Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Daninjo

Zitat von: BalBund in Gestern um 16:44Servicehinweis: Nur weil man einen Account mit einem großen i anlegt und damit versucht, einen Sprechstil zu imitieren ist man noch nicht das Original ;-)

Gehst du inhaltlich mit?  ;D

Julianx1

Zitat von: BalBund in Gestern um 16:44Servicehinweis: Nur weil man einen Account mit einem großen i anlegt und damit versucht, einen Sprechstil zu imitieren ist man noch nicht das Original ;-)

In diesem Fall wäre mir lieber du wärst dein double.  ;D

SGLBund

Zitat von: PolareuD in Gestern um 15:37Na das erzähl mal einem mD'ler in München, wenn eine 4k Grundsicherungsempfänger-Familie dort Netto ca. 4.000€ zzgl. kostenloser Kita usw. bezieht. 🤣

Der mD'ler hat die Kita in Minga auch kostenfrei. 🤷🏼

Ozymandias

Hier zum Streitwert:
OVG Hamburg, 28.09.2026 - 5 So 13/26
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001655823

Zitat2. Der Streitwert für den Antrag auf Feststellung einer Unteralimentation ist mit dem Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG zu bemessen, auch wenn sich der Antrag auf einen Zeitraum bezieht, der mehrere Kalenderjahre umfasst.

Da manche Gerichte/Anwälte hier mittllerweile kostenoptimiert vorgegangen sind. Es bleibt bei 5000 Euro als Auffangstreitwert.

PolareuD

Zitat von: SGLBund in Gestern um 17:25Der mD'ler hat die Kita in Minga auch kostenfrei. 🤷🏼


Nur bedingt:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/so-teuer-sollen-kita-kindergarten-und-hort-in-muenchen-werden,VPR3XaD

Mit Partnereinkommen, real oder fiktiv, jedenfalls nicht. 😉

Und im Umland kann man davon nur träumen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

BalBund

Zitat von: Daninjo in Gestern um 16:57Gehst du inhaltlich mit?  ;D
Ich empfehle, den Hypothesen eines bärtigen Mitforisten Beachtung zu schenken, auch wenn er inhaltlich dieser Tage sicherlich etwas kontroverser Auftritt als noch vor einer Weile.

[vor einiger Zeit bei Sekt und Häppchen]

Du, Kerle, Du weißt ja, wir haben demnächst wieder Jahrestagung. Die rote Schrulle ist ja nun weg, aber die Themen bleiben natürlich. Was brauchst Du von uns, damit wir beide möglichst gut aussehen?


Du willst Kohle für Deine Beamten, richtig? Immer geht es nur ums Geld, auf die Arbeitsplatzsicherheit, die wir bieten schaut wieder einmal niemand. Ihr wisst genau, wie schlecht die Bevölkerung Euch wahrnimmt, brauchen wir hier nicht zu diskutieren, ich weiß, der Laden liefe ohne Euch nicht, aber es ist echt ein Scheißthema nach außen. Null Profilierung möglich, mein Leitungsstab wird aber was erarbeiten.


[im folgenden Jahr]


Wir haben VOLLSTES Verständnis für Ihren Unmut, die Zeit des Aufschiebens ist VORBEI, der Leistungsgedanke muss wieder in den Vordergrund rücken und schon in einigen Wochen, werden wir einen Entwurf vorlegen, der dem 
Verfassungsgerichtsurteil  gerecht werden wird.

[später im Jahr]
Unsere Mitglieder werden unruhig, insbesondere dieser schreckliche Bundeswehrclub legt den Finger auf die Wunde, dass die Truppe sich kaum mehr ohne Hartz IV über Wasser halten kann. Können wir das bitte vor den nächsten Tarifverhandlungen abhandeln?

Puuuuh, da verlangst Du aber was, Du weißt genau, dass dieses Kartenhaus hier sehr fragil ist, die kommenden Wahlen werden schrecklich. Dazu kommt noch die Leier vom Christian ähm Lars, dass erstmal alle einsparen müssen. Das kann ich niemandem in meiner Partei vermitteln. Jetzt schau a mal ned so, Dir gehts doch guat. Ja ich weiß, Mitgliederzahlen und so, ich schau mal, ob wir das Thema irgendwo in den Haushaltsverhandlungen unterbringen können. 

