Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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InternetistNeuland

Der Finanzbeamte beantragt eine Nebentätigkeit beim Steuerberater da er zu seiner Besoldung noch ein weiteres fiktives Einkommen ausgleichen muss.

Diese Tätigkeit wird vom Dienstherrn untersagt da es ja offensichtliche Interessenkonflikte gibt.

Wenn der Ehegatte nun dort arbeitet um das nötige fiktive Partnereinkommen auszugleichen gibt es plötzlich keine Interessenkonflikte mehr?


Ja solche Fallgestaltungen gibt es bereits heute schon allerdings mit dem großen Unterschied, dass der Beamte kein zweites Einkommen benötigt um angemessen besoldet zu sein! Jeder Euro vom Ehegatten ist ein extra Euro und verbessert den eigenen Wohlstand.

AltStrG

Zitat von: Maximus in Heute um 09:36Wir müssen uns ehrlich machen. Die Dienstherren stehen vor einem unlösbaren Problem. Das Beamtentum - in seiner jetzigen Form - ist aus der Zeit gefallen.

Vor über 100 Jahren hatte der Beamte - auch der Beamte aus dem einfachen Dienst - eine ganz andere gesellschaftliche Stellung als heute. Die breite Bevölkerung war nur gering qualifiziert. Viele hatten nicht mal einen Schulabschluss.

Heute ist das anders. Der Beamte im einfachen Dienst ist "unterdurchschnittlich" qualifiziert. Mit 63.800 EUR würde er deutlich mehr verdienen als der durchschnittliche FH-Absolvent. Das ist eigentlich nicht darstellbar.

Meine Vermutung: Über kurz oder lang wird man den einfachen und mittleren Dienst abschaffen. Für die Soldaten wird man eine S-Besoldung einführen.

Verglichen mit anderen Ländern und deren Einwohnerzahl, Wirtschaftsleistung und Größe hat Deutschland relativ gesehen deutlich weniger Beamte als andere Länder. Deutlich.

Und auch dort verdienen Beamte / Staatsdiener meist deutlich überdurchschnittlich.

Verwalter

Zitat von: Paterlexx in Gestern um 23:46Na ja, wie viele klagen denn überhaupt? Nicht 1/8. Seit 2011 sind es gerade einmal rund 0,50/8. Egal wie: Die Politik hat die Beamtenschaft getunnelt.

Wenn irgendwann Beträge in Richtung sechsstelliger Summen ausgezahlt werden, zerreißt es danach die Gewerkschaften. Diejenigen, die nicht geklagt haben, werden das Nachsehen haben. Der Schaden ist angerichtet.

Die Gewerkschaften werden schon zerrissen, wenn zukünftig die Besoldung nicht mehr dem Tarif folgt. Sofern - wie in Brandenburg geschehen - der Sold an die Anpassung des Nominallohnindexes erfolgt, entfällt die Daseinsberechtigung der Gewerkschaften für Beamte.

Und wer mag es verdenken, mit Ruhm habe die sich in dieser Thematik nicht bekleckert. Mir fallen allenfalls einige Landesverbände des dbb und DRB ein, die sich der Problematik ausreichend gewidmet haben.

Zu groß ist und war die Angst, dass die Mitgliedsbeiträge durch Klagewellen aufgefressen werden. Darum gibt es auch immer solche Pressemeldungen wie in MV, https://nord.dgb.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/dgb-sieht-derzeit-keinen-anlass-fuer-zusaetzliche-klageverfahren/. Und machen wir uns nichts vor, auch die Gewerkschaftsfunktionäre haben ein Parteibuch und agieren entsprechend.




BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Maximus

Zitat von: AltStrG in Heute um 10:39Verglichen mit anderen Ländern und deren Einwohnerzahl, Wirtschaftsleistung und Größe hat Deutschland relativ gesehen deutlich weniger Beamte als andere Länder. Deutlich.

Und auch dort verdienen Beamte / Staatsdiener meist deutlich überdurchschnittlich.

In welchem westlichen Land verdienen einfache Staatsdiener (vergleichbar einfacher Dienst) mehr als Akademiker? Dies können nur absolute Ausnahmen sein.

