Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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DeltaR95

Zitat von: Durst1989 in Heute um 14:04Ob Herr Silberhorn da tiefer hat blicken lassen, weshalb der Gesetzentwurf in Überarbeitung ist oder er nur die Gemüter beruhigen wollte???


https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-silberhorn/fragen-antworten/wie-ist-der-aktuelle-sachstand-zur-amtsangemessen-alimentation

Das ist doch eine reine Verzögerungstaktik - es war nach der Kritik in den Bundesländern, die schon ein fiktives Partnereinkommen eingeführt haben, auch überhaupt nicht zu erwarten, dass es auf Ebene des Bundes ebenso Kritik hagelt. Also manchmal beschleicht mich das Gefühl, die Politiker denken, die Beamten wären alle "doof"...

GoodBye

Also, das Kriterium der haushaltsjahrnahen Geltendmachung ist als gesetzlicher Ausschlussgrund zu behandeln, den das Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen hat.

Auch wenn m.E. problematisch, kann der Dienstherr wohl darauf verzichten, das wird z.B. in einem Hamburger Urteil so betrachtet.

Es ist insoweit kein wirklicher rückwirkender Einspruch, sondern ein erstmaliger.

Wichtig ist wohl im Sinne der Setzung eines Vertrauenstatbestandes, dass dieser Verzicht individuell erfolgt.
Deshalb ist es m.E. sinnvoll, jetzt noch unter Bezugnahme auf das sagenumwobene Rundschreiben, das zunächst lediglich interne Verwaltungsanweisung ist, Widerspruch einzulegen und die Bestätigung einzufordern.

Ich habe nicht gesagt, dass die Diskussion dann vor Gericht leicht wird. Ohne Widerspruch wird sie allerdings nicht stattfinden.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

AltStrG

Zitat von: GoodBye in Heute um 14:20Also, das Kriterium der haushaltsjahrnahen Geltendmachung ist als gesetzlicher Ausschlussgrund zu behandeln, den das Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen hat.

Auch wenn m.E. problematisch, kann der Dienstherr wohl darauf verzichten, das wird z.B. in einem Hamburger Urteil so betrachtet.

Es ist insoweit kein wirklicher rückwirkender Einspruch, sondern ein erstmaliger.

Wichtig ist wohl im Sinne der Setzung eines Vertrauenstatbestandes, dass dieser Verzicht individuell erfolgt.
Deshalb ist es m.E. sinnvoll, jetzt noch unter Bezugnahme auf das sagenumwobene Rundschreiben, das zunächst lediglich interne Verwaltungsanweisung ist, Widerspruch einzulegen und die Bestätigung einzufordern.

Ich habe nicht gesagt, dass die Diskussion dann vor Gericht leicht wird. Ohne Widerspruch wird sie allerdings nicht stattfinden.

Zitierst du jetzt mein eigenes Posting? :)

Ich möchte gerne wissen, wie die genaue Formulierung in deinem Bescheid/Widerspruch ist, der eine Rückwirkung der Ansprüche ermöglicht, das interessiert mich aus rechtlicher Sicht tatsächlich; auch in anderen Fragestellungen.

Die bescheidene Behörde müsste dazu eine gesetzliche Grundlage oder Bevollmächtigung haben, Ansprüche von Betroffenen (oder Dritten) im Sinne des Besoldungsgsgesetzgebers anzuerkennen. Und der in Rede stehende Besoldungsgesetzgeber braucht in der Haushaltsgesetzgebung genau diese Hinweise aka Widersprüche bzw. Klagen, um haushaltsrechtliche Ansprüche bejahen oder verneinen zu können.

Ich schließe nicht aus, dass die Behörde unter Aussetzung der Anerkennung einer Rechtspflicht (also klassische o.A.d.R.) so einen Bescheid erlassen hat. Aber für alle Jahre zurück bis 2008 oder "nur" 2020?

Ich frage mich dann auch, wie genau das rechtlich in Hinsicht auf Widerspruchsführer in die Verwaltungspraxis umgesetzt werden soll, von Klägern ganz zu schweigen. Denn ich wiederhole es, Ungleiches kann Ungleich, Gleiches muss aber gleich behandelt werden.

Und natürlich kann und soll jeder seinen Anspruch versuchen, im Sinne der "Rückwirkung" geltend zu machen. Gern sogar. Mich interessiert hier die rechtliche Seite.

AltStrG

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 14:09Das ist doch eine reine Verzögerungstaktik - es war nach der Kritik in den Bundesländern, die schon ein fiktives Partnereinkommen eingeführt haben, auch überhaupt nicht zu erwarten, dass es auf Ebene des Bundes ebenso Kritik hagelt. Also manchmal beschleicht mich das Gefühl, die Politiker denken, die Beamten wären alle "doof"...

Nun, er bestätigt zumindest, dass das Partnereinkommen doch so problematisch ist, wie vermutet. Immerhin ein Erkenntnisgewinn. Ist doch gut.

