Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Julianx1

ja, ok. Es kommt natürlich immer auf die Perspektive an. Ich habe 7 Kinder. Einigen wir uns darauf, dass Beide murks sind. Der eine mit EAZ, und der andere mit der fiktiven besseren Hälfte.

JasDoc

Zitat von: Finanzer in Heute um 10:12Gerade bei Soldaten als Hauptbetroffenen des Partnereinkommens.... was für eine shitshow.
Danke fürs Teilen.

Bei keinem Verband ist einerseits die fehlende Unabhängigkeit und Distanz in der Spitze zum DH so grassierend wie beim DBwV, andererseits aber auch zumindest in den repräsentativen Rollen die inhaltliche Tiefe so seicht...

Alleine der Verweis auf der Website "Die angedachten Änderungen umfassen mehrere Gesetze, die Rechtsmaterie ist außerordentlich komplex." ist ein Ausweis dieser Problematik. Ja mag sein, aber nichts ist in seiner "Komplexität" wirklich unvorhersehbar gewesen. Der Bund setzt hier einfach Dinge aus den Ländern angepasst um.

Das fiktive Partnereinkommen herausgelöst, reicht aber schon nach zehn minütiger Überlegung mit den Auswirkungen auf Soldat:innen um dazu locker und "verbandsgerecht" Stellung zu beziehen.

Eine der größten Interessensvertretungen ist oftmals einfach neudeutsch "inept" für ihren Kernauftrag.

Quetsche

Zitat von: JasDoc in Heute um 13:22Bei keinem Verband ist einerseits die fehlende Unabhängigkeit und Distanz in der Spitze zum DH so grassierend wie beim DBwV, andererseits aber auch zumindest in den repräsentativen Rollen die inhaltliche Tiefe so seicht...

Alleine der Verweis auf der Website "Die angedachten Änderungen umfassen mehrere Gesetze, die Rechtsmaterie ist außerordentlich komplex." ist ein Ausweis dieser Problematik. Ja mag sein, aber nichts ist in seiner "Komplexität" wirklich unvorhersehbar gewesen. Der Bund setzt hier einfach Dinge aus den Ländern angepasst um.

Das fiktive Partnereinkommen herausgelöst, reicht aber schon nach zehn minütiger Überlegung mit den Auswirkungen auf Soldat:innen um dazu locker und "verbandsgerecht" Stellung zu beziehen.

Eine der größten Interessensvertretungen ist oftmals einfach neudeutsch "inept" für ihren Kernauftrag.

Du hast sowas von Recht und bringt mich zur Zeit sowas von auf die Palme es muss sich da was ändern und das muss von unten heraus kommen. Es ist doch nicht zuviel verlangt das berechtigte Interessen vertreten werden. Aber hier unten in der Schlammzone bekommt man nichts mit. Keiner wusste z.b. das man seit locker einem Jahrzent vorsorglich Widerspruch einlegen sollte. Es ist einfach nur traurig macht mich echt wütend.

simon1979

Zitat von: JasDoc in Heute um 13:22Bei keinem Verband ist einerseits die fehlende Unabhängigkeit und Distanz in der Spitze zum DH so grassierend wie beim DBwV, andererseits aber auch zumindest in den repräsentativen Rollen die inhaltliche Tiefe so seicht...

Alleine der Verweis auf der Website "Die angedachten Änderungen umfassen mehrere Gesetze, die Rechtsmaterie ist außerordentlich komplex." ist ein Ausweis dieser Problematik. Ja mag sein, aber nichts ist in seiner "Komplexität" wirklich unvorhersehbar gewesen. Der Bund setzt hier einfach Dinge aus den Ländern angepasst um.

Das fiktive Partnereinkommen herausgelöst, reicht aber schon nach zehn minütiger Überlegung mit den Auswirkungen auf Soldat:innen um dazu locker und "verbandsgerecht" Stellung zu beziehen.

Eine der größten Interessensvertretungen ist oftmals einfach neudeutsch "inept" für ihren Kernauftrag.

Ihr kennt beide den BBB mit dem Vogel aka Nachtigall in Bayern nicht. Der Vorsitzende ist CSU Mitglied und sitzt im Nürnberger Stadtradt und ist dort für die Belange der Beschäftigten beauftragt. Er war einer der ersten, der 2023 der bayerischen CSU zur Seite gesprungen ist und das fiktive Partnereinkommen für legitim erachtet hat und Widersprüche eh keinen Sinn haben (meine Worte).

Ein Tag später hatte die BBB meine Kündigung im Briefkasten.

Quetsche

Zitat von: simon1979 in Heute um 13:37Ihr kennt beide den BBB mit dem Vogel aka Nachtigall in Bayern nicht. Der Vorsitzende ist CSU Mitglied und sitzt im Nürnberger Stadtradt und ist dort für die Belange der Beschäftigten beauftragt. Er war einer der ersten, der 2023 der bayerischen CSU zur Seite gesprungen ist und das fiktive Partnereinkommen für legitim erachtet hat und Widersprüche eh keinen Sinn haben (meine Worte).

Ein Tag später hatte die BBB meine Kündigung im Briefkasten.

Unglaublich aber so ähnlich kam das jetzt auch von unseren Verband daher ziehe ich eine Kündigung ebenso in Betracht und prüfe gerade wie der VBS so ist. Werde das natürlich dann auch meinen Kameraden so weitergeben.
Irgendwann ist auch mal Schluß bin seit 30 Jahren dabei mir tun da alle jungen Kameraden leid die noch die Jahre vor sich haben.

hehodeluxe

Hallo,

habe gerade die Stellungnahme des BDZ bekommen. Hänge sie mal als PDF hier an.

