Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Kority

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 14:15Ihr lieben Freunde,

ich bin gestern wieder in Moabit mit dem Fahrstuhl gefahren, also die anwesenden Ministerialdirigenten sind sehr positiv gestimmt. Wir müssen halt nur geduldig sein. Ich zitiere mal wieder die Schrift, Paulus schrieb schon an die Römer:

Römer 12,12: ,,Seid fröhlich in Hoffnung, geduldig in Trübsal, beharrlich im Gebet."

Lasst uns fröhlich sein, lasst uns auf das Gute schauen. Von dem BMI hat man einen schönen Blick auf das Kanzleramt.

Lasst uns geduldig sein, auch wenn mal Trübsal herrscht und es leider nicht allen Recht gemacht werden kann.

Beharrlich zu sein - Lasst uns das Ziel der amtsangemessenen Alimentation nicht aus den Blick verlieren.

Ein paar Worte an Euch gerichtet und schöne Grüße vom Alex!


Was sind denn das immer für komische Zitate

Foxtrott

Mach dir keine Sorgen, Kority. Es sind über 30 Grad und Hummel war wieder im Fiebertraum mit hohen Ministerialbeamten aufzugfahren und konnte das Bundeskanzerlamt sehen.

Hummel2805

Mir wurde folgenden Bild vom BMI übermittelt, woran es liegt.

Wir sind gerade in einer Orchesterprobe, der große Maestro Alex D. probt gerade das Alimentationsgesetz, Wir sind gerade in einer großen "Generalpause". Die Bratschen und die Hörner spielen leider noch in dem Takt des Dirigenten, von den Blechbläsern gibt noch es unschöne Zwischentöne.
Was uns aber zuversichtlich stimmen mag, das Orchester probt jetzt Tag um Tag, um schnell einen perfekten Klangkörper zu erzeugen. 

Lasst uns also zusammen fröhlich, beharrlich und geduldig, sondern lasst uns hören auf den perfekten Klang aus dem BMI. Heute im Fahrstuhl habe ich noch nichts gehört, aber die Proben sind mitten im Gange.

VG aus dem BMI - Euer Hummel

untersterDienst

Ist schon mal jemand auf die Idee gekommen das Hummel der Alex D sein könnte?

Rheini

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 15:00Mir wurde folgenden Bild vom BMI übermittelt, woran es liegt.

Wir sind gerade in einer Orchesterprobe, der große Maestro Alex D. probt gerade das Alimentationsgesetz, Wir sind gerade in einer großen "Generalpause". Die Bratschen und die Hörner spielen leider noch in dem Takt des Dirigenten, von den Blechbläsern gibt noch es unschöne Zwischentöne.
Was uns aber zuversichtlich stimmen mag, das Orchester probt jetzt Tag um Tag, um schnell einen perfekten Klangkörper zu erzeugen. 

Lasst uns also zusammen fröhlich, beharrlich und geduldig, sondern lasst uns hören auf den perfekten Klang aus dem BMI. Heute im Fahrstuhl habe ich noch nichts gehört, aber die Proben sind mitten im Gange.

VG aus dem BMI - Euer Hummel

,,Die Botschaft hör´ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube"

rw

Zitat von: untersterDienst in Gestern um 15:25Ist schon mal jemand auf die Idee gekommen das Hummel der Alex D sein könnte?


Vor allem wenn man bedenkt, dass Alex D am 28.05. Geburtstag hat...

BeamtenBund

Zitat von: untersterDienst in Gestern um 15:25Ist schon mal jemand auf die Idee gekommen das Hummel der Alex D sein könnte?


 ;D  ;D  ;D  ;D

Kann mich jemand wieder auf meinen Stuhl heben, ich kann nicht mehr vor lachen...

Das wäre als wenn man uns allen auf den Kopf ....

Gerhard Polt sagte einst: Das kann man mit Prügel allein nicht korigiern....

Ich schmeiß mich weg...  8)

kommtZeitkommtRat

Zitat von: rw in Gestern um 15:31Vor allem wenn man bedenkt, dass Alex D am 28.05. Geburtstag hat...

Nicht zu vergessen ist, dass der Alex in Interviews und politischen Reden gelegentliche die sogenannte "Hummel-Metapher" verwendet.

PolareuD

Zitat von: untersterDienst in Gestern um 15:25Ist schon mal jemand auf die Idee gekommen das Hummel der Alex D sein könnte?


