Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Alexander79

Zitat von: emdy in Gestern um 21:11Ich finde es eher empörend, nicht anzuerkennen, dass auch Alleinlebene  besonders von steigenden Lebenshaltungskosten betroffen sind. Der FZ1 ist ein Relikt ohne Grundlage. Seine Abschaffung dient aber sicher auch dazu einen weiteren Keil in die Beamtenschaft zu treiben. Verheiratete gegen Alleinstehende, Kinderreiche gegen Kinderlose. Wer für Zuschläge kämpft statt für das Grundgehalt, fällt voll auf die Finte der Gesetzgeber herein.
Warum sind auch Alleinlebende besonders von steigenden Lebenshaltungskosten betroffen?
Die Integration des FZ1 ist eine massive Schlechterstellung eines Ehepaars, gegenüber eines Singles.
In meinen Augen war der FZ1 der Ausgleich der fehlenden Familienversicherung.
Nun wendet der Beamte teile seine Grundgehalts auf, um seine Frau krankenzuversichern und die kostet hat der Single nicht.
Würde als Ausgleich dafür 100% Beihilfe für den Ehepartner kommen, wäre ich bei dir.
So ist und bleibt es eine Besserstellung des Singles.

emdy

Zitat von: Alexander79 in Heute um 06:09Warum sind auch Alleinlebende besonders von steigenden Lebenshaltungskosten betroffen?
In meinen Augen war der FZ1 der Ausgleich der fehlenden Familienversicherung.
Nun wendet der Beamte teile seines Grundgehalts auf, um seine Frau krankenzuversichern und die kostet hat der Single nicht.

GeBeamter hat es doch sehr verständlich dargestellt. Festhalten kann man: Alle Familienzuschläge in Konstellationen mit bis zu zwei Kindern dürften auch im Grundgehalt integriert sein. Anders ausgedrückt: Bei weniger als drei Kindern im Haushalt richtet sich die Besoldung im Wesentlichen nach dem Amt, nicht nach der Anzahl der Alimentierten. Ausnahmen davon sind zulässig, es gibt aber keinen Anspruch. Du kannst dich also von diesem Entwurf benachteiligt fühlen, genauso wie ich akzeptieren muss, dass mein Kollege fünf Besoldungsgruppen unter mir ohne (dienstlichen) Stress und Verantwortung wegen seiner 6 Kinder mehr verdienen wird als ich. Beides würde aber nicht der Rechtsprechung widersprechen.

Zu deiner Frage warum der Alleinlebende besonders von steigenden Lebenshaltungskosten betroffen ist: Weil er keine Synergieeffekte bei der Kostenteilung im Haushalt hat. Weder die Miete noch Haushaltsgeräte oder das Auto können geteilt werden. Ja, hier unterstelle ich auch ein potentielles Einkommen des Partners. Absurd wird es, wenn man bedenkt, dass die Kosten je Quadratmeter auch noch bei kleinen Wohneinheiten höher sind. Dieses Argument ist auch nicht auf meine moralischen Vorstellungen gegründet, sondern findet sich in der Rechtsprechung wieder. Der Faktor von 2,3 für eine vierköpfige Familie gründet darauf, dass der zweite Erwachsene nicht mit 1 sondern mit 0,5 gezählt wird. Genau das reflektiert die "Syneergieeffekte" in einem geteilten Haushalt.

Also Fazit: Zwei Gruppen sind besonders von steigenden Lebenshaltungskosten bedroht: Kinderreiche Familien und Alleinstehende. Letztere haben nichts von einem FZ1, für Verheiratete.  Man muss schon eigenartig ticken, wenn man glaubt ein Ehepaar ohne Kinder im Haus hat es im Vergleich zu einem Alleinlebenden schwer.
 

GeBeamter

Zitat von: Alexander79 in Heute um 06:09Warum sind auch Alleinlebende besonders von steigenden Lebenshaltungskosten betroffen?
Die Integration des FZ1 ist eine massive Schlechterstellung eines Ehepaars, gegenüber eines Singles.
In meinen Augen war der FZ1 der Ausgleich der fehlenden Familienversicherung.
Nun wendet der Beamte teile seine Grundgehalts auf, um seine Frau krankenzuversichern und die kostet hat der Single nicht.
Würde als Ausgleich dafür 100% Beihilfe für den Ehepartner kommen, wäre ich bei dir.
So ist und bleibt es eine Besserstellung des Singles.

