Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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MOGA

Zitat von: Dragon1975 in 18.05.2026 06:31Interessanter ist bei welchem Ressort der Entwurf hängen geblieben ist.
Sofern es mal wieder Bmf war, dürfte wieder mal ein Entwurf versenkt sein.



Tja der Lars laesst sich vielleicht bei jeder sich bietenden Gelegenheit feiern bevor er mit seiner 9 Prozent-Partei bei der naechsten Bundestagswahl im politischen Niemandsland verschwindet.

Mich regt dieser Typ so auf...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

GentleGiant

Zitat von: MOGA in 18.05.2026 07:13Tja der Lars laesst sich vielleicht bei jeder sich bietenden Gelegenheit feiern bevor er mit seiner 9 Prozent-Partei bei der naechsten Bundestagswahl im politischen Niemandsland verschwindet.

Mich regt dieser Typ so auf...

Lars Klingbeil, der Egon Krenz der SPD.

Schneewitchen

Der sensible Lars mag ja vieles sein oder nicht sein. Unterschätzen sollte man ihn nicht. Das ist ein hervorragender politischer Überlebenskünstler. Der übersteht auch das sich anbahnende Fiasko der anstehenden Wahlen im Osten.

PolareuD

Zitat von: Dragon1975 in 18.05.2026 06:31Interessanter ist bei welchem Ressort der Entwurf hängen geblieben ist.
Sofern es mal wieder Bmf war, dürfte wieder mal ein Entwurf versenkt sein.

Vermutlich bei allen außer BMI und BMF. Die anderen Ressorts werden ggf. kein Problem in der mangelhaften Verfassungskonformität haben, vielmehr dürfte das wieder mit einer teilweisen Gegenfinanzierung durch Dienstpostenkompensation verbunden sein.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Julianx1

Zitat von: PolareuD in 18.05.2026 08:57Vermutlich bei allen außer BMI und BMF. Die anderen Ressorts werden ggf. kein Problem in der mangelhaften Verfassungskonformität haben, vielmehr dürfte das wieder mit einer teilweisen Gegenfinanzierung durch Dienstpostenkompensation verbunden sein.


Die Dienstpostenkompensation ist ja schon unabhängig von dem Entwurf festgelegt mit seinen 8%. Zusätzliche Einsparungen sind wohl nur noch über eine restriktive Beförderungspolitik möglich. Hierzu benötigt es noch nicht mal eine konkrete Sperre. Ein einfaches verschleppen oder verzögern einer Beurteilungsrunde oder Beförderungsrunde würde uns ja ins nächste HHJ retten.

Wobei ich eigentlich davon ausgegangen bin das die sich der Entwurf ja erst im kommenden Jahr haushaltswirksam entfaltet. Dann brauchen die Ressorts sich auch jetzt keinen Kopf machen.

Wer sagt denn das es Probleme mit der Ressortabstimmung gibt? Ist denn nicht bis jetzt alles im Zeitplan ?

SwenTanortsch

Zitat von: MOGA in 18.05.2026 06:27...Die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten steht nämlich in keinem inneren Zusammenhang mit seinem Wehrdienstverhältnis...

https://www.bverwg.de/270225B1WB51.24.0

Ich meine der Besoldungsgesetzgeber sieht das anders im Hinblick auf das fiktive Partnereinkommen...

Der Senat führt in der Rn. 31 in ständiger Rechtsprechung aus:

"Die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten steht nämlich in keinem inneren Zusammenhang mit seinem Wehrdienstverhältnis, sodass die personalbearbeitenden Stellen nicht verpflichtet sind, bei der Gestaltung der dienstlichen Verhältnisse eines Soldaten diese Berufstätigkeit zu berücksichtigen".

Man kann zwar andersherum aus der nicht gegebenen Verpflichtung, die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten bei der Gestaltung der dienstlichen Verhältnisse eines Soldaten zu berücksichtigen, nicht automatisch darauf schließen, dass er sie nicht in anderen Zusammenhängen berücksichtigen kann (das tust Du auch nicht). Allerdings bleibt weiterhin zu berücksichtigen, dass es eben einen inneren Zusammenhang zwischen dem Wehrdienstverhältnis eines Soldaten und der zivilrechtlichen Berufstätigkeit seines Ehepartners nicht gibt, es aber einen inneren Zusammenhang zwischen dem Wehrdienstverhältnis des Soldaten und der Verpflichtung des Dienstherrn gibt, auch den Soldaten amtsangemessen zu besolden. Auch in diesem Zusammenhang ist weder dem einen - dem Soldaten - noch dem anderen - dem Dienstherrn - eine Rosinenpickerei gestattet.

