Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Badener1

Zu den Steuerklassen sei am Rande bemerkt, das die zum 01.01.20230 angekündigte Abschaffung der Steuerklassen III und V zugunsten von IV und IV, von der Koalition stillschweigend beerdigt wurde. Alles bleibt wie es ist. Wieder ein gebrochenes Wahlversprechen. Gibt es denn irgend ein Wahlversprechen, dass nicht nach der Wahl ins direkte Gegenteil geändert wurde? Ich wüsste keines. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass in den nächsten Wochen so viele Wähler ausprobieren möchten, ob alternative Parteien ihre Wahlversprechen besser einhalten. Ich verstehe die Leute voll und ganz, wenn ich auch die Hoffnung für glaubwürdige Wahlversprechen andere Parteien (noch) nicht aufgegeben habe. 

BPolFrust

Zitat von: MOGA in Gestern um 07:21Ja aber mit dem verfassungsfeindlichem Verhalten im Hinblick auf die Umsetzung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und den Sachverhalten die dazu geführt haben in den Jahren davor und mittlerweile JAHRZENHNTEN, lässt sich ja nunmal nicht leugnen dass es sich hier um Verfassungsbruch, wissentliches verfassungwwidriges Verhalten und somit natürlich um Verfassungsfeinde in diesem Kontext handelt...

Das ist natürlich Blödsinn und hat in dem Thema auch nicht viel zu suchen. Trotzdem erkläre ich dir den Unterschied.

,,Verfassungsfeindlich" passt hier nicht: Der Begriff beschreibt politische Ziele, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, nicht die formelle Prüfung von Gesetzen am Grundgesetz.

Der Bund und die Länder nehmen den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum (den ihnen das BVerfG selbst zuspricht) und reizen ihn, um Geld zu sparen, bis zum äußersten aus.

Das BVerfG muss nun also wieder prüfen, ob die neuen Gesetze (oder Teile davon) gegen das Grundgesetz (hier vor allem Art. 33 Abs. 5 GG – Alimentationsprinzip, ggf. i.V.m. Art. 3 GG) verstoßen und kann diese für unvereinbar erklären. Trotzdem bleibt es aber meist bis zur Neuregelung weiter anwendbar.

Skywalker2000

Zitat von: Badener1 in Gestern um 07:40Zu den Steuerklassen sei am Rande bemerkt, das die zum 01.01.20230 angekündigte Abschaffung der Steuerklassen III und V zugunsten von IV und IV, von der Koalition stillschweigend beerdigt wurde. Alles bleibt wie es ist. Wieder ein gebrochenes Wahlversprechen. Gibt es denn irgend ein Wahlversprechen, dass nicht nach der Wahl ins direkte Gegenteil geändert wurde? Ich wüsste keines. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass in den nächsten Wochen so viele Wähler ausprobieren möchten, ob alternative Parteien ihre Wahlversprechen besser einhalten. Ich verstehe die Leute voll und ganz, wenn ich auch die Hoffnung für glaubwürdige Wahlversprechen andere Parteien (noch) nicht aufgegeben habe.

Die Steuerreform hat nichts mit der Besoldung zu tun.

Bitte einen anderen Raum für politische Frust suchen.

Anadur

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 07:07Auch für dich noch mal: Die Steuerklassen sind "scheißegal" (Pardon my french)! Sie sorgen lediglich für unterschiedliche (vorläufige) Abzüge bei den monatlichen Gehaltszahlungen. Die endgültige Steuerlast auf das gesamte Familieneinkommen ist jedoch immer identisch.

[P.S. Bei Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, etc., kann die Wahl der Steuerklassen einen tatsächlichen Unterschied machen, aber das war ja hier nicht das Thema.]

So egal ist es imho nicht. Es wird dabei schließlich nicht nur erwartet das man einen Partner hat, sondern das man auch noch verheiratet/eingetragen Lebensgemeinschaft ist und steuerlich gemeinsam veranlagt wird. Und der Partner wird gezwungen einen Teil seines Einkommen an den Beamten abzugeben bzw. wenigstens in jedem Monat 900€ Netto (in Brandenburg) zu erwirtschaften.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: BPolFrust in Gestern um 07:42Das ist natürlich Blödsinn und hat in dem Thema auch nicht viel zu suchen. Trotzdem erkläre ich dir den Unterschied.

