Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Gruenhorn

Aber der Vergleich, der auf diese Weise ermittelten Werte gleicht eher Äpfeln mit Birnen, wenn man die in den Werten enthaltene Teilzeitquote ansieht. Die hat sich seit 1996 deutlich verändert.  Es wird also der Vergleich mit durch Teilzeit-Steigerung gedämpften werten gegenüber einer Vollzeitbesoldung durchgeführt.

maxg

Zitat von: Gruenhorn in 31.07.2026 01:16Aber der Vergleich, der auf diese Weise ermittelten Werte gleicht eher Äpfeln mit Birnen, wenn man die in den Werten enthaltene Teilzeitquote ansieht. Die hat sich seit 1996 deutlich verändert.  Es wird also der Vergleich mit durch Teilzeit-Steigerung gedämpften werten gegenüber einer Vollzeitbesoldung durchgeführt.

Ich kann diese These inhaltlich nicht bewerten. Aber gesetzt den Fall, dass es stimmt ("Im Lohnindex ist die gestiegene Teilzeitquote dämpfend enthalten"), wäre es aus meiner Sicht ein massiv falscher Ansatz, den Frau Färber und ihr folgend das BVerfG gewählt hätte.
Und dieser Umstand wäre sicher einen ZBR-Beitrag wert! Mehr jedenfalls, als eine vermeintlich falsche Spitzberechnung (sorry, der musste sein  ;) )

BuBea

Zitat von: Gruenhorn in 31.07.2026 01:16Aber der Vergleich, der auf diese Weise ermittelten Werte gleicht eher Äpfeln mit Birnen, wenn man die in den Werten enthaltene Teilzeitquote ansieht. Die hat sich seit 1996 deutlich verändert.  Es wird also der Vergleich mit durch Teilzeit-Steigerung gedämpften werten gegenüber einer Vollzeitbesoldung durchgeführt.

Aufgrund der Messmethodik des NLI wirkt sich die Teilzeitquote nur von 1996 bis 2007 aus. Danach nicht mehr. Die zwischen 1996 und 2007 entstandene Dämpfung des NLI im Vergleich zum ,,Vollzeitindex" wird jedoch immer weiter fortgeschrieben, weil wir nun ein fixes Startjahr zu betrachten haben und nicht wie im alten Beschluss von 2020 ein rollierendes Zeitfenster.

Dogmatikus

Zitat von: Cyberax in 30.07.2026 19:32https://www.directupload.eu/file/d/9361/xo4x26pj_png.htm

Meine KI hat das ne Stunde als Excel-Sheet gebaut und hab es mal als Bild verdichtet exportiert :-)

Das nehme ich mir auf jeden Fall mal als Vorbild, wie die Tabelle etwas hübscher aussehen könnte. :-)
Ansonsten ist der Rechenweg weitestgehend so wie von Ryan vorgeschlagen, indem vom hochskalierten Brutto-Sollwert für R1 die Lohnsteuer abgezogen wird, das so errechnete Netto mit dem tatsächlich gewährten Netto verglichen wird und somit der Netto-Fehlbetrag errechnet wird.

Allerdings kann ich die Berechnung trotzdem im entscheidenden Punkt 4. nicht nachvollziehen:

R 1 Zielbesoldung brutto je Jahr, ohne Familienzuschlag 118,695.68 €
-> Diesen Wert habe ich auch in meiner Tabelle

R 1 Zielbesoldung netto je Jahr 89,302.47 €
-> Wenn ich obigen Brutto-Wert in den Lohnsteuerrechner für 2020 eingebe, erhalte ich 79.527,50. Das ist immerhin eine Abweichung von fast 10.000 €? Welche Parameter wurden da angesetzt?

R 1 Ist netto je Jahr 50,657.45€
Auch dieser Wert ist laut dem hiesigen Rechner so nicht korrekt, da für R1/4 in 2020 in Nds. ohne FZ, aber mit SZ das Ist-Jahresbrutto 58.270,56 € betrug und das daraus errechnete Ist-Netto 46.853,56 €. Immerhin eine Abweichung von fast 4.000 €. Wo kommt also dieser andere Wert her?