Durgi

Zitat von: Soldat1980 in Gestern um 11:47statt die politisch Verantwortlichen mit derselben Hartnäckigkeit an ihre Verpflichtungen zu erinnern? Vielleicht wäre es tatsächlich angebracht, den Maßstab, den Du für die Beschäftigten in den Ministerien einforderst, auch gegenüber denjenigen anzulegen, deren verfassungsrechtliche Ansprüche seit Jahren auf eine abschließende Regelung warten.

@Soldat1980:

Wenn du wuesstest...
Sollte dieses Trauerspiel irgendwann einmal seinen Abschluss finden und auch nur die Haelfte dessen Beruecksichtigung finden, wofuer an der einen oder anderen Stelle seit Jahren mit bemerkenswerter Hartnaeckigkeit gerungen wird, koennte mancher seine Vorstellung von ministerieller Untaetigkeit noch einmal ueberdenken.

Und vielleicht, rein hypothetisch versteht sich, finden sich dann auch ein paar laengst vergessene Notizzettel, die irgendwann einmal herrenlos auf einem Flurboden gelegen haben koennten. Deren auszugsweise Wiedergabe waere moeglicherweise ausgesprochen erhellend fuer so manchen hier im Forum.

Bis dahin bleibt es selbstverstaendlich bei einer rein literarischen Betrachtung ministerieller Bodenfunde....oder Satireeinlagen von BalBund. Offensichtlich finden wir beide gerade ein Ventil :)
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

netzguru

Zitat von: Durgi in Gestern um 15:06@GeBeamter:

Niemand bestreitet, dass Wohnkosten und kommunale Gebuehren erheblich gestiegen sind. Mich interessiert allerdings zunehmend, warum in dieser Diskussion die eigene wirtschaftliche Handlungsverantwortung nahezu vollstaendig ausgeblendet wird.

Wenn meine Region ueber Jahre immer teurer wird, mein Einkommen aber nicht entsprechend mitwaechst, stehe ich als Familie vor Entscheidungen. Bleiben wir in der bisherigen Wohnung? Ziehen wir ins Umland? Veraendern wir unsere Ausgaben? Organisieren wir Mobilitaet und Betreuung anders? Pruefen wir gegebenenfalls berufliche Alternativen?

Oder erklaeren wir saemtliche Veraenderungen unserer persoenlichen Kostenstruktur kurzerhand zum Alimentationsdefizit?

Nehmen wir einige Beispiele:

Ein Beamter wohnt seit zwanzig Jahren in einer guenstigen Bestandswohnung. Sein Kollege zieht heute in derselben Stadt in eine erheblich teurere Wohnung. Identische Besoldung, voellig unterschiedliche finanzielle Spielraeume. Ist damit die Besoldung des einen verfassungsgemaess und die des anderen nicht?

Eine Familie entscheidet sich fuer ein Eigenheim mit hoher monatlicher Finanzierung. Eine andere wohnt zur Miete und haelt ihre Fixkosten niedriger. In welchem Umfang soll der Dienstherr individuelle Finanzierungsentscheidungen ausgleichen?

Ein Beamter pendelt taeglich 80 Kilometer, weil seine Familie im bisherigen Wohnumfeld bleiben moechte. Sein Kollege wohnt zehn Kilometer von der Dienststelle entfernt. Sind die hoeheren Mobilitaetskosten des ersten Haushalts automatisch Ausdruck unzureichender Alimentation?

Zwei Beamte derselben Besoldungsgruppe leben in Regionen mit erheblich unterschiedlichen Wohnkosten. Der eine kann monatlich Ruecklagen bilden, der andere kaum. Das ist eine reale wirtschaftliche Ungleichheit. Sie beantwortet fuer sich genommen allerdings noch nicht die verfassungsrechtliche Frage.

Natuerlich gibt es Situationen, in denen ein Umzug weder zumutbar noch realistisch ist. Dienstortbindung, Kinderbetreuung, Pflegeverpflichtungen, Arbeitsmarkt und familiaere Bindungen setzen der individuellen Entscheidungsfreiheit Grenzen. Das bestreite ich ausdruecklich nicht.

Nur kann persoenliche Handlungsverantwortung nicht grundsaetzlich dort enden, wo die eigene Lebensfuehrung teurer wird.

