Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Knecht

Zitat von: BalBund in 11.05.2026 22:37Den dürften momentan einige erwarten, allerdings nicht wegen des Entwurfes. Wenn es knallt würde dieser wohl der Diskontinuität zum Opfer fallen...

...kennt man ja.

Wie stehen die Chancen?

Julianx1

Zitat von: Knecht in 12.05.2026 06:23...kennt man ja.

Wie stehen die Chancen?

Die Chancen und Risiken vermag wohl niemand gerade vorherzusehen. Sagen wir mal so. Wenn es knallt haben wir die zweite Regierungskrise in zwei Jahre. Dann ist der Entwurf das kleinste Problem was wir haben. Und für die Zunft des Berufsbeamten bricht dann eh perspektivisch eine neue Ära an.

Knecht

Zitat von: Julianx1 in 12.05.2026 08:02Die Chancen und Risiken vermag wohl niemand gerade vorherzusehen. Sagen wir mal so. Wenn es knallt haben wir die zweite Regierungskrise in zwei Jahre. Dann ist der Entwurf das kleinste Problem was wir haben. Und für die Zunft des Berufsbeamten bricht dann eh perspektivisch eine neue Ära an.

Habe ich verstanden, auch wenn ich nicht genau weiß, wer in diesem Kontext "wir" ist. Insgesamt muss das ja nicht unbedingt etwas Schlechtes sein.

Julianx1

Zitat von: Knecht in 12.05.2026 08:05Habe ich verstanden, auch wenn ich nicht genau weiß, wer in diesem Kontext "wir" ist. Insgesamt muss das ja nicht unbedingt etwas Schlechtes sein.

Ja stimmt. Das wir kannst du einsetzen für die Bevölkerung, Beamte in den Behörden, etc.

Und nein, es muss nix schlechtes sein. Aber nach 32 Dienstjahren guckt man zurück und denkt sich ,,nicht viel an Rahmenbedingungen ist besser geworden". In den fetten Jahren wurde wenig für die Beamten getan. In den Zeiten leerer Kassen haben wir immer Sonderopfer leisten müssen. Aber noch nie war das Bashing auf die Beamtenschaft so groß wie jetzt.

Bis dato nehmen nur einzelne VetreterInnen der Regierung diese Bash-Rufe auf und feuern sie populistisch an. Um die Wähler nicht zu verängstigen wird aber kein Dienstherr sich mal Medienwirksam vor uns stellen.

Ich hoffe diese Regierung hält einfach. Und ich hoffe die Welt beruhigt sich auch mal etwas. Aber ich habe Angst das eine neue Regierung alles aufnimmt was sie gerade benutzen um die Amtierenden zu martern.

Den Entwurf packe ich dafür gerne in die Schublade: ,,wenns nix wird dann iss es halt so, sind bis jetzt immer irgendwie über die Runden gekommen und haben sie alle groß bekommen".

emdy

Zitat von: GoodBye in 11.05.2026 22:29M.E. ist es auch im Großen und Ganzen keine Rückwirkung.

Rückwirkung bezieht sich auf die nachträgliche Regelung und nicht auf eine nachträgliche Änderung einer juristischen Betrachtungsweise.

Wirklich spannende Argumentation. Aber beansprucht das Gesetz nicht, die Besoldung in zurückliegenden Jahren zu "regeln"? Es ändert die Besoldungshöhe rückwirkend mit einer Herleitung, die von der bisherigen abweicht. Und so wird die Rechtsfolge von "hohe Nachzahlung" in "kaum Nachzahlung" geändert. Wäre das kein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot, warum dann nicht zurückgehen bis 1949 und Besoldung zurückfordern? Nach neuer Gesetzesbegründung natürlich. :D

Ob die Alimentation amtsangemessen ist oder nicht, kann nicht von der Gesetzesbegründung abhängig sein; die Prüfmethodik des BVerfG natürlich schon. Und dass neuerdings Gesetzesbegründungen "nachgeschoben" werden dürfen ändert daran auch nichts, denn dabei geht es um die Behebung eines quantitativen Mangels an Begründung. Ob die Alimentation nach Behebung dieses Mangels amtsangemessen war, lag vorher aber bereits fest. Wir sind hier ja nicht in der Quantentheorie, wo erst die Messung den Zustand festlegt...

Nochmal anders: Nach bestehender Rechtslage ist meine Besoldung in 2021 zu niedrig. Ich erhebe Klage. Der Bund schwadroniert sich 2026 einen Murks zusammen, nachdem ich 138€ für 2021 nachgezahlt bekomme. Ich verliere den Rechtsstreit und zahle tausende Euro an Prozesskosten. Und das ist keine Rückwirkung? Schwierig.  :o

GoodBye

#920
Das ist halt der Schlamassel, weil das BVerfG sich von der Prozeduralisierung verabschiedet hat.

Angenommen nach altem Gesetz erhielt z.B. der A11 mit 2 Kindern in 2021 X netto, nach neuem Änderungs(!)-Gesetz erhält er für 2021 x plus 138 netto.

Wo ist jetzt bitte eine für ihn belastende Rückwirkung? Der Gesetzgeber hat 2021 gesagt, es sei alles in Ordnung. in 2026 sagt er ebenfalls, es sei alles in Ordnung, nur mit anderer Begründung. Dem Beamten wurde aber nichts genommen.

