Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Knecht

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 06:42Mittwoch ist es soweit...

... da muss ich auf eine Beerdigung. Irgendwie passend.

Kuddel

Das Bundeskabinett tagt am Mittwochvormittag, 16. September 2026.
Die Bundesregierung erläutert selbst, dass in diesen Sitzungen insbesondere Gesetzentwürfe beschlossen und anschließend dem Bundestag zugeleitet werden.
Noch am 2. September 2026 hat die Parlamentarische Staatssekretärin im BMI, Daniela Ludwig, ausdrücklich erklärt, die Ressortabstimmung zum BAlimentG dauere noch an. Sie hat gerade nicht bestätigt, dass der Entwurf im September zu einem bestimmten Termin ins Kabinett kommt.
Allerdings gibt es inzwischen einen etwas konkreteren Hinweis aus dem gewerkschaftlichen Umfeld: Nach einer aktuellen Zusammenfassung vom 7. September 2026 soll das BMI den Entwurf nach der Sommerpause überarbeiten und ihn ,,laut ver.di noch im September ins Kabinett bringen".
Das passt zeitlich grundsätzlich zum 16. September.

Bewertung für Mittwoch:
1. Gesichert: Am 16. September findet eine Kabinettssitzung statt.
2. Relativ belastbarer Hinweis: Das BMI strebt offenbar weiterhin eine Kabinettsbefassung im September an.
3. Nicht belegt: Dass gerade am 16. September das BAlimentG beschlossen werden soll. Dafür findet sich aktuell keine veröffentlichte Bestätigung.

Sollte das BMI den September-Zeitplan tatsächlich halten wollen, werden die verbleibenden regulären Kabinettstermine knapp. Außerdem wäre nicht nur ein Kabinettsbeschluss wichtig, sondern vor allem die Frage, welche Änderungen die Ressortabstimmung – insbesondere hinsichtlich des fiktiven Partnereinkommens und dessen rückwirkender Anwendung – am April-Entwurf bewirkt hat.
Die öffentlich zugängliche Informationslage ist momentan auffällig dünn. Selbst eine aktuelle Informationsseite zur Bundesversorgung schreibt weiterhin lediglich, dass die ,,beim Bundesministerium des Innern laufenden Abstimmungen" abzuwarten seien und ein zeitlicher Ausblick noch nicht möglich sei.

Am Mittwoch dürfte sich das relativ schnell klären: Neben den veröffentlichten Kabinettsthemen ist auch die Regierungspressekonferenz um 13:00 Uhr interessant.

Illunis

Zitat von: 2strong in Heute um 01:03Das wird jetzt hier zum dritten oder vierten Mal behauptet. Wo geschieht das praktisch denn?

Bei uns muss jeder seine Wohnung/Haus so nehmen, dass er innerhalb von 1h am Dienstort ist. Und auch in dem Umkreis zahlst du noch Metropolregionpreise.

Selbst wenn es nicht vorkommen würde, ist das völlig egal. Die Möglichkeit besteht und ist einer der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Also habe ich es als Besoldungsgesetzgeber bis zur GG Änderung auch zu bezahlen.

Wenn ich theoretische 24/7 Arbeit mit vorgegebenem Aufenthaltsort fordern können möchte kostet es eben. Auch beim A3 Pförtner.

Man kann es sich ja schön reden. Wenn ich einem "normalen Arbeitnehmer" 24/7/365 Bereitschaftsdienst bezahle komme ich auch nicht mit dem Durchschnittsgehalt davon ;)

Dunkelbunter

Zitat von: Kuddel in Heute um 08:00Das Bundeskabinett tagt am Mittwochvormittag, 16. September 2026.
Die Bundesregierung erläutert selbst, dass in diesen Sitzungen insbesondere Gesetzentwürfe beschlossen und anschließend dem Bundestag zugeleitet werden.
Noch am 2. September 2026 hat die Parlamentarische Staatssekretärin im BMI, Daniela Ludwig, ausdrücklich erklärt, die Ressortabstimmung zum BAlimentG dauere noch an. Sie hat gerade nicht bestätigt, dass der Entwurf im September zu einem bestimmten Termin ins Kabinett kommt.
Allerdings gibt es inzwischen einen etwas konkreteren Hinweis aus dem gewerkschaftlichen Umfeld: Nach einer aktuellen Zusammenfassung vom 7. September 2026 soll das BMI den Entwurf nach der Sommerpause überarbeiten und ihn ,,laut ver.di noch im September ins Kabinett bringen".
Das passt zeitlich grundsätzlich zum 16. September.

