Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Knecht

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 10:08Ich würde zu gerne wissen, was beim neuen Entwurf anders werden soll im Vergleich zu April 26?

Und vor allem welche Ausrede kommt dann, dass man für die Veränderung über 6 Monate benötigt hat..

Einzig positive an der ganzen Sache ist. Die Nachzahlung wird immer größer  :D

Aber nur fiktiv.
Zitat von: Finanzer in Gestern um 10:10Das ist die Veränderung, die Nachzahlung wird kleiner.

Vermutlich hat der fiktive Partner noch eine fiktive Gehaltserhöhung bekommen.

Kority

#7126
Zitat von: Knecht in Gestern um 10:11Aber nur fiktiv.
Vermutlich hat der fiktive Partner noch eine fiktive Gehaltserhöhung bekommen.

ich seh es kommen die machen das was die länder machen.

Strukturieren den Familienzuschlag ins Grundgehalt und somit haben Single zwar ein plus aber die mit Kindern gehen gefühlt leer aus oder gehen sogar mit einem Minus nachhause.

Das war jetzt doch der Fall gewesen bei irgendeinem Beschluss von einem Land??

Südwestler

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 10:03Und natürlich werden sich hier alle erstmal bis dahin freuen, weil man von "substantiellen Verbesserungen" am Entwurf in den letzten 6 Monaten ausgeht - nur um dann erneut von den Dienstherrn enttäuscht zu werden.

Wettet jemand dagegen oder geht hier wirklich jemand davon aus, dass der Bund jetzt das fPE wie eine heiße Kartoffel fallen lässt?  ;D  ;)
Da es unter den vermutlich 4 Entscheidern 2 Soziologen, 1 Politikwissenschaftler und einen Kaderpolizisten gibt, der noch dazu in seinem Heimatbundesland das fPE gefördert hat, vermute ich, dass verfassungsrechtliche Bedenken nur rudimentär bekannt sein dürften, die juristisch geschulten Untergebenen sich die Münder fuselig reden können und höchstens erst im BMJV dem Ganzen mal wieder ein Ende gesetzt werden könnte oder wie es so schön heißt, der Entwurf wurde vorläufig gestoppt und wird in dieser Form nicht weitergeführt, denn er ist komplex....
Oder kurz: Nein

Maximus

Wenn der Bund im Bereich der Spitzenbesolder bleiben möchte, darf man den Abstand zur Brandenburger Besoldung nicht zu groß werden lassen.

Einsparpotential sehe ich insbesondere bei der Härtefallregelung (Elternzeit, Pflege etc.). Hier könnte der Bund den bayrischen Weg gehen und gänzlich auf eine Härtefallregelung verzichten. 

Bei den Familienzuschlägen wird man sich ggf. an den neuen Regelungen aus NRW orientieren (2 Kinder= ca. 1050 EUR).

Vielleicht ist es auch alles anders und der Entwurf bleibt weitestgehend gleich und man nimmt nur Änderungen im Bereich der B-Besoldung vor.

Es bleibt spannend ...


GeBeamter

Ich spekuliere auch einmal über den Inhalt:

Aussparung der Anhebung der B-Besoldung und

Abtrennen des Reparaturgesetzes (Nachzahlung) von der Neuordnung der laufenden Besoldung.

GoodBye

Es ist ja bald Weihnachtszeit und auch in den Supermärkten gibt es bereits wieder Spekulatius. Ich kann nur empfehlen auf kleine Manufakturen zurückzugreifen. Sie sind auf jeden Fall gehaltvoller als die Spekulatius aus dem sog. Maschinenraum.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Finanzer

Zitat von: Maximus in Gestern um 10:39Einsparpotential sehe ich insbesondere bei der Härtefallregelung (Elternzeit, Pflege etc.). Hier könnte der Bund den bayrischen Weg gehen und gänzlich auf eine Härtefallregelung verzichten. 

Macht Hessen jetzt auch. Ganz großes Kino.

Rheini

Zitat von: Kority in Gestern um 10:25ich seh es kommen die machen das was die länder machen.

Strukturieren den Familienzuschlag ins Grundgehalt und somit haben Single zwar ein plus aber die mit Kindern gehen gefühlt leer aus oder gehen sogar mit einem Minus nachhause.

Das war jetzt doch der Fall gewesen bei irgendeinem Beschluss von einem Land??

Also mein DH (NRW) kann es nicht sein. Er preist die Neuordnung als Segen für alle ....

