Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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PolareuD

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 15:14Wir müssen hier mal die Kirche im Dorf lassen. Ihr tut ja alle so, als ob Ihr auf Sozialhileniveau besoldet werdet.
Ich gebe zu, dass es bei A 4 bis A 6 doch sehr eng werden kann, aber alles darüber müsste doch wunderbar ausreichen, um bei EDEKA oder RWE einkaufen zu gehen.
Unsere Vorfahren würden sich im Grabe umdrehen, die mussten einen Krieg miterleben, die haben im Sozialismus Einheitsgehälter bekommen. Es war also immer knapp gewesen. Und nun kommen halt Zeiten, wo wir alle den Gürtel etwas enger schnallen müssen.
Das sieht übrigens die Leitungsebene im BMI ähnlich, natürlich wird es einen Entwurf sehr bald geben. Aber wir sind bei heute nicht verhungert und werden immer unser Auskommen als Beamte haben.

Na das erzähl mal einem mD'ler in München, wenn eine 4k Grundsicherungsempfänger-Familie dort Netto ca. 4.000€ zzgl. kostenloser Kita usw. bezieht. 🤣
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Rheini

Zitat von: GoodBye in Gestern um 15:31Weil es noch einen BalBund gibt?

Jep.

Großes i statt L .....

Na wenn es einer braucht  8) .

BRUBeamter

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 15:14Wir müssen hier mal die Kirche im Dorf lassen. Ihr tut ja alle so, als ob Ihr auf Sozialhileniveau besoldet werdet.
Ich gebe zu, dass es bei A 4 bis A 6 doch sehr eng werden kann, aber alles darüber müsste doch wunderbar ausreichen, um bei EDEKA oder RWE einkaufen zu gehen.
Unsere Vorfahren würden sich im Grabe umdrehen, die mussten einen Krieg miterleben, die haben im Sozialismus Einheitsgehälter bekommen. Es war also immer knapp gewesen. Und nun kommen halt Zeiten, wo wir alle den Gürtel etwas enger schnallen müssen.
Das sieht übrigens die Leitungsebene im BMI ähnlich, natürlich wird es einen Entwurf sehr bald geben. Aber wir sind bei heute nicht verhungert und werden immer unser Auskommen als Beamte haben.

Deine definitiv, bei dem Quatsch was du so raushaust!

SwenTanortsch

Zitat von: Durgi in Gestern um 13:39Und genau das meine ich, @all.

Seit 2015 sind die Bundesgrundgehaelter durch prozentuale Anpassungen rechnerisch um rund 29 % gestiegen. Hinzu kommt die Sockelerhoehung von 200 Euro aus 2024. Einschliesslich der derzeitigen Abschlagszahlungen fuer 2025 und 2026 ergibt das je nach Ausgangsgehalt modellhaft etwa 33 bis 38 % mehr Grundgehalt.
Das ist nicht nennenswert?

Bleibt das regelmaessig unwidersprochen, wird aus einer subjektiven Wahrnehmung irgendwann eine vermeintlich gesicherte Tatsache. Darauf baut die naechste Empoerung auf, und am Ende diskutieren wir ueber Schlussfolgerungen, deren Ausgangspraemisse bereits unzureichend geprueft wurde.

Genau diese Mechanik meine ich mit Forumsrhetorik.
Ich hoffe, es wird nun etwas deutlicher, worauf ich hinauswill. Kritik am Dienstherrn ist legitim und notwendig. Sie gewinnt allerdings nicht dadurch an Substanz, dass wir die tatsaechlichen Verhaeltnisse moeglichst dramatisch darstellen.


Unabhängig davon, dass hier ein Basisjahr ausgewählt wird, das vom Bundesverfassungsgericht nicht als solches herangezogen wird und das einen Zeitpunkt zur Grundlage nimmt, der die signifikanten Einschnitte in die Besoldung ab Mitte der 2000er Jahre ausblendet, komme ich mit dem Basisjahr 2014 bis zum Ende des Jahres 2025 unter Heranziehung allein der Grundgehaltssätze und der Ausklammerung der Wirkung unterjähriger Besoldungsanpassungen auf die Schnelle zu einem Besoldungsindex von 139,0 in der Einstiegsstufe der Besoldungsgruppe A 3 und von 131,3 in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 16. Der Verbraucherpreisindex liegt für denselben Zeitraum bei 129,6 und der Nominallohnindex bei 139,0. Für die Besoldungsgruppe A 16 würde also neben dem mittelbar verletzten Abstandsgebot unter der Heranziehung des ausgewählten Basisjahrs ebenfalls der zweite Parameter erfüllt sein. Das Mindestbesoldungsgebot ist darüber hinaus 2025 auch weiterhin erheblich verletzt, worauf das mittelbar verletzte Abstandsgebot und der also erfüllte vierte Parameter für die Besoldungsgruppe A 16 beruhte.

