Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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matthew1312

Zitat von: Quasselstrippe in Heute um 17:06D.h. es muss irgendwo anders definiert sein, warum gerade die Familie mit bis zu zwei Kindern die "Normalfamilie" ist. Oder der Begriff ist an der Stelle einfach "aus der Luft gegriffen".
Reproduktionsrate. Punkt.

InternetistNeuland

Zitat von: Quasselstrippe in Heute um 17:06Hm, ich finde den Begriff "Normalfamilie" genau nur in der Randnummer 71. Und dort heißt es eben, die Normalfamilie hat bis zu zwei Kinder und es ist bisher amtsangemessen.

 D.h. es muss irgendwo anders definiert sein, warum gerade die Familie mit bis zu zwei Kindern die "Normalfamilie" ist. Oder der Begriff ist an der Stelle einfach "aus der Luft gegriffen".

Ich dachte, genau darum wäre es gegangen in der Frage, wie man denn ursprünglich irgendwann mal dazu gekommen ist, die 4K-Familie als "normal" anzusetzen und wie man das "sachgerecht begründet hat" und nicht, weil es gerade Zeitgeist war irgendwann mal. Wenn es nur auf "Zeitgeist irgendwann mal" beruht, dann lässt es sich ja einfach ändern...

Ich fände es naheliegend, wenn der Staat als Familiengröße 4K ansetzt, weil es sich dabei um ein hoffentlich nachhaltiges demographisches Konzept handelt. Sozusagen eine gewünschte Durchschnittszielgröße, wenn man nur mit einer ganzzahligen Kopfzahl rechnen darf, die halbwegs zu einem Erhalt der Bevölkerung führt ohne große Schrumpfung und ohne großes Wachstum. Wahrscheinlich bin ich da zu naiv ...




Normalfamilie ist alles bis einschließlich 2 Kinder. Danach wird es zur Vielkindfamilie. Dies ist so im vorletzten Urteil definiert worden.

In diesem Urteil wurde entschieden, dass der Bedarf ab dem dritten Kind komplett über Zuschläge gedeckt werden muss/darf, da das Grundgehalt nicht ausreichend ist.

Pumpkin76

Zitat von: Phoenix in Heute um 14:49Weil die 4k-Alleinverdienerfamilie ja auch nicht aus der Luft gegriffen wurde?

Generell der spezielle Schutz von Ehe und Familie gehört auf den Prüfstand, der wurde auch arbiträr aus der Luft gegriffen und ist gar nicht mehr die Lebensrealität - schließlich heiraten gar nicht mehr so viele Leute.  ;D

andreb


Zitat von: Rheini in Heute um 15:52Alternativen Vorschlag?

Rückgriff aufs Steuerrecht ?
Steuerrecht ist besonderes Verwaltungsrecht, wie das Besoldungsrecht ebenfalls... klar im Steurerrecht unter anderen Sachverhalten (z.B. betriebliche Interessen). Aber mittlerweile mit eindeutigen Prozentzahlen hinterlegt.

Pumpkin76

Zitat von: andreb in Heute um 18:27Rückgriff aufs Steuerrecht ?
Steuerrecht ist besonderes Verwaltungsrecht, wie das Besoldungsrecht ebenfalls... klar im Steurerrecht unter anderen Sachverhalten (z.B. betriebliche Interessen). Aber mittlerweile mit eindeutigen Prozentzahlen hinterlegt.

BVerwG
ZitatEine Analogie ist zulässig, wenn die maßgebliche Norm eine planwidrige Regelungslücke aufweist und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand, den der Normgeber geregelt hat, vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Normgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Vorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen

MOGA

Zitat von: emdy in Heute um 17:24Jede Besoldungsreform, die in unserem Leben einen spürbaren Unterschied machen würde, ist nicht mehrheitsfähig. Die kommt nur durch gerichtlichen Zwang.

Und selbst gerichtlicher Zwang infolge eines Urteils scheint zunächst noch keine Wirkung zu entfalten...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Quasselstrippe

Zitat von: InternetistNeuland in Heute um 18:11Normalfamilie ist alles bis einschließlich 2 Kinder. Danach wird es zur Vielkindfamilie. Dies ist so im vorletzten Urteil definiert worden.

In diesem Urteil wurde entschieden, dass der Bedarf ab dem dritten Kind komplett über Zuschläge gedeckt werden muss/darf, da das Grundgehalt nicht ausreichend ist.

Ja, das ist mir klar, das kenne ich alles. Aber etwas definieren (quasi als Axiom annehmen/vorgeben) ist ja etwas anderes als etwas sachgerecht zu begründen. Wenn das BVerfG 1977 gesagt hätte, dass die Normalfamilie 1977 so zu sehen ist, weil es damals der statistisch deutlich häufigste vorkommende Fall war, dann könnte heute ein DH auf die Idee kommen und sagen, dass man heute eine 3K-Familie ansetzen könnte, das würde sich ja mit den Maßstäben aus 1977 vertragen, nur wäre eben heute die 3K-Familie der statistisch häufigste Fall.
Dann könnte man einfach die ganze MÄE-Rechnung auf die 3K-Faktoren herunterrechnen und die Gehälter würden deutlich sinken...

In der Zwischenzeit habe ich ausführlich mit der Google-KI über das Thema gestritten und die hat mir ein paar interessante Punkte präsentiert. Die KI vertritt dabei die Position, dass zwar die Statistik heute für ein 3K-Modell spricht, es aber zwei wesentliche Punkte gäbe, bei der 4K-Familie zu bleiben (wir haben uns eine ganze Zeit immer im Kreis gedreht, was kann man auch von einem LLM anderes erwarten):

- die Standard-Erwartung junger Menschen (im reproduktionsfähigen Alter) wäre nach allen Umfragen immer noch die 4K-Familie (trotz aller Geburtenstatistik)... alleine 70% aller junger Menschen wollen zwei Kinder haben; dies wäre der soziologische Beleg für die 4K-Familie als Normalfamilie "qua Wunschbild" (immerhin mal ein sachlicher Beleg)
- die 4K-Familie wäre nicht so sehr der Ausnahmefall (37% immer noch) bei Ansatz einer 3K-Normalfamilie wie es die 5K-Familie ist bei Ansatz einer 4K-Normalfamilie... es ging um den Begriff der Sozialhilfisierung der Beamtenbesoldung... die käme beim Ansatz von 3K-Familien deutlich zu häufig vor durch das zweite Kind... es wäre nicht mehr die Ausnahme, dass ein Beamter einen hohen Familienzuschlag erhalten müsste, um nicht in die Armut katapultiert zu werden durch das zweite Kind... d.h. das Amt als wesentlicher Besoldungsgrund würde zu oft in den Hintergrund gerückt werden durch den häufigen hohen Kinderzuschlag schon für das zweite Kind (auch das würde ich als sachlichen Beleg gelten lassen, auch wenn man sich dann fragen kann, ab welchem Prozensatz genau die Sache dann kippt...)

Ich habe dann argumentiert, dass in NRW die hohen Kinderzuschläge ja schon länger so etabliert wären und Abstandsgebote usw. wohl nicht ganz so relevant wären, aber die KI hat sich auf nichts eingelassen und alles für verfassungswidrig erklärt, was da so läuft, genauso wie die Einbeziehung von Partnereinkommen beliebiger Spielart... :-)