Anfang des 20-Jahrhunderts gab es diese Akademisierung noch nicht. Diesen Wandel in der Gesellschaft bzw. in der Arbeitswelt (immer mehr Berufe fordern theoretisches und wissenschaftliches Wissen anstelle einer rein praktischen Ausbildung) muss sich auch in der Besoldung widerspiegeln. Ein Beamter im einfachen Dienst war vor 100 Jahren hinsichtlich seines Qualifikationsgrades noch absoluter Durchschnitt. Eine höhere Besoldung ließ sich hier noch vertreten. Heute ist das anders. Wie will man der Bevölkerung "verkaufen", dass ein A3-Beamter (Pförtner) mehr verdienen soll als ein FH-Absolvent in der freien Wirtschaft?

Wie ich bereits gesagt habe, man wird mittel-/langfristig den einfachen und mittleren Dienst sehr wahrscheinlich abschaffen. Bei der Polizei in NRW hat man dies ja bereits gemacht. Hier wird nur noch im gehobenen Dienst verbeamtet.




PolareuD

Zitat von: Maximus in Heute um 11:27Wie will man der Bevölkerung "verkaufen", dass ein A3-Beamter (Pförtner) mehr verdienen soll als ein FH-Absolvent in der freien Wirtschaft?

Das Argument zeigt eher wie schlecht in Teilen der freien Wirtschaft gezahlt wird. Nicht umsonst steigt die Transferrate von Sozialleistungen immer weiter an.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

DrStrange

Zitat von: Verwalter in Heute um 10:43Zu groß ist und war die Angst, dass die Mitgliedsbeiträge durch Klagewellen aufgefressen werden. Darum gibt es auch immer solche Pressemeldungen wie in MV, https://nord.dgb.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/dgb-sieht-derzeit-keinen-anlass-fuer-zusaetzliche-klageverfahren/. Und machen wir uns nichts vor, auch die Gewerkschaftsfunktionäre haben ein Parteibuch und agieren entsprechend.

Aus der Pressemitteilung: "Die individuellen Ansprüche der Betroffenen sind für 2026 gesichert. Deshalb sehen wir derzeit keinen Anlass für zusätzliche Klageverfahren."

Dazu aus dem Aufsatz von Professor Dr. AnnaLeisner-Egensperger:

"Nach der Rechtsprechung sowohl des BVerfG als auch des EGMR stellt allerdings der gerichtliche Rechtsschutz das verfassungsrechtlich notwendige Korrelat zum Streikverbot dar. Damit ist aus der Sicht von Beamten das Beschreiten des Klagewegs der einzig gangbare Weg zur Absicherung ihres individuellen Rechts auf angemessenen Lebensunterhalt."

Das ist eigentlich der wichtigste Satz, den Beamte ein Dienerleben lang beachten sollten!

lotsch

Swen hat ausgeführt, dass es ein Fehler war von dem Satz 15 % über Sozialhilfe abzuweichen. Das sehe ich auch so, und ich hoffe das irgendjemand diesen Standard noch weiterverfolgt. Dazu passt auch folgendes: (ob es sich da noch rechnet als Pförtner zu arbeiten darf bezweifelt werden)

