann man den Entwurf an vielen Stellen kritisieren, gerade wenn man bestimmte Unterschiede oder Konstruktionen als ungerecht empfindet.

Mein Punkt ist nur: Man merkt hier stellenweise schon, wie schnell berechtigte Kritik in ein Anspruchsdenken kippt. Also weg von ,,ist das sachlich und rechtlich überzeugend?" hin zu ,,warum ist es nicht noch günstiger für uns?". Und genau das wirkt nach außen eben schräg. Gerade bei Themen wie Widersprüchen, Rückwirkung und möglichen Nachzahlungen war der Reflex teilweise sehr schnell da.
Dass manche mit mehr gerechnet haben, kann ich nachvollziehen. Ich frage mich nur auch, worauf genau diese Erwartungen eigentlich gestützt waren. Vieles klang hier ja schon recht früh so, als sei ein besonders großzügiger Wurf fast gesetzt. Wenn der dann nicht kommt, ist die Enttäuschung groß. Aber das macht den Entwurf noch nicht automatisch untragbar.
Und dieser Einwand, die Leute im Ministerium oder im Referat seien doch selbst Beamte, zieht für mich auch nicht wirklich. Hier wird das ja oft so vorgetragen, als seien das quasi Standesvertreter, die nur nach Kassenlage des BMF schreiben und deshalb gegen die eigenen Leute arbeiten würden.

Man kann das Argument aber genauso gut komplett umdrehen: Viele außerhalb des Beamtenbereichs würden wahrscheinlich eher sagen, na ja, das sind doch ebenfalls Beamte, die hier ein Gesetz für Beamte schreiben, deshalb fällt es am Ende überhaupt noch so großzügig aus. Genau daran sieht man eigentlich schon, wie wenig dieses Argument trägt.

Was mir in der ganzen Debatte außerdem auffällt: Es wird fast nur darüber gesprochen, wie innerhalb des Beamtenbereichs verteilt wird, wer wie stark profitiert und wo es noch mehr geben müsste. Kaum eine Rolle spielt dagegen, dass Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst von alledem unmittelbar gar nichts haben, obwohl sie dieselben Preissteigerungen, Mieten und Alltagskosten schultern. Auch das zeigt, wie sehr sich die Diskussion hier in einer eigenen Binnenlogik bewegt.

Und beim Partnereinkommen gilt für mich etwas Ähnliches. Das stärkere Argument ist doch nicht, dass der Staat sich überhaupt von einem bestimmten Familienmodell entfernt, sondern dass er womöglich mit ziemlich künstlichen Annahmen rechnet. Das ist ein sinnvoller Kritikpunkt. Aber sobald der Unterton lautet, alles unterhalb der maximal günstigen Lösung sei schon ein Affront, wird es schwierig.

Also ja: Kritik, Enttäuschung, auch Ärger sind alles legitim. Aber ein bisschen mehr Abstand zur eigenen Betroffenheit würde der Diskussion aus meiner Sicht trotzdem guttun.

Vielen Dank für die wahrlich belanglose Predigt zum - na ja, heute ist Donnerstag.

Mit ein wenig Engagement sollte auch für Nichtbewanderte erkennbar sein, dass es hier zum großen Teil um handfeste juristische Fragestellungen und nicht um ein bloßes Wunschkonzert handelt.

Es besteht seit Jahren ein schwerer verfassungsrechtlicher Konflikt, der im Übrigen für viele der hier Vertretenen auch durchaus existenzielle Sorgen bedeutet, und dann kommt plötzlich eine Stimme aus dem Off und meint, in belehrender Form die Deutungshoheit ausüben zu können, wie etwas ,,wirken" könnte.


Gruenhorn

Zitat von: Beamtin89 in Heute um 16:26Wurde schon das Thema Hinzuverdienst der Kinder diskutiert (§ 41 Abs. 2)? Ich müsste meinem Dienstherren jetzt also melden, wenn meine (minderjährigen) Kinder einen Ferienjob annehmen, damit er mir für diese Zeit den Familienzuschlag kürzen kann? Ein Bürokratiemonster sondergleichen, abgesehen von der Absurdität des Ganzen..

