Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Rheini

Ich habe in den letzten Jahren immer bei verschiedensten Sachen seitens der Politik hören müssen, dass moralisch zwar der Unmut nachvollziehbar ist, aber es halt Gesetze gibt und es so ist. Ich werfe mal die Verschonungsprüfung in den Raum, Cum Ex, Dieselgate, Erhöhung des Bürgergeldes, Aufstockerzahlungen usw. usw.

Nur wenn es um meine Bezüge geht höre ich öfters den Satz das es zwar Recht ist, aber moralisch gesehen ich doch verstehen muss, das es gerade nicht geht.

Nein Patrick, nein .....

PolareuD

Zitat von: Sputnik1978 in Heute um 15:03Grundsätzlich ist diese Thematik ja eine juristische - aber glaubt jemand im Ernst, dass es bei der aktuellen Haushaltslage/Wirtschaftslage unabhängig von juristischen Argumenten irgendeine politische Initiative dafür geben wird, Beamten monatliche Besoldungserhöhungen im vierstelligen Bereich zuzubilligen. Das wäre politischer Selbstmord. Offen gestanden war ich überrascht, dass der Entwurf aus April bezogen auf die Grundbesoldung vergleichsweise großzügig daherkam. Da wird es im weiteren Verfahren - zumindest ab A11 - eher weniger als mehr.

Wenn du das 1,84xMÄE für den Landkreis München zu Grunde legst, ist man erst in der Besoldungsgruppe A15 oberhalb der Prekariatsschwelle angekommen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Pumpe14

Also, ich habe nen Bekannten, der ist Anwalt für Verwaltungsrecht, sein Spezialgebiet ist zwar nicht Besoldung, aber er rät mir zu folgendem Vorgehen.

Ich muss vorweg schieben, dass ich erst seit 2 Jahren Widerspruch eingelegt habe. Nachdem ein mögliches Gesetz in Kraft ist, welches verfassungsrechtlich zumindest zweifelhaft ist, aber auf Grund dessen der Gesetzgeber die unteralimentierung der letzten Jahre als korrigiert erklärt, soll ich Antrag auf verfassungskonforme Besoldung für den gesamten Zeitraum ab 2021 stellen. Dieser wird dann per Bescheid abgelehnt - und gegen diesen Bescheid könnten dann Rechtsmittel eingelegt werden.

Er hält die Chance, dass ein Gericht die Klage auch für die vorherigen Jahre zulässt für 70/30 zu meinen Gunsten ,da der Umstand, dass die Bezüge mutmaßlich nicht verfassungsgemäß korrigiert wurden, erst mit dem neuen Gesetz ersichtlich ist.


Foxtrott

Ein Antrag auf verfassungskonforme Besoldung. Ich kann das alles nicht mehr.

NvB

Zitat von: Foxtrott in Heute um 18:28Ein Antrag auf verfassungskonforme Besoldung. Ich kann das alles nicht mehr.

Der liegt neben dem Antrag auf Menschenwürdiges Leben und Recht auf Selbstbestimmung.

Zealord

Zitat von: Foxtrott in Heute um 18:28Ein Antrag auf verfassungskonforme Besoldung. Ich kann das alles nicht mehr.
Glücklicherweise ist das völlig unnötig, da man schlicht und ergreifend einfach so Widerspruch gegen seine Besoldung einlegen kann, wie es jetzt ja auch schon praktiziert wird. Die dazugehörige Begründung erweitert man einfach um den Nachzahlungstatbestand, soweit der für ein Haushaltsjahr aktiv wird.

Pumpe14

Zitat von: NvB in Heute um 18:34Der liegt neben dem Antrag auf Menschenwürdiges Leben und Recht auf Selbstbestimmung.

Es geht um einen möglichen Verfahrenswege, um nen Fuß in die Tür zu kriegen die eigentlich zu ist für Personen ohne Widerspruch.

OnkelU

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 20:47Es geht um einen möglichen Verfahrenswege, um nen Fuß in die Tür zu kriegen die eigentlich zu ist für Personen ohne Widerspruch.

Das ist Unfug. Zeolord kennt den richtigen Weg... Widerspruch einlegen, nicht Antrag stellen. Dein Bekannter scheint ein toller Experte zu sein ;)

Knecht

Zitat von: OnkelU in Heute um 21:00Das ist Unfug. Zeolord kennt den richtigen Weg... Widerspruch einlegen, nicht Antrag stellen. Dein Bekannter scheint ein toller Experte zu sein ;)

Und vorsorglich bis zum St. Nimmerleinstag und gültig für alle aktuellen und zukünftigen verfassungswidrigen Gesetzte.

So einfach kann es sein sich Ansprüche zu sichern, die man dann nie erhält. Ein Hoch auf den Rechtsstaat .