Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Rheini

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 09:11Dann stellt sich mir die Frage, warum der "Bedarf" der Kinder 1 und 2 über MÄE ausgeglichen wird, aber dann bei 3 und 4 ein "Bruch" in der Herleitung erfolgt. Auf welcher Begründung fußt dieser Bruch? Aus der Lektüre der Urteile des BVerfG wird mir das nicht so richtig klar. Vor allem, kann mir jemand eine Quelle sagen, warum exakt 2 Kinder ein Kontrollmaßstab sind? Kommt das aus der Demographie? Der durchschnittlichen Kinderzahl pro Familie im Jahr X?

Weil bei Kind 1 und 2 nicht der tatsächliche Bedarf herangezogen werden muss (anders als ab dem 3. Kind). Die Versorgung der ersten beiden Kinder ist überwiegend aus der Grundbesoldung durch den Beamten zu leisten.

Weitere Informationen dazu kann man sich leicht ergoogeln bzw. hier mal ein paar Seiten zurückblättern. Im Zweifel mal die letzten Beschlüsse des BVerfG anschauen.

GeBeamter

Auch wenn auch ich das MÄE für die sachgerechte Ermittlung des Bedarfs für dritte und weitere Kinder nicht für korrekt erachte, so nähert es sich dem konkreten Bedarf doch deutlich an. Man müsste dazu im Vergleich das MÄE eines 5K Haushaltes betrachten. Wenn die weitere Bezugnahme auf einen Faktor des MÄE dann über dem anteiligen Bestandteil des MÄE einer 5K Familie liegt, wäre der Betrag in meinen Augen sachgerecht und bedarfsdeckend. Denn ich würde einmal unterstellen, dass das statistische Mittel der Gesamtbevölkerung, was das anteilige Einkommen für ein drittes und weitere Kinder abbildet, auch den Bedarf der Kinder abdecken dürfte.
Der Gegenschluss wäre fatal - würde ich aber auch nicht ausschließen - , dass 5K Familien im Schnitt in Deutschland, egal woher sie ihr Einkommen beziehen, für dritte und weitere Kinder deren Bedarf nicht mehr aus dem zur Verfügung stehenden Einkommen decken können.

Was mich jetzt eher stört ist, dass das BVerfG Zweifel an der Fortdauer seiner Herleitungsmethodik für dritte und weitere Kinder aus 2020 gesät hat, indem es Abstand vom Grundsicherungsbezug genommen hat. Für die Bundesbeamten mit 5K+ ist das fatal, denn viele sind schon seit 2015 im Widerspruch gegen die Besoldung. Bisher ist dort GAR NICHTS passiert. Für jedes dritte und weitere Kind muss also fortlaufend auf Grundgehaltsbestandteile der anderen Familienmitglieder zurückgegriffen werden. Bis das BVerfG hier eine neue Entscheidung getroffen hat, wird es dauern. Ebenso ist fraglich, wann der Bund trotz laufender Gesetzesinitiative in dem Bereich tätig wird, da er im Gesetz-E nur auf eine zu erlassende Verordnung verweist, die zur Bemessung des Kinderzuschlags für Kind 3+ das MÄE zu berücksichtigen habe. Also auch da wird die Lösung des Problems auf die Länge Bank geschoben. Und das obwohl für die Beamten mit mehr als drei Kindern seit 2020 die Rechtslage erst einmal klar ist und man hierauf reagieren könnte als DH.

Rheini

Zitat von: GeBeamter in Heute um 09:20Der Gegenschluss wäre fatal - würde ich aber auch nicht ausschließen - , dass 5K Familien im Schnitt in Deutschland, egal woher sie ihr Einkommen beziehen, für dritte und weitere Kinder deren Bedarf nicht mehr aus dem zur Verfügung stehenden Einkommen decken können.

Diesen Satz verstehe ich von Dir nicht. Hier geht es um die Berechnung ab dem dritten Kind anhand der gesetzlichen Grundlagen. Warum darf es nicht so gemacht werden nur weil dann woanders ein Gegenschluß nach deiner Ansicht fatal wäre?

GeBeamter

Zitat von: Rheini in Heute um 09:31Diesen Satz verstehe ich von Dir nicht. Hier geht es um die Berechnung ab dem dritten Kind anhand der gesetzlichen Grundlagen. Warum darf es nicht so gemacht werden nur weil dann woanders ein Gegenschluß nach deiner Ansicht fatal wäre?

Weil der Staat damit transparent machen würde, dass ein statistisch mittleres Familieneinkommen nicht reichen würde, um mit drei und mehr Kindern entweder nicht prekär zu leben oder sogar nicht arm zu sein.

Der Staat hat aber selbst wesentliche Stellschrauben in der Hand, die Kosten für Familien insgesamt zu senken. Daran hat er aber kein Interesse, weil das die Haushalte nicht her geben. Höhere Freibeträge, freistellen des tatsächlichen Existenzminimums von Kindern von der Einkommensteuer, Betreuungskosten senken oder übernehmen, Senkung der MWSt auf Lebensmittel etc.

