Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Bundspecht

Zitat von: ExponentialFud in Gestern um 20:57Nein. Der Beschluss prüft unter der Prämisse V2K als Besoldungsmodell. Er schließt ausdrücklich nicht aus, dass der DH dieses Modell zukünftig (nicht rückwirkend) ändern kann.

Der Grundsatz des Alimentationsprinzips sieht es vor, dass von der Alimentation der Beamte und dessen Familie auskömmlich leben können müssen. Daran wird sich auch bei der Abkehr vom Alleinverdienermodell nichts ändern; in der Gleichung werden immer berücksichtigt: Der Beamte, dessen Partner, 2 Kinder.
Ergo werden  sich in der mathematischen Berechnung immer diese 4 Faktoren als positiver Betrag wiederfinden (siehe MÄE(1+0,5+0,3+0,3)*0,8).
Wenn man sich die Berechnungsgrundlage ansieht, wird man feststellen, dass der DH den Partner nur mit Faktor 0,5 berechnet und somit die verbliebenen 0,5MÄE des Partners offen lässt. Dieser nicht definierte Betrag von 0,5MÄE entspricht bereits einem fiktiven Partnereinkommen im Falle der Abkehr vom Alleinverdienermodell.
Die berücksichtigten 0,5MÄE des Partners würden nie aus der Gleichung verschwinden, sondern sich lediglich in dem Fall verringern, in dem der DH ein fiktives Partnereinkomemn von mehr als 0,5MÄE annimmt (die Summer darf nicht 1,0 MÄE überschreiten).

Anders sähe es aus, wenn das BVG den Partner in der Gleichung bereits mit dem Betrag von 1,0 MÄE bedacht hätte. Hier wäre ein fiktives Partnereinkommen unmittelbar in Abzug zu bringen

Curtis

200 Seiten ohne Fortschritt... :'(

AltStrG

Zitat von: Curtis in Gestern um 22:28200 Seiten ohne Fortschritt... :'(

Das denke ich mir auch, wenn hier die ständig gleichen (bereits festgestellten und gelösten!) Probleme, Erkenntnisse und Feststellungen immer und immer wieder in Zweifel gezogen oder neu diskutiert werden müssen.

Ich erkläre ja gerne rechtliche Problemstellungen (soweit möglich), aber nach dem 37sten Mal ermüdet es mich auch, so wie bereits andere User. Zumal alte oder unvollständige oder schlich falsche Behauptungen durch ständige Wiederholungen und erneutes Fragen und Diskutieren nicht richtiger werden :)

Glinzo

Zitat von: PolareuD in Gestern um 13:46Ich bin da weniger optimistisch, denn das ich zu meinem Recht gekommen bin, ist für mich erst dann gegeben, wenn das BVerfG entschieden hat, dass das Besoldungsgesetz mit dem Alimentationsprinzip vereinbar ist oder wenn sich ein sechsstelliger Eurobetrag auf meinem Konto befindet und meine monatliche Bezüge um mindestens 2.000 Euro angestiegen sind.  8)

Ich lasse Monat für Monat eine Tabelle mitrechnen, die sich aus meiner tatsächlich gewährten Besoldung seit 01/21, sowie den monatlichen Abständen zu der für meine Familienkonstellation maßgeblichen Prekariatsgrenze auf Basis des MÄE im Bundesdurchschnitt des jeweiligen Jahres errechnet. Ganz moderate Zahlen, strikt auf Unterkante gerechnet, damit keine Fantasiesummen dabei herauskommen. Nicht auf den letzten Cent genau, aber die groben Summen passen.

Von 01/21 - 07/26 habe ich stand Heute eine Differenz von 95.550,- EUR netto beisammen. Diese erhöht sich derzeit jeden Monat um ca. weitere 1.800 EUR netto. Ab Oktober ist die Differenz dann 6-Stellig.


Dabei geht die Schere durch die Jahre immer weiter auf:

Höhe der Jahresdifferenz im Jahr 2021: 14.940,00 EUR
Höhe der Jahresdifferenz im Jahr 2026: 19.330,00 EUR