Der Dienstherr schuldet eine amtsangemessene Alimentation. Er schuldet keine Garantie, dass jede Familie unabhaengig von Wohnort, Immobilienfinanzierung und individuellen Entscheidungen ihren bisherigen Lebensstandard unveraendert fortsetzen kann.

Umgekehrt entbindet die persoenliche Verantwortung den Dienstherrn selbstverstaendlich nicht von seinen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen.

Warum sollte es eigentlich so schwer sein, beide Aussagen gleichzeitig gelten zu lassen?

Weshalb muessen wir einander fuer unterschiedliche Betrachtungsweisen schelten? Warum wird aus einer Differenzierung regelmaessig eine vermeintliche Parteinahme fuer oder gegen den Dienstherrn?

Eine aufgeklaerte Diskussionskultur sollte gerade darin bestehen, widerspruechlich erscheinende Lebenswirklichkeiten nebeneinander anerkennen zu koennen, ohne jede Abweichung von der eigenen Sichtweise als Angriff zu verstehen.

Die Anerkennung individueller Eigenverantwortung relativiert keinen verfassungsrechtlichen Anspruch. Und die Anerkennung eines verfassungsrechtlichen Anspruchs hebt individuelle Eigenverantwortung nicht auf.

Beides gleichzeitig denken zu koennen, sollte uns eigentlich nicht ueberfordern.

Gut geschrieben und gegenüber gestellt.

netzguru

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 15:14Wir müssen hier mal die Kirche im Dorf lassen. Ihr tut ja alle so, als ob Ihr auf Sozialhileniveau besoldet werdet.
Ich gebe zu, dass es bei A 4 bis A 6 doch sehr eng werden kann, aber alles darüber müsste doch wunderbar ausreichen, um bei EDEKA oder RWE einkaufen zu gehen.
Unsere Vorfahren würden sich im Grabe umdrehen, die mussten einen Krieg miterleben, die haben im Sozialismus Einheitsgehälter bekommen. Es war also immer knapp gewesen. Und nun kommen halt Zeiten, wo wir alle den Gürtel etwas enger schnallen müssen.
Das sieht übrigens die Leitungsebene im BMI ähnlich, natürlich wird es einen Entwurf sehr bald geben. Aber wir sind bei heute nicht verhungert und werden immer unser Auskommen als Beamte haben.

Ja auf Sozialhileniveau ist man, wenn durch DDU im Ruhestand ist und nichts mehr nebenbei Arbeiten kann.
Höhere Kosten da alles mit dem Auto erledigt werden muss, da Fahrradfahren nicht mehr geht.
Alles was ich früher selbst erldigen konnt brauche ich jetzt Handwerker.
Bei meiner Unfallrente hält der Pensionservice auch gut die Hand auf.

TORR

Zitat von: Durgi in Gestern um 13:20@TORR: Dein Vergleich mit einer faelligen Rechnung illustriert den berechtigten Unmut ueber die Dauer und auch nur ueber sie. Ein bereits bezifferter Zahlungsanspruch und eine noch gesetzgeberisch zu konkretisierende Besoldungsanpassung sind rechtlich allerdings unterschiedliche Sachverhalte.

Das stimmt, ich habe nie etwas anderes behauptet. Dieser Sachverhalt macht es aber für den Betroffenen nicht besser. Die ,,Wirkung" ist ,,Es kommt zu spät". Das rechtliche ,,Warum" ist dem Betroffenen zunächst egal.

Und was die inzwischen eingestreuten persoenlichen Beleidigungen betrifft:

Es mag mir ,,durchgegangen" sein, aber ich kann mich nicht erinnern, persoenliche Beleidigungen eingestreut zu haben.
Sollte es doch von einem Foristen so aufgenommen worden sein, so war es weder wissentlich noch willentlich.

Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!
I. Kant

lotsch

Zitat von: BalBund in Gestern um 18:08Ich empfehle, den Hypothesen eines bärtigen Mitforisten Beachtung zu schenken, auch wenn er inhaltlich dieser Tage sicherlich etwas kontroverser Auftritt als noch vor einer Weile.

[vor einiger Zeit bei Sekt und Häppchen]

Du, Kerle, Du weißt ja, wir haben demnächst wieder Jahrestagung. Die rote Schrulle ist ja nun weg, aber die Themen bleiben natürlich. Was brauchst Du von uns, damit wir beide möglichst gut aussehen?