Mit einer entsprechenden Herleitung der Zuschläge für Kind 3 und weitere, würde er diesen Missstand transparent machen - und riskieren, dass für Beamte dann das BVerfG irgendwann die Sätze erhöhen wird, während abhängig Beschäftigte in der Misere verbleiben. Die Bild freut sich.

PolareuD

Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Rheini

Zitat von: GeBeamter in Heute um 10:35Weil der Staat damit transparent machen würde, dass ein statistisch mittleres Familieneinkommen nicht reichen würde, um mit drei und mehr Kindern entweder nicht prekär zu leben oder sogar nicht arm zu sein.

Der Staat hat aber selbst wesentliche Stellschrauben in der Hand, die Kosten für Familien insgesamt zu senken. Daran hat er aber kein Interesse, weil das die Haushalte nicht her geben. Höhere Freibeträge, freistellen des tatsächlichen Existenzminimums von Kindern von der Einkommensteuer, Betreuungskosten senken oder übernehmen, Senkung der MWSt auf Lebensmittel etc.

Mit einer entsprechenden Herleitung der Zuschläge für Kind 3 und weitere, würde er diesen Missstand transparent machen - und riskieren, dass für Beamte dann das BVerfG irgendwann die Sätze erhöhen wird, während abhängig Beschäftigte in der Misere verbleiben. Die Bild freut sich.

Aber das ändert doch nichts an den Gesetzen die angewandt werden müssen. Und wenn er es aus denn Gründen die Du oben anführst nicht macht, na dann muss es vor Gericht geklärt werden.

Aber dein Argument Gesetze nicht anzuwenden weil es unangenehm ist, finde ich nicht in juristischen Publikationen als gerechtfertigtes Argument.



GeBeamter

Zitat von: Rheini in Heute um 10:50Aber das ändert doch nichts an den Gesetzen die angewandt werden müssen. Und wenn er es aus denn Gründen die Du oben anführst nicht macht, na dann muss es vor Gericht geklärt werden.

Aber dein Argument Gesetze nicht anzuwenden weil es unangenehm ist, finde ich nicht in juristischen Publikationen als gerechtfertigtes Argument.

Da bin ich ja voll bei dir. Allerdings wird der DH ohne weitere Klarstellung des BVerfG nichts adäquates unternehmen. Und das ist für die Betroffenen absolut unbefriedigend. Habe ich 2015 einen Widerspruch wegen der Kind 3+ Besoldung eingelegt und dieser wurde wegen der bereits beim BVerfG anhängigen Klagen ruhend gestellt, dann ist der Situation bis heute nicht abgeholfen worden, weil Diskontinuität und nun die Frage ist, wie der Bedarf für dritte und weitere Kinder sachgerecht zu ermitteln ist.
Ich meine, man muss sich einmal vor Augen führen: insgesamt sind Kinder für die meisten Familien ein finanzielles Risiko, wenn nicht sogar ein Armutsrisiko. Und genau in dem Bereich, wo die Kosten am höchsten und die Pflicht des DH am größten sein dürfte, wird auf absehbare Zeit nichts passieren.
Und wenn dann etwas passiert, was Richtung 1000€ brutto Zuschlag ab Kind 3 geht, dann wird der mediale Aufschrei groß sein. Mal sehen ob man dann so standhaft ist, wie bei den shitstorm gegen die B-Besoldung.

Rheini

Zitat von: GeBeamter in Heute um 11:30Da bin ich ja voll bei dir. Allerdings wird der DH ohne weitere Klarstellung des BVerfG nichts adäquates unternehmen. Und das ist für die Betroffenen absolut unbefriedigend. Habe ich 2015 einen Widerspruch wegen der Kind 3+ Besoldung eingelegt und dieser wurde wegen der bereits beim BVerfG anhängigen Klagen ruhend gestellt, dann ist der Situation bis heute nicht abgeholfen worden, weil Diskontinuität und nun die Frage ist, wie der Bedarf für dritte und weitere Kinder sachgerecht zu ermitteln ist.
Ich meine, man muss sich einmal vor Augen führen: insgesamt sind Kinder für die meisten Familien ein finanzielles Risiko, wenn nicht sogar ein Armutsrisiko. Und genau in dem Bereich, wo die Kosten am höchsten und die Pflicht des DH am größten sein dürfte, wird auf absehbare Zeit nichts passieren.
Und wenn dann etwas passiert, was Richtung 1000€ brutto Zuschlag ab Kind 3 geht, dann wird der mediale Aufschrei groß sein. Mal sehen ob man dann so standhaft ist, wie bei den shitstorm gegen die B-Besoldung.

Jep.

Allerdings sollten wir uns hier doch auf die Sachen beschränken wie eine Regelung rechtmässig ist und nicht ob der DH diese aus Sachwidrigen Überlegungen, evtl. umgehen wird / möchte.