Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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PublicTim

Dein Wort/Aussage in Gottes Gehörgang

DeltaR95

Zitat von: GeBeamter in Heute um 11:05Ich denke schon, dass durch Dr. Wöckels Aussage jetzt noch einmal Druck auf den Kessel gekommen ist.

Bedarf' es dafür nicht erstmal eines Urteils des BVerfG gegen den Bund?  ::) 

Von daher ist Dr. Wöckels Aussage doch für den Bund nur eine "inhaltsleere Drohung". Das einzige Bundesland, welches bisher ein Urteil mit Fristsetzung "kassiert" hat, ist Berlin. Das BVerfG hat es ja nicht mal für nötig gehalten, seine Entscheidung aus 2020 mit einer Frist zu versehen.

Ich lese für den Bund daher Dr. Wöckels Aussage so:

"Wenn das BVerfG mal irgendwann im Jahr X eine Entscheidung gegend die Besoldungsordnung des Bundes erlassen hat und sich dann auch nach X + 18 Monaten (Frist Berlin) nichts getan hat, könnten wir erwägen, dass...".

A´ler

Zitat von: GoodBye in Heute um 10:57Du hast Dich hier angemeldet und platzierst viel persönliche Meinung, aber wenig bis null Wissen. Damit entspricht Dein Beitrag hier im Forum bisher ebenfalls wenig bis null.

Hast Du Dir gut überlegt, was Du hier überhaupt willst?


Ok. Die aA sollte den Beamten ausreichend Mittel zur Verfügung stellen, um ein angemessenes Leben für sich und seine Familie, alleine vom Grundgehalt bestreiten zu können. Auch sollte es ausreichend sein um das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe, abzusichern. Soviel schon mal zu meinem grundsätzlichen Wissensstand. Natürlich kurz gehalten weil ich nicht den gesamten Beschluss hier rezitieren möchte.

Mir also Unwissenheit zu unterstellen, ist also in Gänze falsch und unangebracht.


Was ich hier möchte? Infos zur aA.
Warum habe ich zuvor anderes angesprochen? Weil ich manche Ansichten nicht nachvollziehen konnte.

Darf ich meine Meinung zu anderen Sichtweisen äußern? Ich denke schon. Ich zeige doch auch nur meine Sicht auf dieses Thema. Und ich erwarte nicht, dass jemand sagt: Ja Mensch du hast absolut recht. Diskutieren kann man alles. Man sollte jedoch damit rechnen, auch in einem Forum, dass es Menschen gibt die eine völlig andere Meinung zu einem Thema haben.

Und siehe da, ich kann zum Beispiel die Sicht eines Kollegen mit A14 absolut nachvollziehen. Auch die Meinung anderer, da jeder sein Päckchen zu tragen hat und wie schon jemand anderes geschrieben hat, alles einzelne Fälle für sich sind. Vielleicht hat ja dem einen oder anderen stillem Mitleser meine Sichtweise weitergeholfen.


Im Kern geht es hier um genau eins. Unzufriedenheit. Die auch vollkommen nachvollziehbar und für jeden in seinem persönlichen Schicksal angemessen ist. Ist es dann falsch vielleicht mal eine andere Denkweise anzubieten? Die muss doch niemand annehmen. Ich habe auch mit keiner Silbe erwähnt, dass ich mit allem richtig liege.


Und zum Schluss noch etwas. Die aA ist ein absolut persönliches Thema bei dem fast niemand voll und ganz Objektiv bleiben kann. Es geht hier immerhin um UNSEREN Lebensunterhalt. Und ich kann hier nur jedem Beipflichten der damit unzufrieden ist.
Berufssoldat

DeltaR95

Zitat von: A´ler in Heute um 11:26Im Kern geht es hier um genau eins. Unzufriedenheit. Die auch vollkommen nachvollziehbar und für jeden in seinem persönlichen Schicksal angemessen ist. Ist es dann falsch vielleicht mal eine andere Denkweise anzubieten? Die muss doch niemand annehmen. Ich habe auch mit keiner Silbe erwähnt, dass ich mit allem richtig liege.

Falsch. Es geht um die Einhaltung eines gegenseitigen Treueverhältnisses sowie die Beachtung und zeitnahe Umsetzung von höchstrichterlichen Urteilen des BVerfG.

"Unzufriedenheit" ist erneut eine Unterstellung eines rein subjektiven Empfindens deinerseits. Hier geht es jedoch um einen objektiven Fakt.