Du willst Kohle für Deine Beamten, richtig? Immer geht es nur ums Geld, auf die Arbeitsplatzsicherheit, die wir bieten schaut wieder einmal niemand. Ihr wisst genau, wie schlecht die Bevölkerung Euch wahrnimmt, brauchen wir hier nicht zu diskutieren, ich weiß, der Laden liefe ohne Euch nicht, aber es ist echt ein Scheißthema nach außen. Null Profilierung möglich, mein Leitungsstab wird aber was erarbeiten.


[im folgenden Jahr]


Wir haben VOLLSTES Verständnis für Ihren Unmut, die Zeit des Aufschiebens ist VORBEI, der Leistungsgedanke muss wieder in den Vordergrund rücken und schon in einigen Wochen, werden wir einen Entwurf vorlegen, der dem
Verfassungsgerichtsurteil  gerecht werden wird.

[später im Jahr]
Unsere Mitglieder werden unruhig, insbesondere dieser schreckliche Bundeswehrclub legt den Finger auf die Wunde, dass die Truppe sich kaum mehr ohne Hartz IV über Wasser halten kann. Können wir das bitte vor den nächsten Tarifverhandlungen abhandeln?

Puuuuh, da verlangst Du aber was, Du weißt genau, dass dieses Kartenhaus hier sehr fragil ist, die kommenden Wahlen werden schrecklich. Dazu kommt noch die Leier vom Christian ähm Lars, dass erstmal alle einsparen müssen. Das kann ich niemandem in meiner Partei vermitteln. Jetzt schau a mal ned so, Dir gehts doch guat. Ja ich weiß, Mitgliederzahlen und so, ich schau mal, ob wir das Thema irgendwo in den Haushaltsverhandlungen unterbringen können.


Dieses Gerede wird in Bayern leicht getoppt. Da sagte die zustandige bayer. Referendin in Speyer : Solche Besoldungswünsche würden dem Ansehen des Berufsbeamtentums in der Gesellschaft schaden. Und der Bayer. Ministerpräsident sagt regelmäßig, er bekennt sich zum Berufsbeamtentum (wenn man zwischen den Zeilen liest, ist das eine Drohung, dass man es auch abschaffen könnte).

PolareuD

#7286
Zitat von: lotsch in Gestern um 19:20Dieses Gerede wird in Bayern leicht getoppt. Da sagte die zustandige bayer. Referendin in Speyer : Solche Besoldungswünsche würden dem Ansehen des Berufsbeamtentums in der Gesellschaft schaden. Und der Bayer. Ministerpräsident sagt regelmäßig, er bekennt sich zum Berufsbeamtentum (wenn man zwischen den Zeilen liest, ist das eine Drohung, dass man es auch abschaffen könnte).

Können sie gerne machen. Am besten analog zur Deutschen Bundespost die Beamten in Vorruhestand versetzen. Die Alternative wäre das Bundesamt für Flugsicherung, wo der Übertritt mit großzügigen Gehältern honoriert wurde.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Maximus

Zitat von: BalBund in Gestern um 18:08Ich empfehle, den Hypothesen eines bärtigen Mitforisten Beachtung zu schenken, auch wenn er inhaltlich dieser Tage sicherlich etwas kontroverser Auftritt als noch vor einer Weile.

[vor einiger Zeit bei Sekt und Häppchen]

Du, Kerle, Du weißt ja, wir haben demnächst wieder Jahrestagung. Die rote Schrulle ist ja nun weg, aber die Themen bleiben natürlich. Was brauchst Du von uns, damit wir beide möglichst gut aussehen?


Du willst Kohle für Deine Beamten, richtig? Immer geht es nur ums Geld, auf die Arbeitsplatzsicherheit, die wir bieten schaut wieder einmal niemand. Ihr wisst genau, wie schlecht die Bevölkerung Euch wahrnimmt, brauchen wir hier nicht zu diskutieren, ich weiß, der Laden liefe ohne Euch nicht, aber es ist echt ein Scheißthema nach außen. Null Profilierung möglich, mein Leitungsstab wird aber was erarbeiten.


