Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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DeltaR95

Wie oft muss hier die Diskussion noch geführt werden, dass aus guten Gründen die Beamtenfamilie als Alleinverdienermodell ausgelegt ist?  ::)

Wenn, dann muss hier der "A3-Pförtner mit Partner ohne Erwerbseinkommen" mit der Durchschnittsfamilie in Deutschland verglichen werden. Wirkt das etwas aus der Zeit gefallen? Ja, aber wenn man sich mal verdeutlicht, dass A3 eben nicht mehr der Pförtner ist, sondern im Wesentlichen der Soldat "für den Schützengraben" wird hoffentlich klar, warum alle Vergleiche mit der pW hinken.

Das ganze Bild des Berufsbeamten basiert halt nun mal auf der Annahme, dass der Beamte zu 100 % dem Dienstherrn zur Verfügung steht und zu 0 % der Familie. Andersherum muss der Ehepartner dann 0 % Erwerbseinkommen beibringen und dafür 100 % "Dienst an der Familie" verrichten. Dementsprechend könnte man z.B. auch sagen, dass es bei Soldaten normal ist, alle zwei Jahre von A nach B versetzt zu werden, denn dafür werden die als "beamtenähnlich" ja "vollalimentiert".

Maximus

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 13:30Wie oft muss hier die Diskussion noch geführt werden, dass aus guten Gründen die Beamtenfamilie als Alleinverdienermodell ausgelegt ist?  ::)

Wenn, dann muss hier der "A3-Pförtner mit Partner ohne Erwerbseinkommen" mit der Durchschnittsfamilie in Deutschland verglichen werden. Wirkt das etwas aus der Zeit gefallen? Ja, aber wenn man sich mal verdeutlicht, dass A3 eben nicht mehr der Pförtner ist, sondern im Wesentlichen der Soldat "für den Schützengraben" wird hoffentlich klar, warum alle Vergleiche mit der pW hinken.

Das ganze Bild des Berufsbeamten basiert halt nun mal auf der Annahme, dass der Beamte zu 100 % dem Dienstherrn zur Verfügung steht und zu 0 % der Familie. Andersherum muss der Ehepartner dann 0 % Erwerbseinkommen beibringen und dafür 100 % "Dienst an der Familie" verrichten. Dementsprechend könnte man z.B. auch sagen, dass es bei Soldaten normal ist, alle zwei Jahre von A nach B versetzt zu werden, denn dafür werden die als "beamtenähnlich" ja "vollalimentiert".

Den Soldaten hatte ich doch ausgenommen und geschrieben, dass für diesen Personenkreis es eine "S-Tabelle" geben muss.

Ich bleibe dabei, zukünftig wird es im A-Bereich kaum noch Verbeamtungen bei Geringqualifizierten geben.

2strong

Zitat von: Maximus in Heute um 12:21Jedenfalls ist es naiv zu glauben, dass die Besoldungsgesetzgeber dem verbeamten Pförtner zukünftig 60-70 tsd EUR zahlen werden.
Eben. Völlig überzogen und auch in jeder Hinsicht unangemessen. Das ist niemals im Leben die Mindestalimentation (für einfache Tätigkeiten), die unsere Verfassung fordert.

DeltaR95

Zitat von: Maximus in Heute um 13:46Ich bleibe dabei, zukünftig wird es im A-Bereich kaum noch Verbeamtungen bei Geringqualifizierten geben.

Die gibt es doch heute schon faktisch nicht mehr.  ::)

Wo hast du das letzte mal einen A3-Pförtner gesehen? Generell ist der einfache Dienst doch außerhalb der Bundeswehr faktisch nicht mehr existent.

GoodBye

Zitat von: 2strong in Heute um 13:56Eben. Völlig überzogen und auch in jeder Hinsicht unangemessen. Das ist niemals im Leben die Mindestalimentation (für einfache Tätigkeiten), die unsere Verfassung fordert.

