Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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PublicTim

Dein Wort/Aussage in Gottes Gehörgang

DeltaR95

Zitat von: GeBeamter in Heute um 11:05Ich denke schon, dass durch Dr. Wöckels Aussage jetzt noch einmal Druck auf den Kessel gekommen ist.

Bedarf' es dafür nicht erstmal eines Urteils des BVerfG gegen den Bund?  ::) 

Von daher ist Dr. Wöckels Aussage doch für den Bund nur eine "inhaltsleere Drohung". Das einzige Bundesland, welches bisher ein Urteil mit Fristsetzung "kassiert" hat, ist Berlin. Das BVerfG hat es ja nicht mal für nötig gehalten, seine Entscheidung aus 2020 mit einer Frist zu versehen.

Ich lese für den Bund daher Dr. Wöckels Aussage so:

"Wenn das BVerfG mal irgendwann im Jahr X eine Entscheidung gegend die Besoldungsordnung des Bundes erlassen hat und sich dann auch nach X + 18 Monaten (Frist Berlin) nichts getan hat, könnten wir erwägen, dass...".

A´ler

Zitat von: GoodBye in Heute um 10:57Du hast Dich hier angemeldet und platzierst viel persönliche Meinung, aber wenig bis null Wissen. Damit entspricht Dein Beitrag hier im Forum bisher ebenfalls wenig bis null.

Hast Du Dir gut überlegt, was Du hier überhaupt willst?


Ok. Die aA sollte den Beamten ausreichend Mittel zur Verfügung stellen, um ein angemessenes Leben für sich und seine Familie, alleine vom Grundgehalt bestreiten zu können. Auch sollte es ausreichend sein um das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe, abzusichern. Soviel schon mal zu meinem grundsätzlichen Wissensstand. Natürlich kurz gehalten weil ich nicht den gesamten Beschluss hier rezitieren möchte.

Mir also Unwissenheit zu unterstellen, ist also in Gänze falsch und unangebracht.


Was ich hier möchte? Infos zur aA.
Warum habe ich zuvor anderes angesprochen? Weil ich manche Ansichten nicht nachvollziehen konnte.

Darf ich meine Meinung zu anderen Sichtweisen äußern? Ich denke schon. Ich zeige doch auch nur meine Sicht auf dieses Thema. Und ich erwarte nicht, dass jemand sagt: Ja Mensch du hast absolut recht. Diskutieren kann man alles. Man sollte jedoch damit rechnen, auch in einem Forum, dass es Menschen gibt die eine völlig andere Meinung zu einem Thema haben.

Und siehe da, ich kann zum Beispiel die Sicht eines Kollegen mit A14 absolut nachvollziehen. Auch die Meinung anderer, da jeder sein Päckchen zu tragen hat und wie schon jemand anderes geschrieben hat, alles einzelne Fälle für sich sind. Vielleicht hat ja dem einen oder anderen stillem Mitleser meine Sichtweise weitergeholfen.


Im Kern geht es hier um genau eins. Unzufriedenheit. Die auch vollkommen nachvollziehbar und für jeden in seinem persönlichen Schicksal angemessen ist. Ist es dann falsch vielleicht mal eine andere Denkweise anzubieten? Die muss doch niemand annehmen. Ich habe auch mit keiner Silbe erwähnt, dass ich mit allem richtig liege.


Und zum Schluss noch etwas. Die aA ist ein absolut persönliches Thema bei dem fast niemand voll und ganz Objektiv bleiben kann. Es geht hier immerhin um UNSEREN Lebensunterhalt. Und ich kann hier nur jedem Beipflichten der damit unzufrieden ist.
Berufssoldat

DeltaR95

Zitat von: A´ler in Heute um 11:26Im Kern geht es hier um genau eins. Unzufriedenheit. Die auch vollkommen nachvollziehbar und für jeden in seinem persönlichen Schicksal angemessen ist. Ist es dann falsch vielleicht mal eine andere Denkweise anzubieten? Die muss doch niemand annehmen. Ich habe auch mit keiner Silbe erwähnt, dass ich mit allem richtig liege.

Falsch. Es geht um die Einhaltung eines gegenseitigen Treueverhältnisses sowie die Beachtung und zeitnahe Umsetzung von höchstrichterlichen Urteilen des BVerfG.

"Unzufriedenheit" ist erneut eine Unterstellung eines rein subjektiven Empfindens deinerseits. Hier geht es jedoch um einen objektiven Fakt.

GoodBye

Zitat von: A´ler in Heute um 11:26Ok. Die aA sollte den Beamten ausreichend Mittel zur Verfügung stellen, um ein angemessenes Leben für sich und seine Familie, alleine vom Grundgehalt bestreiten zu können. Auch sollte es ausreichend sein um das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe, abzusichern. Soviel schon mal zu meinem grundsätzlichen Wissensstand. Natürlich kurz gehalten weil ich nicht den gesamten Beschluss hier rezitieren möchte.

Mir also Unwissenheit zu unterstellen, ist also in Gänze falsch und unangebracht.


Was ich hier möchte? Infos zur aA.
Warum habe ich zuvor anderes angesprochen? Weil ich manche Ansichten nicht nachvollziehen konnte.