"Die Grundgehaltserhöhung um 1,68 % kommt allen Beamtinnen und Beamten zugute, unabhängig von Familienstand und Wohnort. Weit mehr als die Hälfte der Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen hat ihren Wohnsitz in Gemeinden der bisherigen Mietenstufen 1 bis 3. Bei zwei Kindern bedeutet die Reform für sie eine unmittelbare Verbesserung, weil der neue einheitliche Familienzuschlag über dem bisherigen regionalisierten Betrag liegt. In den höheren Mietenstufen fängt die Ausgleichszulage die Differenz zunächst vollständig auf."
(Quelle LBV NRW)

Skywalker2000

Zitat von: Finanzer in Gestern um 10:10Das ist die Veränderung, die Nachzahlung wird kleiner.

Dafür über 6 Monate brauchen mit einem neuen Entwurf? Hätte man im Rahmen der Kabinetts oder Gesetzesgebung ändern können...

Julianx1

Zitat von: Maximus in Gestern um 09:50Die Verbände (insbesondere BDZ) fordern einen Kabinettsbeschluss bis Ende November. Sie nennen also einen konkreten (kurzfristigen) Termin und setzen sich somit selbst unter Druck. Wenn der Termin gerissen wird, dann müssten die Verbände irgendwelche Konsequenzen ziehen...

Das machen die doch alles nur, weil sie aus dem BMI ein Signal bekommen haben, dass tatsächlich bis Ende November etwas vorgelegt werden soll.

Insofern gehe ich auch davon aus, dass in den nächsten Wochen ein neuer Entwurf kommen wird. Die Reaktion von Durgi spricht im Übrigen auch Bände...



Das würde aber für eine Wirksamkeit im Haushalt in 2027 nicht mehr ausreichen.

Terminkalender Bundeshaushalt 2027:

14.10.2026 (Mittwoch): Beratung Einzelplan 06 – Bundesministerium des Innern (BMI)

11.11.2026 (Mittwoch): Beratung Einzelplan 08 – Bundesministerium der Finanzen (BMF)

12.11.2026 (Donnerstag): Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses

24.–26.11.2026 (Dienstag bis Donnerstag): Zweite Lesung des Bundeshaushalts 2027 im Bundestag

27.11.2026 (Freitag): Dritte Lesung und Schlussabstimmung im Bundestag
Dezember 2026: Zweiter Durchgang im Bundesrat (genauer Termin noch zu bestätigen)

Ende Dezember 2026: Voraussichtliche Verkündung des Haushaltsgesetzes 2027 im Bundesgesetzblatt
01.01.2027: Beginn des Haushaltsjahres 2027

Zudem sind im Haushalt 2027 personelle Verstärkungsmittel in Höhe von 3,15 Mrd vorgesehen.

Laut Referentenentwurf lägen nur die Kosten für das HHJ bei über 3,5 Mrd. Euro. Da sind die Nachzahlungen für 2021 bis 2024 nicht drin. Und ebenfalls rechnet der Entwurf ja mit dem fPE.

Also, bleibt spannend


TORR

Zitat von: Knecht in Gestern um 10:11Aber nur fiktiv.
Vermutlich hat der fiktive Partner noch eine fiktive Gehaltserhöhung bekommen.

Nein, es werden fiktive Einkünfte aus Sparguthaben und Erbschaften ebenso eingerechnet, wie fiktive Einkünfte aus einem Nebenjob (Abends ab 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr bei Lidl Regale einräumen.
Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!
I. Kant

Durgi

Bei aller berechtigten Kritik sollten wir die Verhaeltnisse nicht voellig aus den Augen verlieren. Die meisten von uns in der A- und B-Besoldung nagen nicht am Hungertuch. Wir konnten bislang ordentlich leben und werden das aller Voraussicht nach auch ohne zeitnahe Nachzahlung weiterhin koennen. Fuer ausgedehnte Forumsdiskussionen reicht die Zeit jedenfalls, gelegentlich offenbar sogar waehrend der Dienstzeit.  8)

Wenn ich allerdings so manche dramatische Wortmeldung der letzten Jahre hier lese, koennte man meinen, jemand laege mit offenem Brustkorb auf dem Operationstisch und koenne mit seinen letzten Atemzuegen die Krankenhausrechnung nicht mehr begleichen.

Das alles aendert selbstverstaendlich nichts an unserem verfassungsrechtlichen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation. Art. 33 Abs. 5 GG gilt unabhaengig vom persoenlichen Kontostand. Auch eine angespannte Haushaltslage entbindet den Gesetzgeber nicht von seinen Verpflichtungen.  ;)

Wuerde man diese Verpflichtung grundlegend abschwaechen wollen, muesste man sich an einer Grundgesetzaenderung versuchen: Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat, gegebenenfalls begrenzt durch Art. 79 Abs. 3 GG. Politisch ein aeusserst anspruchsvolles Unterfangen wie mir zuweil erscheinen mag.

