Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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tunnelblick

Der aktuelle Entwurf ist nicht der Weisheit letzter Schluss, aber ich vermute mehr wird es erst mal nicht geben. "Lieber den Spatz in der Hand ..."
Ich verstehe jede Kritik und insbesondere auch die Soldaten, aber wenn jedes Detail noch mal extra ausgearbeitet werden muss, wird eine etwaige aA frühestens in der nächsten Legislaturperiode passieren.

Candyman

Zitat von: tunnelblick in Gestern um 07:25Der aktuelle Entwurf ist nicht der Weisheit letzter Schluss, aber ich vermute mehr wird es erst mal nicht geben. "Lieber den Spatz in der Hand ..."
Ich verstehe jede Kritik und insbesondere auch die Soldaten, aber wenn jedes Detail noch mal extra ausgearbeitet werden muss, wird eine etwaige aA frühestens in der nächsten Legislaturperiode passieren.

ich würde auch den spatz erstmal bevorzugen. Haupsache das warten hat endlich ein ende.. auch wenn justice delayed = justice denied weiterhin zutrifft

Hanswurst

Zitat von: tunnelblick in Gestern um 07:25Der aktuelle Entwurf ist nicht der Weisheit letzter Schluss, aber ich vermute mehr wird es erst mal nicht geben. "Lieber den Spatz in der Hand ..."
Ich verstehe jede Kritik und insbesondere auch die Soldaten, aber wenn jedes Detail noch mal extra ausgearbeitet werden muss, wird eine etwaige aA frühestens in der nächsten Legislaturperiode passieren.

Kritisiert werden durch die Bank keine Details, sondern grundsätzliche Falschannahmen des Dienstherrn. Das fiktive Partnereinkommen in der vorgeschlagenen Form ist mit dem Grundgesetz glasklar NICHT vereinbar, da braucht es eigentlich auch kein weiteres BVerfG-Urteil. Die Höhe der geschuldeten "Nettobesoldung" hat der Dienstherr im BAlimentG ja bereits berechnet, jetzt fehlt nur noch die Erkenntnis, dass der Dienstherr ALLEIN für diese Nettobesoldung aufkommen muss und nicht ein fiktiver Partner, Kinder, Großeltern, der Hamster oder sonst wer.

Vielleicht sollte man im Zuge dessen auch nur noch Leute verbeamten, die auch hoheitliche Tätigkeiten ausüben, dann wäre das in der Bevölkerung vielleicht leichter vermittelbar (im Sinne der Korruptionsvorsorge, Unbestechlichkeit, Sicherung der Erledigung der Kernaufgaben des Staates).

Candyman

Zitat von: Hanswurst in Gestern um 08:45Kritisiert werden durch die Bank keine Details, sondern grundsätzliche Falschannahmen des Dienstherrn. Das fiktive Partnereinkommen in der vorgeschlagenen Form ist mit dem Grundgesetz glasklar NICHT vereinbar, da braucht es eigentlich auch kein weiteres BVerfG-Urteil. Die Höhe der geschuldeten "Nettobesoldung" hat der Dienstherr im BAlimentG ja bereits berechnet, jetzt fehlt nur noch die Erkenntnis, dass der Dienstherr ALLEIN für diese Nettobesoldung aufkommen muss und nicht ein fiktiver Partner, Kinder, Großeltern, der Hamster oder sonst wer.

Vielleicht sollte man im Zuge dessen auch nur noch Leute verbeamten, die auch hoheitliche Tätigkeiten ausüben, dann wäre das in der Bevölkerung vielleicht leichter vermittelbar (im Sinne der Korruptionsvorsorge, Unbestechlichkeit, Sicherung der Erledigung der Kernaufgaben des Staates).

Dem gegenüber gibt es nichts hinzuzufügen was die Verbeamtung angeht.

Alexander79

Zitat von: tunnelblick in Gestern um 07:25Der aktuelle Entwurf ist nicht der Weisheit letzter Schluss, aber ich vermute mehr wird es erst mal nicht geben. "Lieber den Spatz in der Hand ..."

Stimmt, das war aber beim ersten Entwurf schon so und da wars noch wenigstens ein Spatz in der Hand.
Mit dem Entwurf ist es für bestimme Besoldungsgruppen nicht mal mehr ein Krümel und ich persönlich hoffe das der Entwurf niemals die Unterschrift des Bundespräsidenten sieht.
Denn dann werden alle Widersprüche abgelehnt und jeder müsste sofort klagen.

