Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

NvB

Zitat von: GeBeamter in Heute um 08:41Im hD mögen zwar TB und Beamte einen deutlichen Nettounterschied bei gleicher Tätigkeit haben. Der kommt aber im Wesentlichen dadurch zustande, dass der TB Ansprüche an Versicherungen erwirbt, die der Beamte nicht erwerben darf/muss.
Der TB bekommt dafür also auch eine Leistung.
Ich für mich halte daher immer fest: sowohl der Tarif, als auch die Besoldung müssen eigentlich drastisch rauf. Steigt die Besoldung infolge der Entscheidungen des BVerfG nun, geht auch der Tarif irgendwann deutlich hoch (gleicher Lohn für gleiche Arbeit bzw je nach Laufbahn sogar mehr brutto als bei Beamten).

Ich glaube ja sogar, dass das der Hauptgrund ist, warum eine aA wirklich verschleppt wird. Schließlich wird dann ein E13 ganz schön dumm schauen, dass ein A7er annähernd ans gleiche Netto kommt.

Zweiter Aspekt wird auch sein, dass der Staat seit Jahrzehnten eine effektive und durchdigitalisierte Bürokratie und Verwaltung scheut ("Kosten").

Ich meine, schaut euch Mal um, wir beschäftigten Angestellte, die noch Papierakten durch die Gegend als Kurier fahren.

Dieser Staat hat es einfach verpasst statt die Kohle in die Digitalisierung zu stecken, lieber in Mitarbeiter.

Seit Jahrzehnten predige ich schon, dass man mit guter Digitalisierung und einen schlanken Staat, der nicht jeden Einzelfall auf den Schritt genau regulieren möchte, um ja jeden Cent einzusparen, der durch die Regulierung selbst dann hohe Euro-Beträge als Kosten generiert, den Staat im Personalraum irgendwo bei 50% einsparen könnte.

Nun steht man vor dem Dilemma, dass man dieses Personal aA alimentieren muss, und zwar dem Status entsprechend.

Man hat jede Pups-Stelle auf einmal höher bewertet um noch irgendwie eine Attraktivität hinzubekommen, weil gesamtgesellschaftlich die Lohnentwicklung der Produktivität in diesem Land entgllitten ist. Und wundert sich nun, dass man einem A13er nun dem Stand entsprechend mehr zahlen muss.

Sollte die aA irgendwann wirklich so vollzogen sein, wie es sich das BVerfG wünscht, wird es für den Staat halt richtig richtig teuer. Und das nur, weil man meinte, nicht digitalisiern zu müssen und eine ausufernde Bürokratie zu installieren.


Maximus

Zitat von: abi in Heute um 09:48Bundeskongress GdP, Auszug Rede BM Dobrindt

,,So, und jetzt komme ich zur Alimentation: Das Anliegen ist nicht nur berechtigt, es ist überfällig. Ja, und es ist selbstverständlich, die Aufgabe der Politik das jetzt umzusetzen. Ich habe die notwendigen Vorbereitungen mit meinem Haus dafür erledigt. Wir sind in der Schlussabstimmung mit dem Finanzministerium. Sie wissen, dass es um eine ganze große Summe auch von Geld geht, aber Geld, über das die Politik eigentlich nicht streiten muss. (...)

Mein Ziel ist, dass wir diese Alimentationsregelung noch in diesem Jahr im Bundeskabinett verabschieden. Ich gehe davon aus, dass auch dies gelingen wird. Und je schneller, umso besser." (...)


Um auf die Zeitlinien zurückzukommen:

Demzufolge müssten wir kurz vor dem Punkt 5. stehen, hier kann dann ggf. auch die Verbändeabstimmung (wie bei den bisherigen Versuchen der Referentenentwürfe bzgl. Alimentationsgesetz - Seehofer, Faser, etc.) stattfinden.

Mögliche Zeitlinie:
Verbändeabstimmungen: notwendige Zeitlinie 2-3 Wochen,
eine weitere Woche zur Überarbeitung
Letzte mögliche Kabinettssitzung am 16.12.2026 (23.12. unter Vorbehalt)

damit wäre die 47. KW (16. bis 20.11) Deadline, was die Veröffentlichung des Referentenentwurfs angeht.
Sollte bis dahin nichts passieren, wären die Aussagen von BM Dobrindt (noch in diesem Jahr) nicht mehr haltbar...