GoodBye

Zitat von: A´ler in Heute um 11:26Ok. Die aA sollte den Beamten ausreichend Mittel zur Verfügung stellen, um ein angemessenes Leben für sich und seine Familie, alleine vom Grundgehalt bestreiten zu können. Auch sollte es ausreichend sein um das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe, abzusichern. Soviel schon mal zu meinem grundsätzlichen Wissensstand. Natürlich kurz gehalten weil ich nicht den gesamten Beschluss hier rezitieren möchte.

Mir also Unwissenheit zu unterstellen, ist also in Gänze falsch und unangebracht.


Was ich hier möchte? Infos zur aA.
Warum habe ich zuvor anderes angesprochen? Weil ich manche Ansichten nicht nachvollziehen konnte.

Darf ich meine Meinung zu anderen Sichtweisen äußern? Ich denke schon. Ich zeige doch auch nur meine Sicht auf dieses Thema. Und ich erwarte nicht, dass jemand sagt: Ja Mensch du hast absolut recht. Diskutieren kann man alles. Man sollte jedoch damit rechnen, auch in einem Forum, dass es Menschen gibt die eine völlig andere Meinung zu einem Thema haben.

Und siehe da, ich kann zum Beispiel die Sicht eines Kollegen mit A14 absolut nachvollziehen. Auch die Meinung anderer, da jeder sein Päckchen zu tragen hat und wie schon jemand anderes geschrieben hat, alles einzelne Fälle für sich sind. Vielleicht hat ja dem einen oder anderen stillem Mitleser meine Sichtweise weitergeholfen.


Im Kern geht es hier um genau eins. Unzufriedenheit. Die auch vollkommen nachvollziehbar und für jeden in seinem persönlichen Schicksal angemessen ist. Ist es dann falsch vielleicht mal eine andere Denkweise anzubieten? Die muss doch niemand annehmen. Ich habe auch mit keiner Silbe erwähnt, dass ich mit allem richtig liege.


Und zum Schluss noch etwas. Die aA ist ein absolut persönliches Thema bei dem fast niemand voll und ganz Objektiv bleiben kann. Es geht hier immerhin um UNSEREN Lebensunterhalt. Und ich kann hier nur jedem Beipflichten der damit unzufrieden ist.


Du hast es erneut geschafft, inhaltlich in der Sache nichts beizutragen. Es geht hier um Rechtsmaterie, nicht um persönliche Ansichten zur Lebensführung, die im übrigen etwas höchst Privates ist. Ein Urteil über persönliche Mittelverwendung etc. ist schlichtweg anmaßend.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

BPolFrust

Nicht das ich die Diskussion weiter emotionalisieren möchte aber ...

https://oeffentlicher-dienst-news.de/gkv-reform-beihilfe-beamte/

Julianx1

Zitat von: GeBeamter in Heute um 10:34Ein Indiz, was wir dem DH wert sind, wird man bald auch schon in den Haushaltsverhandlungen sehen. Ich bin recht sicher, dass da sogar weniger eingestellt wird, als für die potezielle Übernahme des nächsten Tarifergebnis notwendig wäre. Und da ist dann von aA und Nachzahlungen seit 2021 noch gar nicht die Rede.

Das lässt sich schwer rausfinden. In der Tat haben mehrere Einzepläne deutliche Steigerungen in den Personalmitteln. Das BMF so gar mit 5%. Aber andere widerum 0%. Im Einzelplan 60 sind für 2027 rund 3,15 Mrd € an personellen Verstärkungsmitteln vorgesehen. im HHJ 2026 waren sie auch schon mit rund 3,01 Mrd. € vorgesehen. lediglich in 2025 waren dies rund 1,43 Mrd.

Ob das auskömmlich sein könnte weiß ich nicht. Zudem muss man sich überlegen das die Ressort sich eher ein Bein abhacken als personelle Verstärkungsmittel anzufordern. Dafür müssten sie sich nämlich vorm BMF nackt machen. Die Entscheidung über die Freigabe trifft dann der Lars. Er prüft dann das Einsparpotential der jeweiligen Einzelpläne. Macht kein Mensch!

Rallyementation

Zitat von: GeBeamter in Heute um 11:05Ich denke schon, dass durch Dr. Wöckels Aussage jetzt noch einmal Druck auf den Kessel gekommen ist.

