Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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netzguru

Zitat von: emdy in Heute um 10:43Das schärfste Schwert des Beamten ist "Dienst nach Vorschrift". Das ist so absurd wie wahr.

Ich habe vor jedem Streik, das Rundschreiben Dienst nach Vorschrift ist VERBOTEN, denn das sind Streik ähnliche Maßnahmen versenden müssen.

Skywalker2000

Zitat von: netzguru in Heute um 15:36Ich habe vor jedem Streik, das Rundschreiben Dienst nach Vorschrift ist VERBOTEN, denn das sind Streik ähnliche Maßnahmen versenden müssen.

Das schärfste Schwert eines Beamten ist es, gegen die  Besoldung und sämtliche Beurteilung zu klagen.

Ab 50.000 Klagen sind die bewährten Systeme so überlastet, dass die entsprechenden Stellen reagieren müssen.

netzguru

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 15:52Ab 50.000 Klagen sind die bewährten Systeme so überlastet, dass die entsprechenden Stellen reagieren müssen.

Die braucht es nicht, es reicht wenn z.B. in NRW und Berlin jeder 4 Beamte Klagen würde.
NRW hat 7 Verwaltungsgerichte und ein Oberverwaltungsgericht.
Köln ist für Köln/Bonn zuständig, hier gibt es genug Beamte.
Die verbotene Stadt ist für sich selbst zuständig.  ;D

BVerfGBeliever

Übrigens nur mal kurz zur Info (weil hier diesbezüglich immer mal wieder seltsame Dinge gepostet werden):

1.) Vorabprüfung
- Beim MÄE - also einem absoluten Einkommenswert in Euro - lagen im Jahr 2025 Bayern, Baden-Württemberg und Hessen auf den ersten drei Plätzen.
- Entsprechend ist die erforderliche Mindestbesoldung in diesen drei Bundesländern am höchsten.

2.) Fortschreibungsprüfung
- Beim Nominallohnindex wird hingegen eine relative Betrachtung im Vergleich zum Basisjahr 1996 vorgenommen.
- In den fünf neuen Bundesländern war das Ausgangsniveau der Löhne im Jahr 1996 recht niedrig (im Vergleich zu den alten Bundesländern). Somit würde ich davon ausgehen, dass die relative Entwicklung der Löhne zwischen 1996 und 2025 dort am ausgeprägtesten war.
- Entsprechend resultiert in den neuen Ländern aus der Fortschreibungsprüfung ein größerer Anpassungsbedarf der Besoldung als in den alten Ländern. Konkretes Beispiel: Der Nominallohnindex ist exakt der Grund dafür, dass die A16-Besoldung in Brandenburg in diesem Jahr um rund 18% angehoben wird.
- Im Gegensatz dazu würde ich beispielsweise in Bremen oder im Saarland unter anderem aufgrund der Strukturkrisen der dortigen Industrien (Kohle, Stahl, Werften, etc.) von einer geringeren Steigerung der Durchschnittslöhne zwischen 1996 und 2025 ausgehen, mit den entsprechenden Implikationen für die Fortschreibungsprüfung..

emdy

Na und? Dann sind die Verwaltungsgerichte überlastet. Interessiert keinen.

Alles wie in der Matrix. Der (sinnlose) Rechtsweg ist nur eine weitere Form der Kontrolle.

Ganz so schlimm ist es nun auch nicht aber zur aktuellen Lebenserwartung passen diese Laufzeiten einfach nicht.

Bundesmarokkaner

Ich weiß nicht, ob diese Frage schon gestellt wurde, aber könnte man nicht Widerspruch gegen seine Besoldung einlegen und anschließend klagen, weil wir seit über einem Jahr Zahlungen unter Vorbehalt erhalten? Rein theoretisch müsste jeder Beamte seinen gesamten Sold dafür aufwenden können sich selbst und seine Familie zu versorgen. Wie soll man das machen, wenn man jederzeit mit Rückforderungen rechnen muss? Zumindest der Teil, der unter Vorbehalt gezahlt wird, müsste eigentlich zurückgehalten werden. Könnte man nicht über die Schiene Handlungsdruck erzeugen?

(Mir ist klar, dass der Bund noch nicht so verrückt ist, diese Zahlungen zurückzufordern, aber man weiß ja nie...)