Bewertung für Mittwoch:
1. Gesichert: Am 16. September findet eine Kabinettssitzung statt.
2. Relativ belastbarer Hinweis: Das BMI strebt offenbar weiterhin eine Kabinettsbefassung im September an.
3. Nicht belegt: Dass gerade am 16. September das BAlimentG beschlossen werden soll. Dafür findet sich aktuell keine veröffentlichte Bestätigung.

Sollte das BMI den September-Zeitplan tatsächlich halten wollen, werden die verbleibenden regulären Kabinettstermine knapp. Außerdem wäre nicht nur ein Kabinettsbeschluss wichtig, sondern vor allem die Frage, welche Änderungen die Ressortabstimmung – insbesondere hinsichtlich des fiktiven Partnereinkommens und dessen rückwirkender Anwendung – am April-Entwurf bewirkt hat.
Die öffentlich zugängliche Informationslage ist momentan auffällig dünn. Selbst eine aktuelle Informationsseite zur Bundesversorgung schreibt weiterhin lediglich, dass die ,,beim Bundesministerium des Innern laufenden Abstimmungen" abzuwarten seien und ein zeitlicher Ausblick noch nicht möglich sei.

Am Mittwoch dürfte sich das relativ schnell klären: Neben den veröffentlichten Kabinettsthemen ist auch die Regierungspressekonferenz um 13:00 Uhr interessant.

Besonders, dass vor der Kabinettssitzung nichts nach außen dringt, wenn die Verbände ja noch angehört wurden wäre eigentlich ungewöhnlich.

GeBeamter

Also auf die PK im Anschluss an die Kabinettsklausur kann man in Sachen aA sicherlich verzichten.
Selbst wenn auf der Klausur über das Thema beschlossen würde, wäre das keines, das der Bundeskanzler direkt in die Medien posaunt. Von der Bedeutung zu gering und vom öffentlichen Aufschrei zu brisant.

NvB

Zitat von: Kuddel in Heute um 08:00Das Bundeskabinett tagt am Mittwochvormittag, 16. September 2026.
Die Bundesregierung erläutert selbst, dass in diesen Sitzungen insbesondere Gesetzentwürfe beschlossen und anschließend dem Bundestag zugeleitet werden.
Noch am 2. September 2026 hat die Parlamentarische Staatssekretärin im BMI, Daniela Ludwig, ausdrücklich erklärt, die Ressortabstimmung zum BAlimentG dauere noch an. Sie hat gerade nicht bestätigt, dass der Entwurf im September zu einem bestimmten Termin ins Kabinett kommt.
Allerdings gibt es inzwischen einen etwas konkreteren Hinweis aus dem gewerkschaftlichen Umfeld: Nach einer aktuellen Zusammenfassung vom 7. September 2026 soll das BMI den Entwurf nach der Sommerpause überarbeiten und ihn ,,laut ver.di noch im September ins Kabinett bringen".
Das passt zeitlich grundsätzlich zum 16. September.

Bewertung für Mittwoch:
1. Gesichert: Am 16. September findet eine Kabinettssitzung statt.
2. Relativ belastbarer Hinweis: Das BMI strebt offenbar weiterhin eine Kabinettsbefassung im September an.
3. Nicht belegt: Dass gerade am 16. September das BAlimentG beschlossen werden soll. Dafür findet sich aktuell keine veröffentlichte Bestätigung.

Sollte das BMI den September-Zeitplan tatsächlich halten wollen, werden die verbleibenden regulären Kabinettstermine knapp. Außerdem wäre nicht nur ein Kabinettsbeschluss wichtig, sondern vor allem die Frage, welche Änderungen die Ressortabstimmung – insbesondere hinsichtlich des fiktiven Partnereinkommens und dessen rückwirkender Anwendung – am April-Entwurf bewirkt hat.
Die öffentlich zugängliche Informationslage ist momentan auffällig dünn. Selbst eine aktuelle Informationsseite zur Bundesversorgung schreibt weiterhin lediglich, dass die ,,beim Bundesministerium des Innern laufenden Abstimmungen" abzuwarten seien und ein zeitlicher Ausblick noch nicht möglich sei.

Am Mittwoch dürfte sich das relativ schnell klären: Neben den veröffentlichten Kabinettsthemen ist auch die Regierungspressekonferenz um 13:00 Uhr interessant.


Könnt ihr die Mutmaßungen von ChatGPT einfach mal lassen?


Knecht

Zitat von: NvB in Heute um 08:58Könnt ihr die Mutmaßungen von ChatGPT einfach mal lassen?



Übrigens auch etwas typisch Linkes... ständiges Bevormunden ;)

BürgerinUniforum

Zitat von: Knecht in Heute um 09:01Übrigens auch etwas typisch Linkes... ständiges Bevormunden ;)

Können wir mit dem rechts/links gebashe bitte einmal aufhören? Wir haben seit 20 Jahren fast durchgängig eine rechts konservative Regierung. Und das merkt man diesem Land an...
Nur bringt es dieses Thema nicht weiter. Viel mehr verleitet es, man siehe mich, immer wieder politische Diskussionen zu führen, die nichts mit der aA zu tun haben.

