Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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GoodBye

Ich weiß nicht, wieso immer von einem niedrigeren Wert gesprochen wird.

Die Frage des Partnereinkommens scheitert bereits am Ob und nicht am Wie, das können wir ja wohl festhalten.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rheini

Vielleicht können wir uns auf "Spatz - fetter Spatz - Taube" einigen?!?!?

Alexander79

Zitat von: emdy in 27.05.2026 12:42Das hat nichts mit Berufseinsteigern oder anderen Gruppen zu tun. Der Faeser-Entwurf hat die Unteralimentation nicht ansatzweise behoben und war damit ebenso verfassungswidrig.
Warum?
Weil der A3 Beamte vom Grundgehalt keine vierköpfige Familie in München Schwabing ernähren konnte?
Alles andere was da drin stand, war zumindest in Teilen, zwar nicht in der Höhe, aber grundsätzlich gedeckt.


Zitat von: emdy in 27.05.2026 12:42Zum Partnereinkommen gibt es nach wie vor keinen Beschluss aus Karlsruhe und deswegen gehen die Dienstherren diesen Weg auch. Alles andere ist eine Erwartung.
Muss es das?
Der Gesetzgeber ist verpflichtet verfassungskonforme Gesetze zu erlassen.
Die Aufgabe von Karlsruhe ist es nicht jedes Gesetz auf seine verfassungsgemäße Ausgestaltung zu überprüfen.
Sowas sollte die absolute Ausnahme und nicht die Regel sein.


Zitat von: emdy in 27.05.2026 12:42Ein zweifelsfrei verfassungskonformes Gesetz wäre sehr teuer und damit unwahrscheinlich.
Das ist nicht das Problem des Beamten.


Zitat von: emdy in 27.05.2026 12:42Ich weiß daher absolut nicht was diese Vorhaltungen sollen. Man kann als Beamter doch wohl hoffen, dass zunächst mal eine kleine Verbesserung kommt, die sich dann auch letztlich als verfassungswidrig herausgestellt. Es sind ja nicht wir, die die Verfassung brechen. Unsere Rechte werden hier verletzt.
Stimmt, der Beamte bricht die Verfassung hier nicht.
Aber ich halte es genauso für bedenklich wenn der Beamte hofft, das eine Regierung und das Parlament die Verfassung bricht.

Und auch eine kleine Verbesserung ist kein Grund dafür einen Verfassungsbruch toll zu finden.

Sputnik1978

Gibt es hier abseits von "Vogel-Diskussionen" belastbare Erkenntnisse dazu, ob es bestimmte Daten gibt, nach denen wir eventuell mehr wissen (z.B. wann eine Kabinettsbefassung ansteht)?

Rheini


Kority

Zitat von: Rheini in 27.05.2026 14:33Hier mal die Stellungnahme des Richterbundes des Landes M-V. Ist auch sicher so für den Bund zu übernehmen.


https://www.landtag-mv.de/fileadmin/1.Abteilung_P/PA4_Finanzausschuss/Dokumente_8.WP/Stellungnahmen_Anhoerung/Besoldungsgesetz/RSB.pdf

haben die echt KI benutzt um den Text zu schreiben bzw. zu korrigieren haha

Anhand der ganzen "-"

tunnelblick

Zitat von: Sputnik1978 in 27.05.2026 14:30Gibt es hier abseits von "Vogel-Diskussionen" belastbare Erkenntnisse dazu, ob es bestimmte Daten gibt, nach denen wir eventuell mehr wissen (z.B. wann eine Kabinettsbefassung ansteht)?
Nein.

AltStrG

Zitat von: BVerfGBeliever in 27.05.2026 12:30Wie gesagt, sowohl der BMI-Entwurf als auch Bayern wollen für dieses Jahr ein Partnereinkommen in Höhe von 22.648 € anrechnen.

Mit großer Wahrscheinlichkeit wird ihnen zumindest dieser hohe Wert früher oder später um die Ohren fliegen (ich halte es weiterhin für nicht völlig ausgeschlossen, dass das BVerfG unter Umständen einen deutlich niedrigeren Betrag als Höchstgrenze festlegt, beispielsweise auf Minijob-Level). Und bezüglich der genannten "nächsten Sauereien" dürfte die Luft dann irgendwann eng werden.


[Und vorher würde ich gerne schnell schon mal den BMI-Spatz eintüten..]

Ich wiederhole es gerne zum 3212312213 mal:) Das Partnereinkommen ist tot, das BVerfG wird es aus den bekannten und ausdeklinierten Gründen verwerfen.

simon1979

Zitat von: AltStrG in 27.05.2026 15:29Ich wiederhole es gerne zum 3212312213 mal:) Das Partnereinkommen ist tot, das BVerfG wird es aus den bekannten und ausdeklinierten Gründen verwerfen.