Das der den ganzen Tag Fahrstuhl fährt war schon klar. 🤣🤣
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Schneewitchen

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 15:00Mir wurde folgenden Bild vom BMI übermittelt, woran es liegt.

Wir sind gerade in einer Orchesterprobe, der große Maestro Alex D. probt gerade das Alimentationsgesetz, Wir sind gerade in einer großen "Generalpause". Die Bratschen und die Hörner spielen leider noch in dem Takt des Dirigenten, von den Blechbläsern gibt noch es unschöne Zwischentöne.
Was uns aber zuversichtlich stimmen mag, das Orchester probt jetzt Tag um Tag, um schnell einen perfekten Klangkörper zu erzeugen. 

Lasst uns also zusammen fröhlich, beharrlich und geduldig, sondern lasst uns hören auf den perfekten Klang aus dem BMI. Heute im Fahrstuhl habe ich noch nichts gehört, aber die Proben sind mitten im Gange.

VG aus dem BMI - Euer Hummel

So wollen wir denn voller Vorfreude warten, ob denn das einstudierte Stück in Richtung der 94. Sinfonie von Joseph Haydn gehen wird und damit nachhaltige und melodische Akzente hinterlassen wird.....
Deus hic finitur

Dogmatikus

Zitat von: Dogmatikus in 27.07.2026 10:33Ich wollte so eine Tabelle auch mal erstellen, aber mir fehlte bisher schlicht die Zeit. Wärst du eventuell bereit, die Tabelle hier zu teilen? Kannst ja vorher eine Kopie erstellen und mit Fantasie-Zahlen füllen, wenn keine weiteren Rückschlüsse auf deine Person gezogen werden sollen. Aber ich fände das sehr hilfreich!

Screenshot Tabelle

Kann mir mal jemand bei der Fehlersuche helfen? Ich stehe gerade auf dem Schlauch.

Ich habe mich nun doch an der Tabelle versucht, zunächst anhand der Brutto-Berechnung. Da bin ich ziemlich sicher, dass die Zahlen einigermaßen belastbar sind.

Mich hat dann doch aber der Netto-Fehlbetrag interessiert und ich habe versucht, auch diesen zu berechnen. Allerdings scheint der Fehlbetrag netto dann viel zu nah am Fehlbetrag brutto zu liegen. Sieht jemand, was ich anpassen muss?

Die Tabelle könnte ich Interessierten nach der Fehlersuche natürlich zur Verfügung stellen.

AltStrG

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 12:03Ob und in welcher Höhe beim A16 ein Partnereinkommen angerechnet wird, ist vollkommen irrelevant.

Ähm, da kommen wir in die Problematik, das man Gleiches gleich behandeln muss, aber Ungleiches ungleich behandeln kann. Wenn der Beamte a3/1 erst mit Partnereinkommen aa alimentiert wird (egal, ob 1K oder 4K), dann kann im Rahmen der Komplettprüfung der a16/1 nicht deshalb ausgenommen werden, weil er nach Meinung des Besoldungsgesetzgebers auskömmlich alimentiert wird. Das Binnenabstandsgebot wirkt eben ebenfalls problematisch.

Und ich sage es nochmal: die Orientierung an der absoluten Untergrenze der Alimentierung der Besoldungsgesetzgeber ist nicht das gewollte Ergebnis und Interpretation des BVerfG-Beschlusses. Das kann das BVerfG aber nicht als Ersatz-Besoldungsgesetzgeber vorgeben, dass muss politisch richtig interpretiert werden. Wenn nicht, kommen mit dem nächsten Beschluss noch engere Leitplanken.

InternetistNeuland

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 12:03Ob und in welcher Höhe beim A16 ein Partnereinkommen angerechnet wird, ist vollkommen irrelevant. Denn das Partnereinkommen hat aus Sicht des Besoldungsgesetzgebers nur einen einzigen Zweck: Es soll dazu dienen, die Nettoalimentation des kleinsten 4K-Beamten (niedrigste Gruppe, niedrigste Stufe) im Rahmen der Vorabprüfung über die Prekaritätsschwelle zu "hieven", ohne dafür tatsächlich Geld in die Hand nehmen zu müssen. Ob dieses Vorgehen in Einklang mit unserer Verfassung steht, erfahren wir (hoffentlich) demnächst aus Karlsruhe. [Ein A16 liegt auch ohne Partnereinkommen oberhalb der Prekaritätsschwelle, so dass eine etwaige Anrechnung keine Rolle spielt.]