Da pflichte ich ausnahmsweise Mal bei. Es ist eine geringfügige Bestellung, das stimmt und man darf sich fragen, wie die Rererenten im BMI auf die Idee gekommen sind, angesichts des aus dem Urteil von 2020 ergehenden Auftrages eine -wie auch immer geartete - Besserstellung von Beamten ohne Familie umsetzen zu müssen.
Der Grund ist aber relativ einfach. Wenn der Bedarf für Kind 1 und 2 vom Grundgehalt des Beamten zu decken wäre, hätte man die Kinderzuschläge für K 1 und 2 größtenteils auf das Grundgehalt und damit alle Beamten übertragen müssen.
Da dafür kein Geld da ist, hat man auch entschieden, einen wesentlichen Teil der benötigten Steigerung über die Tarifübertragung hinaus durch einen Taschenspielertrick zu bewerkstelligen, nämlich die Integration des FZ1 in das Grundgehalt.
Ich würde meine Energie, verfassungswidrige Inhalte herauszustellen aber eher auf andere Punkte im Entwurf konzentrieren.

GoodBye

Nochmal, der fiktive, unser neues Lieblingswort, Ausgangspunkt ist die 4K-Familie. Der Gesetzgeber darf die Besoldung aber auch von tatsächlichen Verhältnissen abhängig machen, nämlich mittels Zuschlägen.

Ein Familienzuschlag ist insoweit keine Privilegierung des Beamten mit Familie, sondern eine zulässige Übung, die Besoldung des Beamten ohne Familie zu kürzen, sprich von tatsächlichen Verhältnissen abhängig zu machen.

Insoweit ist die Warte Grundbesoldung, von der der Alleinstehende, oder aber auch die Bevölkerung, den Beamten mit Familie unter dem Gesichtspunkt der Privilegierung betrachtet, zwar seit Jahrzehnten eingeschliffen, aber schlichtweg falsch.

Es geht darum, ob der Gesetzgeber den Beamten ohne 4K-Familie oder Versorgungsempfänger durch Gestaltung der Zuschläge benachteiligt.

Medial wird das dann zusätzlich ausgeschlachtet durch Kritik an Besserstellung von Beamtenkindern z.B.

Pumpe14

Zitat von: emdy in Gestern um 21:11Muss man da was rechtfertigen? Es ist ja beabsichtigt, den Zuschlag in das Grundgehalt zu integrieren, also allen zu gewähren. So hat also niemand weniger.

Ich finde es eher empörend, nicht anzuerkennen, dass auch Alleinlebene  besonders von steigenden Lebenshaltungskosten betroffen sind. Der FZ1 ist ein Relikt ohne Grundlage. Seine Abschaffung dient aber sicher auch dazu einen weiteren Keil in die Beamtenschaft zu treiben. Verheiratete gegen Alleinstehende, Kinderreiche gegen Kinderlose. Wer für Zuschläge kämpft statt für das Grundgehalt, fällt voll auf die Finte der Gesetzgeber herein.

Ich verstehe dein Argument, dass niemand benachteiligt wird.

Vielleicht bin ich da subjektiv einfach berührt, aber es fühlt sich nun mal so an, als wäre mir etwas genommen worden.

Objektiv ist das nicht so, du hast absolut Recht - und natürlich gönne ich jedem Single die Erhöhung und den richtigen Schritt in Richtung amtsangemessener Alimentation.

Der Gesetzgeber verkennt jedoch- und jetzt kommt etwas Sarkasmus: Dass eine Ehefrau auch eine finanzielle Belastungen darstellte- Blumen, Pralinen und Brillanten sind kein günstiges Gut :)

Darum plädiere ich ja auch für die Erhöhung für alle, plus eines Zuschlags für verheiratete...

Pumpe14

Zitat von: GoodBye in Heute um 08:42Nochmal, der fiktive, unser neues Lieblingswort, Ausgangspunkt ist die 4K-Familie. Der Gesetzgeber darf die Besoldung aber auch von tatsächlichen Verhältnissen abhängig machen, nämlich mittels Zuschlägen.

Ein Familienzuschlag ist insoweit keine Privilegierung des Beamten mit Familie, sondern eine zulässige Übung, die Besoldung des Beamten ohne Familie zu kürzen, sprich von tatsächlichen Verhältnissen abhängig zu machen.

Insoweit ist die Warte Grundbesoldung, von der der Alleinstehende, oder aber auch die Bevölkerung, den Beamten mit Familie unter dem Gesichtspunkt der Privilegierung betrachtet, zwar seit Jahrzehnten eingeschliffen, aber schlichtweg falsch.

Es geht darum, ob der Gesetzgeber den Beamten ohne 4K-Familie oder Versorgungsempfänger durch Gestaltung der Zuschläge benachteiligt.

Medial wird das dann zusätzlich ausgeschlachtet durch Kritik an Besserstellung von Beamtenkindern z.B.

Du hast absolut Recht, musste das nur mal rauslassen, denn es fühlt sich komisch an. Wenn ich dir 200 Euro schenke, und dir in einem Jahr davon 100 wieder wegnehme- bleibt eben nicht das gute Gefühl immernoch 100 Euro gewonnen zu haben.
Darum verfängt bei mir auch nicht das Gefühl, es wäre jetzt gerechter.

