Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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PolareuD

Zitat von: BalBund in 18.05.2026 18:42Das siehst Du nicht ganz richtig Julian.

Das Eine ist die haushaltspolitische Sparaufgabe, die sich die Regierung selbst verordnet hat, eben jene 8%. Das hat mit der Alimentation nichts zu tun. Zwar weiß jede Hausleitung, dass in JEDEM Entwurf, egal welcher politischen Coloeur er entspringt drin steht, dass die Mehrkosten je Haus durch eigene Einsparungen zu decken sind, aber das wird meiner Erfahrung nach immer bis zur Ressortabstimmung ignoriert. So kommt es da dann regelmäßig zum Knall und dem aktuellen BK sind Beamte so fern, dass ich noch nicht so wirklich an seine Richtlinienkompetenz glauben möchte.

Aktuell besteht Einvernehmen zwischen BMI und BMF, die Verbände dbb und vbob haben heute ihre jeweils über 30 Seiten fassenden Kommentierungen an die breite Öffentlichkeit gegeben, andere werden sicher noch folgen. Spannend wird, was das Haus daraus machen wird, bzw. wie dringlich man die Besoldung reformieren möchte mit Blick auf bevorstehende Urteile aus Karlsruhe in 2027.

zu den Stellungnahmen an sich: Man kann sich das lesen des vbob sparen, inhaltlich wird fast ausschließlich (bis auf wenige Randgruppen mit Zuschlägen) mit Udo di Fabio und seinem GA für NRW argumentiert, welches in der Bundespolitik schlicht kein Gehör finden wird.

Der dbb ist auf dem erwarteten Kuschelkurs mit der Regierung, die Einwände dort sind wenig substanziell, man möchte im Wesentlichen nochmals eine Überprüfung, wie sich das fiktive Einkommen mit Art. 6 und 33 GG verträgt.

Interessante Aufführungen, BaL. Im Endeffekt interpretiere ich da rein, dass es nicht sicher ist, ob der Entwurf jemals den Bundestag erreicht, da eine ressortübergreifende Übereinkunft in den Sternen steht. Dann warten wir mal den nächsten Beschluss des BVerfG Ende des Jahres bis Mitte 2027 ab.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Blablublu

Viel Interessanter ist doch die Frage ob die Regierung hält. Wenn ja, wird das Gesetz irgendwann schon durchgehen. Also die wirkliche Endscheidung wird auch nicht im Bundeskanzleramt, sondern im Konrad-Adenauer-Haus getroffen. Neuwahlen sind keine Option, solange es die Brandmauer gibt. Weil was soll sich unter einer CDU/CSU + SPD + Grüne und Linken Koalition ändern, im Vergleich zu der jetzigen Regierung? Fällt jedoch die Brandmauer, sind Neuwahlen ebenfalls vom Tisch.

BVerfGBeliever

Zitat von: BalBund in 18.05.2026 18:42Aktuell besteht Einvernehmen zwischen BMI und BMF
Hallo BalBund, auch von mir vielen Dank für deine Ausführungen! Mich würde mal interessieren, wie bei euch im Haus der "Zündstoff" des Partnereinkommens bewertet wird:

1.) Mit Partnereinkommen reicht laut Entwurf ein Grundgehalt von 2.788 € (Jan bis Apr) bzw. 3.107 € (Mai bis Dez), um über die Prekaritätsschwelle zu springen.
2.) Ohne Partnereinkommen müssten es hingegen vermutlich eher gut 4.500 € sein (bei einem Zuschlag von je 400 € für die ersten beiden Kinder, siehe hier).

Viele hier behaupten ja nun wiederholt und felsenfest, dass jegliches angerechnete Partnereinkommen (egal in welcher Höhe) glasklar verfassungswidrig sei und daher definitiv durch Karlsruhe untersagt werden wird.

Könnte noch spannend werden, oder..?

Sputnik1978

Zitat von: BalBund in 18.05.2026 18:42Das siehst Du nicht ganz richtig Julian.

