Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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BVerfGBeliever

Zitat von: NordWest in Heute um 16:41Erfreulicherweise hat Maidowski zum Amtsende ja noch den Schwenk erfolgreich vollzogen, von dem Gedanken der Bedarfsberechnung abzukehren und stattdessen pauschal 80% des MÄE für die 4KF anzusetzen. Einen Weg zurück in Detaildiskussionen zu Mieten, Heizkosten, Kita-Gebühren und Sozialrabatten wird es damit nicht mehr geben. Wer Spaß daran hat, kann sie natürlich betreiben, aber Relevanz in Bezug auf die Besoldung werden sie - ZUM GLÜCK - nicht mehr haben.

Zitat von: lotsch in Heute um 12:10Swen hat ausgeführt, dass es ein Fehler war von dem Satz 15 % über Sozialhilfe abzuweichen. Das sehe ich auch so, und ich hoffe das irgendjemand diesen Standard noch weiterverfolgt.

Gong! (Erste Runde)

PolareuD

Zitat von: 2strong in Heute um 16:54Wieso sollte dem Beamten unzumutbar sein, was jedem Arbeitslosen abverlangt werden kann? Und der Mannschafter wohnt zum Berufsstart ohnehin in der Kaserne. Ich sehe da in aller Regel gar kein Problem.

Seinen Wohnsitz hat der Beamte so zu wählen, dass er ordnungsgemäß seinen dienstl. Verpflichtungen nachkommen kann. Das ist der Fall, wenn er im Umkreis von 30 km seiner Dienstelle wohnt, andernfalls gibt es auch keine UKV.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

2strong

Zitat von: PolareuD in Heute um 16:14@ 2strong

Diese Gerechtigkeitsdiskussionen sind hier so etwas von ermüdend. Wer lange genug hier mitliest, der weiss, dass es nur eine Ämterwertigkeit geben kann. Zuschläge dürfen daher nur ergänzend hinzutreten, mithin die ,,Spitze des Eisberges" abdecken.

Das Kita-Gebühren auf Antrag, bei zu geringen Einkommen, reduziert werden können, ist übrigens eine Sozialtransferleistung, auf die der Besoldungsgesetzgeber nicht verweisen darf.

P.S.: Die Mietwohnung war nicht mal ansatzweise in Zentrumsnähe, sondern im Münchener Speckgürtel, rund 45 km vom Zentrum entfernt. 😉
Ermüdend empfinde ich eher das Schwadronieren von Nachzahlungen in sechsstelligen Größenordnung und Gehaltszuwächsen von 20.000 Euro für Kollegen zum Berufseinstieg. Wer das ernsthaft für geboten erachtet, droht in meinen Augen, den Anschluss zu verlieren.

zur Kita:
Ich habe mich auf keinen ermäßigten Beitrag bezogen, sondern auf den Regelbeitrag. Dann melde Dein Kind halt nicht in der Privat-Kita an.

Ebenso zu Miete:
Wenn Du nur 16€-Wohnungen 45 km außerhalb von München findest, melde Dich gerne per PM. Ich nehme mir gerne Zeit und lasse Dir Ausschreibungen in vergleichbarer Entfernung zum halben Preis zukommen.

PolareuD

#5193
Zitat von: 2strong in Heute um 17:03Ermüdend empfinde ich eher das Schwadronieren von Nachzahlungen in sechsstelligen Größenordnung und Gehaltszuwächsen von 20.000 Euro für Kollegen zum Berufseinstieg. Wer das ernsthaft für geboten erachtet, droht in meinen Augen, den Anschluss zu verlieren.

Genau das ist meine intrinische Motivation. Man wird sehen, was als Folge meiner Klage herumkommen wird. 😉

Zitat von: 2strong in Heute um 17:03zur Kita:
Ich habe mich auf keinen ermäßigten Beitrag bezogen, sondern auf den Regelbeitrag. Dann melde Dein Kind halt nicht in der Privat-Kita an.

Ebenso zu Miete:
Wenn Du nur 16€-Wohnungen 45 km außerhalb von München findest, melde Dich gerne per PM. Ich nehme mir gerne Zeit und lasse Dir Ausschreibungen in vergleichbarer Entfernung zum halben Preis zukommen.

Hierfür benötige ich deine Hilfe nicht. Mein Kind ist schon seit Jahren aus der Kita rausgewachsenen und meine Miete beträgt aktuell nur ca. 14€/qm kalt, ohne BImA Almosen. Ich lebe dort aber auch schon ein paar Jährchen. 😉
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

NvB

Mein Missgunst und Neidradar hat sich gerade gemeldet. Als der Alarm angeschlagen hat wusste ich sofort: Das kommt aus dem öD-Forum.
Ich wurde nicht enttäuscht.


Ich lasse gerne mal was da für den  2strong hier. Dann kannst du dir ja mal überlegen, wer in diesem Land vielleicht auch ein paar Nachzahlungen verdient hätte...


DeltaR95

Zitat von: 2strong in Heute um 16:54Wieso sollte dem Beamten unzumutbar sein, was jedem Arbeitslosen abverlangt werden kann? Und der Mannschafter wohnt zum Berufsstart ohnehin in der Kaserne. Ich sehe da in aller Regel gar kein Problem.