Darf ich meine Meinung zu anderen Sichtweisen äußern? Ich denke schon. Ich zeige doch auch nur meine Sicht auf dieses Thema. Und ich erwarte nicht, dass jemand sagt: Ja Mensch du hast absolut recht. Diskutieren kann man alles. Man sollte jedoch damit rechnen, auch in einem Forum, dass es Menschen gibt die eine völlig andere Meinung zu einem Thema haben.

Und siehe da, ich kann zum Beispiel die Sicht eines Kollegen mit A14 absolut nachvollziehen. Auch die Meinung anderer, da jeder sein Päckchen zu tragen hat und wie schon jemand anderes geschrieben hat, alles einzelne Fälle für sich sind. Vielleicht hat ja dem einen oder anderen stillem Mitleser meine Sichtweise weitergeholfen.


Im Kern geht es hier um genau eins. Unzufriedenheit. Die auch vollkommen nachvollziehbar und für jeden in seinem persönlichen Schicksal angemessen ist. Ist es dann falsch vielleicht mal eine andere Denkweise anzubieten? Die muss doch niemand annehmen. Ich habe auch mit keiner Silbe erwähnt, dass ich mit allem richtig liege.


Und zum Schluss noch etwas. Die aA ist ein absolut persönliches Thema bei dem fast niemand voll und ganz Objektiv bleiben kann. Es geht hier immerhin um UNSEREN Lebensunterhalt. Und ich kann hier nur jedem Beipflichten der damit unzufrieden ist.


Du hast es erneut geschafft, inhaltlich in der Sache nichts beizutragen. Es geht hier um Rechtsmaterie, nicht um persönliche Ansichten zur Lebensführung, die im übrigen etwas höchst Privates ist. Ein Urteil über persönliche Mittelverwendung etc. ist schlichtweg anmaßend.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

BPolFrust

Nicht das ich die Diskussion weiter emotionalisieren möchte aber ...

https://oeffentlicher-dienst-news.de/gkv-reform-beihilfe-beamte/

Julianx1

Zitat von: GeBeamter in Heute um 10:34Ein Indiz, was wir dem DH wert sind, wird man bald auch schon in den Haushaltsverhandlungen sehen. Ich bin recht sicher, dass da sogar weniger eingestellt wird, als für die potezielle Übernahme des nächsten Tarifergebnis notwendig wäre. Und da ist dann von aA und Nachzahlungen seit 2021 noch gar nicht die Rede.

Das lässt sich schwer rausfinden. In der Tat haben mehrere Einzepläne deutliche Steigerungen in den Personalmitteln. Das BMF so gar mit 5%. Aber andere widerum 0%. Im Einzelplan 60 sind für 2027 rund 3,15 Mrd € an personellen Verstärkungsmitteln vorgesehen. im HHJ 2026 waren sie auch schon mit rund 3,01 Mrd. € vorgesehen. lediglich in 2025 waren dies rund 1,43 Mrd.

Ob das auskömmlich sein könnte weiß ich nicht. Zudem muss man sich überlegen das die Ressort sich eher ein Bein abhacken als personelle Verstärkungsmittel anzufordern. Dafür müssten sie sich nämlich vorm BMF nackt machen. Die Entscheidung über die Freigabe trifft dann der Lars. Er prüft dann das Einsparpotential der jeweiligen Einzelpläne. Macht kein Mensch!

Rallyementation

Zitat von: GeBeamter in Heute um 11:05Ich denke schon, dass durch Dr. Wöckels Aussage jetzt noch einmal Druck auf den Kessel gekommen ist.

Dr. Wöckel sieht noch keinen generellen Unwillen der Gesetzgeber, sondern stetes ,,Bemühen" derselben. Denn wenn man einen engeren Maßstab an die Gesetzgeber auch an sich selbst legen würde, täte man sich damit noch weniger einen Gefallen, denn die gerügte Beschlussfrequenz und zeitferne Alimentationsunangemessene Entscheidungseffektivität erst nach und für Jahrzehnte des BVerfG, bisher teflonartig selbst von sich weist. Dahingehend ist ein binnendeutscher Druck und baldiger Zugzwang des BVerfG und der Gesetzgeber zumeist nicht gegeben, sondern kann in zahlreichen weiteren Verfahren jahrzehntelang in künftige Entscheidungen vertagt- bzw. -jährt werden.

Das BVerfG sieht sich hier [NUR] durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) getrieben und hat daher nur deswegen den (Berliner) Gesetzgeber im alten 2025er Beschluss etwas eingehegt. Weitere erfolgreiche Klagen vor dem EGMR sind nicht anhängig(, oder?). Eine weitere Einhegung zu erwarten, weil Rechtsansprüche, die theoretisch durchsetzbar sind, aber derzeit dauerhaft und grundsätzlich real nicht zu verwirklichen sind, sich als Feststellung als eine fast unüberwindbare Hürde vor dem EGMR darstellen könnte. Von daher erwartet das Verfassungsgericht die respektsehrerbietende Geduld und bedankt sich für das im Namen des Volkes gebildete unabhängige Richterrechtsverständnis.

Resümmee KW 41

Hugo

Zitat von: BPolFrust in Heute um 11:47Nicht das ich die Diskussion weiter emotionalisieren möchte aber ...

https://oeffentlicher-dienst-news.de/gkv-reform-beihilfe-beamte/

Ach sieh mal einer an, das geht im BMI auf einmal ganz schnell. Saftladen.