Schritt 2 und 3 (Ressortabstimmung und Verbändebeteiligung) haben noch nicht stattgefunden. Trotzdem könnte der Entwurf veröffentlicht werden (war beim letzten Mal auch so).

Die Ressorts werden nur zustimmen, wenn die Kosten nicht selbst erwirtschaftet werden müssen. Hier muss eine Lösung gefunden werden. Diese Lösung haben BMI und BMF sehr wahrscheinlich auch schon gefunden (irgendein Kuhhandel). Dieser Kuhhandel muss nur noch von allen Seiten festgezurrt werden.

Ich rechne deshalb mit einer zeitnahen Veröffentlichung des Entwurfes, auf den sich ausschließlich BMI und BMF geeinigt haben. Die klassische Ressortabstimmung wird hier sehr wahrscheinlich erst nach Veröffentlichung stattfinden und sich länger hinziehen.

Rheini

Zitat von: GoodBye in Heute um 09:58Das "hohe Niveau" auf dem gejammert wird, ist das Allgemeininteresse an an einer fachlich leistungsfähigen, rechtsstaatlichen und unparteiischen Rechtspflege und öffentlichen Verwaltung und nicht an der Versorgung der Beamten, sie ist lediglich Mittel zum Zweck.

Dieses Interesse scheint anscheinend nicht mehr vorhanden, oder man verkennt schlichtweg den Wert, in einem Rechtsstaat zu leben, bzw. hat dies zur Selbstverständlichkeit erklärt.

Nun muss man zugestehen, dass unsere Verbände und Gewerkschaften leider auch immer die Individualansprüche der Beamten ins Schaufenster stellen, anstatt das Allgemeininteresse in den Fokus zu stellen. Ich halte das für ein mediales Desaster aus dem der Vorwurf der reinen Anspruchshaltung entwächst.



Dann vermute ich das wir den Begriff hier anders verwenden. Dein Anspruch solltest Du m. M. nach an den Staat adressieren. Deine Post zu diesem Thema, werden vermutlich hier nicht von ihm gelesen.

Rheini

Zitat von: Maximus in Heute um 10:12Schritt 2 und 3 (Ressortabstimmung und Verbändebeteiligung) haben noch nicht stattgefunden. Trotzdem könnte der Entwurf veröffentlicht werden (war beim letzten Mal auch so).

Die Ressorts werden nur zustimmen, wenn die Kosten nicht selbst erwirtschaftet werden müssen. Hier muss eine Lösung gefunden werden. Diese Lösung haben BMI und BMF sehr wahrscheinlich auch schon gefunden (irgendein Kuhhandel). Dieser Kuhhandel muss nur noch von allen Seiten festgezurrt werden.

Ich rechne deshalb mit einer zeitnahen Veröffentlichung des Entwurfes, auf den sich ausschließlich BMI und BMF geeinigt haben. Die klassische Ressortabstimmung wird hier sehr wahrscheinlich erst nach Veröffentlichung stattfinden und sich länger hinziehen.

Derzeit finden mutmaßlich viele Kuhhandlereien statt.

Man munkelt das Söders Wunsch Fr. Aigner zur Bundespräsidenten zu machen entsprochen wird erkauft mit dem Verzicht auf die Mütterrente.

Evtl. wird dann ja die erhöhte Besoldung auch Teil eines anderen Kuhhandels sein.

Malkav

Zitat von: NvB in Heute um 10:07[...]einen schlanken Staat, der nicht jeden Einzelfall auf den Schritt genau regulieren möchte, um ja jeden Cent einzusparen, der durch die Regulierung selbst dann hohe Euro-Beträge als Kosten generiert [...].
Aber doch nicht mit uns missgünstigen Deutschen! Stelle dir mal vor eine alleinerziehende Aufstockerin würde plötzlich eine 4m² zu große Wohnung bezahlt bekommen oder ein dreistelliges Geldgeschenk der Oma würde nicht richtig mit den Leistungsansprüchen verrechnet. Das muss dann diese berüchtigte soziale Hängematte sein.

In der Leistungsverwaltung könnte man sich seeeeeehr viel Prüfaufwand sparen. Den echten Sozialbetrügern (im Sinne von Personen, welche ein Geschäftsmodell daraus gemacht haben in die Staatskasse zu greifen) müsste man dann halt mit den Mitteln des Strafrechts beikommen. Dafür können dann auch gerne 25% der Stellen (mit den darauf sitzenden Menschen), welche in der Leistungsverwaltung wegfielen in die dann mehrbelasteten Strafverfolgungsbehörden umgeschichtet werden.