Weiterhin ausgeführt (oder nur angedeutet), ist auch von dem Soldaten zu verlangen, dass er seine privaten Lebensumstände statusbezogen, was bedeutet, sie insbesondere seiner Verantwortung gemäß organisiert, da er ja von seinem Dienstherrn hinsichtlich seines Lebensunterhalts so auszustatten ist, dass er in die Lage versetzt wird, dieser Verpflichtung hinreichend nachzukommen. Diese auch aus dem Alimentationsprinzip resultierende oder auch auf ihm gründende Pflicht ist gleichfalls unabhängig von den privaten Lebensumständen - im Rahmen einer sachgerechten Typisierung - vom Dienstherrn so zu regeln.

Der Beamte und Soldat findet sich als solcher in einem Sonderstatusverhältnis, aber bleibt dabei dennoch weiterhin ein Grundrechtsträger. Seine privaten Lebensentscheidungen haben solange für den Dienstherrn ohne Belang zu sein, wie sie nicht in einen Konflikt mit dienstlichen Pflichten geraten. Der Ehepartner des Beamten oder Soldaten steht nach wie vor in keinem inneren Zusammenhang zum Dienstherrn. Er ist als Ehepartner ein Grundrechtsträger ohne Einschränkungen, da er in keinem inneren Zusammenhang mit dem (Wehr-)Dienstverhältnis seines Ehepartners zu betrachten ist.

Es verbleibt also - im Rahmen der aktuellen Entscheidung nur noch einmal erheblich deutlicher als Folge der konkretisierten Gestaltungsverantwortung des Gesetzgebers und der ihn auch deshalb treffenden materiellen Darlegungslast (der der Dienstherrn auch noch nachträglich bis zu einem gewissen Grad gerecht werden kann) als bislang - bei ihm, die sachgerechten Schlüsse daraus zu ziehen, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem (Wehr-)Dienstverhältnis eines Soldaten und Beamten und der Berufstätigkeit seines Ehepartners nicht gegeben ist.

Es ist also hinreichend zu konkretisieren und plausibilisieren, dass auch ohne diesen inneren Zusammenhang die Berufstätigkeit des Ehepartners als Regelfall betrachtet werden kann, um die amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten, weshalb wir davon ausgehen können - das volle Vertrauen in das Handeln des Dienstherrn ist ja Grundlage unseres Dienstverhältnisses -, dass das BMI derzeit auf vielen 100 Seiten die Konkretisierung und Plausibilisierung im Gesetzentwurf nachholen wird, nachdem dieser die Verbändeanhörung hinter sich hat und weil man ja bislang noch an keiner Stelle des bisherigen Gesetzentwurfs irgendetwas Konkretes und damit auch kaum etwas Plausibles zum Thema gesagt hat.

Der Alimentationsraum, unendliche Weiten, wir schreiben das Jahr ...

DeltaR95

Zitat von: MOGA in 18.05.2026 06:27...Die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten steht nämlich in keinem inneren Zusammenhang mit seinem Wehrdienstverhältnis...

https://www.bverwg.de/270225B1WB51.24.0

Ich meine der Besoldungsgesetzgeber sieht das anders im Hinblick auf das fiktive Partnereinkommen...

Eigentlich ist das Beamtenverhältnis doch ganz einfach zu beschreiben:

"Der Dienstherr darf mit dem Beamten ohne Rücksicht auf dessen familiäre Verhältnisse (in Grenzen) machen was er will, solange er den Beamten so alimentiert, dass dessen Familie auch ohne ihn klar kommt, wenn er mal monate- oder jahrelang ins Ausland geht bzw. eine Wochenendehe geführt werden muss."

Anders kann es nicht sein. Der Dienstherr darf keinen Zustand herbeiführen, in dem die Familie des Beamten "nachziehen muss", denn dies wäre ein massiver Eingriff in die Grundrechte des Ehepartners.

Oder ist diese Lesart zu stark vereinfacht?

Das angeführte Urteil zeigt aber mal wieder, wie stark das Machtgefälle zwischen Dienstherrn und Beamten ist:

ZitatDen der beantragten Versetzung entgegenstehenden dienstlichen Belang erläutert der ablehnende Bescheid des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr zwar nur vage und inhaltlich unzureichend.

Heißt, auch hier war die Begründung des Dienstherrn faktisch mal wieder der Sache ungenügend, aber "spuren" muss der Beamte trotzdem ;)

Skywalker2000

Was ist der Zwischenstand?

Wann wird der Entwurf weitergeleitet?

wieauchimmer

Zitat von: Meszcal in 17.05.2026 12:48Unerträglich dieses geschwurbel. Ich habe leider auch nichts beizutragen aber ich bitte erneut darum die private politische Meinung hier weg zu lassen.

Das Thema ist leider inzwischen höchst-politisch und zwar auf mehreren Ebenen. Ob man das hier diskutieren muss ist sicher eine Frage, aber alles als "Geschwurbel" abzutun schmeckt wie Ignoranz die man sonst nur aus dem partei-politischem Umfeld gewohnt ist..

