Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Quetsche

Zitat von: AltStrG in Gestern um 04:17Nichts anderes sage ich seit längerem, und da Frau Färber als Beraterin des BVerfG eine maßgebliche Rolle spielt, dürften die Familienzuschläge drastisch sinken oder sogar entfallen, bis auf wenige Ausnahmen abgesehen, was denklogisch bei einer aA sogar zwingend ist.

Das im übrigen weniger Beamte, weniger Stellen, weniger Beförderungen, längere Standzeiten, längere Arbeitszeiten und mehr Verantwortung/Arbeitsverdichtung kommt, ist obligatorisch schon eingeplant.

Emmerich, Fiedler und Schall aus dem Artikel sollten im Übrigen nochmals einen Blick in den Beschluss des BVerfG werfen, damit es nicht zu Missinterpretationen der neuen Rechtslage kommt.



https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6a733a012b19377cc1230ddd/lukrativer-staatsdienst-bis-zu-mehrere-tausend-euro-pro-monat-die-milliardenschweren-familienzuschlaege-fuer-beamte.html

Zitat:

"Beamte profitieren bei Familienzuschlägen von Privilegien, die selbst der Beamtenbund für absurd und unangemessen hält. Doch rechtlich ist eine Abschaffung kompliziert.

Wenn Beamte heiraten oder Kinder bekommen, erhalten sie zusätzlich Geld vom Staat. Und zwar nicht wenig: Einige hundert bis mehrere tausend Euro pro Monat können fließen, damit auch die Familien der Beamten ,,amtsangemessen" unterhalten werden. Was für die Betroffenen eine Entlastung darstellt, belastet allerdings die öffentliche Hand.

Rund 825,6 Millionen Euro für sogenannte Familienzuschläge gab der Bund 2025 für Bundesbeamte, Bundesrichter und Soldaten aus, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums WELT AM SONNTAG mitteilte. Hinzu kommen noch Erhöhungsbeiträge für die unteren Besoldungsgruppen in Höhe von 0,177 Millionen Euro im Monat. Experten und selbst Vertreter des Beamtenbundes kritisieren die Ausgestaltung des Systems als unangemessen.

Vergütung für Staatsdiener
,,Besoldung muss so hoch sein, dass Beamter Familie ernähren kann, ohne dass Partner arbeiten muss"
Denn nicht nur der Bund, auch Länder und Kommunen zahlen entsprechende Familienzuschläge, die nur Beamten zugutekommen: Im gesamten öffentlichen Dienst summierten sie sich im Jahr 2025 auf rund 5,116 Milliarden Euro, wie der im Juli veröffentlichte Bericht zum Sozialbudget zeigt. Die Tendenz war in den vergangenen Jahren steigend: 2010 lagen die Ausgaben noch bei 3,266 Milliarden Euro.

,,Wir haben inzwischen Situationen, in denen die Familienzuschläge höher ausfallen als die Grundbesoldung", sagt die Ökonomin Gisela Färber vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. ,,Für dieselbe Tätigkeit kann ein Beamter mit vier Kindern mehr als doppelt so hohe Bezüge erhalten wie ein Kollege ohne Kinder." Das verstoße gegen das Leistungsprinzip. Es sei auch nicht vermittelbar, dass ein Staatssekretär mehrere Tausend Euro Familienzuschläge im Monat erhalten könne.

In einigen Bundesländern gibt es erhebliche Zuschläge: In Nordrhein-Westfalen können Beamte mit vier Kindern bis zu 3473 Euro zusätzlich im Monat erhalten, in Baden-Württemberg gibt es für das dritte und weitere Kinder jeweils 989 Euro pro Monat. Das findet sogar der Beamtenbund absurd. Man habe es mit einer gesellschaftspolitisch ,,schwer erklärbaren, finanziellen Besserstellung von Beamtenkindern" zu tun, sagte im vergangenen Herbst Kai Rosenberger, der Vorsitzende des Landesverbands Baden-Württemberg. Diese Besserstellung aufzulösen, ist allerdings alles andere als trivial.

,,Besoldung muss amtsangemessen ausgestaltet sein"
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Dienstherr Beamten und ihren Familien einen amtsangemessenen Unterhalt gewährleisten. Hintergrund ist das aus dem Grundgesetz abgeleitete Alimentationsprinzip, das die Unabhängigkeit der Beamten sichern soll. Als der Grundsatz entstand, war die Alleinverdiener-Familie noch der Regelfall. Inzwischen entspricht dies zwar längst nicht mehr der Lebensrealität vieler Paare, in denen beide Partner berufstätig sind – die grundsätzliche Verpflichtung des Dienstherrn, auch den Unterhalt der Familie zu gewähren, hob das Gericht allerdings nicht auf.


