Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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L786

@Durgi, BalBund: Kann bitte jemand auflösen, was inhaltlich am Entwurf "nachgebessert" werden soll und wie der Zeitplan ausgestaltet ist? Danke!

GoodBye

Zitat von: GeBeamter in 26.05.2026 21:18Wenn der Bund den Entwurf jetzt wieder kassiert, weiter verzögert und weiter einkürzt, dann macht er das Problem doch nur noch größer. Das Rundschreiben gilt weiterhin. Was soll man zum vermutlich verfassungswidrigen, rückwirkenden anrechnen von Partnereinkommen denn noch ansetzen, um die sich weiter auftürmenden Nachzahlungsansprüche klein zu halten? Den Zuschuss des Dienstherren zum Kantinenessen mit fiktiver Verköstigung für Home Office Tage?

Ich denke der Entwurf ist wegen der Intervention bei B11 nun wieder in der Werkstatt. Da das ganze eine Tabellenübergreifende Binnenlogik hatte, war klar, dass nun grundlegend am Entwurf gearbeitet werden muss.

Vorstellen kann ich mir aber auch, dass die weitere "Vertagung" der Reparatur bei Beamten mit 3+ Kindern nun doch im Gesetz angepackt werden soll. Hier ist ein weiteres Warten auf eine Verordnung, deren Parameter noch gänzlich unklar sind, nicht angebracht. Hier sind Familien bis weit in den gD kaum besser gestellt als Grundsicherungsempfänger. Da muss eigentlich schnell was passieren. Nach schnell sah die Lösung mit der Verordnung jedenfalls nicht aus.

Da gibt es keine Parameter außer die sachgerechte Bedarfsermittlung, die auch in anderen Fällen bereits seit Langem reibungslos gelingt.

Im Weiteren sind dort alle Beamte gleich. Egal ob A3 oder B11, nach Rechtsprechung ist es nicht vorgesehen, dass ein Rückgriff auf die Grundbesoldung erfolgt. Der Bedarf jedes 3., 4. oder x. Beamtenkindes ist gleich.

Er wird allerdings über der Grundsicherung liegen müssen (alte 115%-Schwelle). Komisch, wie lautlos das bei Düsseldorfer Tabelle oder der Ermittlung des Sachbedarfes von Pflegekindern funktioniert.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

netzguru

Hallo zusammen,

für mich sieht es so aus:

zurück in die Boxengasse
Alles neu nach den Vorschriften
Shit erstmal wieder in die Entwicklung
neue Testrunden
und ein Neustart ohne Frühstart

Auf Deutsch alles für die Ablage rund und neu Anfangen

Alexander79

Zitat von: BVerfGBeliever in 26.05.2026 17:01Ganz einfach: Der BMI-Entwurf ist in verschiedenen Punkten eindeutig besser als das, was wir in den letzten Jahren in diversen Bundesländern, aber beispielsweise auch im Seehofer- bzw. Faeser-Entwurf lesen durften bzw. mussten (Stichworte REZ, AEZ, usw.). Er enthält jedoch in der Tat einen großen "elephant in the room", nämlich die Anrechnung von 22.648 € Partnereinkommen.
Das klingt mir mich ausweichend.
Ob etwas besser oder schlechter ist, darf hier keine Rolle spielen.

Entscheidend ist nur eines.
Ist es verfassungsgemäß oder nicht?

Da das BVerfG aber sowas wie regionale Zuschläge oder auch höhere Kinderzuschläge selbst ins Spiel gebracht hat, sind solche Entwürfe, wie die von Frau Faeser definitiv erstmal eher verfassungsgemäß als der aktuelle, der irrwitzige Partnereinkommen mit über 3% jährlichen Steigerungen vorsieht.

Ich kann hier sicher manche verstehen, gerade Berufseinsteiger die auf einmal hunderte Euro im Monat mehr bekommen sollen.

Ändert aber alles nichts daran wenn selbst ehemalige Richter am BVerfG schreiben das Partnereinkommen ist in ihren Augen verfassungswidrig und dann hier Beamte hoffen, das scheinbar verfassungswidrige Gesetze in Kraft treten.

