Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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BVerfGBeliever

Zitat von: andreb in Gestern um 17:59Diese Abstände scheinen aber weiterhin immer noch gewürfelt zu sein.
Ja, und zwar mit einem gezinkten Würfel. Denn wie erwähnt, der BMI-Entwurf sagt selbst (völlig zu Recht), dass die relativen Abstände in der Vergangenheit verbotenerweise (!) abgeschmolzen wurden. Statt jedoch diesem eingestandenen Missstand entgegenzutreten (so wie z.B. der Entwurf aus Brandenburg), verschlimmert er ihn sogar noch deutlich! Konkret am Beispiel der jeweiligen Endstufen-Grundbesoldungen:

- Relativer Abstand zwischen A8 und A3: 67% im Jahr 1957, 33% im Jahr 2022, 21% im BMI-Entwurf
- Relativer Abstand zwischen A11 und A3: 154% im Jahr 1957, 79% im Jahr 2022, 61% im BMI-Entwurf
- Relativer Abstand zwischen A16 und A3: 357% im Jahr 1957, 200% im Jahr 2022, 169% im BMI-Entwurf

Ich hoffe doch sehr, dass im neuen Entwurf (den wir möglicherweise im Herbst in die Hände bekommen werden) diesbezüglich noch mal "nachgebessert" wird..

Rohezal42

Wenn ihr noch mehr weinen wollt...

ich habe mir mal eine Exceltabelle erstellt.

Wenn man vom Datum des BGH Urteils 04.03.2020 ausgeht, und man einmal dreister Weise die normalen Verzugszinsen bei Lohnzahlungen annimmt. D.h. 5 Bsispunkte über dem Basiszinsatz.
Wenn man jetzt noch annimmt, dass man  im Jahr 2020, sagen wir 100 Euro zu wenig verdient hat, werden aus den 100 Euro/Monat bis zum 01.07.2026 dauraus ca 9240 Euro bei 7400 Euro ausstehendem Sold, der Rest sind Zinsen.

Ich habe irgendwo mal gehört, dass man den DH nicht auf Verzug beim Sold verklagen kann. Aus meiner sicht ist der Fall hier aber etwas anders gelagert, da es hier ja ein Urteil gibt und der DH sich dann schon etwas Zeit gelassen hat mit der umsetzung

Camouflage62

Also ich erhoffe mir keine Nachzahlung, da der Dienstherr sich da schon irgendwie rausmogeln wird. Denke da oben sind keine dummen Führungskräfte, werden noch n Plan B haben.

Mir reicht es vollkommen wenn wir nach Beschluss, amtsangemessen besoldet werden und ich nicht 2 mal nachdenken muss ob ich mir einen Urlaub leisten muss oder doch lieber auf Balkonien urlaube...

PolareuD

Zitat von: Rohezal42 in Heute um 16:28Ich habe irgendwo mal gehört, dass man den DH nicht auf Verzug beim Sold verklagen kann.

Daran wird schon gearbeitet, kommt also noch.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

DeltaR95

Zitat von: PolareuD in Heute um 16:48Daran wird schon gearbeitet, kommt also noch.

Nicht vergessen, die Ansprüche zu vererben ;) So schnell, wie hier der "effektive Rechtsschutz" funktioniert...