Neben dem monatlichen Regel- und Mietgeld stehen einer 4-köpfigen Familie in München zahlreiche finanzielle Zusatzleistungen und weitreichende Ermäßigungen zu. Diese sollen sicherstellen, dass die Kinder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können und Familien im teuren Münchner Alltag entlastet werden.Die wichtigsten Hilfen teilen sich in direkte Zuschüsse des Jobcenters und in Vergünstigungen der Landeshauptstadt auf:
1. Das Bildung- und Teilhabepaket (BuT) für die KinderFür schulpflichtige Kinder und Kita-Kinder übernimmt das Jobcenter spezifische Zusatzkosten für Bildung und Teilhabe:Schulbedarf: Zu Beginn des Schuljahres gibt es pauschal bis zu 195 Euro pro Schuljahr extra für Stifte, Hefte und Ranzen.
Klassenfahrten & Ausflüge: Die tatsächlichen Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge von Schule oder Kita werden komplett übernommen.
Mittagessen: Das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, der Nachmittagsbetreuung oder der Kita wird vollständig bezahlt.
Nachhilfe: Droht das Klassenziel verfehlt zu werden, übernimmt das Amt die Kosten für Lernförderung (bis zu 18 € für Gruppen- und 28 € für Einzelunterricht pro Schulstunde).
Freizeit-Budget: Bis zum 18. Geburtstag stehen jedem Kind 15 Euro monatlich pauschal für Sportvereine, Musikschulen oder kulturelle Aktivitäten zur Verfügung.
2. Vergünstigungen durch den ,,München-Pass"Wer in München Grundsicherung oder Bürgergeld bezieht, erhält den München-Pass. Die Stadt München hat die Einkommensgrenzen angehoben, sodass Inhaber von weitreichenden sozialen Rabatten profitieren:
Öffentlicher Nahverkehr (MVV): Familienmitglieder erhalten stark vergünstigte IsarCard-Sozial-Tickets für Bus, Tram und U-Bahn.Kultur & Freizeit: Kostenloser oder stark reduzierter Eintritt in die städtischen Hallen- und Freibäder (SWM), in Museen (wie das Deutsche Museum oder die Pinakotheken) sowie bei Volkshochschulkursen. über Vereine wie den KulturRaum München gibt es zudem oft Gratis-Tickets für Theater und Konzerte.Medizinische Hilfen: Kostenübernahme für rezeptpflichtige Verhütungsmittel.
3. Der Münchner Familienpass & FerienpassUnabhängig vom reinen Jobcenter-Bezug lohnt sich für die Freizeitgestaltung in den Schulferien Folgendes:Münchner Familienpass: Bietet Gutscheine (z. B. zwei kostenlose Eintritte in die M-Bäder für einen Erwachsenen und ein Kind) sowie Ermäßigungen für Tierparks und Geschäfte.Münchner Ferienpass: Ermöglicht Kindern von 6 bis 17 Jahren in den Ferien den kostenfreien oder vergünstigten Zugang zu hunderten Freizeitaktivitäten. Für einkommensschwache Familien gibt es über die Sozialbürgerhäuser oft Ausgabestellen für kostenlose Gratis-Pässe.
4. Einmalige Beihilfen in SonderlagenEs gibt Situationen, in denen das Jobcenter auf Antrag einmalige Sonderzahlungen leistet, die nicht vom Regelsatz bezahlt werden müssen:
Erstausstattung für die Wohnung: Wenn die Familie eine neue Wohnung bezieht und zuvor keine Möbel hatte, gibt es Pauschalen für Betten, Schränke, Herd und Waschmaschine.Schwangerschaft und Geburt: Zuschüsse für Umstandskleidung und die Baby-Erstausstattung (Kinderwagen, Gitterbett etc.).

Tarifgeist

Zitat von: PolareuD in Heute um 11:42Das Argument zeigt eher wie schlecht in Teilen der freien Wirtschaft gezahlt wird. Nicht umsonst steigt die Transferrate von Sozialleistungen immer weiter an.

Aha.
Wenn's gerade zur eigenen Meinung passt, wird der Vergleich mit Volljuristen bei Freshfields, mit Informatikern bei SAP und co. Bemüht und die daraus resultierende eigene kümmerliche Besoldung trotz gleicher Ausbildung bejammert. Andersherum wird auch, sofern es gerade passt, behauptet, dass die durchaus erkleckliche Bezahlung des Boten ja nur zeigt, dass in der freien Wirtschaft zu schlecht bezahlt werde....also exakt DIE freie Wirtschaft, von der man zuerst sagte, dass da ja verglichen viel mehr kommt...

Ich finde gerade dies zeigt doch das eigentliche Dilemma dieses Sachverhaltes, fernab von teilweise unverrückbaren juristischen Gegebenheiten:

Fakt ist, dass sich die Mindestbesoldung am "untersten" Beamten zu orientieren hat (unverrückbar). Konsens dürfte auch darüber bestehen, dass zumindest auf Verwaltungsebene die Tätigkeit dieses untersten Beamten wohl in der freien Wirtschaft irgendwo nahe der Mindestlohngrenze zu finden sein dürfte. Daraus folgt unweigerlich, dass dieser unterste Beamte für seine Tätigkeit deutlich überbezahlt wird. Wenn in der fW nun ein Ingenieur das vierfache des Mindestlohnboten verdient (rd. 55€ pro h) machen wir hier daraus, dass das ja bei den Beamten auch so zu sein hat und verkennen dabei, dass unsere Boten einfach viel besser verdienen...

Und Ja, ich weiß um das Abstandsgebot usw. und ja das gibt es aus gutem Grund und sinnvoll ist es ja obendrein und trotzdem, so scheint es mir, manövriert uns die lückenlose Anwendung aller juristische Begebenheiten in ein "nicht-juristisches" Dilemma.