Das Eine ist die haushaltspolitische Sparaufgabe, die sich die Regierung selbst verordnet hat, eben jene 8%. Das hat mit der Alimentation nichts zu tun. Zwar weiß jede Hausleitung, dass in JEDEM Entwurf, egal welcher politischen Coloeur er entspringt drin steht, dass die Mehrkosten je Haus durch eigene Einsparungen zu decken sind, aber das wird meiner Erfahrung nach immer bis zur Ressortabstimmung ignoriert. So kommt es da dann regelmäßig zum Knall und dem aktuellen BK sind Beamte so fern, dass ich noch nicht so wirklich an seine Richtlinienkompetenz glauben möchte.

Aktuell besteht Einvernehmen zwischen BMI und BMF, die Verbände dbb und vbob haben heute ihre jeweils über 30 Seiten fassenden Kommentierungen an die breite Öffentlichkeit gegeben, andere werden sicher noch folgen. Spannend wird, was das Haus daraus machen wird, bzw. wie dringlich man die Besoldung reformieren möchte mit Blick auf bevorstehende Urteile aus Karlsruhe in 2027.

zu den Stellungnahmen an sich: Man kann sich das lesen des vbob sparen, inhaltlich wird fast ausschließlich (bis auf wenige Randgruppen mit Zuschlägen) mit Udo di Fabio und seinem GA für NRW argumentiert, welches in der Bundespolitik schlicht kein Gehör finden wird.

Der dbb ist auf dem erwarteten Kuschelkurs mit der Regierung, die Einwände dort sind wenig substanziell, man möchte im Wesentlichen nochmals eine Überprüfung, wie sich das fiktive Einkommen mit Art. 6 und 33 GG verträgt.

Lieber BalBund,

darf ich Dich fragen, ob der Entwurf nach Deiner Einschätzung im Juni ins Kabinett geht.

Dunkelbunter

Zitat von: BVerfGBeliever in 18.05.2026 19:38Hallo BalBund, auch von mir vielen Dank für deine Ausführungen! Mich würde mal interessieren, wie bei euch im Haus der "Zündstoff" des Partnereinkommens bewertet wird:

1.) Mit Partnereinkommen reicht laut Entwurf ein Grundgehalt von 2.788 € (Jan bis Apr) bzw. 3.107 € (Mai bis Dez), um über die Prekaritätsschwelle zu springen.
2.) Ohne Partnereinkommen müssten es hingegen vermutlich eher gut 4.500 € sein (bei einem Zuschlag von je 400 € für die ersten beiden Kinder, siehe hier).

Viele hier behaupten ja nun wiederholt und felsenfest, dass jegliches angerechnete Partnereinkommen (egal in welcher Höhe) glasklar verfassungswidrig sei und daher definitiv durch Karlsruhe untersagt werden wird.

Könnte noch spannend werden, oder..?

Aber irgendwas muss Karlsruhe machen.
Entweder sagen so geht es nicht oder dem Ganzen eine klare Grenze ziehen, sonst wird nicht jedes Jahr die Besoldung erhöht, sondern das Partnereinkommen.

BalBund

Zitat von: BVerfGBeliever in 18.05.2026 19:38Viele hier behaupten ja nun wiederholt und felsenfest, dass jegliches angerechnete Partnereinkommen (egal in welcher Höhe) glasklar verfassungswidrig sei und daher definitiv durch Karlsruhe untersagt werden wird.

Könnte noch spannend werden, oder..?

Hui da glüht die Glaskugel aber. Sagen wir es diplomatisch, @durgi hat da vielleicht auch noch eine Meinung zu:
Die Anrechnung nach dem bayerisch-hamburgischen Vorbild entstammt nicht der grundsätzlichen Überzeugung des Hauses, sondern mehr dem Willen seiner Leitung. 

Der Apparat selber sieht - meiner Beobachtung nach - aber derzeit keine Möglichkeit, mehr zu erreichen. Also nimmt man, was man bekommen kann und setzt auf Karlsruhe. Die Zahl derjenigen, die in D, V und anderen Abteilungen Widerspruch eingelegt haben dürfte indes deutlich höher sein, als in anderen Geschäftsbereichen. 

