Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Bundi

Zitat von: FrageFuerNenFreund in Heute um 08:57Brauchst nicht für mich fragen.... Weil diese Antwort kenne ich schon! NEIN wird es nicht! Genauso wie Rentenansprüche NICHT mit der Pension von denen verrechnet wird sondern "ontop" kommt.

Aber dennoch Danke das du für mich fragen wolltest ;-)


War auch nicht ernst gemeint ;-)
Sonst zahle ich Eintritt fuer so ne Comedy oder Satire.

FrageFuerNenFreund

Zitat von: Bundi in Heute um 08:59War auch nicht ernst gemeint ;-)
Sonst zahle ich Eintritt fuer so ne Comedy oder Satire.


Das kann ich mir nicht leisten.... Deshalb lese ich hier mit  ;)

Aber ja habe mich schon gewundert wo "Kimonbon" geblieben ist.... War wohl eine halbe Weltreise die gemacht wurde ;-) Willkommen zurück vom Arzt ;-)
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

Finanzer

Zitat von: Bundi in Heute um 08:58Was habe ich diese Beiträge vermisst von unserem Bonbon ;-)

Früher habe ich mich darüber gelacht, heute nach all den Jahren hatte der User nicht ganz Unrecht und der angedachte Weg über Doc Holiday ist eine immer näher rückende Option.
6 Jahre nun schon, die Kinder haben zu Ende studiert, das Ganze hat mal so nebenbei fast 200.000 Euro gekostet, da hätte eine aA sicher in so manchem Monat gutgetan.
Und so ganz nebenbei soll ich mich bei meinen Entscheidungen und dienstlichem Handeln an Gesetze und Urteile halten ?
Allein die Gedanken daran und die in meinen Augen schreiende Ungerechtigkeit und "Hilflosigkeit" bzw. dem DH restlos ausgeliefert zu sein, kann einen schon krank machen.

Für uns alle kommt irgendwann der Tag, an dem man versteht das nicht SwenT, BVerfGBeliever, ALTStRG, Goodbye, Polareud, Rentenonkel, Durgi, BALBUND und wie sie alle heißen die wichtigsten Forenmitlieder sind.
Der einzige, der von Anfang an die Wahrheit und Erkenntnis hatte, der ist Kimonbon.

Hugo

Können ja eine Sekte gründen und dem allwissenden Propheten und Hellseher Kimonbon huldigen

Illunis

In Kimono und Bonbonmützen?

Durgi

Zitat von: Hugo in 21.10.2026 19:04Ich glaube was Durgi uns vermitteln wollte war etwas Ähnliches wie das Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg (Mt 20,1–16).

Ich war zum Zeitpunkt der Einstellung mit der Besoldung einverstanden. Habe daher langfristig mit dieser Besoldung gerechnet. Kann ich auch nachvollziehen, dennoch reicht es mir im mD vorne und hinten nicht mehr. Ich wohne schon günstig, kaufe Angebote, fahre spritsparend 100 auf der Autobahn und das mit einer Klapperkiste. Immerhin einer zuverlässigen Klapperkiste  ;) Ich vergleiche Strom- & Gasanbieter mit jährlichen Wechsel und kann mir max. 2 Wochen Campingurlaub alle 2 Jahre gönnen.
Achja... Minijob wurde schon 2 Mal abgelehnt da es mit dienstlichen Interessen kollidieren soll. Also nix mit Hinzuverdienst.

Ich hoffe, dass der Entwurf bald kommt und es durch den BT schafft. Hängt aber wohl wieder an der Ressortabstimmung. Bin mal gespannt was der WD BT so ausgetüffelt hat...

Hugo, guten Morgen :)

wir betrachten hier im Forum bevorzugt individuelle Lebenssituationen und leiten daraus regelmaessig, durchaus emotional gepraegt, Erwartungen an eine bundesweit geltende Besoldungssystematik ab.

Dabei ist die verfassungsrechtliche Ausgangslage voellig unabhaengig davon, ob jemand am Monatsende rote oder schwarze Zahlen auf seinem Konto schreibt. Der Bund ist verpflichtet, jeden Beamten seinem Amt entsprechend angemessen zu alimentieren. Ob jemand ein Haus geerbt, Vermoegen aufgebaut oder erhebliche finanzielle Verpflichtungen hat, aendert an diesem Anspruch grundsaetzlich nichts.