Deswegen hoffe ich der scheinbar verfassungswidrige Entwurf landet in der Mülltonne bis "irgendwann" mal ein zumindest erstmal scheinbar verfassungsgemäße Entwurf kommt.

Dogmatikus

Beim Fußball hört man dann immer "wir haben den Gegner auf unser Niveau heruntergezogen".

Die Beamten hoffen mittlerweile, dass der DH ein verfassungswidriges Gesetz erlässt, weil dieses erstmal finanziell bessere Verhältnisse schafft als das vorher ebenfalls verfassungswidrige Gesetz, damit in der Zeit der Verfassungswidrigkeit zumindest etwas Schonung eintritt.

Das hat schon etwas zynisches, ist aber menschlich verständlich. Bietet mir jemand an, entweder beide Arme oder den linken Fuß zu amputieren, nimmt man halt lieber den linken Fuß - auch in dem Wissen, dass das auch nicht die Krönung ist.

tunnelblick

Zitat von: Dogmatikus in 27.05.2026 07:36Die Beamten hoffen mittlerweile, dass der DH ein verfassungswidriges Gesetz erlässt, weil dieses erstmal finanziell bessere Verhältnisse schafft als das vorher ebenfalls verfassungswidrige Gesetz, damit in der Zeit der Verfassungswidrigkeit zumindest etwas Schonung eintritt.

Das hat schon etwas zynisches, ist aber menschlich verständlich. Bietet mir jemand an, entweder beide Arme oder den linken Fuß zu amputieren, nimmt man halt lieber den linken Fuß - auch in dem Wissen, dass das auch nicht die Krönung ist.

"Aber die Richter [...]"
Ich wiederhole noch mal, dass Rechnungen *jetzt* zu bezahlen sind, die Inflation steigt *jetzt*. Es ist natürlich auch wahr, das je nach Konstellation der aktuelle Entwurf nicht für jeden so viel mehr Geld bringt und eventuell ist darin auch begründet, warum manche lieber auf "Richtigkeit" pochen. In beiden Fällen ist einem das eigene Hemd einfach näher.
Das ändert aber auch alles nichts daran, dass der Entwurf nun angepasst wird. Und ich meine Durgi wies daraufhin, dass es an diesem hier liegt:

ZitatDie finanziellen Mehrbelastungen, die durch die Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG entstehen, müssen vorrangig in den jeweiligen Einzelplänen erwirtschaftet werden.

Warten wir einfach (hoffentlich nicht zu lange) ab, was passiert.

Illunis

Wer glaubt, dass mit dem "Spatz" etwas besser wird möge nach Bayern schauen. Dann denkt man sich eben die nächsten Sauereien aus, wie der Spatz wieder gerupft wird.

Ich glaube es vergessen viele, dass wir hier immer noch von der Mindestalimentation sprechen. Ich persönlich würde mich sehr freuen, wenn wir vom Minimum zu angemessen wechseln könnten. Da gäbe es nämlich noch viele Punkte nach dem Minimum zu klären ::)

Solange Karlsruhe nicht endlich Klartext spricht kann man nur langsam verzweifeln, oder versuchen seinen großen Lebensfehler zu akzeptieren.

Schneewitchen

Zitat von: Illunis in 27.05.2026 08:15Wer glaubt, dass mit dem "Spatz" etwas besser wird möge nach Bayern schauen. Dann denkt man sich eben die nächsten Sauereien aus, wie der Spatz wieder gerupft wird.

Ich glaube es vergessen viele, dass wir hier immer noch von der Mindestalimentation sprechen. Ich persönlich würde mich sehr freuen, wenn wir vom Minimum zu angemessen wechseln könnten. Da gäbe es nämlich noch viele Punkte nach dem Minimum zu klären ::)

Solange Karlsruhe nicht endlich Klartext spricht kann man nur langsam verzweifeln, oder versuchen seinen großen Lebensfehler zu akzeptieren.

Im Kontext der aktuellen öffentlichen Meinung unseren Bedeutung für die Politik, wird es auf absehbare Zeit nicht um die Angemessenheit der Besoldung gehen.