,,Verfassungsfeindlich" passt hier nicht: Der Begriff beschreibt politische Ziele, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, nicht die formelle Prüfung von Gesetzen am Grundgesetz.

Der Bund und die Länder nehmen den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum (den ihnen das BVerfG selbst zuspricht) und reizen ihn, um Geld zu sparen, bis zum äußersten aus.

Das BVerfG muss nun also wieder prüfen, ob die neuen Gesetze (oder Teile davon) gegen das Grundgesetz (hier vor allem Art. 33 Abs. 5 GG – Alimentationsprinzip, ggf. i.V.m. Art. 3 GG) verstoßen und kann diese für unvereinbar erklären. Trotzdem bleibt es aber meist bis zur Neuregelung weiter anwendbar.

Naja, über Jahrzehnte die Verfassung und auch die vom BVerfG vorgegebenen Parameter zu ignorieren, ist etwas mehr als den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum auszunutzen. Denn selbst nach einem Urteil verstößt man absichtlich gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze und somit vorsätzlich. Das sagt eigentlich alles über die Einstellung besagter Politiker zu unserem Grundgesetz aus.

Aber wehe der Beamte würde gegen die Verfassung verstoßen. Da würde die Hölle über ihm hereinbrechen.

Sorry, aber ich mag keine Doppelmoral.

Matze1986

Da kann man mal zwei Tage nicht "mitlesen" und schon gibt´s gefühlt 30 neue Seiten.
...auf denen größtenteils Niedersachsen und Brandenburg thematisiert werden.

Sorry, aber wieso macht man das nicht ausschließlich in den Länderforen? Ja, Info hier ist gut, aber die Diskussion....
Die Übersichtlichkeit ist hier schon lange nicht mehr gegeben. Zielführend ist das meiner Meinung nach nicht.

Und jetzt, Feuer frei

Libor

Zitat von: Badener1 in Gestern um 07:40Zu den Steuerklassen sei am Rande bemerkt, das die zum 01.01.20230 angekündigte Abschaffung der Steuerklassen III und V zugunsten von IV und IV, von der Koalition stillschweigend beerdigt wurde. Alles bleibt wie es ist. Wieder ein gebrochenes Wahlversprechen. Gibt es denn irgend ein Wahlversprechen, dass nicht nach der Wahl ins direkte Gegenteil geändert wurde? Ich wüsste keines. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass in den nächsten Wochen so viele Wähler ausprobieren möchten, ob alternative Parteien ihre Wahlversprechen besser einhalten. Ich verstehe die Leute voll und ganz, wenn ich auch die Hoffnung für glaubwürdige Wahlversprechen andere Parteien (noch) nicht aufgegeben habe.


Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 07:43Die Steuerreform hat nichts mit der Besoldung zu tun.

Bitte einen anderen Raum für politische Frust suchen.

Es kommt hinzu, dass der Beitrag des Users Badener1 auch in der Sache ziemlicher Unsinn ist, auf mehreren Ebenen. Der Wechsel in die Steuerklasse III / V stellt eine Wahlmöglichkeit dar. Wenn man diese nicht mehr möchte, kann jeder Ehegatte alleine den Wechsel zurück zur Steuerklasse IV / IV erklären. Wer also, um in diese Steuerklkasse zu kommen, auf das sog. "Wahlversprechen" wartet, die Optionsmöglichkeiten einzuschränken wartet, der hat das Steuersystem schlicht nicht verstanden.

Und apropos nicht verstanden (oder auch: einen anderen Eindruck vermitteln zu wollen): Das zum 01.01.2030 war eine Ankündigung der Ampelkoalition, die bekanntlich nicht mehr die Regierung bildet, so dass es ziemlicher Unsinn ist, aktuelle Geseztesvorhaben an dem Wahlprogramm früherer Regierungen zu messen.

Es ist diese Mischung aus Unwissenheit und grotesker Polemik ("Gibt es denn irgend ein Wahlversprechen, dass nicht nach der Wahl ins direkte Gegenteil geändert wurde? Ich wüsste keines" - aha, genau...), die sich hier im Forum ausbreitet. Ich weiß nicht, ob es aus Frust motiviert ist oder ob es zu Frust motivieren soll. Man spielt damit auf jeden Fall das Spiel derjenigen, die den Rechtsstaat, die Demokratie und damit letzlich die Grundlagen der Bundesrepublik verächtlich machen wollen (aus welchen Interessen und für wessen Interessen auch immer...).