Das Frage ich mich auch. Mein Sohn möchte über den Sommer ein paar tausender verdienen für Auto und Auszug irgendwann. Am Ende bedeutet die angedachte Regelung, dass ich entweder als Zuhälter auftrete, der ihm die Kohle abnimmt oder dass ich letztendlich den Arbeitslohn selbst bezahle. Völlig absurd und weltfremd.

RRMT

Doch, erkennbar ist vor allem, dass hier juristische Fragen und Besitzstandsreflexe permanent ineinanderlaufen.
Dass es einen verfassungsrechtlichen Konflikt gibt, bestreite ich nirgends. Nur macht genau das nicht jede Wortmeldung hier automatisch besonders tief. Und nicht jede Kritik am Ton ist ein Angriff auf die Rechtslage.

Wenn schon von ,,Deutungshoheit" die Rede ist: Die beanspruchen hier eher diejenigen, die jede Außenperspektive sofort als Ahnungslosigkeit abräumen wollen. Genau das ist das Problem.

Und nein, nicht jede Kritik an der Debattenkultur ist eine ,,belanglose Predigt". Manchmal ist sie einfach nur der Hinweis, dass man auch dann noch daneben im Ton liegen kann, wenn man sich rechtlich im Recht wähnt.

BWBoy

Zitat von: RRMT in Heute um 15:11Erstens fällt auf, wie schnell die Debatte bei Nachzahlungen und Widersprüchen landet. Kaum liegt ein Entwurf auf dem Tisch, wird sofort mitgedacht, für welche Jahre man noch Widerspruch einlegen kann und was sich rückwirkend vielleicht noch herausholen lässt. Rechtlich mag das nachvollziehbar sein, wenn man von verfassungswidriger Unteralimentation ausgeht. Nach außen wirkt es aber eben schnell so, als sei der erste Reflex nicht: Ist das eine tragfähige und faire Lösung? Sondern: Wie hole ich für mich das Maximum raus? Genau da kippt eine legitime Rechtsposition sehr schnell in einen Ton, der wie reines Anspruchsdenken wirkt.


Sagen wir mal so, wir sind halt einfach schon einen Schritt weiter als du. Die Frage ob es sich um einer tragfähige, faire und vor allem verfassungskonforme Lösung handelt haben wir für uns mit NEIN beantwortet und denken darüber nach wie wir damit umgehen.

Der Obelix

Und ich würde ebenfalls dazu aufrufen dann im Falle des Bürokratiemonsters allen Beamtinnen und Beamten Musteranträge zur Verfügung zu stellen damit wirklich jeder eine tiefgründige Prüfung des Ergänzungszuschusses beim BVA beantragen kann......Leicht verständlich sind die neuen Regeln ja nicht. Daher wird sich das BVA sicher der zahlreichen Anträge annehmen.

AliMentierter

Zitat von: GoodBye in Heute um 16:38Vielen Dank für die wahrlich belanglose Predigt zum - na ja, heute ist Donnerstag.

Mit ein wenig Engagement sollte auch für Nichtbewanderte erkennbar sein, dass es hier zum großen Teil um handfeste juristische Fragestellungen und nicht um ein bloßes Wunschkonzert handelt.

Es besteht seit Jahren ein schwerer verfassungsrechtlicher Konflikt, der im Übrigen für viele der hier Vertretenen auch durchaus existenzielle Sorgen bedeutet, und dann kommt plötzlich eine Stimme aus dem Off und meint, in belehrender Form die Deutungshoheit ausüben zu können, wie etwas ,,wirken" könnte.



Sehe ich ähnlich, in Berlin wurden die Beamten fast ein halbes Dienstleben lang beschissen. Der Dienstherr hat einseitig das Treueverhältnis aufgekündigt. Da kann ich es niemanden verübeln, wenn er Frust schiebt. Und die Vorgaben für eine Haushaltskonsolidierung hat das BVerfG eindeutig dargelegt. Insofern finde ich es spannend, wie angesicht der Regelung in Art. 94 (4) GG mit der Entscheidung des BVerfG umgegangen wird. Dies auch in Hinblick auf das Streikverbot, was ja beim EuGh als Argument für einen üppigen Sold herhalten musste.