Hingegen auch beim A16 relevant ist das Endstufen-Jahresbruttogehalt eines Single-Beamten. Und zwar im Rahmen der Fortschreibungsprüfung, in der der daraus ermittelte Besoldungsindex mit den drei volkswirtschaftlichen Größen (Tariflohnindex, Nominallohnindex, Verbraucherpreisindex) verglichen wird, um zu untersuchen, ob der Gesetzgeber "über die Jahre hinweg der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards hinreichend Rechnung getragen hat" (achter Leitsatz). Eigentlich ist das ein sehr sinnvolles Vorgehen. Einziges Problem: Wenn die gesamte Besoldung bereits im Basisjahr 1996 deutlich zu niedrig war (wofür sehr viel spricht), dann ist gewissermaßen die komplette Fortschreibungsprüfung "falsch geeicht", weil sich sämtliche Parameterwerte in sämtlichen Jahren auf die Besoldung im Basisjahr beziehen..

Dann bleiben wir im weniger abstrakten.

Wieso ist das fiktive Partnereinkommen A3-A10 gleichhoch? Wieso steigt es nicht mit der Besoldungsgruppe? Dadurch könnte der Dienstherr doch weiter die Grundbesoldung kürzen da die Binnenabstände ja dank steigendem fiktiven Partnereinkommen je nach Gruppe gewahrt bleiben.

Der Single A10 würde dann wahrscheinlich weniger Grundbesoldung erhalten als der Single A3 aber das scheint ja nicht relevant zu sein.

Ryan

Da das fiktive Partnereinkommen nur zum Fälschen der Vorabprüfung genutzt wird, reicht es völlig aus, am unteren Ende ausreichend zu manipulieren. Im Übrigen bedeutet ein fiktives Partnereinkommen von 20.000 Euro praktisch mindestens 20.000 Euro.

Betrachtet man das Gesetz in seinem Kern (also den tatsächlichen Gesetzestext) soll beim Bund tatsächliches Einkommen des Ehegatten (und natürlich der ersten beiden Kinder) angerechnet werden, und zwar auf den neu eingeführten "Ergänzenden Familienzuschlag für Verheiratete" (§ 41) bzw. Alleinverdiener ($41a), der seinerseits nur unter sehr restriktiven Bedingungen (Elternzeit für bei Kindern unter einem Jahr, Pflege, o.ä.) gewährt wird.

Das Eine hat aber mit dem Anderen nichts zu tun. Es gibt keine gegenseitige Beeinflussung der Anrechnung fiktiven (Vorabprüfung) und tatsächlichen Einkommens (auf FEZ per Gesetz).


BVerfGBeliever

Zitat von: AltStrG in Gestern um 18:31Wenn der Beamte a3/1 erst mit Partnereinkommen aa alimentiert wird (egal, ob 1K oder 4K), dann kann im Rahmen der Komplettprüfung der a16/1 nicht deshalb ausgenommen werden, weil er nach Meinung des Besoldungsgesetzgebers auskömmlich alimentiert wird. Das Binnenabstandsgebot wirkt eben ebenfalls problematisch.
Selbstverständlich kann eine Verletzung des Gebots der Mindestbesoldung in A3, die nur "auf dem Papier" durch eine (mutmaßlich verfassungswidrige) Anrechnung eines Partnereinkommens "geheilt" wird, auch eine Ausstrahlungswirkung auf A16 haben, Stichwort mittelbarer Verstoß gegen das Abstandsgebot. Aber das war ja nicht die Frage von InternetistNeuland, der das etwaige Partnereinkommen eines A16 angesprochen hatte.


Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 20:16Wieso ist das fiktive Partnereinkommen A3-A10 gleichhoch? Wieso steigt es nicht mit der Besoldungsgruppe? Dadurch könnte der Dienstherr doch weiter die Grundbesoldung kürzen da die Binnenabstände ja dank steigendem fiktiven Partnereinkommen je nach Gruppe gewahrt bleiben.
Eine etwaige Anrechnung eines Partnereinkommens spielt im Rahmen des unmittelbaren Abstandsgebots keinerlei Rolle. Siehe Rn. 90: "Die Berechnung der Besoldungshöhe erfolgt wie bei der Erstellung des Besoldungsindex." Für die Beantwortung der Frage, ob ein unmittelbarer Verstoß gegen das Abstandsgebot (sprich eine verbotene Abschmelzung der Binnenabstände) vorliegt, sind also ausschließlich die jeweiligen Endstufen-Jahresbruttogehälter von Single-Beamten relevant (inklusive Sonderzahlungen, etc.).