[im folgenden Jahr]


Wir haben VOLLSTES Verständnis für Ihren Unmut, die Zeit des Aufschiebens ist VORBEI, der Leistungsgedanke muss wieder in den Vordergrund rücken und schon in einigen Wochen, werden wir einen Entwurf vorlegen, der dem
Verfassungsgerichtsurteil  gerecht werden wird.

[später im Jahr]
Unsere Mitglieder werden unruhig, insbesondere dieser schreckliche Bundeswehrclub legt den Finger auf die Wunde, dass die Truppe sich kaum mehr ohne Hartz IV über Wasser halten kann. Können wir das bitte vor den nächsten Tarifverhandlungen abhandeln?

Puuuuh, da verlangst Du aber was, Du weißt genau, dass dieses Kartenhaus hier sehr fragil ist, die kommenden Wahlen werden schrecklich. Dazu kommt noch die Leier vom Christian ähm Lars, dass erstmal alle einsparen müssen. Das kann ich niemandem in meiner Partei vermitteln. Jetzt schau a mal ned so, Dir gehts doch guat. Ja ich weiß, Mitgliederzahlen und so, ich schau mal, ob wir das Thema irgendwo in den Haushaltsverhandlungen unterbringen können.


Dann lag ich mit meiner Vermutung gar nicht mal so falsch. BMI hat den Verbänden (Geyer, Liebel etc.) sehr wahrscheinlich signalisiert, dass jetzt zeitnah ein neuer Entwurf kommt. Ich bin mir auch deshalb so sicher, da der BDZ einen Kabinettsbeschluss bis Ende November gefordert hat (https://www.bdz.eu/news/2026/10/06/bdz-fordert-kabinettsbeschluss-bis-ende-november). Dies ist eine sehr kurze Frist. Dies kann man nur machen, wenn man weiß, dass etwas bereits in der Mache ist.  Der BDZ würde sich sonst selbst unter Druck setzen.

Es ist ein abgekartetes (Schau-)Spiel...ein Geben und Nehmen...

Wenn der Entwurf jetzt kommt, können die Verbände behaupten, dass dieser erst auf ihren Druck hin veröffentlicht wurde.

Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass der Innenminister oder einer seiner StS mit leeren Händen zur nächsten DBB-Jahrestagung erscheinen möchte. Allein aus diesem Grund wird es einen neuen Entwurf geben...nur um die Gemüter etwas zu beruhigen und wieder etwas Zeit zu erkaufen.

Name0815

Zitat von: Durgi in Gestern um 14:29BalBund hat mit seiner kleinen Kabinettssatire moeglicherweise mehr ministerielle Wirklichkeit eingefangen, als man auf den ersten Blick vermuten wuerde.

Rein hypothetisch, versteht sich: Nehmen wir einmal an, die fachlich zustaendigen Referate haetten die verfassungsrechtlichen Anforderungen laengst analysiert, verschiedene Berechnungsmodelle entwickelt und deren finanzielle Auswirkungen beziffert. Dann waere die eigentliche Herausforderung vermutlich nicht mehr die Erkenntnis des Problems, sondern die Entscheidung ueber dessen konkrete Loesung.

Rein hypothetisch, versteht sich: Nehmen wir weiter an, das BMI haette mehrere rechtlich vertretbare Varianten auf dem Tisch. Eine grosszuegigere, eine haushaltsschonendere und eine, bei der man hofft, dass Karlsruhe nicht gleich wieder die Stirn runzelt. Dann duerfte das BMF mit bemerkenswerter Praezision nach den Kosten fragen. Nicht nur fuer 2027, sondern auch fuer die Folgejahre, die Versorgung und moegliche Nachzahlungen.

Rein hypothetisch, versteht sich: Angenommen, die Fachabteilungen waeren sich sogar weitgehend einig. Dann koennte ein Vorhaben trotzdem auf der Ebene der Hausleitungen ins Stocken geraten. Denn eine fachliche Einigung ist noch keine politische Freigabe. Und die Unterschrift unter einen Vermerk kostet bekanntlich weniger als die Unterschrift unter eine milliardenschwere Verpflichtung. ;)

Rein hypothetisch, versteht sich: Vielleicht wuerde man anschliessend versuchen, die Mindestalimentation moeglichst zielgenau sicherzustellen, ohne das gesamte Besoldungsgefuege staerker als erforderlich anzuheben. Familienbezogene Komponenten, Abstandsgebot, Besoldungsgruppen, Erfahrungsstufen und Versorgung waeren dabei allerdings keine voneinander unabhaengigen Stellschrauben. Wer an einer dreht, bewegt unter Umstaenden gleich mehrere andere mit.