FrageFuerNenFreund

Zitat von: Malkav in Heute um 10:32Aber doch nicht mit uns missgünstigen Deutschen! Stelle dir mal vor eine alleinerziehende Aufstockerin würde plötzlich eine 4m² zu große Wohnung bezahlt bekommen oder ein dreistelliges Geldgeschenk der Oma würde nicht richtig mit den Leistungsansprüchen verrechnet. Das muss dann diese berüchtigte soziale Hängematte sein.

In der Leistungsverwaltung könnte man sich seeeeeehr viel Prüfaufwand sparen. Den echten Sozialbetrügern (im Sinne von Personen, welche ein Geschäftsmodell daraus gemacht haben in die Staatskasse zu greifen) müsste man dann halt mit den Mitteln des Strafrechts beikommen. Dafür können dann auch gerne 25% der Stellen (mit den darauf sitzenden Menschen), welche in der Leistungsverwaltung wegfielen in die dann mehrbelasteten Strafverfolgungsbehörden umgeschichtet werden.

Die Pfandflaschen nicht zu vergessen!!!!!!!
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

Libor

Zitat von: matthew1312 in Heute um 06:33(...) Berufsanfänger mit teils 200.000 € Einstiegsgehalt (...)

Es ist so vorbei.

Diesen Defätismus mit Verweis auf die Großkanzlei-Gehälter hört man seit Jahren. Man kann aber stark bezweifeln, ob der realitätsgerecht ist.

Zitat von: Sachverarbeiter in Heute um 07:07Also ich vor 10 Jahren angefangen habe, hat man sich die Bewerbungen von Absolventen unter 12 Punkten gar nicht richtig angesehen. Wenn man jetzt teils mehr als das doppelte in der Wirtschaft verdient, dann muss man sich fragen wer von den guten Juristen denn noch Richter oder Staatsanwalt werden will. How the Turns have tabled

Milbank hat auch vor 10 Jahren schon 140.000 EUR Einstiegsgehalt gezahlt, nach 5 Berufsjahren waren es schon damals 210.000 EUR (Bonus nicht inkludiert). 

Ich weiß nicht, wo vor 10 Jahren im öffentlichen Dienst ernsthaft Bewerbungen unter 12 Punkte direkt aussortiert worden sein sollen. Wenn das so gewesen sein sollte, müsste es aber damals offenbar einen ziemlichen Bewerberüberhang an guten Leuten gegegeben haben, um sich so ein wählerisches Verhalten leisten zu können. Und das mit einer R1-Einstiegsbesoldung (Hessen) von damals 47.036,28 EUR. Nach 5 Berufsjahren war man nach damaliger Perspektive übrigens bei 48.464,52 EUR. Bei Milbank winkte bereits damals also nicht das doppelte, sondern das vierfache Gehalt...

Die seit Jahren geäußerte Prognose, die Justiz könne wegen dieser Gehaltsunterschiede keine geeigneten Bewerber mehr finden, hat sich bislang nicht bewahrheitet. Und ehrlich gesagt beobachtet man derzeit das genaue Gegenteil. In Städten wie Düsseldorf, Frankfurt und München (den Hauptstandorten der Großkanzleien) ist es hinsichtlich der Notenanforderungen so schwer wie lange nicht, in den Richterdienst eingestellt zu werden. Er gibt derzeit einen erheblichen Bewerbepool an guten Leuten.

GoodBye

Zitat von: Libor in Heute um 10:41Diesen Defätismus mit Verweis auf die Großkanzlei-Gehälter hört man seit Jahren. Man kann aber stark bezweifeln, ob der realitätsgerecht ist.

Milbank hat auch vor 10 Jahren schon 140.000 EUR Einstiegsgehalt gezahlt, nach 5 Berufsjahren waren es schon damals 210.000 EUR (Bonus nicht inkludiert). 

Ich weiß nicht, wo vor 10 Jahren im öffentlichen Dienst ernsthaft Bewerbungen unter 12 Punkte direkt aussortiert worden sein sollen. Wenn das so gewesen sein sollte, müsste es aber damals offenbar einen ziemlichen Bewerberüberhang an guten Leuten gegegeben haben, um sich so ein wählerisches Verhalten leisten zu können. Und das mit einer R1-Einstiegsbesoldung (Hessen) von damals 47.036,28 EUR. Nach 5 Berufsjahren war man nach damaliger Perspektive übrigens bei 48.464,52 EUR. Bei Milbank winkte damals also nicht das doppelte, sondern das vierfache Gehalt...

