Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Umlauf

Zitat von: Michel68 in Gestern um 18:10Auf anraten meines Besonderen Personalrates , habe ich als Versorgungsempfänger bereits einen Antrag auf Ergänzenden FZ beim DH eingereicht . Meine Frau hat Pflegestufe 3 und eine kleine Erwerbsminderungsrente .

Du hast einen Antrag gestellt zu einem Sachverhalt, zu dem es kein Gesetz gibt? Wenn das Gesetz sehr schnell kommt, dann wird es Herbst werden. Ob das Gesetz dann noch so aussieht, wie der momentane Entwurf, weiß auch noch kein Mensch. Vermutlich wird man, wenn es den so kommen sollte, ein entsprechendes Antragsformular mit allen notwendigen Daten erschaffen.

Knecht

Wenn das Ding nicht spätestens im Herbst verabschiedet wird, wird es wohl wieder der Diskontinuität zum Opfer fallen. Und das halte ich schon für knapp...

Skywalker2000

Wie lange haben die ,,zuständigen" Verbände seit, sich zu dem Entwurf zur Stellungnahme?

Skywalker2000

Zitat von: Knecht in Gestern um 19:03Wenn das Ding nicht spätestens im Herbst verabschiedet wird, wird es wohl wieder der Diskontinuität zum Opfer fallen. Und das halte ich schon für knapp...

Ich denke dass es bis zu der Sommerpause verabschiedet wird... mit gewissen Änderungen..

Viggen


... @Michel68, danke für deine Antwort. Grundsätzlich schadet es sicherlich nicht im Vorfeld Anträge zu stellen, um somit auf Missstände hinzuweisen - auch wenn das rechtlich sinnfrei ist.

Wir freuen uns schon alle auf die Antwort des DH! Bitte hier posten.
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

Umlauf

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 19:51Wie lange haben die ,,zuständigen" Verbände seit, sich zu dem Entwurf zur Stellungnahme?

Stellungnahme: 6. Mai
Beteiligungsgespräche: 26. Mai

Julianx1

Meine große Sorge ist auch die Tarifrunde Bund/VKA 2027.

* 1. Verhandlungsrunde: 9. April 2027
* 2. Runde: 3.–4. Mai 2027
* 3. Runde: 24.–26. Mai 2027 

Abgesehen das es wahrscheinlich eine sehr harte Tarifrunde werden wird, könnte es sein das man ja meint die Ergebnisse davon nicht mehr im Zusammenhang mit dem jetzigen Entwurf zu betrachten. Oder zu meinen, man habe quasi schon vorgearbeitet.

Wenn im Sommer oder im Herbst dieses Gesetz verabschiedet wird, traut sich die Politik in weniger als 12 Monaten erneut die Besoldungstabellen anzuheben?

Hannes009

Es gibt keine direkte Abhängigkeit von den Tarifrunden. Die Mindestbesoldung richtet sich doch nach dem MÄE und somit konnte der DH nur noch darauf achten

bbdhs

Ich denke auch, dass es Zukunft vielleicht nicht mehr die Übertragungen des Tarifergebnisses geben wird, sondern in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen (eigentlich wäre jährlich sinnvoll) eine Anpassung an das MÄE geben wird.

Damit wird der Spieß dann etwas umgedreht und in den Tarifverhandlungen kann auf die Anpassungen bei den Beamten verwiesen werden ... 

Ist ja eigentlich auch besser so. Den die Besoldung ergibt sich ja aus dem Gesetz - nur der Tarif muss verhandelt werden, da nicht gesetzlich (bis auf Mindestlohn) gesichert.

Julianx1

Zitat von: Hannes009 in Heute um 09:11Es gibt keine direkte Abhängigkeit von den Tarifrunden. Die Mindestbesoldung richtet sich doch nach dem MÄE und somit konnte der DH nur noch darauf achten

Ja, das habe ich auch befürchtet. Die aber immer erst mit ordentlich zeitlichen Verzug festgestellt werden.