Doch es ist so. In Anlehnung an die alte Rechtsprechung hat der Pförtner 15% mehr als die Grundsicherungsfamilie erhalten, damit der den Tank für das Auto füllen kann, um zum Dienst zu kommen.

Was ist jetzt anders?

Heißt das, du möchtest gerne eine Schicht aus Geringqualifizierten, und damit meine ich nicht nur Beamte, die für eine Bezahlung unter dem Existenzminimum 40 Stunden die Woche arbeiten?
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Maximus

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 14:01Die gibt es doch heute schon faktisch nicht mehr.  ::)

Wo hast du das letzte mal einen A3-Pförtner gesehen? Generell ist der einfache Dienst doch außerhalb der Bundeswehr faktisch nicht mehr existent.

Pförtner tatsächlich nicht. Ich kenne aber verbeamtete Fahrer (Fahrdienst) die im einfachen Dienst tätig sind. Der einfache Dienst (A-Besoldung) wird aussterben. Langfristig wird es sehr wahrscheinlich eine komplett neue Besoldungstabelle geben. Auch vom mittleren Dienst wird dann nicht mehr viel übrig bleiben. Vielleicht 1-2 Besoldungsgruppen. Wahrscheinlich wird dann eine Art "Grundqaulifikation" bzw. "Spezialisieung" vorausgesetzt. Es wird dann jedenfalls keine Verbeamtung für Ungelernte bzw. Geringqualifizierte geben. So kann man dann die ganze Besoldungstabelle stauchen. Das Abstandsgebot ist dann nicht mehr so problematisch.

DeltaR95

Zitat von: Maximus in Heute um 14:14So kann man dann die ganze Besoldungstabelle stauchen. Das Abstandsgebot ist dann nicht mehr so problematisch.

Nein, kann man nicht, weil dann die höheren Besoldungsgruppen nicht mehr amtsangemessen besoldet werden ;)

Aber netter Gedanke, wir machen einfach nur noch 4 Besoldungsgruppen, 1 x für jeden Dienst. Dann sparen wir uns richtig viel Geld...  :o

Freak

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 06:23Ich kann deine "Skepsis" nachvollziehen, insbesondere was den Bund betrifft.

Denn bekanntlich sind weder der damalige Seehofer-Entwurf mit seinem unsäglichen "Regionalen Ergänzungszuschlag (REZ)" noch der Faeser-Entwurf mit seinem unsäglichen "Alimentativen Ergänzungszuschlag (AEZ)" noch der Dobrindt-Entwurf aus dem April mit seinem unsäglichen Partnereinkommen in Höhe von 22.648 EUR auch nur in die Nähe eines tatsächlich im Bundestag beschlossenen Gesetzes gelangt.

Dennoch muss und wird auch bei uns im Bund irgendwann etwas passieren. Wann genau, kann ich dir leider nicht beantworten..
Als Nächstes dann das ,,fiktive Statuseinkommen".

Dieses findet seine Grundlage in der gebotenen Gesamtbetrachtung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG. Wenn der Beamtenstatus einerseits besondere Pflichten begründet, muss er andererseits konsequenterweise auch als Quelle besonderer wirtschaftlicher Vorteile verstanden werden. Diese Vorteile sollen künftig nicht länger lediglich abstrakt bestehen, sondern im Rahmen der Alimentationsberechnung einen konkreten monetären Wert erhalten.

Es setzt sich aus sämtlichen wirtschaftlich bewertbaren Vorteilen zusammen, die typischerweise mit dem Beamtenverhältnis verbunden sind. Entscheidend ist, dass dieses weder ausgezahlt noch tatsächlich erzielt werden muss. Es genügt, dass der entsprechende Vorteil nach Auffassung des Gesetzgebers aufgrund des Beamtenstatus grundsätzlich vorhanden sein könnte. Damit wird aus der bloßen Möglichkeit eines Vorteils ein fiktiver Einkommensbestandteil.

