Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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andreb

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 21:39@Durgi und @BalBund:

Ist der Entwurf heute schon wieder auf den Schreibtischen im BMI gelandet?

Das Innenministerium soll gegenüber der Bild verlautbart haben, dass der Entwurf zurück in die Werkstatt geht, um den Lindner zu zitieren.

Na herzlichen Glückwunsch. Ein paar Monate Verzögerung und schon denkt sich der DH ein noch höheres, rückwirkendes Partnereinkommen aus,  damit die Zahlbeträge trotz weiterer Verzögerung noch zu den reservierten Haushaltsmitteln passen.

https://m.bild.de/politik/inland/nach-geplatztem-xxl-gehaltsplus-regierung-schiebt-einander-den-schwarzen-peter-zu-69e205a6595b738aa6f322a5


Wer war's ?

Die Reinigungskraft, der Praktikant oder doch der Alex ?

Junomi


Guten Abend,

ich habe ein paar Fragen zum Ergänzungszuschlag für Alleinerziehende nach §41a. Hiervon könnten nach meiner Einschätzung einige Kolleginnen und Kollegen betroffen sein. Bei zwei Kindern werden bis zu 484 Euro monatlich in Aussicht gestellt (auch rückwirkend).

S. 143: "Mit dem ergänzenden Familienzuschlag für alleinerziehende Besoldungsempfängerinnen
und Besoldungsempfänger, welchen ein Entlastungsbetrag nach § 24b EStG zusteht, be-
rücksichtigt der Besoldungsgesetzgeber, dass in dieser Familienkonstellation wegen nicht
unterstellbaren Partnereinkommens die alimentativ zu deckenden Bedarfe der Familie nicht
gedeckt werden."

Der Entlastungsbetrag nach § 24b EStG ist zwar an Voraussetzungen geknüpft (u. a. keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person), allerdings spielt das Einkommen der Kinder (insbes. Kindesunterhalt) hier keine Rolle.

Im Referentenentwurf heißt es, das Einkommen der Kinder wird von dem Ergänzungszuschlag abgezogen. Und zum Einkommen heißt es:

"Zu dem zu berücksichtigenden Einkommen zählt nach Satz 2 Erwerbseinkommen nach
§ 18a Absatz 2 oder 2a SGB IV, Erwerbsersatzeinkommen nach § 18a Absatz 3 SGB IV,
Elterngeld nach den Abschnitten 1 und 2 BEEG, Unterhalt nach § 1601 BGB von Seiten
Dritter, Unterhaltsvorschuss, Waisenrente nach § 48 SGB VI oder Waisengeld nach § 23
BeamtVG."

Wenn ich es richtig verstehe, sollen also Kindesunterhalt sowie Unterhaltsvorschuss als Einkommen der Kinder gewertet und von einem möglichen Ergänzungszuschlag abgezogen werden - auch wenn man nach § 24b EStG für den Entlastungsbetrag berechtigt ist.

Nach meiner Einschätzung dürften damit so gut wie keine Alleinerziehenden in den Genuss des Ergänzungszuschlags nach §41a kommen, denn fast alle Kinder erhalten vermutlich entweder Kindesunterhalt vom getrennten Elternteil oder alternativ den Unterhaltsvorschuss vom Staat (der bei zwei Kindern fast immer über dem Betrag des geplanten Ergänzungszuschlages liegen dürfte) oder Waisenrente.

Seht ihr das auch so oder verstehe ich etwas falsch? Warum wird §41a im Entwurf aufgeführt (und ist auf den ersten Blick als echte Entlastung für Alleinerziehende zu verstehen), wenn es praktisch niemanden gibt, der den Ergänzungszuschlag in Anspruch nehmen kann?

Und was ist mit Fällen, in denen das nach § 24b EStG anspruchsberechtigte Elternteil auf die Zahlung von Kindesunterhalt verzichtet bzw. keine Zahlung stattfindet, z. B. weil sich das getrennte Elternteil in großen (vielleicht sogar gleichen) Teilen in die Kinderbetreuung einbringt? Hierauf dürfen sich Eltern ja ohne die Einbindung von Gerichten oder dem Jugendamt verständigen.

Verwalter

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 21:39@Durgi und @BalBund:

Ist der Entwurf heute schon wieder auf den Schreibtischen im BMI gelandet?

Das Innenministerium soll gegenüber der Bild verlautbart haben, dass der Entwurf zurück in die Werkstatt geht, um den Lindner zu zitieren.

Na herzlichen Glückwunsch. Ein paar Monate Verzögerung und schon denkt sich der DH ein noch höheres, rückwirkendes Partnereinkommen aus,  damit die Zahlbeträge trotz weiterer Verzögerung noch zu den reservierten Haushaltsmitteln passen.

Die wollen sicher noch die Entlastungsprämie einarbeiten ;)
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"


GeBeamter

Zitat von: andreb in Gestern um 21:46https://m.bild.de/politik/inland/nach-geplatztem-xxl-gehaltsplus-regierung-schiebt-einander-den-schwarzen-peter-zu-69e205a6595b738aa6f322a5


Wer war's ?

Die Reinigungskraft, der Praktikant oder doch der Alex ?

Das ist doch lächerlich, da jetzt Spekulationen anzustellen und seites des BMI so zu tun, dass es eine Panne gewesen sein soll.

