Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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emdy

#6495
Zitat von: matzeso in Gestern um 17:26Die Untätigkeitsklage geht dann auch zum Verwaltungsgericht?
Wie müsste denn die Klagebegründung aussehen dann?

Eine Untätigkeitsklage ist keine eigene Klageart. Es bleibt trotzdem eine Feststellungsklage. Du willst feststellen lassen, dass die Alimentation zu niedrig bemessen ist.

Untätigkeit ist ein Grund dafür, dass das Vorverfahren (Entscheidung über den Widerspruch) übersprungen werden darf.

Deshalb ist die Begründung die gleiche. Anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss aufgezeigt werden, dass die Bundesbesoldung zu niedrig ist. Aber nur das Bundesverfassungsgericht kann formal feststellen, dass das Besoldungsgesetz nicht im Einklang mit dem Grundgesetz steht.

Ich rate dir, dafür eine Kanzlei zu engagieren.

Skywalker2000


MasterOf

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 20:02Von April welches in dieser Form nicht weiterverfolgt wird..

Sicher? Er könnte auch einen aktuelleren meinen der noch nicht veröffentlicht wurde?

Knecht

Zitat von: MasterOf in Gestern um 20:22Sicher? Er könnte auch einen aktuelleren meinen der noch nicht veröffentlicht wurde?

Oder er hat einfach - SPD typisch - überhaupt keine Ahnung.

MasterOf

Zitat von: Knecht in Gestern um 20:41Oder er hat einfach - SPD typisch - überhaupt keine Ahnung.

Oder - der neue Entwurf ist tatsächlich einen Schritt weiter und er kommt bald.

Mein Gott geht mir diese Warterei auf den Sack.

Skywalker2000

Oder sie verarschen jeden wie davor?

flip

Zitat von: MasterOf in Gestern um 20:48Oder - der neue Entwurf ist tatsächlich einen Schritt weiter und er kommt bald.

Mein Gott geht mir diese Warterei auf den Sack.
Zitat von: Knecht in Gestern um 20:41Oder er hat einfach - SPD typisch - überhaupt keine Ahnung.

Ich denke wir hätten den Entwurf spätestens wenn er in die Abgeordnetenbüros gelänge.

SGLBund

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 20:50Oder sie verarschen jeden wie davor?

Davon gehe ich grundsätzlich aus, dann kann man das Thema hier mit Humor sehen und wird nicht enttäuscht. Sollte doch irgendwann mal was kommen, dann freut man sich und erhöht den Dauerauftrag für das Depot.

iceshield1234

Aus internen Kreisen ist zu hören, dass hier Klingbeil (SPD) blockiert.
Solange die Beamten nicht in die gesetzl.Rente einzahlten, wird das nix.
SummaSummarum, das wird nichts. Zumindest nicht mit dieser Koalition.


BPolFrust

Zitat von: iceshield1234 in Gestern um 21:15Aus internen Kreisen ist zu hören, dass hier Klingbeil (SPD) blockiert.
Solange die Beamten nicht in die gesetzl.Rente einzahlten, wird das nix.
SummaSummarum, das wird nichts. Zumindest nicht mit dieser Koalition.



Vielleicht bekommen wir ja solche Zustände wie nach der Wende.
Da haben auch viele Kollegen die Abkürzung, die viele von uns bei sich tragen, gewählt.

BalBund

Zitat von: iceshield1234 in Gestern um 21:15Aus internen Kreisen ist zu hören, dass hier Klingbeil (SPD) blockiert.
Solange die Beamten nicht in die gesetzl.Rente einzahlten, wird das nix.
SummaSummarum, das wird nichts. Zumindest nicht mit dieser Koalition.


Vorsicht mit solchen Behauptungen. Auch der Bundesminister der Finanzen weiß, dass er ein Reparaturgesetz wird auszahlen müssen. Insoweit sind sich die beiden Spiegelreferate einig. Der große Wurf wird das aber nicht, das Partnereinkommen rückwirkend ab 2021 ist immer noch im Spiel, etc. pp (alles schon zigfach hier erörtert).