LesterBangs

Hallo zusammen,

ich blicke da wirklich nicht ganz durch, vielleicht könnt Ihr mich ja mal erleuchten  ;D

Ich bin Beamter in der Bundespolizei
A10, Stufe 8
verheiratet, Frau keine Beamtin
4 kindergeldberechtigte Kinder

Ich habe im April 2018 Widerspruch gegen die Alimentation eingelegt.

Mich würde jetzt interessieren, wie ich die fällige Nachzahlung berechne. Der Nachzahlungsrechner scheint mir da etwas ungenau. Ich habe mit wesentlich mehr gerechnet!? Habe das Ergebnis hier auch einmal angehängt.

Und da ich Widersprch schon 2018 eingelegt habe, muss dann ab diesem Zeitpunkt rückwirkend nachgezahlt werden? Wird das automatisch stattfinden, oder muss ich mich schon einmal auf eine Klage vorbereiten?

Vielen Dank im Voraus,

LB

Michel68

Jetzt habe ich bzgl. der neuen Tabelle , wenn der Entwurf vom Kabinett mal abgesegnet wird , eine Frage zum besseren Verständnis . Zukünftig soll der Abzug 50f und der Abzug 0,9901 wegfallen . Dafür soll dann der max erreichbare Ruhegehaltssatz 69,76 % gelten . Ich weiß es wird eine Nullnummer .
Ich habe aber nur 68,66 % Ruhegehalt erreicht und musste Vorzeitig das Handtuch werfen . Heißt es dann in Zukunft durch den wegfall der beiden Abzüge , das ich vom Gesamtbrutto ( in meinem Fall A9 , Stufe 8 ) nur noch die 68,66 % abrechne , Abzgl dem Versorgungsabschlag von 10,8 % ? Oder habe ich da etwas falsch Verstanden ?

RPKrefeld

Zitat von: LesterBangs in Heute um 14:15Hallo zusammen,

ich blicke da wirklich nicht ganz durch, vielleicht könnt Ihr mich ja mal erleuchten  ;D

Ich bin Beamter in der Bundespolizei
A10, Stufe 8
verheiratet, Frau keine Beamtin
4 kindergeldberechtigte Kinder

Ich habe im April 2018 Widerspruch gegen die Alimentation eingelegt.

Mich würde jetzt interessieren, wie ich die fällige Nachzahlung berechne. Der Nachzahlungsrechner scheint mir da etwas ungenau. Ich habe mit wesentlich mehr gerechnet!? Habe das Ergebnis hier auch einmal angehängt.

Und da ich Widersprch schon 2018 eingelegt habe, muss dann ab diesem Zeitpunkt rückwirkend nachgezahlt werden? Wird das automatisch stattfinden, oder muss ich mich schon einmal auf eine Klage vorbereiten?

Vielen Dank im Voraus,

LB

Wenn man alles genau liest, dann wird das Einkommen der Frau nun angerechnet und der Familienzuschlag ist im Grundgehalt eingebaut. Der "neue" Familienzuschlag ergibt sich nur in Härtefällen.

Was die Nachzahlungen angeht, wenn überhaupt nur, wenn man unter den 15% unter Harz4/ Bürgergeld gefallen ist, der Meridian, der ist erst ab 2025 die Grundlage.

Murmels Frauchen

Zitat von: Quetsche in Heute um 13:31Du hast sowas von Recht und bringt mich zur Zeit sowas von auf die Palme es muss sich da was ändern und das muss von unten heraus kommen. Es ist doch nicht zuviel verlangt das berechtigte Interessen vertreten werden. Aber hier unten in der Schlammzone bekommt man nichts mit. Keiner wusste z.b. das man seit locker einem Jahrzent vorsorglich Widerspruch einlegen sollte. Es ist einfach nur traurig macht mich echt wütend.
Da gebe ich zu 100 % Recht. Woher sollten das die Vorruheständler wissen? Mein verbeamteter Mann ist vor über 7 Jahren gestorben und war die Jahre zuvor schwerst krank. Es gab keinen Kontakt mehr zur Dienststelle und der Kampf mit der Pflegekasse war übel genug.

Schneewitchen

Zitat von: Murmels Frauchen in Heute um 17:06Da gebe ich zu 100 % Recht. Woher sollten das die Vorruheständler wissen? Mein verbeamteter Mann ist vor über 7 Jahren gestorben und war die Jahre zuvor schwerst krank. Es gab keinen Kontakt mehr zur Dienststelle und der Kampf mit der Pflegekasse war übel genug.

Das ist tatsächlich ein Problem. Wenn man aus dem Dienstbetrieb raus ist, dann ist man auch von vielen Informationen entkoppelt.

Eine Möglichkeit wäre, die Seiten der betreffenden Gewerkschaften sporadisch im Internet aufrufen. Hier kann man zu manchen Themen dann durchaus Infos bekommen. Gerade das große Besoldungsthema wird bei uns in den Fachgewerkschaften seit geraumer Zeit immer wieder thematisiert und hier wurde auch eigentlich immer schon der Rat erteilt, dass man jährlich Widerspruch zur Besoldung einlegen soll. Die Gewerkschaften bieten hierzu dann auch Musterschreiben an, in der Regel aber nur für Mitglieder abrufbar sind.