Dr. Wöckel sieht noch keinen generellen Unwillen der Gesetzgeber, sondern stetes ,,Bemühen" derselben. Denn wenn man einen engeren Maßstab an die Gesetzgeber auch an sich selbst legen würde, täte man sich damit noch weniger einen Gefallen, denn die gerügte Beschlussfrequenz und zeitferne Alimentationsunangemessene Entscheidungseffektivität erst nach und für Jahrzehnte des BVerfG, bisher teflonartig selbst von sich weist. Dahingehend ist ein binnendeutscher Druck und baldiger Zugzwang des BVerfG und der Gesetzgeber zumeist nicht gegeben, sondern kann in zahlreichen weiteren Verfahren jahrzehntelang in künftige Entscheidungen vertagt- bzw. -jährt werden.

Das BVerfG sieht sich hier [NUR] durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) getrieben und hat daher nur deswegen den (Berliner) Gesetzgeber im alten 2025er Beschluss etwas eingehegt. Weitere erfolgreiche Klagen vor dem EGMR sind nicht anhängig(, oder?). Eine weitere Einhegung zu erwarten, weil Rechtsansprüche, die theoretisch durchsetzbar sind, aber derzeit dauerhaft und grundsätzlich real nicht zu verwirklichen sind, sich als Feststellung als eine fast unüberwindbare Hürde vor dem EGMR darstellen könnte. Von daher erwartet das Verfassungsgericht die respektsehrerbietende Geduld und bedankt sich für das im Namen des Volkes gebildete unabhängige Richterrechtsverständnis.

Resümmee KW 41

Hugo

Zitat von: BPolFrust in Heute um 11:47Nicht das ich die Diskussion weiter emotionalisieren möchte aber ...

https://oeffentlicher-dienst-news.de/gkv-reform-beihilfe-beamte/

Ach sieh mal einer an, das geht im BMI auf einmal ganz schnell. Saftladen.

Knecht

Zitat von: Hugo in Heute um 12:12Ach sieh mal einer an, das geht im BMI auf einmal ganz schnell. Saftladen.

Bei sowas ist der Bund immer an erster Stelle. Bravo.

SwenTanortsch

Zitat von: frechdachs0815 in Heute um 09:27Moin und Hallo,

ich habe eine kurze Frage zur zukünftigen Berliner Besoldung im Zusammenhang mit dem Urteil des BVerfG.

Wenn der Entwurf/das Gesetz zur aA im Land Berlin Ende März 2027 vorgelegt bzw beschlossen wird, ist es dann so, dass das BVerfG dieses Gesetz SOFORT auf Verfassungsmäßigkeit (u.a. wegen des fiktiven Partnereinkommens) prüft oder wird das erst gemacht wenn jemand klagt etc. ? Sie haben ja schließlich ein Ultimatum gesetzt....

Sobald das Land Berlin das Reparaturgesetz erlässt, hat es für die Jahre 2008 bis 2020 eine im Wesentlichen neue Rechtslage geschaffen. Da die Mütter und Väter des Grundgesetzes auch als Folge ihrer jüngsten Vergangenheit davon ausgegangen sind, dass kein Gesetzgeber je sehenden Auges nicht mit dem Grundgesetz in Einklang stehende Gesetze erlassen wollte, haben sie es als hinreichend betrachtet, im Art. 20 Abs. 3 GG auszuführen, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist. Entsprechend hat die Judikative vor einer entsprechenden Prüfung davon auszugehen, dass das Berliner Reparaturgesetz mit dem Grundgesetz in Einklang steht.

Wer sich also durch das Reparaturgesetz in seinem grundrechtsgleichen Individualrecht auf amtsangemessene Alimentation verletzt sieht, hat entsprechend - unter Voraussetzung der Zulässigkeit und Begründetheit seiner Klage - für den Zeitraum zwischen 2008 und 2020 zunächst vor der Fachgerichtsbarkeit einen Vorlagebeschluss zu erwirken, über den dann Karlsruhe zukünftig zu entscheiden hätte.