Die Frage nach der zukünftigen Ausgestaltung des Beamtentums ist dagegen durchaus als offen zu bezeichnen, jede aktuell denkbare, andere Regierungskoalition würde es Neubeamten mit Sicherheit noch unattraktiver machen. 

Maximus

Zitat von: BalBund in Gestern um 21:59Vorsicht mit solchen Behauptungen. Auch der Bundesminister der Finanzen weiß, dass er ein Reparaturgesetz wird auszahlen müssen. Insoweit sind sich die beiden Spiegelreferate einig. Der große Wurf wird das aber nicht, das Partnereinkommen rückwirkend ab 2021 ist immer noch im Spiel, etc. pp (alles schon zigfach hier erörtert).

Die Frage nach der zukünftigen Ausgestaltung des Beamtentums ist dagegen durchaus als offen zu bezeichnen, jede aktuell denkbare, andere Regierungskoalition würde es Neubeamten mit Sicherheit noch unattraktiver machen.

Jetzt mal Butter bei die Fische!!! Rechnest du dieses Jahr noch mit einem Entwurf oder nicht? Wie stehen aus deiner Sicht die Chancen...50/50 oder schlechter?

Verwalter

Speyer Tag 1, da wurde der interessanteste Part von der heutigen Tagung ganz gut zusammengefasst.
Vom Widerspruch bis zur Auszahlung der mir verfassungswidrig vorenthaltenen Alimentation vergehen vermutlich zwei Jahrzehnte ... mit effektivem Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 (4) GG ist sicherlich etwas anderes gemeint.

emdy

Zitat von: Verwalter in Gestern um 22:44Speyer Tag 1, da wurde der interessanteste Part von der heutigen Tagung ganz gut zusammengefasst.

"Zwar sieht Dr. Wöckel aktuell noch keinen generellen Unwillen der Gesetzgeber..." 😳

Alles klar, danke fürs Lippenbekenntnis zum effektiven Rechtsschutz. Karlsruhe verweilt also weiter im Dornröschenschlaf als würden wir alle 300 Jahre alt und hätten Zeit nochmal 25 Jahre auf eine verfassungskonforme Regelung zu warten.

netzguru

Hallo zusammen,

https://www.berliner-besoldung.de/speyer-tag-1-effektiver-rechtsschutz-und-die-nukleare-option/


2. Das fiktive Partnereinkommen: Eine bewusst offene Flanke
Ein besonders brisanter Punkt in der aktuellen Besoldungspolitik ist die Frage, ob Dienstherren die Alimentation an ein fiktives Partnereinkommen koppeln oder auf das Leitbild der Mehrverdienerfamilie umstellen können, um die Mindestbesoldung rechnerisch zu drücken.

Dr. Wöckel stellt unmissverständlich klar: Die aktuelle Entscheidung des BVerfG billigt diese Modelle nicht. Für die Bemessung der Mindestbesoldung hält der Senat strikt an der traditionellen vierköpfigen Alleinverdienerfamilie fest. Eine Abkehr hin zum Mehrverdienermodell oder die Anrechnung fiktiver Partnereinkommen wird in der Berliner Entscheidung weder bestätigt noch geregelt. Dr. Wöckel betont, dass die Klärung dieser verfassungsrechtlichen Fragen ausdrücklich künftigen Entscheidungen vorbehalten bleibt.

Allerdings macht er auch deutlich, dass dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung (z. B. dem Verhältnis von Grundgehalt zu Familienzuschlägen) ein Gestaltungsspielraum verbleibt. Dieser findet jedoch seine Grenze in den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums – namentlich nennt Dr. Wöckel hier das Leistungsprinzip, das durch eine zu starke Gewährung familienbezogener Bestandteile auf Kosten des Grundgehalts nicht ausgehöhlt werden darf.

Hier nach können etliche Seiten neu Geschrieben werden.
Das Partnereinkommen gilt nicht, später kommt etwas dazu.