Die seit Jahren geäußerte Prognose, die Justiz könne wegen dieser Gehaltsunterschiede keine geeigneten Bewerber mehr finden, hat sich bislang nicht bewahrheitet. Und ehrlich gesagt beobachtet man derzeit das genaue Gegenteil. In Städten wie Düsseldorf, Frankfurt und München (den Hauptstandorten der Großkanzleien) ist es hinsichtlich der Notenanforderungen so schwer wie lange nicht, in den Richterdienst eingestellt zu werden. Er gibt derzeit einen erheblichen Bewerbepool an guten Leuten.


Nur macht es die gute Note allein nicht. Man darf auch für den Job brennen. Aber Teilzeit und Familienfreundlichkeit ist halt das Hauptargument. Teilweise auch für Leute mit guten Noten. Mach# mal den Versuch in einigen Dienststellen etc. nachmittags jemanden zu erreichen.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

MOGA

Zitat von: abi in Heute um 09:48Bundeskongress GdP, Auszug Rede BM Dobrindt

,,So, und jetzt komme ich zur Alimentation: Das Anliegen ist nicht nur berechtigt, es ist überfällig. Ja, und es ist selbstverständlich, die Aufgabe der Politik das jetzt umzusetzen. Ich habe die notwendigen Vorbereitungen mit meinem Haus dafür erledigt. Wir sind in der Schlussabstimmung mit dem Finanzministerium. Sie wissen, dass es um eine ganze große Summe auch von Geld geht, aber Geld, über das die Politik eigentlich nicht streiten muss. (...)

Mein Ziel ist, dass wir diese Alimentationsregelung noch in diesem Jahr im Bundeskabinett verabschieden. Ich gehe davon aus, dass auch dies gelingen wird. Und je schneller, umso besser." (...)


Um auf die Zeitlinien zurückzukommen:

Demzufolge müssten wir kurz vor dem Punkt 5. stehen, hier kann dann ggf. auch die Verbändeabstimmung (wie bei den bisherigen Versuchen der Referentenentwürfe bzgl. Alimentationsgesetz - Seehofer, Faser, etc.) stattfinden.

Mögliche Zeitlinie:
Verbändeabstimmungen: notwendige Zeitlinie 2-3 Wochen,
eine weitere Woche zur Überarbeitung
Letzte mögliche Kabinettssitzung am 16.12.2026 (23.12. unter Vorbehalt)

damit wäre die 47. KW (16. bis 20.11) Deadline, was die Veröffentlichung des Referentenentwurfs angeht.
Sollte bis dahin nichts passieren, wären die Aussagen von BM Dobrindt (noch in diesem Jahr) nicht mehr haltbar...

Aber eine Verbändebeteiligung ist ja nicht zwingend, insbesondere unter der Voraussetzung, dass der Entwurf vom April nur geringfügig, angepasst oder abgeändert wird oder sehe ich das falsch?
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

GoodBye

Zitat von: Rheini in Heute um 10:21Dann vermute ich das wir den Begriff hier anders verwenden. Dein Anspruch solltest Du m. M. nach an den Staat adressieren. Deine Post zu diesem Thema, werden vermutlich hier nicht von ihm gelesen.

Ich poste das ganz bewusst hier, weil hier viele immer anfangen mit zwei Autos, 3 Urlauben und der Frage, wer sich Immobilieneigentum leisten kann.

Darum geht es aber im Kern - zumindest aus Sicht des BVerfG - offensichtlich nicht. Vielleicht löst man sich davon etwas.

Wieso besinnt man sich nicht darauf, was Besoldung bezwecken soll, und geht dann den zweiten Schritt der monetären Ausgestaltung.
Der ergibt sich dann nämlich von selbst.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

abi

Zitat von: MOGA in Heute um 10:49Aber eine Verbändebeteiligung ist ja nicht zwingend, insbesondere unter der Voraussetzung, dass der Entwurf vom April nur geringfügig, angepasst oder abgeändert wird oder sehe ich das falsch?

Sollte der ursprüngliche Entwurf weiterverfolgt werden (mit geringen Anpassungen) wäre m.E. eine erneute Verbändebeteiligung in der Tat obsolet.