Illunis

Zitat von: Maximus in Heute um 11:27Wie will man der Bevölkerung "verkaufen", dass ein A3-Beamter (Pförtner) mehr verdienen soll als ein FH-Absolvent in der freien Wirtschaft?

Wo soll ein A3 mehr als ein FH-Absolvent incl. Partner verdienen?

Man müsste halt das eigene Versagen zugeben. Abgesehen davon gibt es der Bevölkerung nichts zu verkaufen. Hätte die Bevölkerung das nicht gewollt, hätte sie der Politik zu verstehen geben müssen, dass sie den ED und MD und/oder Beamte als ganzes nicht mehr will.

Nichts davon ist passiert. Jetzt liegt es an denen die das Problem verursacht haben (nicht dem Pförtner) die Suppe aus zu löffeln.

Gibt kein Problem den ED u. MD los zu werden. Ich denke die wenigsten Kollegen haben etwas gegen Frühpension bei vollen Bezügen/voller Pension...

Maximus

Zitat von: PolareuD in Heute um 11:42Das Argument zeigt eher wie schlecht in Teilen der freien Wirtschaft gezahlt wird. Nicht umsonst steigt die Transferrate von Sozialleistungen immer weiter an.

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass der einfache Dienst in der heutigen Zeit weit unterdurchschnittlich qualifiziert ist. Die Mindestbesoldung und die Amtsangemessenheit (Qualifikation) stehen hier im Konflikt. Wie will man diesen Konflikt auflösen?

Jedenfalls ist es naiv zu glauben, dass die Besoldungsgesetzgeber dem verbeamten Pförtner zukünftig 60-70 tsd EUR zahlen werden.

Entweder den Dienstherren fällt noch ein "legaler Trick" ein (gleiches Einsparpotential wie Partnereinkommen) oder der Beamtenapparat muss gnadenlos zusammengestrichen werden. Dann darf nur noch verbeamtet werden, wenn tatsächlich hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden. Der mittlere Dienst wird dann weitestgehend gestrichen (vielleicht noch 1-2 Besoldungsgruppen). 

BPolFrust

Zitat von: Maximus in Heute um 11:27In welchem westlichen Land verdienen einfache Staatsdiener (vergleichbar einfacher Dienst) mehr als Akademiker? Dies können nur absolute Ausnahmen sein.

Anfang des 20-Jahrhunderts gab es diese Akademisierung noch nicht. Diesen Wandel in der Gesellschaft bzw. in der Arbeitswelt (immer mehr Berufe fordern theoretisches und wissenschaftliches Wissen anstelle einer rein praktischen Ausbildung) muss sich auch in der Besoldung widerspiegeln. Ein Beamter im einfachen Dienst war vor 100 Jahren hinsichtlich seines Qualifikationsgrades noch absoluter Durchschnitt. Eine höhere Besoldung ließ sich hier noch vertreten. Heute ist das anders. Wie will man der Bevölkerung "verkaufen", dass ein A3-Beamter (Pförtner) mehr verdienen soll als ein FH-Absolvent in der freien Wirtschaft?

Wie ich bereits gesagt habe, man wird mittel-/langfristig den einfachen und mittleren Dienst sehr wahrscheinlich abschaffen. Bei der Polizei in NRW hat man dies ja bereits gemacht. Hier wird nur noch im gehobenen Dienst verbeamtet.


Nun das ist im einstig auch jetzt der Fall. Meine Frau ist als Volljuristin mit ca. 60k brutto eingestiegen, was tatsächlich aktuell völlig normal ist mit einem normalen Jura Abschluss.
Die 150k aufwärts bekommen vielleicht 5% aller Absolventen und ein großer Teil wird vermutlich (gerade bei kleineren Kanzleien) irgendwo zwischen 50-60k einsteigen.
Man hat aber natürlich volle Flexibilität in der Berufswahl, die Möglichkeit Gehalt individuell zu verhandeln und mit den Jahren kann  das Gehalt viel schneller und höher steigen als bei Beamten.
Das Einstiegsgehalt im öffentlichen Dienst ist oft ein Anreiz dort einzusteigen.

Aber wenn man bei dem Thema ist, kann man vor allem über diese widerliche Schmutzkampagne gegen Ausbildungsberufe sprechen.
Jedes Elternteil, Schulkamerad, Verwandte oder sonst wer erzählt den Kindern immer ,,geh studieren sonst wirst du im leben nichts."