Maximus

Zitat von: Blablublu in 18.05.2026 19:08Viel Interessanter ist doch die Frage ob die Regierung hält. Wenn ja, wird das Gesetz irgendwann schon durchgehen. Also die wirkliche Endscheidung wird auch nicht im Bundeskanzleramt, sondern im Konrad-Adenauer-Haus getroffen. Neuwahlen sind keine Option, solange es die Brandmauer gibt. Weil was soll sich unter einer CDU/CSU + SPD + Grüne und Linken Koalition ändern, im Vergleich zu der jetzigen Regierung? Fällt jedoch die Brandmauer, sind Neuwahlen ebenfalls vom Tisch.

Ich sehe das ähnlich. Wenn die Regierung die Landtagswahlen im Osten übersteht und nicht zerbricht, wird der Entwurf durchgehen. Dies hätte für den Gesetzgeber den großen Vorteil, dass das BMI-Rundschreiben dann seine Gültigkeit verliert.

Der Gesetzgeber wäre schön blöd, jetzt noch weiter zu verzögern und die nächste Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten.     Für den Besoldungsgesetzgeber Bund würde es dann mit weiterhin gültigen BMI-Rundschreiben sehr teuer werden.

Rudi_Regenbogen

Meine Ehefrau hat ein eigenes Einkommen. Sie wurde frühverrentet und bekommt 803 €uro. Also weit weg von dem, was da angesetzt wird. Was bedeutet das für uns? ich bin A9 Stufe 8.

HumanMechanic

@Maximus: sehe ich auch so. Der Entwurf wird so kommen. Und zwar schnellstmöglich, solange die Medien noch anderes Futter haben.

Vielleicht weicht das Partnereinkommen angesichts der Verbandsreaktionen noch minimal auf. Aber mehr ist nicht zu erwarten.

Da hilft nur Widerspruch einlegen mit Bezug auf die bayerische Popularklage und den in Karlsruhe anhängigen Klagen.

Quetsche

Zitat von: BVerfGBeliever in 18.05.2026 19:38Hallo BalBund, auch von mir vielen Dank für deine Ausführungen! Mich würde mal interessieren, wie bei euch im Haus der "Zündstoff" des Partnereinkommens bewertet wird:

1.) Mit Partnereinkommen reicht laut Entwurf ein Grundgehalt von 2.788 € (Jan bis Apr) bzw. 3.107 € (Mai bis Dez), um über die Prekaritätsschwelle zu springen.
2.) Ohne Partnereinkommen müssten es hingegen vermutlich eher gut 4.500 € sein (bei einem Zuschlag von je 400 € für die ersten beiden Kinder, siehe hier).

Viele hier behaupten ja nun wiederholt und felsenfest, dass jegliches angerechnete Partnereinkommen (egal in welcher Höhe) glasklar verfassungswidrig sei und daher definitiv durch Karlsruhe untersagt werden wird.

Könnte noch spannend werden, oder..?

Ich sehe da überhaupt keine Luft bei Soldaten für das fiktive Partnereinkommen. Es gibt sehr viele Urteile gegen Soldaten die versucht haben gegen eine Versetzung oder für eine heimatnahe Versetzung geklagt haben. Die Urteile waren immer gegen den Soldaten mit Recht muss ich sagen, da die Rechtslage nunmal so ist. Ausgenommen waren hier natürlich Härtefälle Pflegegrad z.b. (Verweise hier mal auf den 41er aus dem Refentw.  :)  )
Das der Dh nun meint das fiktive Partnereinkommen einzuführen ist einfach frech der muss sich doch nur die vielen Urteile durchlesen. Das u.a. Zitat war in jedem Urteil drin!!!

"Soweit der Antragsteller daher mit seinem Antrag die berufliche Veränderung seiner Ehefrau in Bezug nimmt, ergeben sich hieraus keine das Ermessen auf Null reduzierenden Gesichtspunkte. Die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten steht nämlich in keinem inneren Zusammenhang mit seinem Wehrdienstverhältnis, sodass die personalbearbeitenden Stellen nicht verpflichtet sind, bei der Gestaltung der dienstlichen Verhältnisse eines Soldaten diese Berufstätigkeit zu berücksichtigen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 1 WB 40.13 - juris Rn. 35 m. w. N., vom 11. April 2017 - 1 WDS-VR 1.17 -‌ juris Rn. 27 und vom 17. April 2019 - 1 WB 18.18 - juris Rn. 35). "

