Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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andreb

Zitat von: GeBeamter in Heute um 21:39@Durgi und @BalBund:

Ist der Entwurf heute schon wieder auf den Schreibtischen im BMI gelandet?

Das Innenministerium soll gegenüber der Bild verlautbart haben, dass der Entwurf zurück in die Werkstatt geht, um den Lindner zu zitieren.

Na herzlichen Glückwunsch. Ein paar Monate Verzögerung und schon denkt sich der DH ein noch höheres, rückwirkendes Partnereinkommen aus,  damit die Zahlbeträge trotz weiterer Verzögerung noch zu den reservierten Haushaltsmitteln passen.

https://m.bild.de/politik/inland/nach-geplatztem-xxl-gehaltsplus-regierung-schiebt-einander-den-schwarzen-peter-zu-69e205a6595b738aa6f322a5


Wer war's ?

Die Reinigungskraft, der Praktikant oder doch der Alex ?

Junomi


Guten Abend,

ich habe ein paar Fragen zum Ergänzungszuschlag für Alleinerziehende nach §41a. Hiervon könnten nach meiner Einschätzung einige Kolleginnen und Kollegen betroffen sein. Bei zwei Kindern werden bis zu 484 Euro monatlich in Aussicht gestellt (auch rückwirkend).

S. 143: "Mit dem ergänzenden Familienzuschlag für alleinerziehende Besoldungsempfängerinnen
und Besoldungsempfänger, welchen ein Entlastungsbetrag nach § 24b EStG zusteht, be-
rücksichtigt der Besoldungsgesetzgeber, dass in dieser Familienkonstellation wegen nicht
unterstellbaren Partnereinkommens die alimentativ zu deckenden Bedarfe der Familie nicht
gedeckt werden."

Der Entlastungsbetrag nach § 24b EStG ist zwar an Voraussetzungen geknüpft (u. a. keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person), allerdings spielt das Einkommen der Kinder (insbes. Kindesunterhalt) hier keine Rolle.

Im Referentenentwurf heißt es, das Einkommen der Kinder wird von dem Ergänzungszuschlag abgezogen. Und zum Einkommen heißt es:

"Zu dem zu berücksichtigenden Einkommen zählt nach Satz 2 Erwerbseinkommen nach
§ 18a Absatz 2 oder 2a SGB IV, Erwerbsersatzeinkommen nach § 18a Absatz 3 SGB IV,
Elterngeld nach den Abschnitten 1 und 2 BEEG, Unterhalt nach § 1601 BGB von Seiten
Dritter, Unterhaltsvorschuss, Waisenrente nach § 48 SGB VI oder Waisengeld nach § 23
BeamtVG."

Wenn ich es richtig verstehe, sollen also Kindesunterhalt sowie Unterhaltsvorschuss als Einkommen der Kinder gewertet und von einem möglichen Ergänzungszuschlag abgezogen werden - auch wenn man nach § 24b EStG für den Entlastungsbetrag berechtigt ist.

Nach meiner Einschätzung dürften damit so gut wie keine Alleinerziehenden in den Genuss des Ergänzungszuschlags nach §41a kommen, denn fast alle Kinder erhalten vermutlich entweder Kindesunterhalt vom getrennten Elternteil oder alternativ den Unterhaltsvorschuss vom Staat (der bei zwei Kindern fast immer über dem Betrag des geplanten Ergänzungszuschlages liegen dürfte) oder Waisenrente.

Seht ihr das auch so oder verstehe ich etwas falsch? Warum wird §41a im Entwurf aufgeführt (und ist auf den ersten Blick als echte Entlastung für Alleinerziehende zu verstehen), wenn es praktisch niemanden gibt, der den Ergänzungszuschlag in Anspruch nehmen kann?

Und was ist mit Fällen, in denen das nach § 24b EStG anspruchsberechtigte Elternteil auf die Zahlung von Kindesunterhalt verzichtet bzw. keine Zahlung stattfindet, z. B. weil sich das getrennte Elternteil in großen (vielleicht sogar gleichen) Teilen in die Kinderbetreuung einbringt? Hierauf dürfen sich Eltern ja ohne die Einbindung von Gerichten oder dem Jugendamt verständigen.

Verwalter

Zitat von: GeBeamter in Heute um 21:39@Durgi und @BalBund:

Ist der Entwurf heute schon wieder auf den Schreibtischen im BMI gelandet?

Das Innenministerium soll gegenüber der Bild verlautbart haben, dass der Entwurf zurück in die Werkstatt geht, um den Lindner zu zitieren.

Na herzlichen Glückwunsch. Ein paar Monate Verzögerung und schon denkt sich der DH ein noch höheres, rückwirkendes Partnereinkommen aus,  damit die Zahlbeträge trotz weiterer Verzögerung noch zu den reservierten Haushaltsmitteln passen.

Die wollen sicher noch die Entlastungsprämie einarbeiten ;)
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"


GeBeamter

Zitat von: andreb in Heute um 21:46https://m.bild.de/politik/inland/nach-geplatztem-xxl-gehaltsplus-regierung-schiebt-einander-den-schwarzen-peter-zu-69e205a6595b738aa6f322a5


Wer war's ?

Die Reinigungskraft, der Praktikant oder doch der Alex ?

Das ist doch lächerlich, da jetzt Spekulationen anzustellen und seites des BMI so zu tun, dass es eine Panne gewesen sein soll.

Das Ding ist offiziell auf der Website des Ministeriums veröffentlicht worden und die Verbändebeteiligung und die Ressortsbstimmung gestartet worden. Das passiert nicht aus Versehen. Da gehen so viele Unterschriften vorher drüber... . Die Bild lässt sich da aber scheinbar auch nicht veräppeln und zeigt auf,dass der Entwurf bei Dobrindt vor Veröffentlichung über den Schreibtisch gegangen sein muss.