Das fiktive Statuseinkommen wird sodann dem tatsächlich erzielten Einkommen des Beamten rechnerisch hinzugerechnet. Auf diese Weise entsteht ein fiktives Gesamteinkommen, das deutlich über den tatsächlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln liegen kann. Für die Bestimmung des erforderlichen Alimentationsniveaus ist jedoch nicht mehr allein das reale Einkommen maßgeblich. Vielmehr wird unterstellt, der Beamte verfüge bereits über das zusätzliche Statuseinkommen.

Je höher das fiktive Statuseinkommen bewertet wird, desto geringer ist folglich der Betrag, den der Dienstherr tatsächlich auszahlen muss, um das gewünschte rechnerische Alimentationsniveau zu erreichen.

 ::)

2strong

Sicherlich könnte man in jeder Laufbahngruppe problemlos eine Besoldungsgruppe einsparen. Sollte man vielleicht sogar. Das mit das Problem aber noch nicht gelöst.

Wäre ich Dienstherr, würde ich ad hic vermutlich zumindest ganz unten ein oder zwei weitere Besoldungsgruppen streichen und dort auch die ersten Stufen streichen - so machen das einige Länder ja bereits. Aber auch damit bin ich noch nicht gerettet, zumal das MÄE ja "aufholt" und das bisherige Problem bei A 3 mit dann eben demnöchst bei A 5 oder A 6 wieder einholt. Dann muss die Grundbesoldung hochgesetzt werden. Und die Kosten der Familie (zumindest dann, wenn Kinder dabei sind) über Familienzuschläge, wie bisher auch. Für die paar Soldatenfamilien und Beamte im auswärtigen Dienst schaffe ich Sonderregeln, wie bisher halt auch.

Maximus

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 14:23Nein, kann man nicht, weil dann die höheren Besoldungsgruppen nicht mehr amtsangemessen besoldet werden ;)

Aber netter Gedanke, wir machen einfach nur noch 4 Besoldungsgruppen, 1 x für jeden Dienst. Dann sparen wir uns richtig viel Geld...  :o

Darauf wird es aber mehr oder weniger hinauslaufen (jedenfalls wird man die Anzahl stark reduzieren). Die höheren Besoldungsgruppen müssen natürlich trotsdem angehoben werden. Aber nicht mehr um nahezu 50%.

Wenn man die Tabelle so belässt, wie sie jetzt ist...bekommt der A16-Beamte nachher ungefähr soviel wie der Bundeskanzler ;)

Unsere Dienstherren werden sich jedenfalls etwas einfallen lassen. 

PolareuD

Zitat von: 2strong in Heute um 13:56Eben. Völlig überzogen und auch in jeder Hinsicht unangemessen. Das ist niemals im Leben die Mindestalimentation (für einfache Tätigkeiten), die unsere Verfassung fordert.

In einer abgehängten Region mag das sein, aber in den Metropolregionen, wie München, wo die 4k Grundsicherungsempfängerfamilie als Existenzminimum bis zu ca. 4000€ Netto erhält zzgl. kostenloser Kitaplätze usw., ist das alles andere als unangemessen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

2strong

Zitat von: GoodBye in Heute um 14:06Doch es ist so. In Anlehnung an die alte Rechtsprechung hat der Pförtner 15% mehr als die Grundsicherungsfamilie erhalten, damit der den Tank für das Auto füllen kann, um zum Dienst zu kommen.

Was ist jetzt anders?

Heißt das, du möchtest gerne eine Schicht aus Geringqualifizierten, und damit meine ich nicht nur Beamte, die für eine Bezahlung unter dem Existenzminimum 40 Stunden die Woche arbeiten?
Das sind in meinen Augen größtenteils reine Papierprobleme.

Der kleinste Beamte hat heute als Alleinverdiener mit Frau und zwei Kindern unter'm Strich über 3k raus. Das mag an sehr teuren Standorten etwas knapp bemessen sein, aber ganz gewiss fehlen da keine 1.000 Euro netto im Monat.