Aber wenden wir uns gerne wieder der objektiven Debatte zu, da bin ich bei euch

Rallyementation

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 08:54[...}

Der Gesetzgeber verkennt jedoch- und jetzt kommt etwas Sarkasmus: Dass eine Ehefrau auch eine finanzielle Belastungen darstellte- Blumen, Pralinen und Brillanten sind kein günstiges Gut :)

Darum plädiere ich ja auch für die Erhöhung für alle, plus eines Zuschlags für verheiratete...

Es wird immer so getan, als ob der unverpartnerte Single mit einem zölibatären Eremiten gleichzusetzen ist. Dabei hat der Single ebenso  finanzielle Belastungen "Einladungen Blumen, Pralinen und Brillanten" für temporären, rechtlich unverpflichtete Beziehungsgesuche (Anbahnung als Vorstufe zur Ehe) oder Beziehungen an denen sich nichts anbahnt oder anbahnen soll. Also hat er auch Ausgaben um aus der Einsamkeit herauszukommen und bilaterale Freundschaft+ oder wie auch immer genannte soziologische intime Bezugspersonen zu umgarnen.

Und ob Single oder verheiratet, gehört darüber hinaus greifende Polygamie jeglichen Geschlechts, dann bereits zu aus dem Grundgehalt zu bestreitendes Freizeitvergnügen.

Pumpe14

N
Zitat von: Rallyementation in Heute um 10:00Es wird immer so getan, als ob der unverpartnerte Single mit einem zölibatären Eremiten gleichzusetzen ist. Dabei hat der Single ebenso  finanzielle Belastungen "Einladungen Blumen, Pralinen und Brillanten" für temporären, rechtlich unverpflichtete Beziehungsgesuche (Anbahnung als Vorstufe zur Ehe) oder Beziehungen an denen sich nichts anbahnt oder anbahnen soll. Also hat er auch Ausgaben um aus der Einsamkeit herauszukommen und bilaterale Freundschaft+ oder wie auch immer genannte soziologische intime Bezugspersonen zu umgarnen.

Und ob Single oder verheiratet, gehört darüber hinaus greifende Polygamie jeglichen Geschlechts, dann bereits zu aus dem Grundgehalt zu bestreitendes Freizeitvergnügen.

Nur das einem single keine Unterhaltszahlung drohen wenn er nen Jahrestag vergisst 😂

Rallye, ich hatte es extra als Sarkasmus angeteasert - was soll ich noch tun 😁

Rallyementation

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 10:21Nur das einem single keine Unterhaltszahlung drohen wenn er nen Jahrestag vergisst 😂

Rallye, ich hatte es extra als Sarkasmus angeteasert - was soll ich noch tun 😁

Wenn man den wirtschaftlich Schwächeren aus anderen ideellen Gründen gewählt hat, so hat der/die/das Gegenüber bestimmt da Abstriche mit der "Schmerzensgeld" Ablöse-Unterhaltung einkalkuliert. (Wenn der Kosename "Schatz" ist, bist du nur die zu hebende Goldtruhe, bevor man dich auf der Insel, wo du sie vergraben hast, zurücklässt.)

Alles gut, wenn ich jedem Beitrag ein Scherz-, Sarkasmus-, Ironietag, ... voranstelle, würde ich es in seiner Wirkung abschwächen.

Es muss nicht alles was ich schreibe meiner Gesinnung, Meinung, Einstellung entsprechen, sondern nur plakativ teils ab- oder durchgedrehte (Gegen-)Argumente aufzeigen.

Rheini

#369
Als Verschwörungstheoretiker würde ich behaupten, dass die Story genau so geplant war.

Der Druck auf den Bund wurde größer, Alex macht ein Versprechen "in ein paar Wochen" zu liefern.

Entwurf wird veröffentlicht mit extremer Erhöhung von B11 und BK und Minister mit großer Empörung in der Öffentlichkeit.

Entwurf wird zurückgezogen.

Alle haben geliefert, nichts wird in den nächsten Monaten mehr passieren ...

Knecht

Wäre nett, wenn ein Insider (nicht Hummel) mal andeuten könnte, wie es mit diesem Trauerspiel hier weiter geht...

Peter2025

Zitat von: Sutil91 in Gestern um 23:56Gibt's eigentlich auch was zum Thema DUZ Erhöhung ?


Hat da jemand schon was gefunden?

Knecht

Zitat von: Peter2025 in Heute um 12:50Hat da jemand schon was gefunden?

Kommt bestimmt zusammen mit der Erhöhung der Wegstreckenentschädigung und dem Jobrad. Wenige Wochen.