Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Durgi

Zitat von: PolareuD in Heute um 14:02Hab Dank für deine persönliche Meinung, so kommt der Beitrag zumindest bei mir an. Es ist interessant zu sehen, dass wir gar nicht soweit auseinander liegen in unserer Vorstellung über ein zukunftsfähiges Besoldungssystem. Auch wenn mir bewusst ist, dass das deine Meinung ist und nicht zwangsläufig die des politischen Umfeldes. Tendenziell liege ich aber ein Stück weit mehr am letzten Beitrag von GoodBye (#7866). A3/1 würde bei mir bei ca. 3700 € liegen plus FamZ (4k), plus Ortzuschlag, ggf. den Beihilfebemessungssatz noch etwas Anheben.

Bisher waren deine Beiträge oft kryptisch als konkret. Du wirfst Fragen auf, lieferst aber außerhalb der Frage wenig sachdienliche Beiträge, obwohl man das Gefühl hat, dass du das durchaus könntest, wenn du wolltest oder dürftest, oder täuscht mich mein Gefühl?

Mich interessieren vor allem die rechtlichen und politischen Grenzen des Machbaren. Deshalb stelle ich gelegentlich Fragen, deren Beantwortung mir aufschlussreicher erscheint als die naechste Modellrechnung. Quasi am Puls der Beamtenschaft abklopfen. Stimmungslage und oft udn regelmaessig Fachwissen abgreifen, welches mir bisweilen verschlossen blieb oder ich noch nie gedacht habe.

Was deinen letzten Absatz betrifft: Dein Gefuehl muss dich nicht unbedingt taeuschen. Allerdings hat es durchaus Gruende, weshalb ich manche Dinge konkreter ausfuehre und andere lieber zur Diskussion stelle.

Mehr moechte ich dazu eigentlich gar nicht sagen.
Sachkenntnis beginnt dort, wo die eigene Gewissheit einer kritischen Pruefung standhalten muss.

andreb

Wer sagt denn, dass A3/1 für eine zukünftige Besoldungstabelle weiterhin unten / oben links zu sein hat ?
Was ist mit einer Abkopplung der Soldatenbesoldung ?
Gibt es überhaupt noch nach A3 besoldete Beamte im einfachen Dienst im Bundesbereich ?Wann erfolgte die letzte Verbeamtung im einfachen Dienst?

Solange die derzeitige Besoldungstabelle A in dieser Form weiterhin Bestand haben sollte, so wird m.E. nur fiskalische Flickschusterei betrieben, um so günstig wie möglich aus der Sache rauszukommen

GoodBye

Zitat von: Durgi in Heute um 14:11GoodBye,

du beklagst die seit Jahrzehnten versaeumten Besoldungsanpassungen. Ich erlaeutere dir die verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten ihrer Nachholung. Du antwortest erneut mit den Versaeumnissen des Gesetzgebers.

Du behauptest, Rn. 93 lasse die Frage bewusst offen, damit der Gesetzgeber erst einmal reparieren koenne. Ich verweise auf Rn. 91 und 92, wo Karlsruhe die moeglichen Auswirkungen auf das gesamte Besoldungsgefuege ausdruecklich thematisiert.

Und den Unterschied zwischen einem betrieblichen Stundenverrechnungssatz und einem Nettolohn willst du bewusst ignorieren.

Was soll ich darauf noch erwidern? Du gehst auf die eigentlichen Argumente nicht ein und haeltst deine Wiederholungen offenbar fuer deren Widerlegung.

Das wird mir langsam etwas muehsam. ;)

ZitatDas ganze Thema ist mühsam.

Das BVerfG schildert mögliche Auswirkungen der Verletzung der Mindestbesoldung auf höhere Besoldungsgruppen (mittelbares Abstandsgebot) in Rn. 91 und 92. Rn. 93 gibt es, weil das Gericht in Achtung der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers eine Verletzung höherer Besoldungsgruppen durch Verletzung der Mindestbesoldung nur im beschränkten Umfang überprüfen kann.

Jetzt sind wir wieder beim Thema der Organtreue. Der Gesetzgeber kann diesen fundamentalen Schuss vor den Bug als Anlass nehmen, die Besoldungstabelle auch rückwirkend vollständig neu zu regeln, oder er aber repariert notdürftig, wird dann aber in Konsequenz erneut die Fahrt nach Karlsruhe auf sich nehmen müssen.

Welche verfassungsrechtlichen(!!!) Schwierigkeiten einer Nachholung siehst du denn? (Zu den vermeintlichen haushalterischen Problemen hattest du ja bereits etwas geschrieben). 