Edit:

Zitat von: Hanswurst in Gestern um 08:45Vielleicht sollte man im Zuge dessen auch nur noch Leute verbeamten, die auch hoheitliche Tätigkeiten ausüben, dann wäre das in der Bevölkerung vielleicht leichter vermittelbar (im Sinne der Korruptionsvorsorge, Unbestechlichkeit, Sicherung der Erledigung der Kernaufgaben des Staates).
Und jetzt erklärst du nochmal schnell was hoheitliche Tätigkeiten sind.
Denn ich wüßte nicht das Beamte "normale" Tätigkeitkeiten ausüben.

PolareuD

Zitat von: tunnelblick in Gestern um 07:25Der aktuelle Entwurf ist nicht der Weisheit letzter Schluss, aber ich vermute mehr wird es erst mal nicht geben. "Lieber den Spatz in der Hand ..."
Ich verstehe jede Kritik und insbesondere auch die Soldaten, aber wenn jedes Detail noch mal extra ausgearbeitet werden muss, wird eine etwaige aA frühestens in der nächsten Legislaturperiode passieren.

Das sehe ich grundsätzlich anders. Ein Entwurf der evident sachwidrig ist, darf im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens nicht verabschiedet werden. Es geht nicht darum erstmal mehr Geld im System zu Parken und dann über die Zeitachse nachzuschieben. Der Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation besteht unmittelbar, ansonsten liefe das Alimentationsprinzip ins leere.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Hanswurst

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 08:48Und jetzt erklärst du nochmal schnell was hoheitliche Tätigkeiten sind.
Denn ich wüßte nicht das Beamte "normale" Tätigkeitkeiten ausüben.

Tätigkeiten die gegenüber dem Bürger in einem Subordinationsverhältnis ausgeübt werden oder Tätigkeiten die das Gewaltmonopol des Staates ausüben.

Es gibt in der Verwaltung zuhauf Tätigkeiten, die dem nicht entsprechen. Z.B. in den Personalstellen, Service Centern (Besoldung, Trennungsgeld, Reisekosten), ITZBund. Das sind alles keine hoheitlichen Tätigkeiten. Auf Landesebene sind es die z.B. die Lehrer (mal ganz davon abgesehen, dass man diese im Angestelltenverhältnis deutlich attraktiver entlohnen müsste um dort die Verbeamtungen stoppen zu können).

ChrisD

#817
Ich persönlich habe ein Problem damit, dass ich mit dem Entwurf derartig über den Tisch gezogen werde.
Wenn der Entwurf so käme, würde ich mich mit Händen und Füßen wehren.

Ein vergessener Urlaubstag und vor allem Unmengen an Rechentricks, die nur auf eine Reduzierung der Kosten abzielt:
- Die Stufe 1 wurde gestrichen. Damit beginnt die Mindestbesoldung erst ab Stufe 2 und der Dienstherr spart sich die Differenz zwischen den Stufen.
- Der Familienzuschlag 1 wurde in das Grundgehalt überführt. Damit wird die Mindestbesoldung um genau diesen Betrag früher erreicht. Bliebe er wie bisher antragsbasiert für Verheiratete, etc. erhalten, würden diese den FZ1 zusätzlich erhalten. Damit wird der bisherige FZ1 für Verheiratete, etc. eingespart.
- Das Partnereinkommen an sich ist wahrscheinlich verfassungswidrig.
- Bei der Berechnung des Partnereinkommens wird regelmäßig die für den DH günstigste Zahl/Berechnung und wechselnde statistische Größen oder gar Basen genutzt. So wird 28h angenommen, da die meisten Mütter von 2 Kindern so viel arbeiten. Angewendet wird es auf alle Partner, unabhängig von einer Kinderanzahl. Mal gibt es eine Berechnung zum fiktiven Partnereinkommen, mal wird eine nicht erläuterte und bezüglich Nutzbarkeit begründete Zahl aus der Beihilfe herangezogen.
- Die rückwirkende Nutzung des Partnereinkommen wird von den Verbänden als rechtswidrig angeprangert.
- Die Mindestbesoldung wird nicht um die Wochenarbeitszeit bereinigt. Die Medianäquivalenzvollzeit liegt laut Böcklerstiftung bei 37,8h. Teilt man das vom BMI benannte Medianäquivalenzeinkommen durch diese Medianäquivalenzvollzeit und multipliziert diesen Stundenansatz mit der regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 41h, ergibt dies eine Differenz von über 2.000 €.
- Bei der Nachzahlung werden die einmaligen Corona-Sonderzahlungen (temporär!) plötzlich zu Grundgehalt umdefiniert.
- Die Nachzahlung ab 2020 von 138€ für ledige Beamte ist ein Witz.


Fallen diese Rechentricks, wie z.B. Streichung der Stufe 1, Überführung des FZ1 ins Grundgehalt, das Partnereinkommen komplett oder auch bezüglich der Höhe und die Umdefinierung von Zahlungen weg, ist die Mindestbesoldung und auch die Nachzahlung deutlich höher anzusetzen.
Und den Urlaubstag will ich auch.