Bund und Länder hatten die Wahl: Sie konnten das Grundgehalt der Beamten erhöhen, damit sich davon auch eine Familie ernähren lässt – oder aber höhere Extra-Zuschläge für Familien gewähren. Viele wählten den letzten Weg.

,,Die Besoldung muss laut Grundgesetz immer amtsangemessen ausgestaltet sein und dabei dem Leistungsprinzip genügen", sagt Heini Schmitt, stellvertretender Bundesvorsitzender des Beamtenbundes.

Nachdem das Verfassungsgericht in den vergangenen Jahren entschieden hatte, dass die Besoldung zu niedrig und deswegen verfassungswidrig sei, hätten die Gesetzgeber aber nicht die notwendigen Anpassungen der Grundgehälter vorgenommen, sondern aus Einspargründen ,,eine massive Überbetonung von temporären kindbezogenen Besoldungselementen vorgenommen".

Die zentrale Bedeutung des Grundgehalts, das ausschließlich an Amt und Leistung orientiert sei, werde damit entwertet.


Färber plädiert dafür, die Familienzuschläge ,,ersatzlos" zu streichen beziehungsweise auf absolute Mangelfälle zu begrenzen. Die ,,wahnsinnigen Beträge", die dadurch frei würden, sollten auf das Grundgehalt aufgeschlagen werden, so Färber.

 ,,Unsere Umfrage zur Einkommenssituation von Beamtenhaushalten zeigt, dass sich gerade Personen der unteren Besoldungsstufen keine Wohnung leisten können." Eine Erhöhung des Grundgehalts wäre für den Staat allerdings womöglich noch teurer als die Auszahlung der Familienzuschläge. Denn wenn das Grundgehalt der unteren Besoldungsstufen steigt, müssen auch die Gehälter der oberen Besoldungsgruppen steigen.

,,Sprengsatz für Staatsfinanzen" – Jetzt kommt die Kürzung der Beamtenpensionen ins Gespräch
Ein Dilemma, das der Bund nun mit einem Kompromiss aufzulösen versucht: Der ehebezogene Familienzuschlag soll komplett entfallen und stattdessen in das Grundgehalt überführt werden, wie es in einem Gesetzentwurf heißt. Außerdem will der Bund künftig einberechnen, dass Partner von Beamten zum Familieneinkommen beitragen können. An Zuschlägen für Kinder hält der Bund allerdings fest.


Die Union plädiert angesichts der hohen Kosten für einen Kurswechsel. ,,Zu Recht ist der Beamtenstatus im Grundgesetz verankert und verdient besonderen Schutz", sagt der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (CDU). ,,Er darf aber kein Personalgewinnungsinstrument sein." Beamte müssten zukünftig ,,strikt auf hoheitliche Aufgaben beschränkt sein, das heißt unter anderem in der Justiz, bei der Polizei oder in der Steuerverwaltung". Mit der anstehenden Pensionswelle gebe es eine Chance, bei Neueinstellungen darauf zu achten.

,,Nur so können wir die Kosten insgesamt und langfristig auf ein vertretbares Maß zurückführen", so Throm. Für die heutigen Beamten seien die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. ,,Aufgrund des Alimentationsprinzips in der Beamtenbesoldung finde ich es richtig, wenn Familien grundsätzlich besonders berücksichtigt werden."

,,Wer Kinder hat, hat höhere Ausgaben", sagen die Grünen
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sagte hingegen, dass er die Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung des Familienzuschlags nachvollziehen könne. Der Gesetzgeber habe bei der Beamtenbesoldung jedoch verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten. ,,Kindern kommt hier eine besondere Bedeutung zu, da sich die Leistungen der Grundsicherung mit jedem Kind erhöhen und die Beamtenbesoldung einen Abstand zur Grundsicherung aufweisen muss." Den vorliegenden Gesetzentwurf werde man im parlamentarischen Verfahren ausgiebig beraten.

Marcel Emmerich, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, verteidigte die Familienzuschläge. ,,Wer Kinder hat, hat höhere Ausgaben. Deswegen ist es Teil einer gerechten Besoldung für die im Dienst erbrachten Leistungen auch mehr Geld für die Kinder von Beamtinnen und Beamten einzuplanen." Es sei ein Irrtum anzunehmen, dass alle Beamten ein hohes Einkommen beziehen. Familienzulagen seien gerade in den unteren Besoldungsstufen ein wichtiger Faktor.