Wähle ich das Basisjahr 2019, finde ich entsprechend einen Besoldungsindex von 122,5 in der Besoldungsgruppe A 3 und von 115,7 in der Besoldungsgruppe A 16 vor. Der Verbraucherpreisindex beträgt für denselben Zeitraum 122,5 und der Nominallohnindex 122,0. Wir finden hier also weiterhin keine realen Besoldungsverluste in der Besoldungsgruppe A 3 vor, jedoch das schon genannte erheblich verletzte Mindestbesoldungsgebot, das unabhängig von der Fortschreibung der Besoldung auch im Bund seit langer Zeit gegeben ist, darüber hinaus sind für jenen Zeitraum signifikante reale Besoldungsverluste für die in der Besoldungsgruppe A 16 eingruppierten Kollegen gegeben, die sich in der Privatwirtschaft so nicht als reale Lohnverluste zeigen.

Am Ende lässt sich also festhalten: In den Besoldungsgruppen bis weit in den gehobenen Dienst finden wir nicht erst seit spätestens 2020 ein unmittelbar verletztes Mindestbesoldungsgebot vor, die so besoldeten Kolleginnen und Kollegen unterliegen also einem realen Armutsrisiko, das der Dienstherr Bund seitdem regelmäßig eingesteht, ohne in seiner Gestalt als Gesetzgeber seitdem Anstalten zu machen, es tatsächlich beheben zu wollen. In den darüber liegenden Besoldungsgruppen finden wir mit dem Basisjahr 2015 eine offensichtlich zunehmende Abkopplung der Besoldung von den allgemeinen Lohnentwicklungen und mit dem Basisjahr 2019 erhebliche reale Besoldungsverluste, die sich in der Privatwirtschaft und also der Reallohnentwicklung so nicht zeigen.

Eventuell helfen diese Daten auf Grundlage des von Dir ausgewählten Basisjahrs die tatsächlichen Verhältnisse sachlich in den Blick zu nehmen.

Daninjo

Zitat von: Rheini in Gestern um 15:37Jep.

Großes i statt L .....

Na wenn es einer braucht  8) .

Sicher nur eine Vorsichtsmaßnahme, falls der Dienstherr seiner wahren Gestalt auf die Schliche kommen sollte.

BVerfGBeliever

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 15:44[...] komme ich mit dem Basisjahr 2014 bis zum Ende des Jahres 2025 unter Heranziehung allein der Grundgehaltssätze und der Ausklammerung der Wirkung unterjähriger Besoldungsanpassungen auf die Schnelle zu einem Besoldungsindex von 139,0 in der Einstiegsstufe der Besoldungsgruppe A 3 und von 131,3 in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 16.
Aha. Und zu welchen Indexwerten kommst du, wenn du die "sachgerechte" Schwan-Methodik aus den ZBR-Beiträgen verwendest..?

GoodBye

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 15:59Aha. Und zu welchen Indexwerten kommst du, wenn du die "sachgerechte" Schwan-Methodik aus den ZBR-Beiträgen verwendest..?

Du bist gerade an der falschen Front.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Maximus

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 15:59Aha. Und zu welchen Indexwerten kommst du, wenn du die "sachgerechte" Schwan-Methodik aus den ZBR-Beiträgen verwendest..?

Du hast ja eine regelrechte Hassliebe zu Swen entwickelt und kannst keine Gelegenheit auslassen, ihm eins auszuwischen. Irgendwann muss es doch mal genug sein. Du merkst doch, dass er nicht mehr auf deine Anwürfe reagiert. Er lässt Gras drüber wachsen und du musst ständig wieder die Wiese umpflügen. Lass es einfach sein.

BVerfGBeliever

Zitat von: GoodBye in Gestern um 16:03Du bist gerade an der falschen Front.
Swen hat eine konkrete Aussage zu zwei Indexwerten getätigt. Dazu habe ich ihm eine konkrete Frage gestellt. Nicht mehr und nicht weniger.

Maximus

Zitat von: BaIBund in Gestern um 15:24Es wird in Kürze Bewegung in die Sache kommen; Hummelchen wird das aus seinem (Lasten-?)Fahrstuhl berichten, was dbb und BDZ alsbald medial verbreiten werden.

Was wird es sein? Rein hypothetisch: Ein Brandenburger wird nach seinem Höhenflug mit Ernüchterung neidvoll auf den Bundesbeamten blicken und sich fragen, weshalb dieser weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft ein fPE zur Sicherstellung seiner amtsangemessenen Alimentation benötigt. Auch wird er sich fragen, wie es sein kann, dass die Beihilfe auch für kinderlose Singles soweit ausgeweitet wird, dass nur noch ein kleiner Teil seiner Gesundheitsvorsorge privat abgesichert werden muss. Weiter bleibt dem Brandenburger sich zu fragen, wie es der Bund in seiner aktuellen Haushaltslage und trotz aller Querelen hinbekommt, eine Besoldungserhöhung im zweistelligen Prozentbereich über alle Besoldungsgruppen hinweg zu finanzieren. Lediglich die Tatsache, dass der Kollege beim Bund nun bald etwas mehr Dienst die Woche zu verrichten hat, wird er gleichgültig zur Kenntnis nehmen.