Man sollte das durchschauen und der unverholenen Werbung für die AfD (oder "alternativer Parteien" wie sie der User Badener1 dann an dieser Stelle plötzlich ganz verdruckst nennt...) in einem Forum des öffentlichen Dienstes entgegentreten, besonders bei solch unsinnigen Herleitungen.

maxg

Zitat von: Libor in Gestern um 08:47Es kommt hinzu, dass der Beitrag des Users Badener1 auch in der Sache ziemlicher Unsinn ist, auf mehreren Ebenen. Der Wechsel in die Steuerklasse III / V stellt eine Wahlmöglichkeit dar. Wenn man diese nicht mehr möchte, kann jeder Ehegatte alleine den Wechsel zurück zur Steuerklasse IV / IV erklären. Wer also, um in diese Steuerklkasse zu kommen, auf das sog. "Wahlversprechen" wartet, die Optionsmöglichkeiten einzuschränken wartet, der hat das Steuersystem schlicht nicht verstanden.

Und apropos nicht verstanden (oder auch: einen anderen Eindruck vermitteln zu wollen): Das zum 01.01.2030 war eine Ankündigung der Ampelkoalition, die bekanntlich nicht mehr die Regierung bildet, so dass es ziemlicher Unsinn ist, aktuelle Geseztesvorhaben an dem Wahlprogramm früherer Regierungen zu messen.

Es ist diese Mischung aus Unwissenheit und grotesker Polemik ("Gibt es denn irgend ein Wahlversprechen, dass nicht nach der Wahl ins direkte Gegenteil geändert wurde? Ich wüsste keines" - aha, genau...), die sich hier im Forum ausbreitet. Ich weiß nicht, ob es aus Frust motiviert ist oder ob es zu Frust motivieren soll. Man spielt damit auf jeden Fall das Spiel derjenigen, die den Rechtsstaat, die Demokratie und damit letzlich die Grundlagen der Bundesrepublik verächtlich machen wollen (aus welchen Interessen und für wessen Interessen auch immer...).

Man sollte das durchschauen und der unverholenen Werbung für die AfD (oder "alternativer Parteien" wie sie der User Badener1 dann an dieser Stelle plötzlich ganz verdruckst nennt...) in einem Forum des öffentlichen Dienstes entgegentreten, besonders bei solch unsinnigen Herleitungen.

Vollkommene Zustimmung und du hast sogar noch die Option "Faktorverfahren" nicht genannt. Danke!

SwenTanortsch

Zitat von: Matze1986 in Gestern um 08:15Da kann man mal zwei Tage nicht "mitlesen" und schon gibt´s gefühlt 30 neue Seiten.
...auf denen größtenteils Niedersachsen und Brandenburg thematisiert werden.

Sorry, aber wieso macht man das nicht ausschließlich in den Länderforen? Ja, Info hier ist gut, aber die Diskussion....
Die Übersichtlichkeit ist hier schon lange nicht mehr gegeben. Zielführend ist das meiner Meinung nach nicht.

Und jetzt, Feuer frei

Ich denke, die wiederholte Kritik von Bundesbeamten genauso wie die Replik, dass sich dieser Teil des Forums ungeplant, aber schon seit recht langer Zeit zu einer allgemeinen Austauschplattform entwickelt hat, also de facto das geworden ist, was vor der aktuellen Entscheidung das Unterforum "Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)" hier im Forum der Bundesbeamten gewesen ist, sind beide schlüssig.

Nicht zuletzt das letztgenannte Unterforum zeigt dabei, dass es gewünscht ist, zwischen Bund und Ländern - ausgehend vom Bund - ein Diskussionsforum zu haben. Denn das Bundesforum "Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)" hat ab etwa 2022 zunehmend das Länderforum "Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)" als maßgebliches Unterforum zum Meinungsaustausch abgelöst. Seitdem werden im Bundesforum Bund-Länder-Fragen im weitesten Sinne diskutiert.

Zugleich muss man - realistisch betrachtet - feststellen, wer aktuell über das Thema Bundesalimentationsgesetz diskutieren wollte, würde dazu de facto kaum einen aktuellen Anlass finden. Denn das Thema ist politisch irgendwann im Frühjahr in ein tiefes Sommerloch gefallen und hält seitdem dort Winterschlaf.