,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

BVerfGBeliever

Zitat von: GoodBye in Heute um 13:05Wo ist der Zielkonflikt und die Sprengkraft?
Meine genannten 5.300 EUR entsprechen einem Stundenlohn von rund 29,83 EUR (5.300 EUR mal 12 durch 52 durch 41). Berücksichtigt man die sechs Wochen Ferien und rund zwei Wochen Feiertage, sind es sogar 35,25 EUR.

Wenn du jetzt diesen potenziellen Stundenlohn eines A3 mit dem seiner ähnlich qualifizierten Freunde vergleichst, die in der Privatwirtschaft tätig sind und vermutlich nicht allzu weit über dem Mindestlohn liegen (und außerdem u.a. Rentenversicherungsbeiträge leisten müssen), dann sehe ich durchaus Potenzial für eine entsprechende BILD-Schlagzeile..


Zitat von: Durgi in Heute um 13:32Daher lieber vorsichtig mit einem Druckmittel aka Ass im Aermel arbeiten.
Ein "Ass im Ärmel" ist in der Tat nie verkehrt..  :)

Ndsftw

Zitat von: Joschy89 in Heute um 14:13Ah Okey und die Berechnung ist aber der Durchschnitt von A6 bis A9 Korrekt? sowie im einfachen Dienst A3 bis A5 ? dann ist es Plausibel das man auf Brutto so einen Hohen Betrag kommt bezüglich den Rückstellungen, Beihilfen usw. Interessant die Rechnung wieder was gelernt. Danke !
Richtig. Man kann sich die Datenlage auch irgendwo anschauen - ich hab in Erinnerung, dass dabei zB A9mD höher war als A9 gD mit der Begründung, dass dies öfters altgediente Kollegen bzw. Junginspektoren sind - insofern ist dieser Betrag ziemlich akkurat berechnet worden.

Ndsftw

Zitat von: andreb in Heute um 14:19Wer sagt denn, dass A3/1 für eine zukünftige Besoldungstabelle weiterhin unten / oben links zu sein hat ?
Was ist mit einer Abkopplung der Soldatenbesoldung ?
Gibt es überhaupt noch nach A3 besoldete Beamte im einfachen Dienst im Bundesbereich ?Wann erfolgte die letzte Verbeamtung im einfachen Dienst?

Solange die derzeitige Besoldungstabelle A in dieser Form weiterhin Bestand haben sollte, so wird m.E. nur fiskalische Flickschusterei betrieben, um so günstig wie möglich aus der Sache rauszukommen

Jeder Gefreite bei der Bundeswehr zB.
Dem einfachen Dienst gehören zig Tausend Soldaten der Mannschaften an

Rheini

Zitat von: Durgi in Heute um 14:16Mich interessieren vor allem die rechtlichen und politischen Grenzen des Machbaren. Deshalb stelle ich gelegentlich Fragen, deren Beantwortung mir aufschlussreicher erscheint als die naechste Modellrechnung. Quasi am Puls der Beamtenschaft abklopfen. Stimmungslage und oft udn regelmaessig Fachwissen abgreifen, welches mir bisweilen verschlossen blieb oder ich noch nie gedacht habe.

Was deinen letzten Absatz betrifft: Dein Gefuehl muss dich nicht unbedingt taeuschen. Allerdings hat es durchaus Gruende, weshalb ich manche Dinge konkreter ausfuehre und andere lieber zur Diskussion stelle.

Mehr moechte ich dazu eigentlich gar nicht sagen.

Über das "wie" darf man aber auch das "wann" nicht vergessen.

Und da fehlt es bei den DH auch noch.

tunnelblick

Zitat von: Durgi in Heute um 14:16Mich interessieren vor allem die rechtlichen und politischen Grenzen des Machbaren. Deshalb stelle ich gelegentlich Fragen, deren Beantwortung mir aufschlussreicher erscheint als die naechste Modellrechnung. Quasi am Puls der Beamtenschaft abklopfen. Stimmungslage und oft udn regelmaessig Fachwissen abgreifen, welches mir bisweilen verschlossen blieb oder ich noch nie gedacht habe.

Was deinen letzten Absatz betrifft: Dein Gefuehl muss dich nicht unbedingt taeuschen. Allerdings hat es durchaus Gruende, weshalb ich manche Dinge konkreter ausfuehre und andere lieber zur Diskussion stelle.

Mehr moechte ich dazu eigentlich gar nicht sagen.

Die heute von dir dargestellten Zahlen waren ja leider sehr konkret - also so konkret, dass wenn sie stimmen würden, dies schon fast einem Leak gleichen würde, was natürlich niemals nicht passieren wird.