Genau deshalb scheue ich mich, hier auf einzelne Schicksale einzugehen oder mich, verzeih die Formulierung, emotional mitnehmen zu lassen. Nicht etwa, weil mir das Verstaendnis fuer persoenliche Notlagen fehlt, sondern weil ich daraus keinen allgemeingueltigen besoldungsrechtlichen Massstab ableiten kann und auch nicht darf.

Konsequent muesste ich sonst jeder Schilderung einer schwierigen finanziellen Lebenssituation ein gegenteiliges Beispiel gegenueberstellen. Nur welchen Erkenntnisgewinn haetten wir dadurch?

Mich interessiert die Frage, wie der Gesetzgeber seiner Alimentationsverpflichtung gegenueber einem ausgesprochen heterogenen Personenkreis gerecht werden kann, ohne individuelle Lebensumstaende zum Massstab einer fuer alle geltenden Besoldungsordnung zu erheben.

Dass deine persoenliche Situation belastend ist, stelle ich damit ueberhaupt nicht infrage. Ich moechte sie nur nicht mit der verfassungsrechtlichen Bewertung der Bundesbesoldung vermengen.
Sachkenntnis beginnt dort, wo die eigene Gewissheit einer kritischen Pruefung standhalten muss.

tinytoon

@Durgi
Ich würde gerne deine persönliche Einschätzung zu folgendem Tatbestand kennenlernen, den ich hier schon vor längerer Zeit versucht habe darzustellen.

Das BVerfG hat im letzten Jahr festgelegt, dass die rückwirkende Einführung eines fPE nicht möglich ist, gleichzeitig wurde die Bemessung der Mindestbesoldung so bemessen, wie wir es hier seitenweise diskutiert haben. Das bedeutet ja, dass die Besoldung rückwirkend erheblich angehoben werden muss. Ist dadurch nicht ein Besoldungsniveau geschaffen, von welchem aus dann alles weitere in der Zukunft ausgehen muss? Eine Reduzierung der Besoldung wie es der WD beschreibt scheint ja nur äußerst schwierig umsetzbar.

ExponentialFud

Zitat von: tinytoon in Heute um 09:38Das BVerfG hat im letzten Jahr festgelegt, dass die rückwirkende Einführung eines fPE nicht möglich ist, gleichzeitig wurde die Bemessung der Mindestbesoldung so bemessen, wie wir es hier seitenweise diskutiert haben. Das bedeutet ja, dass die Besoldung rückwirkend erheblich angehoben werden muss. Ist dadurch nicht ein Besoldungsniveau geschaffen, von welchem aus dann alles weitere in der Zukunft ausgehen muss? Eine Reduzierung der Besoldung wie es der WD beschreibt scheint ja nur äußerst schwierig umsetzbar.

Genau diesen Punkte verstehe ich auch seit einem Jahr nicht.

Jede rückwirkende Korrektur ohne fPE legt ein Niveau fest, auf dem aufgrund des Fortschreibungs- und Abstandsgebots aufgebaut werden muss.

Rheini

Zitat von: Durgi in Heute um 09:29Hugo, guten Morgen :)

wir betrachten hier im Forum bevorzugt individuelle Lebenssituationen und leiten daraus regelmaessig, durchaus emotional gepraegt, Erwartungen an eine bundesweit geltende Besoldungssystematik ab.

Dabei ist die verfassungsrechtliche Ausgangslage voellig unabhaengig davon, ob jemand am Monatsende rote oder schwarze Zahlen auf seinem Konto schreibt. Der Bund ist verpflichtet, jeden Beamten seinem Amt entsprechend angemessen zu alimentieren. Ob jemand ein Haus geerbt, Vermoegen aufgebaut oder erhebliche finanzielle Verpflichtungen hat, aendert an diesem Anspruch grundsaetzlich nichts.