1. Einzelfälle (Mannschafter zum Dienstantritt) sind kein Argument. Nebenbei ist dies heute nach der Grundausbildung auch nicht mehr die Regel, weil gar nicht genügend Unterkünfte bereitstehen.

2. https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__72.html

Gerade die Residenzpflicht wird gerne mal gezogen und sei es nur bei Zusage der UKV versus Trennungsgeld-Karte. Wenn die Frist abgelaufen ist und du nicht umzugswillig bist, zahlt der Dienstherr halt gar nichts mehr an Entschädigung für deine Wochenendbeziehung - gilt für alle Beamten gleichermaßen und ist absolut nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr seinen Teil der Gleichung (aA) einhält. Da hat der Beamte dann schlechte Karten, um "Hinderungsgründe" für die Versetzung aus dem Ärmel zu schütteln.

3. Wenn der Dienstherr "kreativ" wäre, könnte er ja auf die Ideen kommen, durch geschickte Politik jene Faktoren, die so eine hohe Mindestbesoldung bedingen, namentlich sämtliche Lebenshaltungskosten inkl. Mieten, Strom, Wasser usw., niedrig zu halten. Dann würde die berühmt-berüchtigte Lohn-Preis-Spirale auch gestoppt und kein Hahn würde nach mehr Gehalt "krähen" (und keiner manche politischen Extreme wählen). Das eine folgt dem anderen und beide Seiten der Gleichung hat lustigerweise der Dienstherr in der Hand.


Tarifgeist

Warten wir es doch einfach ab, was da kommt...

Dann können wir immer noch ceta und mordeo ob des eklatanten Verfassungsbruches brüllen, wenn die Besoldung für den Aushilfsboten keine 6500€ pro Monat bereithält  ::)

DeltaR95

Zitat von: Tarifgeist in Heute um 17:53Dann können wir immer noch ceta und mordeo ob des eklatanten Verfassungsbruches brüllen, wenn die Besoldung für den Aushilfsboten keine 6500€ pro Monat bereithält  ::)

Statt Polemik könntest du ja mit gutem Beispiel vorangehen und einen Vorschlag zur Neuordnung der Ämter, der Beamtenlaufbahn insgesamt sowie der "Abfindung" von nicht mehr benötigten Beamten ausarbeiten? Dann hätten wir auch was sinnvolles, um darüber zu sprechen, oder?

Der Dienstherr wurde durch das BVerfG genau dazu aufgefordert und nicht dazu, mittels Rechentricks irgendeine Besoldung herbei zu fabulieren.

Fangen wir doch mal "simpel" an, um uns aufzuwärmen:

Gesonderte Besoldungsordnung für Soldaten ja oder nein? Wenn ja, wieviel ist dir das Leben des kleinsten Soldaten, seine uneingeschränkte Verfassungstreue sowie die Einschränkung seine Grundrechte monetär wert?

Gerne auch für Polizisten, dort kann man das Beispiel genauso spielen.

Für Beamten den § 56 BeamtStG bzw. § 139 BBG berücksichtigen.

ExponentialFud

ZitatCeta und mordeo

Situs vilate inisse tabernit!

https://de.wikipedia.org/wiki/Zetermordio

2strong

Zitat von: PolareuD in Heute um 17:01Seinen Wohnsitz hat der Beamte so zu wählen, dass er ordnungsgemäß seinen dienstl. Verpflichtungen nachkommen kann. Das ist der Fall, wenn er im Umkreis von 30 km seiner Dienstelle wohnt, andernfalls gibt es auch keine UKV.
Thema ist Residenzpflicht, nicht Umzugskostenvergütung.

Admin

Zitat von: wizzard in Gestern um 08:07Seit mittlerweile 340 Seiten wird hier ein totes Pferd geritten. Diese Regierung bringt weder einen Entwurf zu diesem Thema ins Kabinett noch in den Bundestag. Diese Bundesregierung ist a) inkompetent und b) am Ende.

Das Pferd im Sinne des letzten Referentenentwurfs ist tot, aber das BMI arbeitet weiterhin an einer Neufassung. Es ging im BMI zuletzt um die Frage, ob man die Ministergehälter von der B-Besoldung entkoppelt um extreme Gehaltssteigerungen der Regierung zu verhindern - was böse Presse bedeuten würde, oder man die Kopplung beibehält und die gesamte B-Besoldung unter den Tisch fallen läßt.
Entschieden hat man sich wohl für letzteres.

DeltaR95

Zitat von: 2strong in Heute um 18:16Thema ist Residenzpflicht, nicht Umzugskostenvergütung.

Dann solltest du genauer erläutern, was du meinst. Denn die Residenzpflicht und die damit verbundene Entscheidung UKV/TG fällt genau dort rein.

Der Unterschied zwischen deinem "Arbeitssuchenden" und dem "Beamten" ist nämlich jener Punkt. Der Staat kann den Ersteren nicht "anweisen", in eine andere Staat zu ziehen, dem anderen jedoch schon. Äpfel und Birnen halt...