Rein hypothetisch, versteht sich: Besonders reizvoll duerfte die Rueckwirkung werden. Laufende Mehrausgaben kann man wenigstens in die mittelfristige Finanzplanung schreiben. Rueckwirkende Ansprueche dagegen erfordern die Klaerung von Anspruchsberechtigung, Zeitraeumen, Fallzahlen und finanziellen Gesamtwirkungen. Da kann eine vermeintlich elegante Regelung schnell zum haushalterischen Ueberraschungsei werden.

Rein hypothetisch, versteht sich: Irgendwann koennte die politische Ebene feststellen, dass weiteres Zuwarten weder die verfassungsrechtlichen Verpflichtungen beseitigt noch die Angelegenheit billiger macht. Dann wuerde man sich moeglicherweise auf eine Variante verstaendigen, die rechtlich tragfaehig, finanziell darstellbar und politisch vermittelbar erscheint. Nicht zwingend die grosszuegigste. Aber diejenige, fuer die sich eine Mehrheit organisieren laesst.

Rein hypothetisch, versteht sich: Sobald diese Grundsatzentscheidung gefallen waere, koennte sich das Tempo schlagartig aendern. Was vorher monatelang zwischen Ressorts, Leitungsebenen und Haushaltsvorbehalten festhing, koennte ploetzlich binnen weniger Wochen in Richtung Kabinett wandern. Ministerielle Arbeitsgeschwindigkeit und politische Entscheidungsgeschwindigkeit sind eben zwei voellig verschiedene Groessen.

Rein hypothetisch, versteht sich: Vielleicht sitzen die vielgescholtenen Arbeitsbienen also gar nicht seit Monaten untätig vor ihren Bildschirmen, sondern haben laengst mehr Varianten gerechnet, verworfen, angepasst und erneut geprueft, als wir hier Forumsseiten produzieren koennen. Die politische Entscheidung koennen sie deswegen trotzdem nicht selbst treffen.

Rein hypothetisch, versteht sich: Weihnachten koennte ein schoener Termin sein. Maerz ebenfalls. Nur interessiert sich ein ressortuebergreifender Entscheidungsvorbehalt erfahrungsgemaess herzlich wenig fuer unseren Adventskalender.

Rein hypothetisch, versteht sich: Und wenn ich den tatsaechlichen Stand der Dinge kennen wuerde, waere ich vermutlich der Letzte, der ihn in einem oeffentlichen Forum diskutieren wuerde. ;)

Insofern, @RArnold: Danke fuer deine Geduld und deinen respektvollen Umgang. Und @BalBund: Du lieferst weiterhin die Kabinettsdialoge, ich ergaenze gelegentlich die hypothetischen Aktenvermerke.

Rein hypothetisch wird es Zeit für eine KI die den Job der Juristen teilweise übernimmt. Sonst dauert das Trauerspiel noch weitere Jahre!

Fürsorgepflicht404

Zitat von: Durgi in Gestern um 13:20An die Runde:
Ich sehe, mein Beitrag hat fuer eine gewisse Belebung der Diskussion gesorgt. ;)

Bemerkenswert finde ich allerdings, mit welcher Hartnaeckigkeit einige aus meiner Kritik an der rhetorischen Dramatisierung eine Rechtfertigung verfassungswidriger Besoldung konstruieren. Dabei habe ich die Alimentationspflicht des Dienstherrn, die politische Verantwortung und die Kritik an den jahrelangen Verzoegerungen ausdruecklich bejaht.

@Soldat1980: Deinen Hinweis auf den respektvollen Umgang miteinander teile ich. Allerdings sollte man von jedem Diskussionsteilnehmer erwarten duerfen, zwischen ministerieller Facharbeit, politischer Entscheidungsverantwortung und gesetzgeberischer Umsetzung zu unterscheiden. Wer diese Ebenen unterschiedslos zusammenfuehrt, darf sich ueber fachlichen Widerspruch nicht wundern. Das gilt unabhaengig davon, ob jemand Ministerialjurist, Professor oder UvD der 3. Kompanie ist.