Da ja auch die Tarifabschlüsse mit einfließen werden wir dann immer hinten anstehen?

tunnelblick

Eine Abkopplung von den Tarifabschlüssen verhindert natürlich auch weitere Details eben jener - bspw. mehr Urlaubstage, mehr Weihnachtsgeld/Jahressonderzahlung etc.
Es müsste ja auch eigentlich einen jährlichen "Prozess" geben, der in einem Automatismus mündet: MÄE für das jeweilig vorige Jahr ermitteln, Tabellen entsprechend anpassen (die Abstände zwischen den Ämtern und den Erfahrungsstufen wird ja gemäß neuen Tabellen endlich vereinheitlicht) und dann sollte man ja eigentlich fertig sein, zumindest was die Grundbesoldung der jeweiligen Stufen angeht. Das sollte auch schneller gehen als jedes Mal auf die Tarifabschlüsse zu warten, mit dem MÄE kann man ja nicht am Tisch verhandeln.

Dunkelbunter

Eine Abkopplung von den Tarifabschlüssen ist doch garnicht vorgesehen.
Sonst hätte man im Entwurf ja nicht wieder eine Versorgungsrücklage eingebaut.

DeltaR95

Zitat von: Julianx1 in Heute um 09:40Ja, das habe ich auch befürchtet. Die aber immer erst mit ordentlich zeitlichen Verzug festgestellt werden.

Da ja auch die Tarifabschlüsse mit einfließen werden wir dann immer hinten anstehen?

Ich bin mir ehrlich gesagt sicher, dass diese Fortschreibung sehr zügig erfolgen wird. Der Gesetzesentwurf schreibt explizit vor, wie die "Dynamisierung" des fiktiven Partnereinkommens aussehen soll.

Heißt für mich, sobald der Dynamik-Wert für das Jahr feststeht, wird der Besoldungsgesetzgeber den unverzüglich umsetzen, da er damit ja die Besoldungshöhe drücken kann.

ZitatDie dynamische Anpassung der Einkommensgrenze nach § 6 Absatz 2 BBhV entsprechend dem Rentenwert West erfolgt mit Wirkung für das auf das Inkrafttreten der Rentenwertbestimmungsverordnung folgende Kalenderjahr. Das Bundesministerium des Innern gibt den jeweils angepassten Betrag durch Rundschreiben bekannt.

Interessant wäre der Fall, wenn das MÄE von einem Jahr auf das nächste um weniger Prozentpunkte ansteigt, als die Anpassung des Rentenfaktors.

Das würde dem Besoldungsgesetzgeber effektiv erlauben, die Besoldung des Beamten sogar abzusenken, weil das Partnereinkommen stärker steigt und anteilig wirkt.

@ Dunkelbunter

ZitatDie Entwicklung des Verhältnisses des verfügbaren Nettoeinkommens zur Mindestbesoldung, das heißt zur Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens, ist fortlaufend zu beobachten. Dadurch bleibt gewährleistet, dass das Besoldungsrecht des Bundes dem verfassungsrechtlich garantierten Alimentationsgrundsatz weiterhin ent-spricht.

Der Besoldungsgesetzgeber hat mit dem Entwurf aus meiner Sicht klar ausgedrückt, wie man in Zukunft zu besolden gedenkt:

1. Das MÄE wird jährlich festgestellt.
2. Daraufhin wird der "kleinste" Beamte unter Anwendung des fiktiven Partnereinkommens exakt und am besten auf den Cent genau rechnerisch auf die 80 % MÄE Grenze gesetzt.
3. Darauf aufbauend wird mit festen Prozentwerten die übrige Pyramide der Besoldung gestellt.

Mit diesem Gesetzesentwurf - meine Lesart - ist die Alimentation in Zukunft ein rein rechnerisches Modell. Die Betrachtung der Alimentation als einer dem Amt und dem gesellschaftlichen Status des Beamten folgenden Bezugsgröße hat sich damit komplett verabschiedet.

tunnelblick

Es wäre ja auch denkbar, dass wenn der Tarifabschluss relativ hoch ausfällt, man diesen dann nicht wirkungsgleich für Beamte übernehmen muss, wenn dies insgesamt die Anpassung mit MÄE übersteigen würde.

GeBeamter

Zitat von: tunnelblick in Heute um 10:20Es wäre ja auch denkbar, dass wenn der Tarifabschluss relativ hoch ausfällt, man diesen dann nicht wirkungsgleich für Beamte übernehmen muss, wenn dies insgesamt die Anpassung mit MÄE übersteigen würde.

Könnte man vermuten. Dann läuft der DH aber Gefahr, auf kurz oder lang den Parameter des Tariflohnindex in der Fortschreibungsprüfung zu reißen.