Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Amtsschimmel

Zitat von: SonicBoom in Gestern um 22:00Huch. Wespennest linksaktiviatischer Beamter angestochen.

Aufenthaltstitel erteilen, Ausreisepflicht feststellen, Abschiebung androhen — Eingriffsverwaltung im Kernbereich. Solche Befugnisse will das Grundgesetz als ständige Aufgabe in der Regel in der Hand von Leuten in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Für dieses Verhältnis verlangt § 7 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit. Drittstaatsangehörige nur bei dringendem dienstlichen Bedürfnis, § 7 Abs. 3.

Das steht da nicht aus Nostalgie. Nach Art. 20 Abs. 2 GG geht die Staatsgewalt vom Volk aus, und was das Volk ist, hat das BVerfG in den Ausländerwahlrechtsentscheidungen an die Staatsangehörigkeit gebunden. Unmissverständlich.

Wer diese Aufgaben dauerhaft über Tarifbeschäftigte abwickelt, hebelt das aus. ,,In der Regel" heißt: Ausnahme, mit Grund, im Einzelfall. Personalmangel seit zehn Jahren ist kein Grund. Das ist ein Zustand.

Der Reflex kommt sofort: Gesetzesbindung, Fachaufsicht, Verwaltungsgericht, alles legitimiert. Dann erklärt mir bitte jemand, wozu Art. 33 Abs. 4 GG überhaupt noch dasteht. Die Norm verlangt Personen, nicht nur Verfahren. Sonst hätte man sie sich sparen können.

Die Frage, die niemand stellt, ist ohnehin eine andere: § 21 VwVfG. Entscheidet dort jemand über Vorschriften, denen er im selben Moment selbst unterliegt? Falls ja, ist das kein Detail.

Ich rede nicht über Herkunft. Ich rede über einen Verfassungsvorbehalt, den man im Verwaltungsalltag leise beerdigt hat. Wer ihn nicht mehr will, soll seine Streichung beantragen. Das wäre wenigstens ehrlich.

Gut, dass Finanzbeamte keine Steuern zahlen und solche im Bauamt keine Gebäude benutzen. Absolute Unbefangenheit gem. 21 VwVfG.

SonicBoom

Zitat von: Amtsschimmel in Gestern um 22:16Gut, dass Finanzbeamte keine Steuern zahlen und solche im Bauamt keine Gebäude benutzen. Absolute Unbefangenheit gem. 21 VwVfG.

Art. 33 Abs. 4 GG. Eingriffsverwaltung im Kernbereich, als ständige Aufgabe, in der Regel im Dienst- und Treueverhältnis. Dazu § 7 BeamtStG. Dazu Art. 20 Abs. 2 GG.

Darauf hätte ich gern eine Antwort. Der Finanzbeamte ist keine.

- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild

Amtsschimmel

Zitat von: SonicBoom in Gestern um 22:42Art. 33 Abs. 4 GG. Eingriffsverwaltung im Kernbereich, als ständige Aufgabe, in der Regel im Dienst- und Treueverhältnis. Dazu § 7 BeamtStG. Dazu Art. 20 Abs. 2 GG.

Darauf hätte ich gern eine Antwort. Der Finanzbeamte ist keine.



Dazu müsste man sich die Organisation des kritisierten Amts ansehen. Ein deutscher TB ist hier dann genauso zu gewichten, wie ein ausländischer TB. Dass ein TB ohne deutsche Staatsangehörigkeit irgendwie NOCH "unhoheitlicher" für das Gesamtgefüge wäre, ist irgendwie stark konstruiert.

Hptm

Zitat von: SonicBoom in Gestern um 22:42Der Finanzbeamte ist keine.

Geniale Idee #ironie : Deutschland könnte in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn keine Steuern eingetrieben werden, weil die Mitarbeiter keine Beamten sind und daher streiken dürfen.
Noch besser: Wenn bei meiner Firma eine Unternehmensprüfung ansteht, stelle ich einfach alle Finanzmitarbeiter ein – dann kann die Prüfung ja gar nicht stattfinden.

Es gibt Gründe, warum es Beamte, Richter und Soldaten gibt. Allerdings muss ein einfacher Lehrer, der kein Abteilungsleiter oder Schulleiter ist, nicht verbeamtet werden. Etwa 40 % aller Beamten sind Lehrer. Da ließe sich durchaus an einigen Stellen sparen.

Julianx1

Oh Mann. Trennt euch mal von dem Gedanken das es nicht ohne Beamte geht. Es würde in allen Bereichen ohne Beamte gehen. In Allen! Selbst Polizei und Streitkräfte müssen nicht verbeamtet werden. Hier und da mal ein paar Stellschrauben an entsprechenden Gesetze, wie zB Streikverbot in strukturrelevanten Bereichen und dann geht's. Wie in andere. Staaten auch. Aber die Frage ist doch einfach Will man das? Ist es effektiver? Ist es günstiger? Ich denke nicht. Aber das ist nicht ausschlaggebend. Vielleicht ist es wirklich an der Zeit das System des Berufsbeamtentums an den Nagel zu hängen. Dann guckt man sich an ob's gut geworden ist. Und wenn nicht, kehrt man vielleicht zurück oder bastelt an was neuem. Anscheinend möchte ja aus den Beamten noch kaum jemand das Beamtentum.