Auch wenn du es noch 9374203945 mal wiederholst, ändert es nichts daran, dass es bis zum nächsten oder übernächsten Urteil des BVerfG eben nicht tot ist.
Ich gehe sogar soweit, dass es niemals nie nicht tot sein wird und würde mit dir den obligatorischen 1 Euro wetten, dass es definitiv nicht tot sein wird. ;)

InternetistNeuland

Zitat von: AltStrG in 27.05.2026 15:29Ich wiederhole es gerne zum 3212312213 mal:) Das Partnereinkommen ist tot, das BVerfG wird es aus den bekannten und ausdeklinierten Gründen verwerfen.

Dann werden halt hohe Kinderzuschläge für Kind 1 und Kind 2 aus dem Hut gezaubert damit nicht jeder Beamte mehr bekommt. Bis das wieder entschieden wurde, vergehen etliche Jahre.

Dunkelbunter

Zitat von: InternetistNeuland in 27.05.2026 15:39Dann werden halt hohe Kinderzuschläge für Kind 1 und Kind 2 aus dem Hut gezaubert damit nicht jeder Beamte mehr bekommt. Bis das wieder entschieden wurde, vergehen etliche Jahre.

Die müsste der DH dann aber rückwirkend ab mind. 2021 gewähren und das wird sicherlich extrem teuer.
Aber egal was kommen wird, es wird generell teuer, wenn man es verfassungskonform gestalten will.
Aber vermutlich überlässt man es dann wieder der neuen Regierung.

BVerfGBeliever

Zitat von: Alexander79 in 27.05.2026 06:05[...] sind solche Entwürfe, wie die von Frau Faeser definitiv erstmal eher verfassungsgemäß als der aktuelle [...]
1.) Der Faeser-Entwurf hätte uns lächerliche 148 Mio. € im Jahr 2025 sowie 131 Mio. € im Jahr 2026 gebracht, siehe hier auf Seite 3.
2.) Der Dobrindt-Entwurf würde uns hingegen 3.390 Mio. € in 2026 sowie 3.522 Mio. € in 2027 bringen, siehe hier auf Seite 5.

Natürlich waren/sind beide Entwürfe bei weitem nicht hinreichend. Aber welcher der beiden war/ist angesichts der genannten Zahlen wohl "weiter weg" von einer verfassungskonformen Besoldung..?

Blablublu

Zitat von: BVerfGBeliever in 27.05.2026 15:541.) Der Faeser-Entwurf hätte uns lächerliche 148 Mio. € im Jahr 2025 sowie 131 Mio. € im Jahr 2026 gebracht, siehe hier auf Seite 3.
2.) Der Dobrindt-Entwurf würde uns hingegen 3.390 Mio. € in 2026 sowie 3.522 Mio. € in 2027 bringen, siehe hier auf Seite 5.

Natürlich waren/sind beide Entwürfe bei weitem nicht hinreichend. Aber welcher der beiden war/ist angesichts der genannten Zahlen wohl "weiter weg" von einer verfassungskonformen Besoldung..?

Bitte 2026 2,1 Mrd und 2027 1,7 Mrd abziehen, dann hat man den realistischen Wert

Trotzdem wäre der Dobrindt entwurf besser

Alexander79

Zitat von: BVerfGBeliever in 27.05.2026 15:541.) Der Faeser-Entwurf hätte uns lächerliche 148 Mio. € im Jahr 2025 sowie 131 Mio. € im Jahr 2026 gebracht, siehe hier auf Seite 3.
2.) Der Dobrindt-Entwurf würde uns hingegen 3.390 Mio. € in 2026 sowie 3.522 Mio. € in 2027 bringen, siehe hier auf Seite 5.

Natürlich waren/sind beide Entwürfe bei weitem nicht hinreichend. Aber welcher der beiden war/ist angesichts der genannten Zahlen wohl "weiter weg" von einer verfassungskonformen Besoldung..?

So, jetzt mach ich mal den Alexander79  Entwurf.

Mein Vorschlag, wir geben allen rund 4.000 B-besoldeten Beamten 1 Million Euro im Jahr oben drauf.
Der Entwurf kostet dann etwa 4 Mrd € im Jahr.

Welcher Entwurf anhand der Summe ist wohl näher an der aA?
Frau Faeser, Herr Dobrindt oder meiner?

Außerdem ist die Summe die du von Frau Faeser genannt hast absolut lächerlich.

Es gibt insgesamt über 500.000 Beamte und Soldaten.
Im Durchschnitt hat jeder Beamte etwa 1,7 Kinder.
Wenn man mal annimmt es gibt 150.000 Beamte oder Soldaten die zum einfach rechnen 2 Kinder in der Mietenstufe III gehabt hätten, wären das schon kosten von 500.000.000 Euro im Jahr.

Also keine Ahnung wie die auf knapp 150 Millionen gekommen sind, fakt ist, für den Entwurf hätte diese Summe nie gereicht.

tunnelblick

Fakt ist auch, dass dieser Entwurf für so gut wie alle Beamten schlechter gewesen wäre als das, was Herr Dobrindt bzw. das BMI vorgelegt hat.