InternetistNeuland

Zitat von: maxg in 31.07.2026 07:21Ich kann diese These inhaltlich nicht bewerten. Aber gesetzt den Fall, dass es stimmt ("Im Lohnindex ist die gestiegene Teilzeitquote dämpfend enthalten"), wäre es aus meiner Sicht ein massiv falscher Ansatz, den Frau Färber und ihr folgend das BVerfG gewählt hätte.
Und dieser Umstand wäre sicher einen ZBR-Beitrag wert! Mehr jedenfalls, als eine vermeintlich falsche Spitzberechnung (sorry, der musste sein  ;) )

Die Teilzeitquote lag 1996 bei 21,5% und lag 2025 bei 31,9%.

maxg

Zitat von: BuBea in 31.07.2026 08:29Aufgrund der Messmethodik des NLI wirkt sich die Teilzeitquote nur von 1996 bis 2007 aus. Danach nicht mehr. Die zwischen 1996 und 2007 entstandene Dämpfung des NLI im Vergleich zum ,,Vollzeitindex" wird jedoch immer weiter fortgeschrieben, weil wir nun ein fixes Startjahr zu betrachten haben und nicht wie im alten Beschluss von 2020 ein rollierendes Zeitfenster.

Danke für die Konkretisierung. Dann ist es wirklich "schwach", dass auf dieser letztlich unbrauchbaren Datenbasis der Vergleich durch das BVerfG erfolgte. Lohnsteigerungen mit nachvollziehbar sinkender Vollzeitquote mit 100%-Vollzeit-Tabellenwerten des Besoldungsgesetzes zu vergleichen finde ich besonders für Prof. Färber peinlich.

Und diese Rechenschwäche wirkt sich durch das fixierte Startjahr 1996 dauerhaft reduzierend aus. Ich mag und kann es kaum glauben ...

SantaClaus

Zitat von: maxg in 31.07.2026 09:45Danke für die Konkretisierung. Dann ist es wirklich "schwach", dass auf dieser letztlich unbrauchbaren Datenbasis der Vergleich durch das BVerfG erfolgte. Lohnsteigerungen mit nachvollziehbar sinkender Vollzeitquote mit 100%-Vollzeit-Tabellenwerten des Besoldungsgesetzes zu vergleichen finde ich besonders für Prof. Färber peinlich.

Und diese Rechenschwäche wirkt sich durch das fixierte Startjahr 1996 dauerhaft reduzierend aus. Ich mag und kann es kaum glauben ...

Vollzeit 1996 ist auch nicht die gleiche Vollzeit wie 2026 FF. Auch der dann zu vergleichende tariflohnindex (39h) Vollzeit kämpft mit unterschiedlichen landesparametern. Aber diese Parameter sind ja irrelevant, noch.

Gruenhorn

Zitat von: SantaClaus in 31.07.2026 10:27Vollzeit 1996 ist auch nicht die gleiche Vollzeit wie 2026 FF. Auch der dann zu vergleichende tariflohnindex (39h) Vollzeit kämpft mit unterschiedlichen landesparametern. Aber diese Parameter sind ja irrelevant, noch.

Volleit ist Vollzeit. Was auch immer des konkret bedeutet. Beamte werden nicht auf Stunden bezahlt.

BVerfGBeliever

Zitat von: BuBea in 31.07.2026 08:29Aufgrund der Messmethodik des NLI wirkt sich die Teilzeitquote nur von 1996 bis 2007 aus. Danach nicht mehr. Die zwischen 1996 und 2007 entstandene Dämpfung des NLI im Vergleich zum ,,Vollzeitindex" wird jedoch immer weiter fortgeschrieben, weil wir nun ein fixes Startjahr zu betrachten haben und nicht wie im alten Beschluss von 2020 ein rollierendes Zeitfenster.
Richtig. Ich habe es unten mal grafisch dargestellt:
- Zwischen 1996 und 2007 ist der Index der Bruttomonatsverdienste (,,Vollzeitlohnindex") um rund 25,0% gestiegen, der Nominallohnindex dagegen nur um rund 11,9%.
- Zwischen 2007 und 2025 war die Entwicklung der beiden Indizes hingegen nahezu identisch (plus 61,3% vs. 62,2%). Sie sind also seit 2007 quasi ,,parallel" angestiegen.

In der Folge lag beispielsweise der A15-Besoldungsindex (173,14) im Jahr 2025 ,,nur" um 4,57% unterhalb des Nominallohnindex (181,44), so dass die zugehörige Parameter-Lampe nicht geleuchtet hat (der BMI-Entwurf kommt mit 172,67 und 181,60 zu einer Differenz von 4,92%, also zu einem vergleichbaren Ergebnis). Würde man statt des Nominallohnindex hingegen den Vollzeitlohnindex (201,58) heranziehen, dann würde die A15-Besoldung um 14,11% hinterherhinken, so dass die 2025er Parameter-Lampe deutlich blinken würde.


