Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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BVerfGBeliever

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 14:05Es wäre doch für alle "einfacher", wenn die Berechnung nach MÄE auch den Mehrbedarf von Kind 3+ abdecken würde. Dann müsste man nicht verschiedene Herleitungen "vermischen".
Prinzipiell sehe ich es recht ähnlich:

1.) Momentan ist die Berechnung des alimentationsrechtlichen Mehrbedarfs ab dem dritten Kind relativ aufwändig (Regelsatz, Kaltmiete, Heizung, Bildung, etc.). Im Jahr 2015 landete man damit bei rund 500 EUR (siehe BVerfG-Beschluss), aktuell liegen wir vermutlich eher irgendwo im Bereich um die 700 EUR (müsste man wie gesagt noch mal genauer recherchieren).
2.) Würde man stattdessen auf das MÄE zurückgreifen (z.B. 0,35*0,8*MÄE für alle oder alternativ ein altersabhängiger Faktor von 0,3 bzw. 0,5), wäre die Berechnung deutlich einfacher, genau wie du schreibst. Die ungefähre Größenordnung der resultierenden Ergebnisse dürfte sich vermutlich nicht fundamental von der bisherigen Methodik unterscheiden.

Ob diese Umstellung zulässig wäre, können vermutlich abschließend nur die Richter in Karlsruhe entscheiden. Warum man jedoch stattdessen plötzlich auf irgendwelche Pflegekinder-Regelungen zurückgreifen sollte, erschließt sich mir hingegen nicht so ganz..

GoodBye

Zitat von: despaired in Heute um 14:37Können wir KI antworten wieder sein lassen? Da hatten wir schon so oft so viel Müll hier...

Wenn man ein bisschen in der Materie drin ist, erkennt man, dass das nicht im Geringsten Mist ist.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

GoodBye

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 14:40Prinzipiell sehe ich es recht ähnlich:

1.) Momentan ist die Berechnung des alimentationsrechtlichen Mehrbedarfs ab dem dritten Kind relativ aufwändig (Regelsatz, Kaltmiete, Heizung, Bildung, etc.). Im Jahr 2015 landete man damit bei rund 500 EUR (siehe BVerfG-Beschluss), aktuell liegen wir vermutlich eher irgendwo im Bereich um die 700 EUR (müsste man wie gesagt noch mal genauer recherchieren).
2.) Würde man stattdessen auf das MÄE zurückgreifen (z.B. 0,35*0,8*MÄE für alle oder alternativ ein altersabhängiger Faktor von 0,3 bzw. 0,5), wäre die Berechnung deutlich einfacher, genau wie du schreibst. Die ungefähre Größenordnung der resultierenden Ergebnisse dürfte sich vermutlich nicht fundamental von der bisherigen Methodik unterscheiden.

Ob diese Umstellung zulässig wäre, können vermutlich abschließend nur die Richter in Karlsruhe entscheiden. Warum man jedoch stattdessen plötzlich auf irgendwelche Pflegekinder-Regelungen zurückgreifen sollte, erschließt sich mir hingegen nicht so ganz..

Das ist schade, aber auch nicht überraschend, wenn jemand wiederholt das MÄE in den Ring wirft. Dieses hat mit der geforderten Bedarfsermittlung, bis auf die Tatsache, dass eine Annäherung in der Höhe stattfindet, nichts zu tun.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

BVerfGBeliever

Zitat von: GoodBye in Heute um 16:07Das ist schade, aber auch nicht überraschend, wenn jemand wiederholt das MÄE in den Ring wirft.
Du wirfst stattdessen wiederholt irgendwelche Pflegekinder-Regelungen in den Ring, die jedoch (im Gegensatz zum MÄE) keinerlei Bezug zur bisherigen BVerfG-Rechtsprechung zum Thema Besoldung haben (zumindest ist mir bislang in keiner einzigen Entscheidung auch nur eine einzige entsprechende Silbe aufgefallen).

Aber warten wir es doch einfach ab. Früher oder später werden sich die Karlsruher Richter mutmaßlich (erneut) zum alimentationsrechtlichen Mehrbedarf ab dem dritten Kind äußern (müssen). Und zwar spätestens dann, wenn ein Besoldungsgesetzgeber den genannten Mehrbedarf anhand des MÄE ermittelt (so wie beispielsweise im BMI-Entwurf vorgesehen) und anschließend dagegen geklagt wird..

tumnus

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 10:31Frage hierzu: Kann es sein, dass diese Pauschalen "überhöht" sind um Anreize zu schaffen, dass Kinder adoptiert werden? Bei diesen Werten "lohnen" sich eigene Kinder überspitzt formuliert nicht, adoptieren wäre da die "wirtschaftlichere" Variante?

Bei einer Adoption bekommst du aber außer das Kindergeld gar nichts weiter. Diese Werte gibt es nur, wenn du ein Pflegekind aufnimmst.