Wie kommt der Dh nur darauf, dass es auch nur Ansatzweise rechtens ist was er da für Tricks anwendet!!  >:(
Spannend wäre es wenn die Gerichte aber weiterhin dieses Argument dann anführen gegen den Soldaten das wäre echt dann die Quadratur der Ironie  8)

BuBea

Zitat von: SwenTanortsch in 18.05.2026 09:57...
Es ist also hinreichend zu konkretisieren und plausibilisieren, dass auch ohne diesen inneren Zusammenhang die Berufstätigkeit des Ehepartners als Regelfall betrachtet werden kann, um die amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten, weshalb wir davon ausgehen können - das volle Vertrauen in das Handeln des Dienstherrn ist ja Grundlage unseres Dienstverhältnisses -, dass das BMI derzeit auf vielen 100 Seiten die Konkretisierung und Plausibilisierung im Gesetzentwurf nachholen wird, nachdem dieser die Verbändeanhörung hinter sich hat und weil man ja bislang noch an keiner Stelle des bisherigen Gesetzentwurfs irgendetwas Konkretes und damit auch kaum etwas Plausibles zum Thema gesagt hat.
...

Gibt es schon Erkenntnisse aus der Verbändeanhörung, die aus Gewerkschaftskreisen berichtet werden können?

PolareuD

Zitat von: BalBund in 18.05.2026 22:06Hui da glüht die Glaskugel aber. Sagen wir es diplomatisch, @durgi hat da vielleicht auch noch eine Meinung zu:
Die Anrechnung nach dem bayerisch-hamburgischen Vorbild entstammt nicht der grundsätzlichen Überzeugung des Hauses, sondern mehr dem Willen seiner Leitung.

Der Apparat selber sieht - meiner Beobachtung nach - aber derzeit keine Möglichkeit, mehr zu erreichen. Also nimmt man, was man bekommen kann und setzt auf Karlsruhe. Die Zahl derjenigen, die in D, V und anderen Abteilungen Widerspruch eingelegt haben dürfte indes deutlich höher sein, als in anderen Geschäftsbereichen.

Als sogenannter ,,Apparat" würde ich das Thema aussitzen und verzögern bis die Beschlüsse des BVerfG eindeutige Aussagen zum fiktiven Partnereinkommen getroffen haben. Alles andere verursacht weiterhin nur eine unzumutbare Rechtsunsicherheit.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

BVerfGBeliever

Zitat von: BalBund in 18.05.2026 22:06Der Apparat selber sieht - meiner Beobachtung nach - aber derzeit keine Möglichkeit, mehr zu erreichen. Also nimmt man, was man bekommen kann und setzt auf Karlsruhe.
Deckt sich mit meinem Credo: Erst mal den Spatz (Entwurf) eintüten, anschließend auf die Taube (Karlsruhe) hoffen..  :)

Dunkelbunter

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 10:05Deckt sich mit meinem Credo: Erst mal den Spatz (Entwurf) eintüten, anschließend auf die Taube (Karlsruhe) hoffen..  :)

Aber:
Wenn der Entwurf durch kommt, dann werden alle Widersprüche beschieden und das Rundschreiben von 2021 aufgehoben.
Neue Widersprüche werden vermutlich abgeschmettert und nicht mehr zurück gestellt bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung. Und ein neues Rundschreiben wird es definitiv nicht mehr geben.
Also kann nur noch derjenige profitieren, wer tatsächlich Klage einreicht.

PolareuD

Zitat von: Dunkelbunter in Gestern um 10:09Aber:
Wenn der Entwurf durch kommt, dann werden alle Widersprüche beschieden und das Rundschreiben von 2021 aufgehoben.
Neue Widersprüche werden vermutlich abgeschmettert und nicht mehr zurück gestellt bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung. Und ein neues Rundschreiben wird es definitiv nicht mehr geben.
Also kann nur noch derjenige profitieren, wer tatsächlich Klage einreicht.

Genau darum geht es, m.E.n., dem Bund. Letztendlich will man nur dieses lausige Versprechen, und dazu noch rechtlich unverbindliche Rundschreiben, aus der Welt schaffen, um damit die späteren Nachzahlungen auf ein Minimum zu beschränken.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"