@DeltaR95: Wenn du meine Aussage erst eigenmaechtig verkuerzen und anschliessend mit einem von dir ergaenzten Sinn versehen musst, um mir einen Fehler nachzuweisen, diskutierst du inzwischen mit deiner eigenen Interpretation.

@GeBeamter: Deinen Ausfuehrungen zur wirtschaftlichen Belastung bestimmter Familienkonstellationen widerspreche ich keineswegs. Allerdings begruendet eine verfassungsrechtlich unzureichende Besoldung nicht automatisch die sozialwissenschaftliche Feststellung individueller Armut. Dafuer bedarf es einer Betrachtung der tatsaechlichen Einkommens- und Haushaltsverhaeltnisse. Die Alimentationspruefung und die Armutsmessung verfolgen unterschiedliche Erkenntnisziele.
Deinen Hinweis auf moegliche steuerliche Nachteile spaeter Nachzahlungen halte ich hingegen fuer einen durchaus relevanten weiteren Aspekt. Ob und in welcher Hoehe solche Nachteile entstehen, haengt allerdings von der konkreten steuerrechtlichen Behandlung und den individuellen Verhaeltnissen ab.

@TORR: Dein Vergleich mit einer faelligen Rechnung illustriert den berechtigten Unmut ueber die Dauer und auch nur ueber sie. Ein bereits bezifferter Zahlungsanspruch und eine noch gesetzgeberisch zu konkretisierende Besoldungsanpassung sind rechtlich allerdings unterschiedliche Sachverhalte.
Und was die inzwischen eingestreuten persoenlichen Beleidigungen betrifft: Wer mit Kant unterschreibt und anschliessend auf das Niveau einer Wirtshausauseinandersetzung zurueckfaellt, liefert zumindest einen interessanten Beitrag zur praktischen Rezeptionsgeschichte der Aufklaerung. ;D


Und damit zu dem Punkt, den ich eigentlich zur Diskussion stellen wollte.

Wer sich fuer eine Beamtenlaufbahn entscheidet, kennt grundsaetzlich die geltenden Besoldungstabellen, die Einstiegsbezuege und die absehbare Einkommensentwicklung. Wer sich beispielsweise bewusst fuer ein Eingangsamt mit 3.000 Euro entscheidet, trifft zunaechst eine eigenverantwortliche berufliche Entscheidung auf Grundlage der ihm bekannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Damit verzichtet er selbstverstaendlich nicht auf seinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation. Art. 33 Abs. 5 GG ist kein individuell abdingbares Vertragsangebot. Ebenso wenig entbindet die Kenntnis der Besoldungshoehe den Gesetzgeber von seiner Verpflichtung zur verfassungsgemaessen Ausgestaltung.

Allerdings erschliesst sich mir nicht, weshalb aus der spaeteren verfassungsrechtlichen Beanstandung einer bereits zuvor bekannten Besoldungssituation zugleich folgen soll, dass die bis dahin bestehenden wirtschaftlichen Verhaeltnisse rueckwirkend als existenzielle Notlage dargestellt werden muessen.

Die verfassungsrechtliche Neubewertung eines Besoldungssystems veraendert nicht automatisch die tatsaechliche wirtschaftliche Vergangenheit seiner Besoldungsempfaenger.

Selbstverstaendlich koennen Inflation, Krankheit oder unvorhersehbare wirtschaftliche Belastungen die finanzielle Situation erheblich veraendern. Allerdings gehoeren auch Familiengruendung, Kinderzahl, Wohnortwahl und die damit verbundenen Ausgaben zur individuellen Lebensplanung. Diese Entscheidungen sind legitim und ihre alimentationsrechtlichen Konsequenzen vom Dienstherrn im verfassungsrechtlich gebotenen Umfang zu beruecksichtigen. Sie entziehen sich deshalb aber nicht jeder persoenlichen Eigenverantwortung.

Wer sich bewusst fuer eine bestimmte familiaere und wirtschaftliche Lebensgestaltung entscheidet, muss deren absehbare finanzielle Auswirkungen zunaechst auch in seine eigene Planung einbeziehen. Aus der Tatsache, dass die verfuegbaren Mittel anschliessend nicht saemtliche individuellen Lebensvorstellungen ermoeglichen, laesst sich weder unmittelbar eine existenzielle Notlage noch deren alleinige Verursachung durch den Dienstherrn ableiten.