P.S. Zwischen 1970 und 1996 ist die A15-Besoldung übrigens um rund 197% gestiegen (von 36.588 DM auf 108.752 DM). Der Vollzeitlohnindex ist hingegen im gleichen Zeitraum stattdessen um rund 270% gestiegen (von 13,4 auf 49,6, siehe hier). Somit sollte offensichtlich sein, dass der Gesetzgeber bei der ,,kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung über die Jahre hinweg" (also zwischen 1970 und 1996) nicht ,,der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards hinreichend Rechnung getragen hat", was er aber laut Leitsatz 8 des BVerfG-Beschlusses hätte tun müssen. Auch diese Tatsache verdeutlicht, dass die Besoldung höchstwahrscheinlich bereits im Jahr 1996 massiv verfassungswidrig gewesen sein muss..



PolareuD




Wir sollten alle teilnehmen und den jeweiligen Dienstherrn etwas Dampf unter dem Allerwertesten machen!!!
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Lichtstifter

Prekariatsbeamter

NvB

Zitat von: Lichtstifter in 31.07.2026 13:51Es geht hier drum:

https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2026/07/2026_07_30_besoldungsdemo

Und wieder ein Beleg:

Verboten gehört neben der AFD davor ganz sicher die CDU und SPD

ExponentialFud

ZitatAufgerufen sind alle, die bereit sind, für die Umsetzung geltenden Rechts zu kämpfen.

Wie jetzt. Ich dachte, wir sind alle gegen Rechts? /s

InternetistNeuland

Zitat von: BVerfGBeliever in 31.07.2026 13:13Richtig. Ich habe es unten mal grafisch dargestellt:
- Zwischen 1996 und 2007 ist der Index der Bruttomonatsverdienste (,,Vollzeitlohnindex") um rund 25,0% gestiegen, der Nominallohnindex dagegen nur um rund 11,9%.
- Zwischen 2007 und 2025 war die Entwicklung der beiden Indizes hingegen nahezu identisch (plus 61,3% vs. 62,2%). Sie sind also seit 2007 quasi ,,parallel" angestiegen.

In der Folge lag beispielsweise der A15-Besoldungsindex (173,14) im Jahr 2025 ,,nur" um 4,57% unterhalb des Nominallohnindex (181,44), so dass die zugehörige Parameter-Lampe nicht geleuchtet hat (der BMI-Entwurf kommt mit 172,67 und 181,60 zu einer Differenz von 4,92%, also zu einem vergleichbaren Ergebnis). Würde man statt des Nominallohnindex hingegen den Vollzeitlohnindex (201,58) heranziehen, dann würde die A15-Besoldung um 14,11% hinterherhinken, so dass die 2025er Parameter-Lampe deutlich blinken würde.


P.S. Zwischen 1970 und 1996 ist die A15-Besoldung übrigens um rund 197% gestiegen (von 36.588 DM auf 108.752 DM). Der Vollzeitlohnindex ist hingegen im gleichen Zeitraum stattdessen um rund 270% gestiegen (von 13,4 auf 49,6, siehe hier). Somit sollte offensichtlich sein, dass der Gesetzgeber bei der ,,kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung über die Jahre hinweg" (also zwischen 1970 und 1996) nicht ,,der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards hinreichend Rechnung getragen hat", was er aber laut Leitsatz 8 des BVerfG-Beschlusses hätte tun müssen. Auch diese Tatsache verdeutlicht, dass die Besoldung höchstwahrscheinlich bereits im Jahr 1996 massiv verfassungswidrig gewesen sein muss..




Die Grafik passt doch perfekt zur damaligen Politik Schröders. Der Teilzeit und Niedriglohnsektor wurde erheblich ausgebaut.

Glinzo

Zitat von: InternetistNeuland in 31.07.2026 16:56Die Grafik passt doch perfekt zur damaligen Politik Schröders. Der Teilzeit und Niedriglohnsektor wurde erheblich ausgebaut.

Anders wär er ja nie auf seine versprochenen "unter 3,5 Millionen" Arbeitslosen gekommen. Ausgehend von 4,2 Millionen 1998 wurde diese Zahl nicht mal mit Rechentricks gerissen. Nach 4 Jahren fielen 400.000 Arbeitslose einfach aus der Statistik heraus. Man könnte sagen, damals konnte die SPD wenigstens noch mit Zahlen umgehen.  ;D