Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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DeltaR95

Zitat von: Durst1989 in Heute um 14:04Ob Herr Silberhorn da tiefer hat blicken lassen, weshalb der Gesetzentwurf in Überarbeitung ist oder er nur die Gemüter beruhigen wollte???


https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-silberhorn/fragen-antworten/wie-ist-der-aktuelle-sachstand-zur-amtsangemessen-alimentation

Das ist doch eine reine Verzögerungstaktik - es war nach der Kritik in den Bundesländern, die schon ein fiktives Partnereinkommen eingeführt haben, auch überhaupt nicht zu erwarten, dass es auf Ebene des Bundes ebenso Kritik hagelt. Also manchmal beschleicht mich das Gefühl, die Politiker denken, die Beamten wären alle "doof"...

GoodBye

Also, das Kriterium der haushaltsjahrnahen Geltendmachung ist als gesetzlicher Ausschlussgrund zu behandeln, den das Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen hat.

Auch wenn m.E. problematisch, kann der Dienstherr wohl darauf verzichten, das wird z.B. in einem Hamburger Urteil so betrachtet.

Es ist insoweit kein wirklicher rückwirkender Einspruch, sondern ein erstmaliger.

Wichtig ist wohl im Sinne der Setzung eines Vertrauenstatbestandes, dass dieser Verzicht individuell erfolgt.
Deshalb ist es m.E. sinnvoll, jetzt noch unter Bezugnahme auf das sagenumwobene Rundschreiben, das zunächst lediglich interne Verwaltungsanweisung ist, Widerspruch einzulegen und die Bestätigung einzufordern.

Ich habe nicht gesagt, dass die Diskussion dann vor Gericht leicht wird. Ohne Widerspruch wird sie allerdings nicht stattfinden.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

AltStrG

Zitat von: GoodBye in Heute um 14:20Also, das Kriterium der haushaltsjahrnahen Geltendmachung ist als gesetzlicher Ausschlussgrund zu behandeln, den das Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen hat.

Auch wenn m.E. problematisch, kann der Dienstherr wohl darauf verzichten, das wird z.B. in einem Hamburger Urteil so betrachtet.

Es ist insoweit kein wirklicher rückwirkender Einspruch, sondern ein erstmaliger.

Wichtig ist wohl im Sinne der Setzung eines Vertrauenstatbestandes, dass dieser Verzicht individuell erfolgt.
Deshalb ist es m.E. sinnvoll, jetzt noch unter Bezugnahme auf das sagenumwobene Rundschreiben, das zunächst lediglich interne Verwaltungsanweisung ist, Widerspruch einzulegen und die Bestätigung einzufordern.

Ich habe nicht gesagt, dass die Diskussion dann vor Gericht leicht wird. Ohne Widerspruch wird sie allerdings nicht stattfinden.

Zitierst du jetzt mein eigenes Posting? :)

Ich möchte gerne wissen, wie die genaue Formulierung in deinem Bescheid/Widerspruch ist, der eine Rückwirkung der Ansprüche ermöglicht, das interessiert mich aus rechtlicher Sicht tatsächlich; auch in anderen Fragestellungen.

Die bescheidene Behörde müsste dazu eine gesetzliche Grundlage oder Bevollmächtigung haben, Ansprüche von Betroffenen (oder Dritten) im Sinne des Besoldungsgsgesetzgebers anzuerkennen. Und der in Rede stehende Besoldungsgesetzgeber braucht in der Haushaltsgesetzgebung genau diese Hinweise aka Widersprüche bzw. Klagen, um haushaltsrechtliche Ansprüche bejahen oder verneinen zu können.

Ich schließe nicht aus, dass die Behörde unter Aussetzung der Anerkennung einer Rechtspflicht (also klassische o.A.d.R.) so einen Bescheid erlassen hat. Aber für alle Jahre zurück bis 2008 oder "nur" 2020?

Ich frage mich dann auch, wie genau das rechtlich in Hinsicht auf Widerspruchsführer in die Verwaltungspraxis umgesetzt werden soll, von Klägern ganz zu schweigen. Denn ich wiederhole es, Ungleiches kann Ungleich, Gleiches muss aber gleich behandelt werden.

Und natürlich kann und soll jeder seinen Anspruch versuchen, im Sinne der "Rückwirkung" geltend zu machen. Gern sogar. Mich interessiert hier die rechtliche Seite.

AltStrG

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 14:09Das ist doch eine reine Verzögerungstaktik - es war nach der Kritik in den Bundesländern, die schon ein fiktives Partnereinkommen eingeführt haben, auch überhaupt nicht zu erwarten, dass es auf Ebene des Bundes ebenso Kritik hagelt. Also manchmal beschleicht mich das Gefühl, die Politiker denken, die Beamten wären alle "doof"...

Nun, er bestätigt zumindest, dass das Partnereinkommen doch so problematisch ist, wie vermutet. Immerhin ein Erkenntnisgewinn. Ist doch gut.