Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

GeBeamter

Um auf die 2500 netto mit PKV in A9 zu kommen, reden wir von 3550€ brutto pro Monat. Das sind im Jahr keine 50k, sondern 42.000. Zunächst einmal das.

Auf Stunden gerechnet sind das 19,2€ brutto pro Stunde. Der Mindestlohn liegt bei 14,60€ pro Stunde ab 01.01.2027 und damit gar nicht Mal so weit weg.

In einer Großstadt in Deutschland (inklusive Umland!) liegen Neumieten für 50qm Zwei-Zimmer-Wohnungen bei 800€ kalt und aufwärts. Da ist man schnell bei der Faustformel max 30% des netto fürs Wohnen darüber. Familie ist selbst unter Berücksichtigung des FZ nicht möglich. Das frisst schon die Miete für die dann größere Wohnung auf. Kinderbetreuungskosten, Verpflegung etc. darf der Beamte A9 dann aus dem Grundgehalt stemmen, von dem nach Abzug der Miete noch 1700€ übrig sind, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Während der Grundsicherungssatz für eine 3K Familie bei fast 1500€ liegt. Sobald der A9 also Heizkosten und Strom gedeckt hat, steht er bei 41h WAZ nicht besser da, als jemand, der in der Woche 41h keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist.


GoodBye

Springt doch nicht auf jeden Zug, wenn er denn mal kommt, auf.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe


Pumpkin76

Zitat von: GoodBye in Heute um 09:37Springt doch nicht auf jeden Zug, wenn er denn mal kommt, auf.

Keine Stichelei: Fährt der Zug denn so offensichtlich in die falsche Richtung, dass du gar keinen Anreiz verspürst, den Kollegen hier zu sagen, warum? ;)


DeltaR95

Gegenwärtig liegt der Vorteil bei den Dienstherrn, weil nur jene Beamte Nachzahlungen erhalten, die Widerspruch und/oder Klage eingereicht haben.

Vielleicht wäre ein Weg zur Beschleunigung, sich gegen dieses Prinzip rechtlich zur Wehr zu setzen? Wenn das gekippt wird, würde den Dienstherrn die Verzögerungstaktik faktisch nichts mehr bringen.

Woher kommt eigentlich der Ansatz, dass der Beamte nachweisen muss, dass seine Besoldung nicht amtsangemessen ist? Der Dienstherr muss diese von Amts wegen her korrekt ermitteln, dahinter steht ein ganzer ministerialer Apparat. Wenn der das nicht korrekt hinbekommt oder hinbekommen will, wie soll der einzelne Beamte mit seinem normalerweise in dieser Sache beschränkten Wissen zu diesem Schluss gekommen?

Kann jemand abschätzen, wie erfolgsversprechend so eine Klage wäre?

Dogmatikus

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 12:21...
Die geeignete Schrift gibt es hinsichtlich Niedersachsen bereits - wenn auch nicht als eine Klageschrift; ...

Es ist zugleich anzunehmen, dass sie beizeiten das Licht der Welt erblicken wird.

Darf man diesbezüglich dezent nachhaken, wo man wohl beizeiten nach dem Lichte schauen sollte?

Pumpkin76

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 10:31Woher kommt eigentlich der Ansatz, dass der Beamte nachweisen muss, dass seine Besoldung nicht amtsangemessen ist? Der Dienstherr muss diese von Amts wegen her korrekt ermitteln, dahinter steht ein ganzer ministerialer Apparat. Wenn der das nicht korrekt hinbekommt oder hinbekommen will, wie soll der einzelne Beamte mit seinem normalerweise in dieser Sache beschränkten Wissen zu diesem Schluss gekommen?

Eigentlich wäre die Gesetzesbegründung ja der korrekte Ort für den Dienstherren, dass darzulegen. Leider erlaubt das BVG auch, vor Gericht nachzuschieben, dafür brauchts ja erst mal einen klagenden Beamten und (zumindest außerhalb von Bayern) ein Widerspruchsverfahren - was dann nicht klappen kann, wenn der Dienstherr die Widersprüche nicht verbescheidet.

Nachtrag:
Das ist dann aber ein vom BVG gestattetes Unding, weil auch der motivierteste Beamte gesetzgeberische Fehlschlüsse, Widersprüche und Missachtungen der BVG-Rechtsprechung nicht aufdecken und anprangern kann, wenn der Gesetzgeber dort, wo es eigentlich angebracht wäre, nichts liefert - und die Opposition sich dafür nicht interessiert, weil sie woanders die Regierung stellt..

Verbeamteter

Zitat von: WchterBeamter23 in Heute um 01:02Lebst du eigentlich hinterm Mond? Wer 2,5k Netto als gut ansieht nach einem Ingenieursabschluss hat die letzten 10 Jahre verschlafen? 3k netto ist das durchschnittliche Einstiegsgehalt für Ingenieure! Meine Schwester verdient nach der Erzieherausbildung 2,5
K Netto PLUS 13tes Gehalt..