Der langen Rede kurzer Sinn: Da in diesem Teil des Forums als eine Art Gewohnheitsrecht über Besoldungsklima, göttliche Politik und die Welt im Rahmen des geplanten Bundesalimentationsgesetzes diskutiert wird, sollten wir die Gewohnheit ggf. fortführen.

Darüber hinaus werde ich nun ein weiteres Unterforum eröffnet, nämlich "Bundesalimentationsgesetz - aktuelle Infos und Diskussion", das dazu dienen sollte, dort thematisch erheblich enger zu informieren und diskutieren als hier.

Damit wird für beide Interessen die Möglichkeit der Information und Diskussion geschaffen und erhalten.

InternetistNeuland

#4584
Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 07:07Auch für dich noch mal: Die Steuerklassen sind "scheißegal" (Pardon my french)! Sie sorgen lediglich für unterschiedliche (vorläufige) Abzüge bei den monatlichen Gehaltszahlungen. Die endgültige Steuerlast auf das gesamte Familieneinkommen ist jedoch immer identisch.

[P.S. Bei Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, etc., kann die Wahl der Steuerklassen einen tatsächlichen Unterschied machen, aber das war ja hier nicht das Thema.]

Hier musst du aufpassen was betrachtet werden soll. Wenn es um die gesamte Steuerbelastung der Familie geht gebe ich dir Recht. Dann ist es egal ob die Ehegatten 4/4 oder 3/5 gewählt haben aufs Jahr gesehen.

Für die Berechnung der Mindestalimentation (Netto des Beamten) wird aber nicht das gesamte Familieneinkommen herangezogen, sondern eben nur der Anteil des Beamten.

--> Folge: Jetzt macht es sehr wohl einen Unterschied mit welcher Steuerklasse ich das Netto des Beamten ausrechne. Du kannst ja gerne proberechnen wie sich die Nettowerte verändern, wenn du im Besoldungsrechner die Steuerklasse abänderst.

Am Beispiel Hessen A6 Stufe 2 verheiratet 2 Kinder Jahresnetto (abzgl Wahlleistung, abzgl 500€ Krankenkasse, 2 Kinderfreibeträge):

IV:    
netto bleiben:         41581.47 € (Steuerjahr 2026)

III:
netto bleiben:         45809.47 € (Steuerjahr 2026)

V:
netto bleiben:         35994.47 € (Steuerjahr 2026)


Ob es in den Beispielen am Jahresende zu Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen käme hängt einzig und alleine vom Einkommen des Ehegatten ab. Darauf hat der Dienstherr aber keinen Einfluss.


Von der Systematik eines Alleinverdieners ist es sinnvoll Steuerklasse III zu wählen, dann kommt man am Jahresende grob auf +- 0 € Erstattung / Nachzahlung.

DCSup_75

Zitat von: Illunis in 03.09.2026 08:15[...]

Irgendwann ist das Kind, das beim einreichen der Klage noch ein Wunsch war erwachsen. Dann hilft eine Nachzahlung nicht nur wegen dem Wertverlust nichts, sondern auch weil sich die entgangenen Freuden in der Kindheit oder fehlende Unterstützung für Schule/Ausbildung/Studium usw. nun einmal nicht nachholen lassen.

Right! Ich legte 2016 das erste Mal Widerspruch ein. Am Dienstag diese Woche hat das letzte der drei Kinder den Haushalt verlassen um seinen Dienst bei der Marine anzutreten.
Ich spüre wie Du denkst.

Julianx1

Könnt ihr mich mal aufklären ob meine Gedankengänge Murks sind ?

Das BVerfG hat sich dahingehend ausgedrückt das künftig unsere Besoldungserhöhungen ja nicht mehr an den Ergebnissen der Tarifverhandlungen festzumachen sind, sondern an der Entwicklung des MÄE.

Wenn dieses aber berücksichtigt wäre, dann hätten wir ja nach Auffassung des BVerfG die amtsangemessene Alimentation  (Unabhängig jetzt von der Frage des fiktiven Partnereinkommens). Diese Festlegung ist aber gleich gezeitigt der Knackpunkt auf den wir alle warten.