Das Ding ist offiziell auf der Website des Ministeriums veröffentlicht worden und die Verbändebeteiligung und die Ressortsbstimmung gestartet worden. Das passiert nicht aus Versehen. Da gehen so viele Unterschriften vorher drüber... . Die Bild lässt sich da aber scheinbar auch nicht veräppeln und zeigt auf,dass der Entwurf bei Dobrindt vor Veröffentlichung über den Schreibtisch gegangen sein muss.

Knecht

Was ist jetzt mit dem Entwurf? Schon wieder tot?

Rheini

Zitat von: Knecht in Heute um 07:27Was ist jetzt mit dem Entwurf? Schon wieder tot?

Aber nur für ein paar Wochen ...

DrStrange

"fehlerhafte" Tabelle? Hä? Das kann doch keiner glauben. Und ständig dieses Zurückgeziehe von irgendwas, weil mal kurz Gegenwind herrscht. Was kann man denen noch zutrauen?

RArnold

Zitat von: DrStrange in Heute um 08:58"fehlerhafte" Tabelle? Hä? Das kann doch keiner glauben. Und ständig dieses Zurückgeziehe von irgendwas, weil mal kurz Gegenwind herrscht. Was kann man denen noch zutrauen?

Danke für diese Worte. Einfach mal standhaft sein.

Herr Bernd

Ich stelle fest, auch wenn es in meinem Fall knapp 200 mehr gibt, ist das schon frech.

Geschieden mit 2 Kindern im Wochenwechsel. Der Große arbeitet bis zur Ausbildung nebenbei, was meiner Ex voll angerechnet würde. Das Ganze dann im Großraum Münchnen.
Im Sozialrecht wird von den Kindern nichts angerechnet, es gibt sogar für beide Elternteile in unserem Fall den Mehrbedarf fürs Wohnen anerkannt. Bei Beamten nicht. Wenn das Bundes-MÄE zugrunde liegt, ist man in Bayern dann noch unter den im Entwurf berechneten 80 Prozent.

Na mal schauen was noch kommt

Staatsmarionette

Ich habe eine Anregung ...
Wie wäre es, wenn die Kürzungen der B Besoldung , welche scheinbar vorgenommen werden sollen, sodann final in die A Besoldung fließen würden....

Aufgeteilt innerhalb der Laufbahn- und Besoldungsgruppen und Zack wäre man eher an einer aA.

Geld ist scheinbar vorhanden ... aber halt , wahrscheinlich nur in der B Besoldung.
Wenn es um die A Besoldeten geht, ist mal wieder das Geld nicht vorhanden  :o




tunnelblick

Im besten Fall war denen klar, dass dieser "Fehler" passiert und dass es entsprechendes Medienecho gibt. So kann man die B-Besoldung noch nach unten "korrigieren", die Bürger bekommen eine Sparvariante des Referentenentwurfs präsentiert, die Wogen glätten sich, und der Entwurf wird zügig durchgewunken, gerne auch noch mit ein paar weniger medienwirksamen Änderungen auch für die unteren Gruppen, und dann macht man ein Schleifchen drum.

Rallyementation

https://www.bdz.eu/news/2026/04/16/besoldungsreform-gestartet-endlich-bewegung-doch-zentrale-fragen-offen/

- Grundbesoldung spürbar anhebt
- grundsätzlich positiv
- ,,nur an der verfassungsrechtlichen Unterkante"
- Weitere Verbesserungen müssen folgen

MaDa

Zitat von: Johnny75 in Gestern um 16:10Mimdestens dieser Teil ist nicht korrekt:

Bin selbst A12 und mein Grundgehalt in der Endstufe steigt sehr wohl im Vergleich zum '+2,8% Mai 2026' aufgrund der Tarifübertragung. Im Entwurf sind zwei Besoldungstabellen, Du bist anscheinend bei der ersten hängen geblieben - ich anfangs auch ;)

Als Lediger mit Fz für zwei Kinder erhalte ich ein relativ ordentliches Nettoplus von etwas mehr als 300 Euro (6%) im Vergleich zum bisherigen Netto ab Mai 2026.

Ich verstehe aber natürlich auch den Frust der verheirateten Kollegen, denen durch die Übernahme des alten Fz Stufe 1 ins Grundgehalt der entspr. Betrag flöten geht...

Sorry. Für mich (A12 mit Master, Single, keine Kinder) bleiben durch die aA (Ohne die bereits zugesagte Übertragung des Tarifergebnisses) netto nicht ganz 4 Euro mehr in der Tasche.

Noch einmal deutlich: durch aA habe ich monatlich nicht ganz 4 Euro mehr in der Tasche.

BVerfGBeliever

Zitat von: MaDa in Heute um 11:22Sorry. Für mich (A12 mit Master, Single, keine Kinder) bleiben durch die aA (Ohne die bereits zugesagte Übertragung des Tarifergebnisses) netto nicht ganz 4 Euro mehr in der Tasche.
Nope.

Analog zu A8 im Nachbarthread hier ein kurzer Faktencheck am Beispiel von A12 Stufe 5, ledig, keine Kinder:

- Bis einschließlich 03/2025: 5.283 €, siehe hier
- 04/2025 - 04/2026 (+3,0%): 5.441 €, siehe hier
- Ab 05/2026 (+2,8%, obsolet): 5.594 €, siehe hier
- Ab 05/2026 (Gesetzentwurf): 5.958 €, siehe hier