Wir steuern nun mal auf eine Gesellschaft hin, in der es nur noch studierte Snoobs gibt die denken sie wären etwas besseres und mit ihrem BWL Bachelor nicht unter 60k anfangen zu arbeiten.
Da liegt das Hauptproblem.
Den früher waren Berufe mit langem Studium tatsächlich etwas besonderes. Heute findest du als IT'ler, Jurist oder Ingenieur als Einsteiger mit Pech überhaupt keinen Job.

Heute wirst du eher Millionär mit einem Ausbildungsberuf, Meister und dann einer eigenen Firma.

Tarifgeist

Zitat von: Maximus in Heute um 12:21Ändert aber nichts an der Tatsache, dass der einfache Dienst in der heutigen Zeit weit unterdurchschnittlich qualifiziert ist. Die Mindestbesoldung und die Amtsangemessenheit (Qualifikation) stehen hier im Konflikt. Wie will man diesen Konflikt auflösen?

Jedenfalls ist es naiv zu glauben, dass die Besoldungsgesetzgeber dem verbeamten Pförtner zukünftig 60-70 tsd EUR zahlen werden.

Entweder den Dienstherren fällt noch ein "legaler Trick" ein (gleiches Einsparpotential wie Partnereinkommen) oder der Beamtenapparat muss gnadenlos zusammengestrichen werden. Dann darf nur noch verbeamtet werden, wenn tatsächlich hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden. Der mittlere Dienst wird dann weitestgehend gestrichen (vielleicht noch 1-2 Besoldungsgruppen). 

Dieser Konflikt ist nicht zu lösen. Das BVG hat in seiner unermesslichen Weisheit recht eindeutig festgelegt wieviel der unterste Beamte zu bekommen hat, bzw. an welchen Parametern sich dieses "wieviel" zu orientieren hat. Da das, egal aus welcher Perspektive man darauf schaut, immer extrem viel verglichen mit der Wertigkeit der Tätigkeit (=Vergleich zur pW: Hier wohl Mindestlohn, wenn nicht gar voll automatisiert) ist, sieht sich der Besoldungsgesetzgeber wohl mehr oder minder gezwungen, die ganze Tabelle stauchen zu müssen und begibt sich hierbei wiederum in Gefahr das Abstandsgebot zu verletzen. Ein Dilemma

BPolFrust

Zitat von: Maximus in Heute um 12:21Ändert aber nichts an der Tatsache, dass der einfache Dienst in der heutigen Zeit weit unterdurchschnittlich qualifiziert ist. Die Mindestbesoldung und die Amtsangemessenheit (Qualifikation) stehen hier im Konflikt. Wie will man diesen Konflikt auflösen?

Jedenfalls ist es naiv zu glauben, dass die Besoldungsgesetzgeber dem verbeamten Pförtner zukünftig 60-70 tsd EUR zahlen werden.

Entweder den Dienstherren fällt noch ein "legaler Trick" ein (gleiches Einsparpotential wie Partnereinkommen) oder der Beamtenapparat muss gnadenlos zusammengestrichen werden. Dann darf nur noch verbeamtet werden, wenn tatsächlich hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden. Der mittlere Dienst wird dann weitestgehend gestrichen (vielleicht noch 1-2 Besoldungsgruppen). 

Die meisten Länder, welche den MD gestrichen haben, bedauern dass mittlerweile längst.
Hessen hat es gemacht und flutet jetzt die Städte mit tarifbeschäftigten Hilfsscheriffs die sie Stadtpolizei nennen, weil der reine gD viel zu teuer ist.

PolareuD

Zitat von: Tarifgeist in Heute um 12:20Aha.
Wenn's gerade zur eigenen Meinung passt, wird der Vergleich mit Volljuristen bei Freshfields, mit Informatikern bei SAP und co. Bemüht und die daraus resultierende eigene kümmerliche Besoldung trotz gleicher Ausbildung bejammert. Andersherum wird auch, sofern es gerade passt, behauptet, dass die durchaus erkleckliche Bezahlung des Boten ja nur zeigt, dass in der freien Wirtschaft zu schlecht bezahlt werde....also exakt DIE freie Wirtschaft, von der man zuerst sagte, dass da ja verglichen viel mehr kommt...