Während die DH noch um Reparaturgesetze für die Besoldung ringen, werden doch schon wieder alle möglichen Verschlechterungen im Beamtenbereich diskutiert.

In dieser Stimmung zu glauben, dass sich auch nur ein maßgeblicher Politiker über eine angemessene Besoldung stark macht, der verkennt die Wirkung der öffentlichen Meinung. Insbesondere eine Regierung, die auf sehr tönernen Füssen steht, die wird nichts gegen den Strom machen. Sie tutet eher ins gleiche Horn, wie das nach Gerechtigkeit schreiende Volk.

Illunis

Zitat von: Schneewitchen in 27.05.2026 09:31Im Kontext der aktuellen öffentlichen Meinung unseren Bedeutung für die Politik, wird es auf absehbare Zeit nicht um die Angemessenheit der Besoldung gehen.
Wenn das der Punkt ist an dem wir sind muss man gleichzeitig festhalten, dass wir kein Rechtsstaat und keine Demokratie mehr sind und folglich ein irgendwann geleisteter Eid hinfällig ist. 

Ob die Politik und "der Bürger™" das wirklich möchten wage ich einerseits zu Bezweifeln, aber mich überrascht ehrlich gesagt auch gar nichts mehr.

GeBeamter

Zitat von: Schneewitchen in 27.05.2026 09:31Im Kontext der aktuellen öffentlichen Meinung unseren Bedeutung für die Politik, wird es auf absehbare Zeit nicht um die Angemessenheit der Besoldung gehen.

Während die DH noch um Reparaturgesetze für die Besoldung ringen, werden doch schon wieder alle möglichen Verschlechterungen im Beamtenbereich diskutiert.

In dieser Stimmung zu glauben, dass sich auch nur ein maßgeblicher Politiker über eine angemessene Besoldung stark macht, der verkennt die Wirkung der öffentlichen Meinung. Insbesondere eine Regierung, die auf sehr tönernen Füssen steht, die wird nichts gegen den Strom machen. Sie tutet eher ins gleiche Horn, wie das nach Gerechtigkeit schreiende Volk.

Kommunikativ wäre beides nebeneinander doch möglich. Beamte bekommen mehr Sold, das hat das oberste Gericht in Deutschland entschieden. Das ist auch gut so, weil Attraktivität steigern für Bundeswehr, Zoll und Polizei.

Gleichzeitig werden die gesellschaftlich notwendigen Anpassungen in den Sozialsystemen systemgerecht auch auf die Beamten ausgerollt (z.B. Altersgrenze 70) und die Verbeamtungen auf unbedingt notwendige, hoheitliche Tätigkeiten begrenzt.

Das sind ohnehin ziemlich low-hanging fruits, weil die Reduzierung der Verbeamtungen eh schon durch die allgemeinen Stelleneinsparungen notwendig werden. Auch die Übertragung einer neuen Regelaltersgrenze ist verfassungsrechtlich geboten, kann aber vor dem Hintergrund der allgemeinen Vorurteile in der Bevölkerung dennoch als Einschränkung verkauft werden.

Können sie kommunikativ gerne so übernehmen Herr Dobrindt. Ich erhebe kein Anrecht auf ein Copyright.

lotsch

Zitat von: GeBeamter in 27.05.2026 10:39Kommunikativ wäre beides nebeneinander doch möglich. Beamte bekommen mehr Sold, das hat das oberste Gericht in Deutschland entschieden. Das ist auch gut so, weil Attraktivität steigern für Bundeswehr, Zoll und Polizei.


In den Weimarer Zeiten (damals war ich noch sehr jung) hat man, nach einer beispiellosen Besoldungskürzung, genau diese sicherheitsrelevanten Bereiche besoldungsmäßig angehoben. Man hat erkannt, dass ansonsten die innere und äußere Sicherheit gefährdet wäre. Es heißt ja Geschichte wiederholt sich nicht, aber ich bin Pessimist und denke, dass so etwas auch noch kommen könnte. Mittlerweile traue ich denen alles zu, weil fiskalisch die Bude brennt.