ChrisD

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 08:48Und jetzt erklärst du nochmal schnell was hoheitliche Tätigkeiten sind.
Denn ich wüßte nicht das Beamte "normale" Tätigkeitkeiten ausüben.

Gegenfrage:
Welche Tätigkeiten sollten durch Beamte ausgeführt werden, da Beamte den speziellen Beamtenpflichten unterworfen sind und somit weniger korrupt und dafür gesetzes-/weisungsgebunden sind?
Welche Tätigkeiten sind nötig, damit der Staat funktioniert?

Bei der Polizei ist es eindeutig. Ich persönlich wünsche mir z.B. auch meinen Finanzbeamten als Beamten und die Kollegen, die Technik und Anwendungen wie die Besoldungsanwendung am Laufen halten.
Bei den fachlichen Bearbeitern der Besoldung der Polizei ist es wieder fraglich.

Wasserkopp

Für einen Überblick kann man auch einfach mal einschlägige Stellenbörse durchsuchen und sieht das (zu) breite Einsatzfeld

Candyman


"Fallen diese Rechentricks, wie z.B. Streichung der Stufe 1, Überführung des FZ1 ins Grundgehalt, das Partnereinkommen komplett oder auch bezüglich der Höhe und die Umdefinierung von Zahlungen weg, ist die Mindestbesoldung und auch die Nachzahlung deutlich höher anzusetzen.
Und den Urlaubstag will ich auch."
[/quote]
Das ist auch keine Frage das will jeder und jeder sollte auch verstanden haben das das ding so nicht sauber ist.

Die frage ist wie lange wird es dauern bis es dann endlich mal Rechts und Verfassungssicher umgesetzt wäre.

tunnelblick

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 08:48Mit dem Entwurf ist es für bestimme Besoldungsgruppen nicht mal mehr ein Krümel und ich persönlich hoffe das der Entwurf niemals die Unterschrift des Bundespräsidenten sieht.
Das ist leider die Konsequenz, wenn man nun äquidistante Abstände zwischen den Ämtern und den Erfahrungsstufen einführt. Dadurch werden zwangsläufig die einen mehr und die anderen weniger von der Veränderung haben. Das spiegelt aber auch gut die aktuelle Ungerechtigkeit wider, die es dort eh schon gibt.

Alexander79

Zitat von: Hanswurst in Gestern um 09:12Tätigkeiten die gegenüber dem Bürger in einem Subordinationsverhältnis ausgeübt werden oder Tätigkeiten die das Gewaltmonopol des Staates ausüben.
Also Lehrer?
Versteh mich nicht falsch, das ganze ist jetzt schon sehr verwässert.
Ich wüßte nicht wie man da raus kommen will.

Zitat von: tunnelblick in Gestern um 10:24Das ist leider die Konsequenz, wenn man nun äquidistante Abstände zwischen den Ämtern und den Erfahrungsstufen einführt. Dadurch werden zwangsläufig die einen mehr und die anderen weniger von der Veränderung haben. Das spiegelt aber auch gut die aktuelle Ungerechtigkeit wider, die es dort eh schon gibt.
Ja, aber es hat nichts mit Wertigkeit der Ämter zu tun, wenn der A8 nur 5% mehr verdient wie der A7, der A15 aber 11% mehr als der A14.

Deswegen hoffe ich weiter das der Entwurf niemals den Status eines Entwurfs verlässt.

DickerSprinter

Mit der Ablehnung der Entlastungsprämie durch den Bundesrat bekommt die Regierung das nächste blaue Auge. Optimismus fällt schwer in diesen Zeiten.

tunnelblick

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 10:42Ja, aber es hat nichts mit Wertigkeit der Ämter zu tun, wenn der A8 nur 5% mehr verdient wie der A7, der A15 aber 11% mehr als der A14.

Deswegen hoffe ich weiter das der Entwurf niemals den Status eines Entwurfs verlässt.

Ich verstehe jeden persönlichen Grund und man kann auch über die einzelnen Werte diskutieren, wobei A7 zu A8 und A14 zum A15 zum Einen natürlich schon ein Unterschied zwischen mittlerem und höherem Dienst sind und, zumindest bei uns im Amt, A15 dann schon Referatsleiter sind. Da ist es in der Wirtschaft auch nicht anders, dass Führungskräfte mehr mehr verdienen.
Ich kann auch verstehen, dass man hofft, dass der Entwurf ein eben solcher bleibt. Ich bezweifle, dass es substantiell besser wird und ein mehr an Geld würde mir persönlich *jetzt* in einer schwierigen Lage helfen, da bin ich so egoistisch wie die, die hoffen, dass es nicht durchgeht.