Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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GoodBye

Zitat von: Libor in Gestern um 22:17Gesendet aus dem Wolkenkuckucksheim.

,Die Verpflichtung des Dienstherrn zu einer amtsangemessenen Alimentation des sich mit seiner ganzen Arbeitskraft seinem Amt widmenden Beamten besteht also nicht allein – und wohl nicht einmal vorrangig – in dessen persönlichem Interesse, sondern dient zugleich dem Allgemeininteresse an einer fachlich leistungsfähigen, rechtsstaatlichen und unparteiischen Rechtspflege und öffentlichen Verwaltung, hat also auch eine qualitätssichernde Funktion. Das Berufsbeamtentum wird so zu einem tragenden Element des Rechtsstaats (vgl. BVerfGE 121, 205 <221>; 141, 56 <71 Rn. 38>; 169, 67 <91 Rn. 47>).
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Peter2025

Morgen wird der Dobrindt als Gast auf dem Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin teilnehmen.
Er soll wohl auch ein paar Worte abgeben.

Ist da jemand zufällig?

Quetsche

Zitat von: Peter2025 in Gestern um 22:37Morgen wird der Dobrindt als Gast auf dem Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin teilnehmen.
Er soll wohl auch ein paar Worte abgeben.

Ist da jemand zufällig?

Wolltest ein paar Eier und Tomaten Spenden  ;D