Darüber hinaus sind mit den Verfahren 2 BvL 16/23 bis 18/23 drei Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin in Karlsruhe anhängig, die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 sowie die Jahre 2016 und 2017 betreffend. Da der aktuelle Entwurf eines Reparaturgesetzes für die beiden Jahre und Besoldungsgruppen Nachzahlungen in Höhe von 1,35 % und 0,57 % (2016) und 0,93 % und 0,16 % (2017) plant, könnte sich das Verwaltungsgerichts Berlin ggf. alsbald - also nach Erlass des Reparaturgesetzes - veranlasst sehen, die drei Vorlagen zurückzunehmen und erneut zu prüfen, um dann ggf. erneut drei Vorlagebeschlüsse zu fassen. Die Parameterbetrachtung auf Grundlage der für den Zeitraum ab 2008 reparierten Besoldung könnte aber nicht minder - eventuell nicht minder auch für andere Besoldungsgruppen - ggf. dafür sprechen, dass für die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 2016 und 2017 keine Vermutung einer evident unzureichenden Besoldung mehr vorliege. Ob dann die wertende Betrachtung aller alimentationsrelevanter Aspekte zu dem Ergebnis führte, dass die in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 nachträglich geregelte Besoldung 2016 und 2017 evident unzureichend sei, müsste sich daraufhin zeigen. So, wie das Reparaturgesetz bislang entworfen ist, dürfte sich aber darüber hinaus ggf. wiederkehrend die Frage stellen, ob über Art. 33 Abs. 5 GG hinaus - nicht zuletzt mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG - hier eine sachgerechte Besoldungsregelung vorläge oder nicht.

Eines aber ist insgesamt sicher - das ist Teil Deiner Frage -, für das Bundesverfassungsgericht ist es ausgeschlossen, nach Erlass des Reparaturgesetzes von sich aus in dessen Prüfung einzutreten, da für ein konkretes Normenkontrollverfahren zwingend ein Vorlagebeschluss der Fachgerichtsbarkeit Voraussetzung ist.

GeBeamter

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 12:33Eines aber ist insgesamt sicher - das ist Teil Deiner Frage -, für das Bundesverfassungsgericht ist es ausgeschlossen, nach Erlass des Reparaturgesetzes von sich aus in dessen Prüfung einzutreten, da für ein konkretes Normenkontrollverfahren zwingend ein Vorlagebeschluss der Fachgerichtsbarkeit Voraussetzung ist.

Leider ist das so.

Schön wäre, wenn sich das BVerfG als Bewährungshelfer solcher DH sähe und einen etwaigen Vorlagebeschluss dann vorziehen würde.

Setzt aber voraus, dass nicht das VG bereits Jahre braucht, um die Vorlage in Karlsruhe anzubringen.

DeltaR95

Zitat von: BPolFrust in Heute um 11:47Nicht das ich die Diskussion weiter emotionalisieren möchte aber ...

https://oeffentlicher-dienst-news.de/gkv-reform-beihilfe-beamte/

Ist doch super, dann steigt die Mindestbesoldung noch weiter an, weil die PKV-Kosten für die 4K-Familie (sowie die Eigenanteile) weiter steigen, die in die Berechnung mit einfließen.

Also "nur" ein "linke Tasche, rechte Tasche"-Spiel. Wo bisher die Beihilfe nur für die aufkommen musste, die eine Leistung gebraucht haben, kriegen dann halt alle pauschal mehr über die Grundbesoldung.

Gleiches wäre doch auch, wenn man die Beihilfe für den Ehepartner kürzt. Ja, man spart sich jetzt bei den Verheirateten evtl. 10 % für die Ehepartner, dafür steigen die PKV-Kosten der 4K-Normalfamilie und die Mindestbesoldung muss für alle angehoben werden.

Damit wird es für den Bund doch nur noch teurer ...  ;D

Hugo

Deshalb prüfen die Länder, ob das überhaupt Sinn ergibt. Leider ist der Bund zum Sonderling verkommen dem man nichts mehr auf mentaler Ebene zutrauen möchte.

Knecht

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 12:58Ist doch super, dann steigt die Mindestbesoldung noch weiter an, weil die PKV-Kosten für die 4K-Familie (sowie die Eigenanteile) weiter steigen, die in die Berechnung mit einfließen.

Also "nur" ein "linke Tasche, rechte Tasche"-Spiel. Wo bisher die Beihilfe nur für die aufkommen musste, die eine Leistung gebraucht haben, kriegen dann halt alle pauschal mehr über die Grundbesoldung.

Gleiches wäre doch auch, wenn man die Beihilfe für den Ehepartner kürzt. Ja, man spart sich jetzt bei den Verheirateten evtl. 10 % für die Ehepartner, dafür steigen die PKV-Kosten der 4K-Normalfamilie und die Mindestbesoldung muss für alle angehoben werden.

Damit wird es für den Bund doch nur noch teurer ...  ;D

Soviel zur Theorie. Und jetzt ein Blick in die Realität bitte...