Wir haben jedes Recht, die Einhaltung der Verfassung einzufordern.
Ein verletzter Verfassungsanspruch ist allerdings noch keine existenzielle Notlage. Etwas mehr Augenmass wuerde der Diskussion gelegentlich guttun :) Happy Tuesday.

Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

FrageFuerNenFreund

Zitat von: Durgi in Gestern um 11:24Bei aller berechtigten Kritik sollten wir die Verhaeltnisse nicht voellig aus den Augen verlieren. Die meisten von uns in der A- und B-Besoldung nagen nicht am Hungertuch. Wir konnten bislang ordentlich leben und werden das aller Voraussicht nach auch ohne zeitnahe Nachzahlung weiterhin koennen. Fuer ausgedehnte Forumsdiskussionen reicht die Zeit jedenfalls, gelegentlich offenbar sogar waehrend der Dienstzeit.  8)

Wenn ich allerdings so manche dramatische Wortmeldung der letzten Jahre hier lese, koennte man meinen, jemand laege mit offenem Brustkorb auf dem Operationstisch und koenne mit seinen letzten Atemzuegen die Krankenhausrechnung nicht mehr begleichen.

Das alles aendert selbstverstaendlich nichts an unserem verfassungsrechtlichen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation. Art. 33 Abs. 5 GG gilt unabhaengig vom persoenlichen Kontostand. Auch eine angespannte Haushaltslage entbindet den Gesetzgeber nicht von seinen Verpflichtungen.  ;)

Wuerde man diese Verpflichtung grundlegend abschwaechen wollen, muesste man sich an einer Grundgesetzaenderung versuchen: Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat, gegebenenfalls begrenzt durch Art. 79 Abs. 3 GG. Politisch ein aeusserst anspruchsvolles Unterfangen wie mir zuweil erscheinen mag.

Wir haben jedes Recht, die Einhaltung der Verfassung einzufordern.
Ein verletzter Verfassungsanspruch ist allerdings noch keine existenzielle Notlage. Etwas mehr Augenmass wuerde der Diskussion gelegentlich guttun :) Happy Tuesday.


Na das sehen manch andere aber mal so gänzlich anders....
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

TORR

Zitat von: Kority in Gestern um 10:25ich seh es kommen die machen das was die länder machen.

Strukturieren den Familienzuschlag ins Grundgehalt und somit haben Single zwar ein plus aber die mit Kindern gehen gefühlt leer aus oder gehen sogar mit einem Minus nachhause.

Das war jetzt doch der Fall gewesen bei irgendeinem Beschluss von einem Land??

Sehr gut möglich. Dieser Taschenspielertrick hat ja (ich glaube 2007) mit dem anteiligen Weihnachtsgeld in Kombi mit einer "üppigen" Erhöhung schon einmal funktioniert.
Begründung damals: angespannte Kassenlage, aber mit ganz weinerlichen Stimme vorgetragen und immer wieder betont, wie wichtig und herausfordernd doch die Arbeit der Beamten für einen funktionierenden Staat sind. Geschichte wiederholt sich!!!
Bei soviel Lügen wundert es echt, dass die Damen und Herren keine Pinocchio-Nasen haben.
Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!
I. Kant

Durgi

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 10:03Und natürlich werden sich hier alle erstmal bis dahin freuen, weil man von "substantiellen Verbesserungen" am Entwurf in den letzten 6 Monaten ausgeht - nur um dann erneut von den Dienstherrn enttäuscht zu werden.

Wettet jemand dagegen oder geht hier wirklich jemand davon aus, dass der Bund jetzt das fPE wie eine heiße Kartoffel fallen lässt?  ;D  ;)

fast :) Da is schon sehr viel Wahres drin. Die ersatzlose Streichung des fPE ist verfassungsrechtlich keineswegs praedeterminiert. Entscheidend sind amS die normative Zurechenbarkeit hypothetischer Erwerbseinkuenfte, die empirische Belastbarkeit der Typisierung sowie deren gleichheitsrechtliche Folgerichtigkeit. Die materielle Darlegungslast liegt beim Gesetzgeber(!). Ob das Modell einer Evidenz- und Vertretbarkeitskontrolle standhaelt, ist eine andere Frage als seine politische Opportunitaet. ;)
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"