Ich finde gerade dies zeigt doch das eigentliche Dilemma dieses Sachverhaltes, fernab von teilweise unverrückbaren juristischen Gegebenheiten:

Fakt ist, dass sich die Mindestbesoldung am "untersten" Beamten zu orientieren hat (unverrückbar). Konsens dürfte auch darüber bestehen, dass zumindest auf Verwaltungsebene die Tätigkeit dieses untersten Beamten wohl in der freien Wirtschaft irgendwo nahe der Mindestlohngrenze zu finden sein dürfte. Daraus folgt unweigerlich, dass dieser unterste Beamte für seine Tätigkeit deutlich überbezahlt wird. Wenn in der fW nun ein Ingenieur das vierfache des Mindestlohnboten verdient (rd. 55€ pro h) machen wir hier daraus, dass das ja bei den Beamten auch so zu sein hat und verkennen dabei, dass unsere Boten einfach viel besser verdienen...

Und Ja, ich weiß um das Abstandsgebot usw. und ja das gibt es aus gutem Grund und sinnvoll ist es ja obendrein und trotzdem, so scheint es mir, manövriert uns die lückenlose Anwendung aller juristische Begebenheiten in ein "nicht-juristisches" Dilemma.

Klar ist, dass auch für überdurchschnittlich Qualifizierte der öffentliche Dienst ein Stück weit ein attraktiver Arbeitgeber sein muss, auch für die besten 5% eines Absolventenjahrgangs.

Und ich schrieb in meinem Beitrag ausdrücklich von einem Teil der freien Wirtschaft, nicht grundsätzlich von der gesamten freien Wirtschaft. Auch in der freien Wirtschaft soll der untere Teil der Arbeitnehmer ausreichend entlohnt werden, so dass diese weitestgehend ohne Sozialtransferleistungen über die Runde kommen. Nach oben hin muss selbstredend ein zunehmend größer werdender Abstand gewahrt sein.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Ryan

Zitat von: GoodBye in Gestern um 15:47Es ist eine sinn- und zweckwidrige Auslegung der Rechtsprechung des BVerfG. Systematisch ist dieses Vorgehen lediglich in seiner Fortgesetztheit, es bewegt sich jedoch vollkommen außerhalb des Systems.

Das BVerfG hat seinen Ausführungen zur Mindestbesoldung ausführlich vorangestellt, was Alimentation im Hinblick auf die Funktion und Bedeutung von Beamten im Rechts- und Verfassungsstaat zu bedeuten hat. Kein Gesetzgeber hat auch nur im Ansatz erläutert wie diese Voraussetzungen im Hinblick auf die Abhängigkeit eines Einkommens eines Dritten erfüllt werden sollen. Und genau dies ist der Punkt, an dem es knackt.

Es geht um Funktion und nicht um Gesellschaftsbilder.

Volle Zustimmung.

Diese Unterscheidung kommt in der neuerlichen Typisierungs-Diskussion zu kurz.

Eine Typisierung rechtfertigt sich i.d.R. durch Verwaltungsvereinfachung/Praktikabilität. An sie werden gewisse Anforderungen gestellt, etwa dass sie "realitätsgerecht" dahingehend sein soll, tatsächlich eintretende Fälle möglichst umfassend abzubilden.

Die Gesetzgeber stellen dies nun auf den Kopf: Zweck ist nicht die Verwaltungsvereinfachung, denn im Ergebnis steht - jedenfalls im Vergleich zum Status quo - eine komplexere Verwaltung (Härtefälle, Ausnahmenregelungen, Anträge, Unsicherheiten etc.). Gleichzeitig werden vielschichtige verfassungsrechtliche Risiken in Kauf genommen. Deshalb wird kurzerhand die Anforderung zum Zweck gemacht. Die Darstellung neuer Realitäten wird als Selbstzweck der Typisierung inszeniert. Dabei wird fälschlicherweise suggeriert, die bisherige Typisierung würde diese Realität nicht umfassen. Das wahre Motiv, die Absenkung des Besoldungsniveaus, wird verschleiert.

Die bisherige 4k-Alleinverdiener-Typisierung ist jedoch in jeglicher Hinsicht überlegen: Sie vereinfacht, denn sie kennt bis 4K keine Härtefälle bzw. umfasst diese vollständig und sie umfasst insbesondere auch Mehrverdienerhaushalte. Gerade weil sie umfassend ist und insbesondere auch potenziell gefährdete Familienkonstellationen abdeckt, eignet sie sich mit Blick auf das  Alimentationsprinzip in besonderer Weise für die verfassungsrechtliche Prüfung, wenn es um Fragen der Armutsgefährdung geht.