Haben wir hier einen Betrüger oder einen "echten" Insider, der sich als BaLBund ausgibt? Es hört sich so an, als ob es tatsächlich stimmen könnte, zumindest wenn der Bund wieder Spitzenbesolder werden möchte...

Ich sage 80 zu 20...


BPolFrust

Zitat von: BaIBund in Gestern um 15:24Es wird in Kürze Bewegung in die Sache kommen; Hummelchen wird das aus seinem (Lasten-?)Fahrstuhl berichten, was dbb und BDZ alsbald medial verbreiten werden.

Was wird es sein? Rein hypothetisch: Ein Brandenburger wird nach seinem Höhenflug mit Ernüchterung neidvoll auf den Bundesbeamten blicken und sich fragen, weshalb dieser weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft ein fPE zur Sicherstellung seiner amtsangemessenen Alimentation benötigt. Auch wird er sich fragen, wie es sein kann, dass die Beihilfe auch für kinderlose Singles soweit ausgeweitet wird, dass nur noch ein kleiner Teil seiner Gesundheitsvorsorge privat abgesichert werden muss. Weiter bleibt dem Brandenburger sich zu fragen, wie es der Bund in seiner aktuellen Haushaltslage und trotz aller Querelen hinbekommt, eine Besoldungserhöhung im zweistelligen Prozentbereich über alle Besoldungsgruppen hinweg zu finanzieren. Lediglich die Tatsache, dass der Kollege beim Bund nun bald etwas mehr Dienst die Woche zu verrichten hat, wird er gleichgültig zur Kenntnis nehmen.

Das mit der prozentualen Erhöhung gab es im ersten Entwurf auch schon, dass kam aber nur wegen der Einbeziehung der FZ Stufe 1 ins Grundgehalt, womit sich für jeden bereits verheirateten eine Erhöhung von genau 0% ergibt (typische Milchmädchenrechnung).

Das Ganze wird zu einem Programm verkommen, wo der Bund für jeden Einsteiger attraktivere sein möchte als die Länder.

Und das mit dem fPE...
Nehms mir nicht übel, aber der Bund wird sicherlich keine 50 Mrd springen lassen, um das rückwirkend seit 2021 nachzuzahlen.
Nicht bevor das gerichtlich festgelegt wird.
Die Hoffnung wirklich positiv vom DH überrascht zu werden ist längst vernichtet.

netzguru

Zitat von: Durgi in Gestern um 13:20Ich geh nun wieder darueber sinnieren, ob die 24" amtsangemessene Mobilitaet sicherstellen....

Oder 495/70 R24 vom MB Truck, wenn zu groß die guten vom Holder  :D

emdy

Leute das kann ja keiner mehr lesen. Entweder es kostet nix oder es geht nicht durchs Kabinett. Das Spiel gucken wir uns jetzt sechs Jahre an. 😂

Und hier ist Aufruhr als würde was passieren.

BalBund

Zitat von: BaIBund in Gestern um 15:24Es wird in Kürze Bewegung in die Sache kommen; Hummelchen wird das aus seinem (Lasten-?)Fahrstuhl berichten, was dbb und BDZ alsbald medial verbreiten werden.

Was wird es sein? Rein hypothetisch: Ein Brandenburger wird nach seinem Höhenflug mit Ernüchterung neidvoll auf den Bundesbeamten blicken und sich fragen, weshalb dieser weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft ein fPE zur Sicherstellung seiner amtsangemessenen Alimentation benötigt. Auch wird er sich fragen, wie es sein kann, dass die Beihilfe auch für kinderlose Singles soweit ausgeweitet wird, dass nur noch ein kleiner Teil seiner Gesundheitsvorsorge privat abgesichert werden muss. Weiter bleibt dem Brandenburger sich zu fragen, wie es der Bund in seiner aktuellen Haushaltslage und trotz aller Querelen hinbekommt, eine Besoldungserhöhung im zweistelligen Prozentbereich über alle Besoldungsgruppen hinweg zu finanzieren. Lediglich die Tatsache, dass der Kollege beim Bund nun bald etwas mehr Dienst die Woche zu verrichten hat, wird er gleichgültig zur Kenntnis nehmen.


Servicehinweis: Nur weil man einen Account mit einem großen i anlegt und damit versucht, einen Sprechstil zu imitieren ist man noch nicht das Original ;-)

Durgi

Zitat von: BalBund in Gestern um 16:44Servicehinweis: Nur weil man einen Account mit einem großen i anlegt und damit versucht, einen Sprechstil zu imitieren ist man noch nicht das Original ;-)

Und ich hab mich schon gefragt, wo die Glaskugel hin is :D
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"