GoodBye

Zitat von: AltStrG in Heute um 15:19Zitierst du jetzt mein eigenes Posting? :)

Ich möchte gerne wissen, wie die genaue Formulierung in deinem Bescheid/Widerspruch ist, der eine Rückwirkung der Ansprüche ermöglicht, das interessiert mich aus rechtlicher Sicht tatsächlich; auch in anderen Fragestellungen.

Die bescheidene Behörde müsste dazu eine gesetzliche Grundlage oder Bevollmächtigung haben, Ansprüche von Betroffenen (oder Dritten) im Sinne des Besoldungsgsgesetzgebers anzuerkennen. Und der in Rede stehende Besoldungsgesetzgeber braucht in der Haushaltsgesetzgebung genau diese Hinweise aka Widersprüche bzw. Klagen, um haushaltsrechtliche Ansprüche bejahen oder verneinen zu können.

Ich schließe nicht aus, dass die Behörde unter Aussetzung der Anerkennung einer Rechtspflicht (also klassische o.A.d.R.) so einen Bescheid erlassen hat. Aber für alle Jahre zurück bis 2008 oder "nur" 2020?

Ich frage mich dann auch, wie genau das rechtlich in Hinsicht auf Widerspruchsführer in die Verwaltungspraxis umgesetzt werden soll, von Klägern ganz zu schweigen. Denn ich wiederhole es, Ungleiches kann Ungleich, Gleiches muss aber gleich behandelt werden.

Und natürlich kann und soll jeder seinen Anspruch versuchen, im Sinne der "Rückwirkung" geltend zu machen. Gern sogar. Mich interessiert hier die rechtliche Seite.


Ich habe die Eingangsbestätigungen leider gerade nicht vorliegen, da wir im Urlaub sind. Gerne liefere ich das nach.

Es geht nur um Jahre, auf die das ,,Rundschreiben" Bezug nimmt natürlich. Nicht weiter zurück. Also ab 2021.

Weiter zurück hätte ich auch keine guten Argumente 😂

,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Hummel2805

Also ich finde die Aussagen von Herrn Silberhorn doch sehr beruhigend. Ich verrate hier nicht so viel, Herr Silberhorn ist bei unserem Alexander sehr nah dran und wird oft im Ministerfahrstuhl im BMI gesehen.

Das Gesetz wird kommen wie das Amen in der Kirche. Macht mal ein paar Wochen Urlaub an der frischen Luft, wir haben zur Zeit tolles Sommerwetter, geht baden und trinkt ein kaltes Bier am Abend.

Mich interessiert eher die Nachzahlung zum Familienzuschlag ab dem 3. Kind. Und da gehe von allem was ich höre auf den Fluren in Moabit davon aus, dass die Nachzahlung ab dem 3. Kind von 500 Euro Brutto pro Monat betragen wird.

Das sind doch schöne Neuigkeiten Ihr lieben Bundesbeamte im amtsangemessenen Bundesdienst.

Es gilt der Satz und die Botschaft:

"Das BMI in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf."

 

Ryan

Zitat von: AltStrG in Heute um 13:34Sie haben dir also eine Rückwirkung bestätigt? Wie ist der genaue Wortlaut? Die Formulierung "Daraufhin wurden Eingang, Ruhendstellung, Verzicht auf das Erfordernis einer haushaltjahrnahen Geltendmachung und Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung von der Behörde im Namen des Bundes bestätigt" sagt erst einmal nichts darüber aus.

Die Grundsätzlichkeiten hinsichtlich von Rundschreiben bleibt bestehen. Ich bin ja kein Beamter und auch kein expliziter Verwaltungsrechtler, aber eine Rückwirkung von Ansprüchen, welche mit Bescheid positiv beschieden und verfestigt werden (würden), überrascht mich dann doch. Dadurch wäre die haushaltsnahe Geltendmachung ab absurdum geführt und alle Antragsteller (auch kommende!) würde Gleich im Ungleichen behandelt.

Ich verstehe nicht ganz, warum Du wieder von einem Bescheid sprichst. Auch der von Dir angesprochene Zeitraum ab 2008 bis 2020 scheint eine andere Baustelle zu sein (Berlin). Es geht hier aber um das Rundschreiben des Bundes, den Zeitraum ab 2021 und, in meinem Fall, einen Widerspruch im Jahr 2024 für Jahre 2021 bis 2024.

Aus dem Antwortschreiben (kein Bescheid).

"ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Widerspruchs".
"Ihren Widerspruch stelle ich ruhend."
"Auf die Erhebung der Einrede der Verjährung durch den Bund wird verzichtet".
"Ab dem Jahr 2021 wird auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet"

Für mich heißt das, dass die Behörde der Empfehlung gem. Rundschreibens gefolgt ist und in meinem konkreten Fall "zur Anwendung gebracht hat".



xap

Zitat von: AltStrG in Heute um 15:42Nun, er bestätigt zumindest, dass das Partnereinkommen doch so problematisch ist, wie vermutet. Immerhin ein Erkenntnisgewinn. Ist doch gut.

Mir wäre ein Erkenntnisgewinn auf meiner Entgeltabrechnung nach 6 Jahren des Wartens ehrlich gesagt lieber.