Im kommenden Frühjahr hätten wir eigentlich Besoldungsrunde wenn man das so sagen kann, da ja gleichzeitig Tarifrunde ist.

Kann es also sein das wir aufgrund der Nichtregelung jetzt erstmal ne ,,0" fahren, da vielleicht in 2027 keinerlei neuen Regelungen zum Tragen kommen? Oder hält man zwischenzeitlich an der bisherigen Vorgehensweise weiter ,,vorläufig" fest?

InternetistNeuland

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 09:44Könnt ihr mich mal aufklären ob meine Gedankengänge Murks sind ?

Das BVerfG hat sich dahingehend ausgedrückt das künftig unsere Besoldungserhöhungen ja nicht mehr an den Ergebnissen der Tarifverhandlungen festzumachen sind, sondern an der Entwicklung des MÄE.

Wenn dieses aber berücksichtigt wäre, dann hätten wir ja nach Auffassung des BVerfG die amtsangemessene Alimentation  (Unabhängig jetzt von der Frage des fiktiven Partnereinkommens). Diese Festlegung ist aber gleich gezeitigt der Knackpunkt auf den wir alle warten.

Im kommenden Frühjahr hätten wir eigentlich Besoldungsrunde wenn man das so sagen kann, da ja gleichzeitig Tarifrunde ist.

Kann es also sein das wir aufgrund der Nichtregelung jetzt erstmal ne ,,0" fahren, da vielleicht in 2027 keinerlei neuen Regelungen zum Tragen kommen? Oder hält man zwischenzeitlich an der bisherigen Vorgehensweise weiter ,,vorläufig" fest?

Für 2027 bräuchtest du das MÄE für 2027 um die Mindestalimentation berechnen zu können. Das MÄE für 2027 erhälst du aber erst in 2028 wenn alle Zahlen vorliegen.

abi

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 09:44Könnt ihr mich mal aufklären ob meine Gedankengänge Murks sind ?

Das BVerfG hat sich dahingehend ausgedrückt das künftig unsere Besoldungserhöhungen ja nicht mehr an den Ergebnissen der Tarifverhandlungen festzumachen sind, sondern an der Entwicklung des MÄE.

Wenn dieses aber berücksichtigt wäre, dann hätten wir ja nach Auffassung des BVerfG die amtsangemessene Alimentation  (Unabhängig jetzt von der Frage des fiktiven Partnereinkommens). Diese Festlegung ist aber gleich gezeitigt der Knackpunkt auf den wir alle warten.

Im kommenden Frühjahr hätten wir eigentlich Besoldungsrunde wenn man das so sagen kann, da ja gleichzeitig Tarifrunde ist.

Kann es also sein das wir aufgrund der Nichtregelung jetzt erstmal ne ,,0" fahren, da vielleicht in 2027 keinerlei neuen Regelungen zum Tragen kommen? Oder hält man zwischenzeitlich an der bisherigen Vorgehensweise weiter ,,vorläufig" fest?

Um diese Frage beantworten zu können, müsste erst einmal ein neues BBesG (Alimentationsgesetz) durch den BT verabschiedet werden. Hierin müsste die künftige Entwicklung der Alimentation (Entwicklung des MÄE) dann dargelegt sein.

Bis dorthin wird noch viel Wasser den Fluss hinunterfließen (wenn es keine Trockenperiode gibt)....
So lange wird weitergemacht werden, wie bisher auch immer praktiziert...
Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

Rallyementation

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 09:44Könnt ihr mich mal aufklären ob meine Gedankengänge Murks sind ?

Das BVerfG hat sich dahingehend ausgedrückt das künftig unsere Besoldungserhöhungen ja nicht mehr an den Ergebnissen der Tarifverhandlungen festzumachen sind, sondern an der Entwicklung des MÄE.
...

Mit der Entwicklung des MÄE hat das BVerfG einen Faktor für den Prüfmaßstab der absoluten Untergrenze vorgegeben.

Wenn die Tarifverhandlungen Abschlüsse hervorbringen, die ein Indiz dafür sind, sich von der Untergrenze abzuheben, dann profitiert der Beamte vielleicht von den Tarifergebnissen (Fortschreibungsprüfung).

(Es ist die Frage, ob nun die Gewerkschaften nun weiter Sockelprozente fordern, oder partnereinkommensverminderndes Familienprekäreinkommen für alle.)