Oberamtsfuzzi

Zitat von: DeltaR95 in 18.05.2026 10:13Anders kann es nicht sein. Der Dienstherr darf keinen Zustand herbeiführen, in dem die Familie des Beamten "nachziehen muss", denn dies wäre ein massiver Eingriff in die Grundrechte des Ehepartners.

Oder ist diese Lesart zu stark vereinfacht?

Ja man, du lebst offenbar unter einem Stein! Guck dir mal an wie mit Beamten von der Post nach der Privatisierung umgegangen wird/wurde, da ist es den Dienstherren und Verwaltungsgerichten regelmäßig schnuppe gewesen was den Ehepartnern, behinderten Angehörigen und Kindern zugemutet wurde.

Schneewitchen

Zitat von: Oberamtsfuzzi in 18.05.2026 13:17Ja man, du lebst offenbar unter einem Stein! Guck dir mal an wie mit Beamten von der Post nach der Privatisierung umgegangen wird/wurde, da ist es den Dienstherren und Verwaltungsgerichten regelmäßig schnuppe gewesen was den Ehepartnern, behinderten Angehörigen und Kindern zugemutet wurde.

Das kann ich aus erster Hand bestätigen.

Umzug 1

Zitat von: Schneewitchen in 18.05.2026 13:32Das kann ich aus erster Hand bestätigen.

Von Einzelfällen sind bestimmt keine Rückschlüsse auf ein neutrales Gesamtbild möglich, so schwer nach subjektiver Einschätzung einzelne Vorkommnisse wiegen mögen.


BalBund

Zitat von: Julianx1 in 18.05.2026 09:42Die Dienstpostenkompensation ist ja schon unabhängig von dem Entwurf festgelegt mit seinen 8%. Zusätzliche Einsparungen sind wohl nur noch über eine restriktive Beförderungspolitik möglich. Hierzu benötigt es noch nicht mal eine konkrete Sperre. Ein einfaches verschleppen oder verzögern einer Beurteilungsrunde oder Beförderungsrunde würde uns ja ins nächste HHJ retten.

Wobei ich eigentlich davon ausgegangen bin das die sich der Entwurf ja erst im kommenden Jahr haushaltswirksam entfaltet. Dann brauchen die Ressorts sich auch jetzt keinen Kopf machen.

Wer sagt denn das es Probleme mit der Ressortabstimmung gibt? Ist denn nicht bis jetzt alles im Zeitplan ?
Das siehst Du nicht ganz richtig Julian.

Das Eine ist die haushaltspolitische Sparaufgabe, die sich die Regierung selbst verordnet hat, eben jene 8%. Das hat mit der Alimentation nichts zu tun. Zwar weiß jede Hausleitung, dass in JEDEM Entwurf, egal welcher politischen Coloeur er entspringt drin steht, dass die Mehrkosten je Haus durch eigene Einsparungen zu decken sind, aber das wird meiner Erfahrung nach immer bis zur Ressortabstimmung ignoriert. So kommt es da dann regelmäßig zum Knall und dem aktuellen BK sind Beamte so fern, dass ich noch nicht so wirklich an seine Richtlinienkompetenz glauben möchte. 

Aktuell besteht Einvernehmen zwischen BMI und BMF, die Verbände dbb und vbob haben heute ihre jeweils über 30 Seiten fassenden Kommentierungen an die breite Öffentlichkeit gegeben, andere werden sicher noch folgen. Spannend wird, was das Haus daraus machen wird, bzw. wie dringlich man die Besoldung reformieren möchte mit Blick auf bevorstehende Urteile aus Karlsruhe in 2027.

zu den Stellungnahmen an sich: Man kann sich das lesen des vbob sparen, inhaltlich wird fast ausschließlich (bis auf wenige Randgruppen mit Zuschlägen) mit Udo di Fabio und seinem GA für NRW argumentiert, welches in der Bundespolitik schlicht kein Gehör finden wird.

Der dbb ist auf dem erwarteten Kuschelkurs mit der Regierung, die Einwände dort sind wenig substanziell, man möchte im Wesentlichen nochmals eine Überprüfung, wie sich das fiktive Einkommen mit Art. 6 und 33 GG verträgt.

netzguru

Zitat von: Oberamtsfuzzi in 18.05.2026 13:17Ja man, du lebst offenbar unter einem Stein! Guck dir mal an wie mit Beamten von der Post nach der Privatisierung umgegangen wird/wurde, da ist es den Dienstherren und Verwaltungsgerichten regelmäßig schnuppe gewesen was den Ehepartnern, behinderten Angehörigen und Kindern zugemutet wurde.
Vollste Bestätigung, wiewenntot wers kennt
3 Monate hier 6 Monate da.
2 mal Umgezogen ist wie einmal abgebrand