Scharfe Kritik äußerte die Linke im Bundestag: Auch mit dem neuen Gesetzentwurf bleibe unter dem Strich ein ,,eigentlich nicht mehr zeitgemäßes Vergütungsmodell und eine deutliche bessere Unterstützung von Kindern von Beamten als dies bei anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft der Fall ist", sagte Pascal Meiser, arbeitspolitischer Sprecher der Fraktion. Dies sei vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in weiten Teilen aber nur durch eine Änderung des Grundgesetzes zu verändern.

,,Ohne Probleme rechtlich zulässig wäre jedoch schon jetzt, künftig nur noch dort zu verbeamten, wo es sich wirklich um zentrale hoheitliche Aufgaben handelt und für alle anderen mit den zuständigen Gewerkschaften eine höhere und leistungsgerechte Bezahlung per Tarifvertrag zu vereinbaren."

Forderungen stellt der Lehrerverband Schall, der die Interessen von angestellten Lehrern vertritt. ,,Die Familienzuschläge müssen für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst gelten", sagte der Vorsitzende Stefan Nierfeld. Dreiviertel der Beschäftigen im öffentlichen Dienst seien Angestellte. Ihre Kinder müssten dem Staat ,,genauso viel wert sein wie die der Beamten".



Ich habe das nun auch gelesen und finde da gute Ansätze wobei ich die Frau Färber irgendwie nicht traue weiss auch nicht wieso. Als ich mir diese Sitzung in Berlin angeschaut habe wo sie als Fachfrau eingeladen war, da hatte die komische Ansätze.

Was ich aber überhaupt nicht verstehe und du mir vielleicht erklären kannst bitte.
Wieso braucht ein zb. A8 ledig ohne Kinder genauso viel Grundgehalt wie ein verheiratetet mit 4 Kindern?
Ich komme da nicht drauf. Man braucht doch mehr Geld wenn man Kinder hat wieso sollen da alle gleich viel bekommen?
Der Familienzuschlag macht doch Sinn. Und die Leistung der beiden A8 werden durch durch das Grundgehalt auch gleich bezahlt. Ob der A8 mit Kindern dann mehr hat wie ein a14 ohne Kindern ist doch auch blödsinniger Vergleich denn Grundgehalt hat doch der A14 auch mehr.
Klar ist alle müssen vernünftig Allimentiert werden und FZ weg auf Grundgehalt würde für mich am Ende heissen das Beamte ohne Kinder völlig überallimentiert sind.

Quetsche

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 18:24Temporär ist relativ. Bis die ersten Kinder ihr Studium abgeschlossen haben vergehen im Zweifel 25 Jahre. Somit wird der Regierungsrat über die Hälfte seiner Dienstzeit schlechter bezahlt.

Er wird doch nicht schlechter bezahlt! sein Grundgehalt ist höher er muss nur keine Kinder durchbringen die Geld Kosten das kann er ja selbstverständlich tun wenn er mag dann wird er besser bezahlt :)

AltStrG

Zitat von: Quetsche in Heute um 07:29Ich habe das nun auch gelesen und finde da gute Ansätze wobei ich die Frau Färber irgendwie nicht traue weiss auch nicht wieso. Als ich mir diese Sitzung in Berlin angeschaut habe wo sie als Fachfrau eingeladen war, da hatte die komische Ansätze.

Was ich aber überhaupt nicht verstehe und du mir vielleicht erklären kannst bitte.
Wieso braucht ein zb. A8 ledig ohne Kinder genauso viel Grundgehalt wie ein verheiratetet mit 4 Kindern?
Ich komme da nicht drauf. Man braucht doch mehr Geld wenn man Kinder hat wieso sollen da alle gleich viel bekommen?
Der Familienzuschlag macht doch Sinn. Und die Leistung der beiden A8 werden durch durch das Grundgehalt auch gleich bezahlt. Ob der A8 mit Kindern dann mehr hat wie ein a14 ohne Kindern ist doch auch blödsinniger Vergleich denn Grundgehalt hat doch der A14 auch mehr.
Klar ist alle müssen vernünftig Allimentiert werden und FZ weg auf Grundgehalt würde für mich am Ende heissen das Beamte ohne Kinder völlig überallimentiert sind.

Lies dir bitte hier die letzten 10 Postings durch + hier:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127645.msg469527.html#msg469527

dort wird alles umfänglich erläutert.