Bei 3.500 brutto kommen auch eher 2.900 netto raus ... Ingenieure beginnen mit A10 ... wie viel Prozent der gD-Anfänger haben denn MINT-Abschlüsse ... der Klassiker ist doch wohl eher der einfache SB in BAMF, BVA und Co. ... das alles mit sicherem Stufen- und absehbarem BesGr"Aufstieg" ... sicherem Job und nach 5 Jahren Mindestversorgung, die höher ist als die Durchschnittsrente nach 40 Jahren ... wer das finanziell für einen Mitte 20-jährigen Berufsanfänger unangemessen unattraktiv findet, hat wirklich jeden Maßstab verloren - oder muss sich eben was besseres suchen - 33 BBG steht jedem frei ...

Berliner Beamter

Zitat von: Verbeamteter in Heute um 11:05Bei 3.500 brutto kommen auch eher 2.900 netto raus ... Ingenieure beginnen mit A10 ... wie viel Prozent der gD-Anfänger haben denn MINT-Abschlüsse ... der Klassiker ist doch wohl eher der einfache SB in BAMF, BVA und Co. ... das alles mit sicherem Stufen- und absehbarem BesGr"Aufstieg" ... sicherem Job und nach 5 Jahren Mindestversorgung, die höher ist als die Durchschnittsrente nach 40 Jahren ... wer das finanziell für einen Mitte 20-jährigen Berufsanfänger unangemessen unattraktiv findet, hat wirklich jeden Maßstab verloren - oder muss sich eben was besseres suchen - 33 BBG steht jedem frei ...

Hui, da spricht aber jemand dem DH nach dem Mund !!!!

Nur zur Erinnerung : es gibt auch noch viele A8er, 7er, 6er und 5er.

Und die verdienen weitaus weniger als A10er. die sollen auch zufrieden mit dem sein, was ihnen "geboten" wird. Tolle Ansicht (vom DH).

InternetistNeuland

Zitat von: Verbeamteter in Heute um 11:05Bei 3.500 brutto kommen auch eher 2.900 netto raus ... Ingenieure beginnen mit A10 ... wie viel Prozent der gD-Anfänger haben denn MINT-Abschlüsse ... der Klassiker ist doch wohl eher der einfache SB in BAMF, BVA und Co. ... das alles mit sicherem Stufen- und absehbarem BesGr"Aufstieg" ... sicherem Job und nach 5 Jahren Mindestversorgung, die höher ist als die Durchschnittsrente nach 40 Jahren ... wer das finanziell für einen Mitte 20-jährigen Berufsanfänger unangemessen unattraktiv findet, hat wirklich jeden Maßstab verloren - oder muss sich eben was besseres suchen - 33 BBG steht jedem frei ...

Bei 500€ Krankenkasse auf 2900 Netto zu kommen, den Zaubertrick würde ich gerne sehen. Zumindest in den meisten Bundesländern starten Ingenieure mit A9 im gehobenen Dienst.

Rheini

#8562
Nur zur Erinnerung.

Weder ein A5, noch ein A10 und auch ein B6 muss sich rechtfertigen, warum, wofür und weshalb er Anrecht auf die aA hat.

Ein Blick ins GG reicht ...

GoodBye

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 09:44Keine Stichelei: Fährt der Zug denn so offensichtlich in die falsche Richtung, dass du gar keinen Anreiz verspürst, den Kollegen hier zu sagen, warum? ;)

Verstehe ich schon 😉

Ich sehe diese posts mit dem Appell zufrieden zu sein eher als bewusste, leider hier immer wiederkehrende, Provokation.

Niemand will hier Zensur, aber eigentlich könnte man so einen offensichtlichen Schwachsinn auch einfach löschen.

Zumal der Vergleich sowieso häufig hinkt. Der Dienstherr wird sich schon überlegt haben, weshalb er den Ingenieur in einem Sonderstatusverhältnis braucht, dann wird er ihn auch was die Besoldung angeht, so zu behandeln haben.

Aber es ist ja auch zu verlockend, am verkaterten Sonntagmorgen einfach ein paar Leute zu triggern und wenigstens am Wochenende ein bisschen Selbstwirksamkeit zu spüren 😂
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

PolareuD

Zitat von: Verbeamteter in Heute um 11:05Bei 3.500 brutto kommen auch eher 2.900 netto raus ... Ingenieure beginnen mit A10 ... wie viel Prozent der gD-Anfänger haben denn MINT-Abschlüsse ... der Klassiker ist doch wohl eher der einfache SB in BAMF, BVA und Co. ... das alles mit sicherem Stufen- und absehbarem BesGr"Aufstieg" ... sicherem Job und nach 5 Jahren Mindestversorgung, die höher ist als die Durchschnittsrente nach 40 Jahren ... wer das finanziell für einen Mitte 20-jährigen Berufsanfänger unangemessen unattraktiv findet, hat wirklich jeden Maßstab verloren - oder muss sich eben was besseres suchen - 33 BBG steht jedem frei ...

Der öffentliche Dienst muss für alle gleichermaßen Attraktiv sein. Da alle über dem selben Kamm geschert werden, gilt das auch für MINT-Absolventen. Der öffentliche Dienst muss daher grundsätzlich für überdurchschnittlich gut Qualifizierte als attraktiver Arbeitgeber/Dienstherr wahrgenommen werden.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"