Knecht

Zitat von: BürgerinUniforum in Heute um 09:07Können wir mit dem rechts/links gebashe bitte einmal aufhören? Wir haben seit 20 Jahren fast durchgängig eine rechts konservative Regierung.


Ok... dem würde ich widersprechen...

MasterOf

Zitat von: Knecht in Heute um 09:08Ok... dem würde ich widersprechen...

Ich auch  ;D

Waldvorbäumen

Bitte nicht. Gibt eh schon genug Nebenkriegsschauplätze.

Quasselstrippe

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 14:23Nein, kann man nicht, weil dann die höheren Besoldungsgruppen nicht mehr amtsangemessen besoldet werden ;)

Aber netter Gedanke, wir machen einfach nur noch 4 Besoldungsgruppen, 1 x für jeden Dienst. Dann sparen wir uns richtig viel Geld...  :o

In BaWü startet die Besoldungstabelle mittlerweile bei A7, dort ist man auf dem Weg...
Man benötigt dort trotzdem ein fiktives Partnereinkommen, um A7 über die MÄE-Schwelle heben zu können.

Pumpe14

Meiner Meinung nach muss ein neuer Entwurf erstmal erneut in die Verbändebeteilig- und zwar bevor er ins Kabinett geht. Oder kann das parallel laufen?

Quasselstrippe

Zitat von: Freak in Gestern um 14:33Als Nächstes dann das ,,fiktive Statuseinkommen".

Dieses findet seine Grundlage in der gebotenen Gesamtbetrachtung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG. Wenn der Beamtenstatus einerseits besondere Pflichten begründet, muss er andererseits konsequenterweise auch als Quelle besonderer wirtschaftlicher Vorteile verstanden werden. Diese Vorteile sollen künftig nicht länger lediglich abstrakt bestehen, sondern im Rahmen der Alimentationsberechnung einen konkreten monetären Wert erhalten.

Es setzt sich aus sämtlichen wirtschaftlich bewertbaren Vorteilen zusammen, die typischerweise mit dem Beamtenverhältnis verbunden sind. Entscheidend ist, dass dieses weder ausgezahlt noch tatsächlich erzielt werden muss. Es genügt, dass der entsprechende Vorteil nach Auffassung des Gesetzgebers aufgrund des Beamtenstatus grundsätzlich vorhanden sein könnte. Damit wird aus der bloßen Möglichkeit eines Vorteils ein fiktiver Einkommensbestandteil.

Das fiktive Statuseinkommen wird sodann dem tatsächlich erzielten Einkommen des Beamten rechnerisch hinzugerechnet. Auf diese Weise entsteht ein fiktives Gesamteinkommen, das deutlich über den tatsächlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln liegen kann. Für die Bestimmung des erforderlichen Alimentationsniveaus ist jedoch nicht mehr allein das reale Einkommen maßgeblich. Vielmehr wird unterstellt, der Beamte verfüge bereits über das zusätzliche Statuseinkommen.

Je höher das fiktive Statuseinkommen bewertet wird, desto geringer ist folglich der Betrag, den der Dienstherr tatsächlich auszahlen muss, um das gewünschte rechnerische Alimentationsniveau zu erreichen.

 ::)

Stimmt schon. Man könnte auf die Idee kommen, die durchschnittliche Zeit der Arbeitslosigkeit in der arbeitenden Bevölkerung über ein gesamtes Erwerbsleben und den daraus resultierenden Einnahmenverlust zu errechnen und das auf das "Erwerbsleben" eines typisierten Beamten umzulegen. Daraus ergibt sich dann ein "Unkündbarkeitsvorteil" als Teilkomponente eines fiktiven Statuseinkommens. Auf die Idee sind bestimmt schon viele DH gekommen... diese Einkommensausfälle durch Arbeitslosigkeit lassen sich ja mit geschätzten zukünftigen Einkommenssteigerungen beliebig konstruieren (so wie die fiktiven Partnereinkommen stärker steigen als die reguläre Besoldung) und heben dann den fiktiven Statusvorteil für den Beamten heute schon an...


Zealord

Nur weil schon wieder die Fantasie vieler angeregt ist; es gab seit dem letzten Entwurf nicht einmal eine neuerliche Ressortabstimmung. Die Chance, dass das federführende BMI, selbst bei weitreichendsten bilateralen Abstimmungen mit dem BMF, einen Entwurf in das Kabinett einbringt, ohne, dass die anderen Häuser beteiligt wurden, ist nahe Null.