Der Alimentationsgrundsatz verpflichtet den Staat zu einer amtsangemessenen Versorgung des Beamten und seiner Familie. Er garantiert keine vollstaendige wirtschaftliche Folgenneutralitaet saemtlicher persoenlicher Lebensentscheidungen.

Gerade diese Unterscheidung zwischen verfassungsrechtlich geschuldeter Familienalimentation und individuell gewaehltem Lebensstandard scheint mir in der gegenwaertigen Diskussion zunehmend verloren zu gehen.

Der Anspruch auf verfassungsgemaesse Alimentation benoetigt keine dramatische Ausschmueckung, um rechtlich verbindlich zu sein...

Und genau darum geht es mir: um die Trennung von Rechtsanspruch, wirtschaftlicher Lebenswirklichkeit und zuhauf recht grosszuegig bemessener Forumsrhetorik.
Die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Dienstherrn wird durch diese Differenzierung keinen Deut geringer. Die Qualitaet unserer Diskussion koennte dadurch allerdings gewinnen. ;)

Ich geh nun wieder darueber sinnieren, ob die 24" amtsangemessene Mobilitaet sicherstellen....


Dein Trennungsversuch zwischen Rechtsanspruch und Lebenswirklichkeit ist sauber formuliert. Er hat nur einen Konstruktionsfehler. Er unterstellt, der Beamte habe bei der Ernennung eine ,,bekannte wirtschaftliche Rahmenbedingung" akzeptiert. Hat er nicht. Er hat eine Besoldung akzeptiert, von der er annehmen durfte und musste, dass sie verfassungsgemäß ist. Genau dafür gibt es Art. 33 Abs. 5 GG, und genau deshalb verhandelt der Beamte nicht, streikt nicht und unterschreibt keinen Arbeitsvertrag. Man kann eine Verfassungswidrigkeit nicht ,,eigenverantwortlich einpreisen", die der Gesetzgeber selbst bestreitet und die erst Jahre später in Karlsruhe festgestellt wird.

Niemand muss rückwirkend eine Existenznot erfinden, um zu Recht verärgert zu sein. Es reicht völlig, nüchtern zu rechnen. Wem über Jahre ein Fünftel bis ein Viertel dessen gefehlt hat, was ihm zustand, der hat nicht gehungert. Aber er hat anders gewohnt, anders geplant, anders vorgesorgt und womöglich die Familiengründung verschoben, die du der ,,individuellen Lebensplanung" zuschreibst. Diese Planung beruhte auf einer Zahl, die der Dienstherr zu niedrig angesetzt hat. Das ist keine Forumsrhetorik, das ist Kausalität.

Dann kommt die Abwicklung. Verzugszinsen gibt es nicht, Prozesszinsen allenfalls ab Rechtshängigkeit. Die Inflation frisst die Nachzahlung leise mit. Wenn sie nach Jahren kommt, fließt sie gebündelt in einem Jahr zu und wird versteuert, Fünftelregelung hin oder her. Dazwischen liegen Verfahrensdauern, bei denen Vorlagen an das BVerfG gern sieben Jahre reifen und Besoldungsjahre betreffen, die weit über ein Jahrzehnt zurückliegen. Und kaum ist ein Urteil da, erfindet der nächste Besoldungsgesetzgeber neue Rechenkreativität, Stichwort fiktives Partnereinkommen.

Wer das erlebt, dessen Vertrauen in eine rechtsstaatlich korrekte Behandlung wurde einmal durch die Besoldung erschüttert und wird ein zweites Mal durch einen Rechtsweg erschüttert, der den Schaden eher verwaltet als behebt. Dass solche Leute sich im Ton nicht immer an die Etikette eines Oberseminars halten, mag man bedauern. Ihnen deshalb nahezulegen, ihren Ärger erst einmal dogmatisch einwandfrei zu sortieren, wirkt allerdings ein wenig so, als würde man aus dem Turmzimmer heraus die Lautstärke im Erdgeschoss bemängeln.

Der Anspruch braucht keine Dramatik, da hast du recht. Aber die Betroffenen brauchen auch keine Erlaubnis, um ihn mit Nachdruck zu vertreten. Die Qualität der Diskussion gewinnt nicht durch Tonpolizei, sondern dadurch, dass man den Schaden vollständig rechnet. ;)