GoodBye

Zitat von: Maximus in Heute um 14:41Darauf wird es aber mehr oder weniger hinauslaufen (jedenfalls wird man die Anzahl stark reduzieren). Die höheren Besoldungsgruppen müssen natürlich trotsdem angehoben werden. Aber nicht mehr um nahezu 50%.

Wenn man die Tabelle so belässt, wie sie jetzt ist...bekommt der A16-Beamte nachher ungefähr soviel wie der Bundeskanzler ;)

Unsere Dienstherren werden sich jedenfalls etwas einfallen lassen. 


Es ist spannend, dass hier immer, so wie es auch tatsächlich gelebt wird, eine Vermischung zwischen Gesetzgeber und Dienstherr stattfindet.

Der Dienstherr im engeren Sinne hat überhaupt keinen Anlass im Sinne des Haushaltsgesetzgebers besonders ,,kreativ" zu werden.

Aber die Remonstrationspflicht wird den Beamten ja gerade ins Gewissen geredet.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Tarifgeist

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 13:30Wie oft muss hier die Diskussion noch geführt werden, dass aus guten Gründen die Beamtenfamilie als Alleinverdienermodell ausgelegt ist?  ::)

Wenn, dann muss hier der "A3-Pförtner mit Partner ohne Erwerbseinkommen" mit der Durchschnittsfamilie in Deutschland verglichen werden. Wirkt das etwas aus der Zeit gefallen? Ja, aber wenn man sich mal verdeutlicht, dass A3 eben nicht mehr der Pförtner ist, sondern im Wesentlichen der Soldat "für den Schützengraben" wird hoffentlich klar, warum alle Vergleiche mit der pW hinken.

Das ganze Bild des Berufsbeamten basiert halt nun mal auf der Annahme, dass der Beamte zu 100 % dem Dienstherrn zur Verfügung steht und zu 0 % der Familie. Andersherum muss der Ehepartner dann 0 % Erwerbseinkommen beibringen und dafür 100 % "Dienst an der Familie" verrichten. Dementsprechend könnte man z.B. auch sagen, dass es bei Soldaten normal ist, alle zwei Jahre von A nach B versetzt zu werden, denn dafür werden die als "beamtenähnlich" ja "vollalimentiert".

Ich für meinen Teil wollte ganz sicher keine Diskussion aufmachen. Ich glaube ich habe recht deutlich darauf hingewiesen, dass es verschiedene unverrückbarkeiten gibt.

Nur ist es meiner Ansicht nach aber nun einmal trotzdem so, dass eine konsequente Befolgung aller juristisch festgelegten Komponenten schlicht zu dem nicht juristischen Dilemma führt, was ich beschrieb. Ich argumentiere nicht gegen die Rechtsprechung des BVG. Das wäre sinnlos, aber darauf hinzuweisen, welche Nebenblüten diese Rechtsprechung tragen kann, finde ich jetzt nicht schlimm....

Ändert das etwas an der Tatsache wie das BVG entschieden hat? Nein. Ist es deshalb automatisch hahnebüchener Unfug, für den man in einem Diskussionsforum direkt ausgepeitscht gehört? Ich denke auch nein.



PS: auch ich bezog mich auch nur auf Beamte im Verwaltungsbereich - eben Pförtner und boten und nicht die Kameraden der kämpfenden Truppe.

PolareuD

Zitat von: 2strong in Heute um 14:47Das sind in meinen Augen größtenteils reine Papierprobleme.

Der kleinste Beamte hat heute als Alleinverdiener mit Frau und zwei Kindern unter'm Strich über 3k raus. Das mag an sehr teuren Standorten etwas knapp bemessen sein, aber ganz gewiss fehlen da keine 1.000 Euro netto im Monat.

Mit Sicherheit fehlen da mindestens 1.000€. Allein die Kita-Gebühren in München können hier mit 500€ pro Kind zu buche schlagen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"