Für rückwirkende Zeiträume kann es m.E. danach nur bei einer gerichtlichen Prüfung des Ausgangsgesetzes in Form des Änderungsgesetzes bleiben.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

emdy

Zitat von: GoodBye in 12.05.2026 18:58Wo ist jetzt bitte eine für ihn belastende Rückwirkung? Der Gesetzgeber hat 2021 gesagt, es sei alles in Ordnung. In 2026 sagt er ebenfalls, es sei alles in Ordnung, nur mit anderer Begründung. Dem Beamten wurde aber nichts genommen.

Schwieriger als gedacht, da etwas zu entgegen. Dennoch dürfte unbestritten sein, dass die Anrechnung eines weiteren Einkommens meine Anspruchsposition schwächt und damit belastend wirkt. Ob unterm Strich noch ein Mehr bleibt ist nicht der entscheidende Punkt. Es ist ein relativer Nachteil.

Das Vertrauen in die alte Rechtslage ohne Anrechnung ist schutzwürdig.

Lernfrage: Hat nicht zumindest das VG Berlin die rückwirkende Einführung des Doppelverdienermodells für rechtswidrig gehalten? Ich habe es nur sehr flüchtig mitbekommen.

GoodBye

Der Gesetzgeber rechnet ja nichts an. Er überprüft die Höhe der Besoldung nur anhand eines anderen Kontrollmaßstabes als ihn das BVerfG vorgibt.

Zugegeben, die Grenzen zwischen Kontrollmaßstab und Begründung verschwimmen zusehends.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Pumpe14

Falls das BVerfG in einer zukünftigen Entscheidung feststellt, das Partnereinkommen in der Höhe von 20.000 ist rechtswidrig.

Kurz zuvor hätte ich vom BVA einen Nachzahlungsbescheid auf Berechnungsgrundlage des Gesetzes (jetzt noch Entwurf) unter Hinzuziehung eines eben solchen Partnereinkommens für den Zeitraum 2021-2026 bekommen.

Und ich lege gegen diesen Bescheid Rechtsmittel ein, dann hat doch der Besolder echt ein Problem oder?

Der bescheid regelt ja die Höhe der Nachzahlung, die ich dann auf Grund einer fehlerhaften Berechnungsgrundlage anfechten dürfte. Sehe ich das richtig?

BalBund

Zitat von: HumanMechanic in 11.05.2026 22:55@BalBund: Verbändeanhörung war auf Ende des Monats geplant, oder?
26.05., hoffen wir, dass der Heilige Geist die Runde an Pfingsten vorher ordentlich beseelt und nicht mehr alle babylonisch sprechen.

Soldat1980

Zitat von: BalBund in 12.05.2026 22:4426.05., hoffen wir, dass der Heilige Geist die Runde an Pfingsten vorher ordentlich beseelt und nicht mehr alle babylonisch sprechen.

Das BMI versucht vermutlich gerade, das BMF davon zu überzeugen, dass auch reale Beamte leider nicht vollständig fiktiv alimentiert werden können.

matthew1312

Zitat von: GoodBye in 12.05.2026 20:55Der Gesetzgeber rechnet ja nichts an. Er überprüft die Höhe der Besoldung nur anhand eines anderen Kontrollmaßstabes als ihn das BVerfG vorgibt.

Zugegeben, die Grenzen zwischen Kontrollmaßstab und Begründung verschwimmen zusehends.
Für bisherige Kläger hieße das doch, die Erledigung des Rechtsstreits zu erklären, damit das Fachgericht prüft, ob die Klage zum Zeitpunkt ihrer Erhebung auch begründet war. Und diese Prüfung müsste dann doch auf die Materialien und die Aktivitäten, die der Gesetzgeber bis – nicht seit – Erhebung der Klage produziert hat, begrenzt sein. Wobei Materialien und Aktivitäten, die nach Klageerhebung gleichsam "rückwirkend" entstehen, nicht zulasten des Klägers geprüft werden dürfte, richtig?

Folglich gäbe es zumindest eine für den Beamten positive Kostenentscheidung.

Bin auf Feedback gespannt.

PolareuD

Zitat von: BalBund in 12.05.2026 22:4426.05., hoffen wir, dass der Heilige Geist die Runde an Pfingsten vorher ordentlich beseelt und nicht mehr alle babylonisch sprechen.

Auch, wenn du das schon auf den generellen Zustand der Koalition zurückgeführt hast, klingt das für mich eher so, als ob das BAlimentG, ob des Gegenwindes, in ziemlich rauen Gewässern unterwegs ist. Ich hoffe ja, dass der Entwurf im parlamentarischen Verfahren komplett durch den Fleischwolf gedreht wird.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Rheini

Gestern wurde gesagt das es keine Einzelentscheidungen geben soll, sondern ein Gesamtpaket. Daher befürchte ich, dass die Beamten mit in die Verhandlungsmasse rutschen obwohl es nicht sein darf, da in der Verfassung geregelt (ausser man will das GG ändern).

MaDa

Zitat von: Rheini in Gestern um 08:13Gestern wurde gesagt das es keine Einzelentscheidungen geben soll, sondern ein Gesamtpaket. Daher befürchte ich, dass die Beamten mit in die Verhandlungsmasse rutschen obwohl es nicht sein darf, da in der Verfassung geregelt (ausser man will das GG ändern).

In diesem Fall ist Widerspruch bei der ersten nach Gesetzbeschluss erhaltenen Gehaltsmitteilung und evt Klage der einzig richtige Weg!