Dogmatikus

Zitat von: Quetsche in Heute um 07:29Wieso braucht ein zb. A8 ledig ohne Kinder genauso viel Grundgehalt wie ein verheiratetet mit 4 Kindern?

Das "Grundgehalt" ist immer gleich, sonst wäre es nicht das Grund"gehalt".  ;)

Was du sicher meinst ist, ob in beiden Konstellationen die Gesamtbesoldung gleich hoch sein muss. Die Antwort ist: Nein, deswegen gibt es ja auch in jedem der 17 Besoldungssysteme Familienzuschläge.  ;)

Ich wiederhole es nochmal: Man kann die FZ auf den Prüfstand stellen. Die Argumentation, dass FZ zu teuer sind, geht mMn aber fehl, da sie eine Einsparmöglichkeit für den Dienstherren sind.

Rheini


Quetsche

Zitat von: AltStrG in Heute um 07:51Lies dir bitte hier die letzten 10 Postings durch + hier:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127645.msg469527.html#msg469527

dort wird alles umfänglich erläutert.

ja du erläuterst da viel aber beantwortest meine Fragen nicht.

Ich habe nicht nach Auffassungen, lesart von Randnummer etc.. gefragt sondern warum du das so siehst damit ich vielleicht verstehe wieso das Sinn ergeben soll? Immo sitze ich hier und denke mir sind die alle dämlich? Nur Spaß und übersptizt gesagt ;)

Ich finde deine Ausführungen immer super und lese sie gerne nur das Thema erschließt sich mir nicht.
Exemplarisch mal hier ein Zitat von dir:

 "1K und 2K haben nun mal einen besoldungstechnischen Vorteil, daran ist (rechtlich) erst einmal nichts auszusetzen. Es soll nunmehr Eignung, Befähigung, Leistung aka Statusamt besoldet werden, nicht der Familienstand."

Das finde ich völlig absurd wieso man hier von nicht Besoldung nach Eignung spricht! Jeder bekommt doch das gleiche Grundgehalt nach Eignung etc..
Dazu muss der DH alle vernünftig Allimentieren also Familien brauchen mehr als ledige das ist doch ein Fakt wieso ignorierst du das in jeglicher Argumentation. Allein das 4k Modell finde ich bescheuert,  wieso soll ein lediger wie jemand allimentiert werden wie jemand mit Kinder?

Du schreibst wirklich tolle Beiträge die ich gerne lese wenn auch schwer zu verstehen für mich als Laie aber in dem Thema finde ich deine Ignoranz der Lebenswirklichkeit verwunderlich.

Rheini

Zitat von: Quetsche in Heute um 08:21Dazu muss der DH alle vernünftig Allimentieren also Familien brauchen mehr als ledige das ist doch ein Fakt wieso ignorierst du das in jeglicher Argumentation. Allein das 4k Modell finde ich bescheuert,  wieso soll ein lediger wie jemand allimentiert werden wie jemand mit Kinder?

Inwiefern ist "bescheuert" eine juristische Definition?

Evtl. liest Du dir zunächst die Rechte und Plichten bei den Beamten, insbesondere im Bereich der aA an.

P. S. Evtl. hier https://de.wikipedia.org/wiki/Alimentationsprinzip . Im Internet findest Du aber noch viele weitere Seiten dazu.

Dann evtl. noch ein paar Beschlüsse des BVerfG ........


Oder Du machst das nicht und bezeichnest alles was Du nicht magst, einfach weiterhin als bescheuert .....

PolareuD

@ Quetsche

ZitatDer Dienstherr ist zunächst als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums dazu verpflichtet, den Beamten und seine Familie lebenslang amtsangemessen zu alimentieren. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit festgestellt, dass es dabei aber keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums gibt, wonach der Beamte einen besonderen Anspruch auf ausreichende "Alimentation seiner Kinder" hätte (wer es nachlesen möchte, vgl. hier die Rn. 45 https://openjur.de/u/173228.html), um in der dort als Rn. 55 wiedergegebenen weiteren Passage hervorzuheben, dass es keinen aus Art. 33 Abs. 5 GG ableitbaren selbständigen Anspruch des Beamten auf Unterhalt für sein Kind gibt. Vielmehr sei im gegenwärtigen System der Besoldungsstruktur eine weitgehende Selbstverständlichkeit," dass bei der Familie mit einem oder zwei Kindern der Kindesunterhalt ganz überwiegend aus den allgemeinen, d. h. 'familienneutralen' und insoweit auch ausreichenden Gehaltsbestandteilen bestritten werden kann und die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile ergänzend hinzutreten." (dort Rn. 75)
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Henri74

Zitat von: Quetsche in Heute um 08:21ja du erläuterst da viel aber beantwortest meine Fragen nicht.