BVerfGBeliever

Zitat von: GeBeamter in 26.05.2026 21:33Ich mochte zu der seit längerem kursierenden Spatz/Taube Diskussion kurz einwerfen, dass die Taube in dem Sprichwort meiner Kenntnis nach negativ besetzt ist.
Das Sprichwort beschreibt die Wahl zwischen einem sicheren kleinen Gewinn (Spatz) und einem unsicheren großen Gewinn (Taube). Diesbezüglich empfiehlt es die risikoadverse Sicherheitsvariante.

Ich hingegen hätte wie erwähnt gerne beides: Zunächst den kleinen 3,5-Mrd-Spatz in der Hand, anschließend den Abschuss der großen Partnereinkommens-Taube auf dem Dach (in der Hoffnung, dass das BVerfG ein zielsicherer Schütze ist)..  ;)

emdy

Zitat von: BVerfGBeliever in 27.05.2026 12:16Das Sprichwort beschreibt die Wahl zwischen einem sicheren kleinen Gewinn (Spatz) und einem unsicheren großen Gewinn (Taube).

Zur Ehrenrettung GeBeamters, in meinem Umfeld war die Taube hier auch immer negativ besetzt (laut, scheißt das Dach voll). Der Spatz war das kleinere Übel.

Das hier im Thread vorherrschende Verständnis, dass der Spatz ein kleiner Erfolg ist und die Taube ein größerer dafür ungewisser, ist aber korrekt. Hätten wir das auch geklärt.

BVerfGBeliever

Zitat von: Illunis in 27.05.2026 08:15Wer glaubt, dass mit dem "Spatz" etwas besser wird möge nach Bayern schauen. Dann denkt man sich eben die nächsten Sauereien aus, wie der Spatz wieder gerupft wird.
Wie gesagt, sowohl der BMI-Entwurf als auch Bayern wollen für dieses Jahr ein Partnereinkommen in Höhe von 22.648 € anrechnen.

Mit großer Wahrscheinlichkeit wird ihnen zumindest dieser hohe Wert früher oder später um die Ohren fliegen (ich halte es weiterhin für nicht völlig ausgeschlossen, dass das BVerfG unter Umständen einen deutlich niedrigeren Betrag als Höchstgrenze festlegt, beispielsweise auf Minijob-Level). Und bezüglich der genannten "nächsten Sauereien" dürfte die Luft dann irgendwann eng werden.

[Und vorher würde ich gerne schnell schon mal den BMI-Spatz eintüten..]

emdy

Zitat von: Alexander79 in 27.05.2026 06:05Entscheidend ist nur eines.
Ist es verfassungsgemäß oder nicht?

Da das BVerfG aber sowas wie regionale Zuschläge oder auch höhere Kinderzuschläge selbst ins Spiel gebracht hat, sind solche Entwürfe, wie die von Frau Faeser definitiv erstmal eher verfassungsgemäß als der aktuelle, der irrwitzige Partnereinkommen mit über 3% jährlichen Steigerungen vorsieht.

Ich kann hier sicher manche verstehen, gerade Berufseinsteiger die auf einmal hunderte Euro im Monat mehr bekommen sollen.

Das hat nichts mit Berufseinsteigern oder anderen Gruppen zu tun. Der Faeser-Entwurf hat die Unteralimentation nicht ansatzweise behoben und war damit ebenso verfassungswidrig.

Zum Partnereinkommen gibt es nach wie vor keinen Beschluss aus Karlsruhe und deswegen gehen die Dienstherren diesen Weg auch. Alles andere ist eine Erwartung.

Ein zweifelsfrei verfassungskonformes Gesetz wäre sehr teuer und damit unwahrscheinlich.

Ich weiß daher absolut nicht was diese Vorhaltungen sollen. Man kann als Beamter doch wohl hoffen, dass zunächst mal eine kleine Verbesserung kommt, die sich dann auch letztlich als verfassungswidrig herausgestellt. Es sind ja nicht wir, die die Verfassung brechen. Unsere Rechte werden hier verletzt.