Nach meinen bisherigen Erkenntnissen (offizielle Berichterstattung, Forenbeiträgen, etc.) wurde jedoch der letzte Entwurf ad acta gelegt. Ich lasse mich jedoch gerne eines Besseren belehren...  8)
Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

GeBeamter

Zitat von: GoodBye in Heute um 10:48Nur macht es die gute Note allein nicht. Man darf auch für den Job brennen. Aber Teilzeit und Familienfreundlichkeit ist halt das Hauptargument. Teilweise auch für Leute mit guten Noten.

Genau das.

Der Job im öD ist für viele - insbesondere konservativ eingestellte Frauen - ein gutes Zubrot zum Familieneinkommen.
Eine/einer macht Karriere in Unternehmensberatung oder Großkanzlei, der/die andere geht in den öD, ist auch als TB nach ein paar Jahren unkündbar oder wird verbeamtet. Dann ist es im öD sogar möglich komplett aus dem aktiven Dienst heraus zu gehen, ohne den Job vollständig zu verlieren. Wenn die Kinder dann aus dem Gröbsten raus sind, steigt man wieder ein und lebt als Paar sehr gut.

Problem ist nur, dass dann Planstellen mit Leuten besetzt sind, die längere Zeit teilweise oder gänzlich nicht verfügbar sind. Aufgaben müssen dann von anderen übernommen werden, die in der Gerichtsbarkeit eh schon absaufen.

Im Übrigen: ein solches Beispiel wie ich es aufgezeigt habe, regiert gerade unser Land.

Rheini

Zitat von: GoodBye in Heute um 10:51Ich poste das ganz bewusst hier, weil hier viele immer anfangen mit zwei Autos, 3 Urlauben und der Frage, wer sich Immobilieneigentum leisten kann.

Darum geht es aber im Kern - zumindest aus Sicht des BVerfG - offensichtlich nicht. Vielleicht löst man sich davon etwas.

Wieso besinnt man sich nicht darauf, was Besoldung bezwecken soll, und geht dann den zweiten Schritt der monetären Ausgestaltung.
Der ergibt sich dann nämlich von selbst.

Warum soll ich mich von was lösen was in der Verfassung steht und wie kann ich dein "der Staat soll für ne vernünftige Verwaltung sorgen - jammern auf hohem Niveau" umsetzen?

Für mich verfehlst Du hier mit deinen Beiträgen die Zielgruppe die Du erreichen willst 🤷.

Für mich liest sich dein Beitrag so, als wenn ein Beamter mit allem zufrieden sein muss und sich nach unten orientieren sollte.

The F

Zitat von: NvB in Heute um 10:07Ich glaube ja sogar, dass das der Hauptgrund ist, warum eine aA wirklich verschleppt wird. Schließlich wird dann ein E13 ganz schön dumm schauen, dass ein A7er annähernd ans gleiche Netto kommt.


Kurzum, man will nicht.

https://www.investmentweek.com/das-kontroll-chaos-im-finanzministerium-bringt-klingbeil-ins-wanken/

"Die Stimmung im Trudelturm der Berliner Wilhelmstraße erreicht einen Tiefpunkt. Erfahrene Beamte berichten von einer Leitungsebene ohne echtes Interesse an komplexen Fachthemen. Sachliche Einwände der Experten stoßen bei der Führungsriege regelmäßig auf taube Ohren.

Klingbeil besetzte Schlüsselpositionen bevorzugt mit loyalen Parteifreunden der SPD. Das Ministerium setzt sich rigoros über Warnungen der engagierten Fachebene hinweg. Dieser Führungsstil beschädigt das jahrzehntelange Ansehen der mächtigen Behörde nachhaltig.

Aufkommende Zweifel an der Eignung bekämpft das Haus mit extremer Härte. Klingbeil versetzte eine langjährige Abteilungsleiterin nach internen Streitereien im Haushaltsreferat kurzerhand in den einstweiligen Ruhestand. Das Betriebsklima ist von massiver Verunsicherung geprägt."

PolareuD

@ Abi

Wenn nur eine geringfügige Überarbeitung notwendig gewesen wäre, gäbe es schon längst einen Kabinettsbeschluss. Hier geht es, m.M.n., um den Kompromiss: Was kostet es, wer trägt die Kosten, gibt es mehr Geld vom BMF und wo kann man zur Gegenfinanzierung der Besoldung bei den Beamten kosten einsparen (Versorgungskürzung, Beihilfe, usw.).
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"