Genau deshalb scheue ich mich, hier auf einzelne Schicksale einzugehen oder mich, verzeih die Formulierung, emotional mitnehmen zu lassen. Nicht etwa, weil mir das Verstaendnis fuer persoenliche Notlagen fehlt, sondern weil ich daraus keinen allgemeingueltigen besoldungsrechtlichen Massstab ableiten kann und auch nicht darf.

Konsequent muesste ich sonst jeder Schilderung einer schwierigen finanziellen Lebenssituation ein gegenteiliges Beispiel gegenueberstellen. Nur welchen Erkenntnisgewinn haetten wir dadurch?

Mich interessiert die Frage, wie der Gesetzgeber seiner Alimentationsverpflichtung gegenueber einem ausgesprochen heterogenen Personenkreis gerecht werden kann, ohne individuelle Lebensumstaende zum Massstab einer fuer alle geltenden Besoldungsordnung zu erheben.

Dass deine persoenliche Situation belastend ist, stelle ich damit ueberhaupt nicht infrage. Ich moechte sie nur nicht mit der verfassungsrechtlichen Bewertung der Bundesbesoldung vermengen.

Böswillig würde ich schreiben, dass es das Problem des DH ist und nicht meins. Dem DH sind ja auch meine Probleme die ich durch eine nicht aA in den letzten Jahren hatte, herzlich egal .......

Durgi

Zitat von: PolareuD in Gestern um 15:48Ich zitiere mich mal selbst  ;) und würde mich weiterhin über eine Antwort deinerseits freuen, Durgi? 



PolareuD,

ich verstehe durchaus, worauf du hinauswillst. Und natuerlich koennte ich meine Zahlen nun mit verfassungsrechtlichen Massstaeben unterlegen, regionale Differenzierungen berechnen und daraus ein in sich schluessiges Besoldungsmodell entwickeln.

Nur wuerde ich damit meinen urspruenglichen Aussagen nachtraeglich eine fachliche Verbindlichkeit verleihen, die ich ihnen bewusst nicht gegeben habe.

Die 3.500 Euro fuer A3 oder die 8.500 Euro fuer A14 sind meine persoenlichen Vorstellungen davon, wie eine angemessene Besoldungsstruktur aussehen koennte. Sobald ich beginne, diese Betraege anhand der Rechtsprechung Karlsruhes im Einzelnen zu rechtfertigen, entsteht daraus zwangsläufig ein konkreter Regelungsansatz mit entsprechenden Annahmen, Folgefragen und Begruendungsanforderungen.

Das waere eine voellig andere Diskussion, die ich hier weder eroeffnen moechte noch fuer erforderlich halte.

Zumal mir die tatsaechlich anstehenden gesetzgeberischen Entscheidungen und deren verfassungsrechtliche Tragfaehigkeit wesentlich interessanter erscheinen als die nachtraegliche juristische Ausarbeitung meiner eigenen Wunschvorstellungen.

Ich hoffe, du kannst diese Unterscheidung nachvollziehen. Es fehlt mir nicht am Verstaendnis fuer deine Frage, ich moechte nur bewusst bei der urspruenglichen Einordnung meiner Aussagen bleiben. ;)
Sachkenntnis beginnt dort, wo die eigene Gewissheit einer kritischen Pruefung standhalten muss.

Rheini

Zitat von: tinytoon in Heute um 09:38@Durgi
Ich würde gerne deine persönliche Einschätzung zu folgendem Tatbestand kennenlernen, den ich hier schon vor längerer Zeit versucht habe darzustellen.

Das BVerfG hat im letzten Jahr festgelegt, dass die rückwirkende Einführung eines fPE nicht möglich ist, gleichzeitig wurde die Bemessung der Mindestbesoldung so bemessen, wie wir es hier seitenweise diskutiert haben. Das bedeutet ja, dass die Besoldung rückwirkend erheblich angehoben werden muss. Ist dadurch nicht ein Besoldungsniveau geschaffen, von welchem aus dann alles weitere in der Zukunft ausgehen muss? Eine Reduzierung der Besoldung wie es der WD beschreibt scheint ja nur äußerst schwierig umsetzbar.

In NRW (ja die haben es geschafft für eine Vielzahl der Beamten die Besoldung ab 01.01.2027 zu kürzen) wird es eine Ausgleichzulage geben, die jährlich um 10% abgeschmolzen wird.