Ich habe nicht nach Auffassungen, lesart von Randnummer etc.. gefragt sondern warum du das so siehst damit ich vielleicht verstehe wieso das Sinn ergeben soll? Immo sitze ich hier und denke mir sind die alle dämlich? Nur Spaß und übersptizt gesagt ;)

Ich finde deine Ausführungen immer super und lese sie gerne nur das Thema erschließt sich mir nicht.
Exemplarisch mal hier ein Zitat von dir:

 "1K und 2K haben nun mal einen besoldungstechnischen Vorteil, daran ist (rechtlich) erst einmal nichts auszusetzen. Es soll nunmehr Eignung, Befähigung, Leistung aka Statusamt besoldet werden, nicht der Familienstand."

Das finde ich völlig absurd wieso man hier von nicht Besoldung nach Eignung spricht! Jeder bekommt doch das gleiche Grundgehalt nach Eignung etc..
Dazu muss der DH alle vernünftig Allimentieren also Familien brauchen mehr als ledige das ist doch ein Fakt wieso ignorierst du das in jeglicher Argumentation. Allein das 4k Modell finde ich bescheuert,  wieso soll ein lediger wie jemand allimentiert werden wie jemand mit Kinder?

Du schreibst wirklich tolle Beiträge die ich gerne lese wenn auch schwer zu verstehen für mich als Laie aber in dem Thema finde ich deine Ignoranz der Lebenswirklichkeit verwunderlich.

Genau das ist doch schon zigfach erläutert worden.
Ausgangspunkt ist für die Besoldungshöhe ist das Statusamt und dessen Wertigkeit, mit dem jeweils ein gewisser Lebensstandard innerhalb des Gesellschaftsgefüges verbunden wird, um dem Amte angemessen nach besoldet zu werden. Der Beamte muss zudem durch durch Alimentationshöhe seine Unabhängigkeit waren können, um seiner Kernaufgabe nachzukommen zu könne, sich in erster Linie an Rechtsprechung und Gesetz bei seinen Entscheidenden zu orientieren und auch vor Korruption geschützt zu sein.
Wenn der Beamte eine Kernfamilie gründet ist er diesen gegenüber Unterhaltspflichtig. Seine Besoldung kann nur demnach nur amtsangemessen sein, wenn man zur Prüfung der ausreichenden Höhe klärt, ob ein Beamter mit seiner (therorestichen) Familie ein dem Amte angemessen Lebensstandard haben kann. Deshalb dient das 4K-Modell als rechnerische Bezugsgröße, um die Höhe der Mindestalimentation. Wenn dies bestimmt ist, können von diesem Ausgangspunkt die darüberliegenden Ämter und deren (finanzielle) Wertigkeit innerhalb des Gesamtgefüges in Relation zueinander ausdefiniert werden.
Aus der hier vielfach zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich, dass in erster Linie der Beamte dem Amt entsprechend besoldet werden muss. Und nicht nach Anzahl der Kinder. Das wäre nicht amtsangemessene sondern würde einer Bedarfsgemeinschaft ähneln.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer älteren Entscheidung, die hier auch schon irgendwo schon zitiert wurde, ausgeführt, dass sich aus der Logik der Bezugsgröße heraus ergibt, das ein Single im Verhältnis mehr netto für sich selbst zur Verfügung hat, als jemand der sich für Kinder entscheidet.
Die Entscheidung für Kinder oder ob der Partner des Beamten arbeiten geht oder nicht ist aber eben Privatsache und spielt für die Frage ob die Amtsangemessenheit vorliegt keine wesentliche Rolle.
Zu kleinen (noch nicht durch die Rechtsprechung konkret definierten) Anteilen dürfen auch für Kind 1 und 2 Familienzuschläge gezahlt werden. Aber eben nur in begrenzter Höhe.

Das 4K-Modell ist eine THEORETISCHE Größe zur Prüfung, ob die Höhe der amtsangemessen Besoldung stimmt. Diese gilt dann für Single, verheiratet ob mit ohne bis zu 2 Kinder oder Alleinerziehende mit bis zu 2 Kindern. Bis auf minimale Kinderzuschläge ist diese theoretische Bezugsgröße für diese Familienmodelle identisch.
Zentraler Fokus ist die Wertigkeit des Amtes. Realer Familienstand ist die persönliche Entscheidung des Beamten.